BVBB Bürgerverein Berlin Brandenburg e.V.

„Wir wollen 2015 mit einer verlässlichen Arbeit am Schallschutzprogramm zeigen, dass wir ein guter Nachbar sind.“ verkündete vollmundig Noch-Geschäftsführer Mehdorn per Pressemitteilung vom 29.01.2015

Nur 2 Tage später entlarvt der FBB-Leiter Schallschutz in seinem aktuellen Monatsbericht zum Stand der Umsetzung des Schallschutzprogrammes die Propaganda Mehdorns als wahrheitswidrig, denn die Realität sieht völlig anders aus: 

Unter "Stand der Umsetzung" im Tagschutzgebiet werden 772 Wohneinheiten vermerkt. Davon sind 353 Wohneinheiten, die für die FBB als erledigt gelten, weil "keine Schallschutzmaßnahmen umzusetzen" sind, was in einer Fußnote noch näher erläutert wird mit: "keine Schallschutzmaßnahmen erforderlich oder Verzicht des Eigentümers". Dies bedeutet aber nicht unbedingt, wie man glauben könnte, dass die vorhandene Bausubstanz bereits die planfestgestellten Schutzziele einhält. "Keine Schallschutzmaßnahmen erforderlich" bedeutet, dass die FBB GmbH der Auffassung ist, sie müsse diese Wohneinheiten (Räume in Wohngebäuden innerhalb der Tagschutzzone) nicht schützen. Der Begriff "Ablehnungen" würde es verständlicher machen, das klingt aber natürlich nicht so schön und auch nicht nach "weltbestem Schallschutz" und "Gutem Nachbar".

Mehdorn befindet sich auch hier in direkter Nachfolge seines unfähigen Vorgängers Schwarz, denn bereits 2011 fand der Baustadtrat des Bezirkes Treptow-Köpenick Rainer Hölmer deutliche Worte zu dem Problem der Nichtanerkennung von Schutzansprüchen von Anwohnern in den Schutzgebieten durch die FBB gegenüber dem damaligen Geschäftsführer Schwarz und dem damaligen Aufsichtsratsvorsitzenden und RGB Wowereit, das weder von der Politik, noch von der Behörde bisher auch nur ansatzweise einer Lösung zugeführt worden ist:

"Unabhängig davon, dass die derzeitige Verfahrensweise, wie sie mir von vielen Bürger/innen vorgetragen wurde, rechtlich sehr fragwürdig ist, erzeugt sie einen unermesslichen politischen Scha
den. Angesichts der immensen Kosten, die mit dem Bauvorhaben verbunden sind, ausgerechnet denjenigen Bürger/innen, die eben nicht zu den Profiteuren gehören, sondern quasi stellvertretend
für alle Berliner/innen tagtäglich massiv mit den negativen Auswirkungen eines hauptstadtnahen Flughafens konfrontiert sind, passive Schutzmaßnahmen zu verweigern, deren Kosten sich im
einstelligen oder im unteren zweistelligen Tausenderbereich bewegen, ist unsozial, bürgerfeindlich und nicht lösungsorientiert. ...
...Es werden Gräben ausgehoben, die kaum wieder zu schließen sind. Der Vorhabenträger sorgt hier selbst dafür, dass ihm die Bürger/innen spinnefeind werden. Und diese machen, keinesfalls zu Unrecht, auch die Gesellschafter und die Politik verantwortlich. ...
...Auf diese Weise wird der soziale Friede torpediert, Politikverdrossenheit erzeugt und die Demokratie beschädigt. Dabei sollten gerade diejenigen, die die Leidtragenden einer einmal getroffenen Standortentscheidung sind, hinsichtlich ihrer Schutzansprüche ein entgegenkommendes Verhalten erfahren." (Schreiben vom 31.01.2011 an Wowereit) 

"Ich habe große Zweifel, ob Ihre Gutachter die Kompetenz besitzen, über diese baurechtlichen Fragen zu befinden. Ganz sicher verfügen sie nicht über die Zuständigkeit. Aus m.S. ist es anzuraten, die Umsetzung des Schallschutzprogramms großzügig, kulant und bürgerfreundlich im Sinne der Betroffenen zu gestalten. Daher bitte ich Sie bzw. Ihre Beauftragten davon abzusehen, unzulässige Bewertungen vorzunehmen oder „Regelanfragen“ in meinem Stadtentwicklungsamt, FB Bau- und Wohnungsaufsicht, vorzunehmen oder diese den Eigentümer/innen abzuverlangen. Handlungsleitend sollte die Grundannahme sein, dass Räume in Wohngebäuden innerhalb der Schutzzone schützenswert sind. Die Beteiligung des FB Bau- und Wohnungsaufsicht sollte auf die Ausnahmefälle begrenzt bleiben, in denen eine begründete Annahme vorliegt, dass es sich um zu keinem Zeitpunkt genehmigte oder genehmigungsfähige Bauten, Lauben oder Behelfsbauten handelt." (Schreiben vom 31.03.2011 an FBB GF Schwarz mit Kopie an Senatskanzlei Berlin, Gemeinsame Landesplanung, Planfeststellungsbehörde und Bezirksstadtrat für Umwelt, Grün- und Immobilien)