BVBB Bürgerverein Berlin Brandenburg e.V.

Pressemitteilung vom 29.01.2014

Mit der Kleinen Anfrage Nr. 128 hat der Abgeordnete Christoph Schulze im Landtag Brandenburg nachge-fragt, wie es denn um den Schallschutz für die Anwohner des BER bestellt ist. Bitte entnehmen Sie die Kleine Anfrage der Anlage. Insbesondere geht es darum, welche Rechtswege den Bürgerinnen und Bürgern offenstehen.

Wie nicht anders zu erwarten, hat die Landesregierung Brandenburg die Kleine Anfrage wieder einmal so unpräzise wie nur irgendwie möglich beantwortet. Die Landesregierung führt u.a. zu Frage 3 aus, dass Land nur dann einschreiten wird, wenn es systematische Verfehlungen bei der Umsetzung des Schallschutzprogramms bei der FBB gibt und auch zur Frage 5 äußert sich die Landesregierung nicht bei welchem Gericht die Bürgerinnen und Bürger klagen müssen, wenn sie denn mit der entsprechenden Anspruchsermittlung der Flughafengesellschaft nicht einverstanden sind.

 

Ich kündige an, dass ich hierzu mit Kleinen Anfragen nachhaken werde.

Im Übrigen gestatte ich mir zu Frage 3 darauf hinzuweisen, dass die systematische Verfehlung der Flugha-fengesellschaft beim Schallschutz schon jetzt nicht nur erkennbar, sondern bewiesen ist. Nach Überprüfung von hunderten von sogenannten ASE B war festzustellen, dass es nicht eine einzige Anspruchsberechti-gung gibt, die vollständig richtig ist. Die meisten Anspruchsberechtigungen sind mehr oder weniger falsch und müssen von Ingenieuren nachgearbeitet werden. Ohne eine entsprechende Nacharbeit ist keine Baufir-ma in der Lage, einen ordnungsgemäßen Schallschutz einzubauen. Wenn die Tatsache, dass 100 % der Anspruchsberechtigungen, die, die jedenfalls geprüft worden sind, sachlich falsch sind, dann muss man doch von einer systematischen Verfehlung des Schallschutzprogramms sprechen.

Die entscheidende Frage ist, wann endlich die Landesregierung aufwachen wird und die Landesregierung ihrer Verantwortung gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern nachkommt und entweder ihrer Kontrollfunktion gegenüber der Flughafengesellschaft genüge tut oder aufsichtsrechtlich derart stark einschreitet, dass der Flughafengesellschaft das Schallschutzprogramm aus den Händen genommen wird und einer dritten unab-hängigen Institution in die Hände gegeben wird. Dass dafür möglicherweise rechtliche Schritte für die Ände-rung des Planfeststellungsbeschlusses notwendig sind, ist bekannt, aber das ist ja keine Ausrede dafür, dass das Schallschutzprogramm letztendlich nicht nur schlecht läuft, sondern systematisch die Bürgerinnen und Bürger über den Tisch gezogen werden.

Christoph Schulze, MdL, Bahnhofstraße 25, 15806 Zossen
Brandenburger Vereinigte Bürgerbewegungen – Freie Wähler


Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 128 vom 16.12.2014 des Abgeordneten c. Schulze