Konkret handelt es sich hier um den Berichterstatter des 4. Senats am Bundesverwaltungsgericht im Verfahren zur Nichtzulassungsbeschwerde der Flughafen Berlin-Brandenburg GmbH (FBB) und um den Berliner “Tagesspiegel”.
Unter der Überschrift “In 14 000 Wohnungen wird’s leiser” berichtete die Zeitung am 16.10. von der PR-Show des Hartmut Mehdorn in Sachen Schallschutz. Denn nach dem der Flughafen über Jahre beim Schallschutz betrog, bekam er am 25. April vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) die Quittung präsentiert.
Das OVG attestierte ihm, systematisch gegen die Auflagen aus dem Planfeststellungsbeschluss verstoßen zu haben. Jetzt, so Mehdorn im Tagesspiegel, werde aber alles besser. Der Flughafen würde aufs Tempo drücken und Blockaden und Falschangaben korrigieren. Dafür wäre das Schallschutz-Programm um 571 Millionen Euro aufgestockt worden.
Das las wohl auch besagter Richter und wollte seinen Augen nicht trauen.
Was da stand, passte so gar nicht zu dem, was Mehdorn dem Leipziger Gericht in der Beschwerde hatte auftischen lassen. Denn anders als in der Zeitung behauptete, will Mehdorn mit seiner Beschwerde das Bundesverwaltungsgericht dazu bringen, das OVG-Urteil wieder zu kippen, um so auf dem Rücken der Schwerstbetroffenen 600 Millionen Euro zu sparen.
Der Richter mag sich gedacht haben, was für ein Schwätzer doch dieser Mehdorn ist und begehrte mit Schreiben vom 22.10. Auskunft. Der Flughafen solle doch mal mitteilen, “ob der genannte Zeitungsbericht zutreffend ist" und "ob die Beschwerde gegen die Nichtzulassung aufrecht erhalten" werden soll.
Es sieht so aus, als ob die Leipziger Richter keine große Lust verspüren, sich mit der Revision näher zu beschäftigen. Warum auch sollten sie nun ein Schutzkonzept zu Fall bringen wollen, dem sie 2006 noch ihren höchstrichterlichen Segen gaben? Es scheint sich zu bestätigen, was hinter vorgehaltener Hand schon länger gemunkelt wird, nämlich dass der Flughafen selbst nie an den Erfolg der Revision glaubte.