Zu besserwisserischer Marktschreierei von selbsternannten Kompetenzträgern
Zur Behauptung der Aktionsgruppe “Neue Aktion” (NA) mit dem Tenor, es gäbe “keine Flugrouten mehr für den Fall der Inbetriebnahme des BER” liegt nun eine rechtliche Bewertung vor:
„Der Vorgang, auf den ...hier aufmerksam macht — die Löschung der AIP-Seiten des Flughafens Berlin Brandenburg aus dem Luftfahrthandbuch der DFS unter Beibehaltung des Verfahrens für den Flughafen Berlin/Schönefeld bis zur Inbetriebnahme des Flughafens Berlin Brandenburg — ist anscheinend eine ganz normale und nicht zu kritisierende Maßnahme, die dem Umstand Rechnung trägt, dass ein Flugbetrieb am Flughafen BER derzeit nicht aufgenommen und der Flugbetrieb am Flughafen Berlin/Schönefeld im bisher genehmigten Umfang solange fortgesetzt wird.
Hiergegen ist aus meiner Sicht nichts zu erinnern. Für das Revisionsverfahren ist das nicht von Erheblichkeit. Gleichwohl, für die Information vielen Dank.“
Angesichts dessen ist der hysterische und weitschweifige Vortrag von NA, “dass es weder rechtlich noch faktisch” nicht “möglich ist, gegen einen Klagegegenstand zu klagen, den es wegen Rückzugs nicht mehr gibt” offensichtlicher Unsinn.
Der vor dem OVG angegriffene Rechtsakt war die Festsetzung von Flugrouten durch das Bundesaufsichtsamt. Die Veröffentlichung oder Rücknahme aus dem Luftfahrthandbuch ist ein davon unabhängiger Vorgang ohne rechtliche Bedeutung.