Pressemitteilungen
Nachfolgend finden Sie die Pressemitteilungen des BVBB seit 2010.
BVBB: Die Umwelt- und Naturzerstörung durch den BBI-Bau geht weiter
Mit der Veröffentlichung des Planfeststellungsbeschlusses zur östlichen Anbindung des BBI an die Görlitzer Bahn geht die Umwelt- und Naturzerstörung um den Flughafenausbau in eine neue Runde.
Die gerade erteilte Genehmigung der Ostanbindung ermöglicht den Beginn der Rodungsarbeiten im Grünauer Wald noch vor dem Frühjahr. 24 Hektar Erholungswald werden zerstört, ohne dass es nennenswerten Widerstand von Bürgermeistern und von Umwelt- und Naturschutzverbänden gegeben hätte.
Der BVBB verurteilt diesen Frevel an der Natur auf das Schärfste!
Gleichzeitig muss der BVBB aber auch klar bekennen, dass unter dem gegenwärtigen Kostendruck der eingereichten Klagen gegen den bereits als rechtswidrig eingestandenen ergänzenden Planfeststellungsbeschluss zur Nachtflugregelung am BBI eine zusätzliche Klage des BVBB gegen den Planfeststellungsbeschluss für die östliche Schienenanbindung zum BBI finanziell nicht zu stemmen ist.
Hier sind endlich die zahlreichen anderen Umwelt- und Naturschutzverbände sowie die Schutzgemeinschaft der Umlandgemeinden gefordert, Rechtsmittel einzulegen und einen sofortigen Baustopp zu erzwingen.
Kristian-Peter Stange
BVBB-Pressesprecher
030-65942439
PS: Soeben erreichte uns folgender Email-Aufruf zur Teilnahme an einer Spontandemo:
Sonntag, 21. Februar 2010 um 15 Uhr
Zum vermutlich (oder besser hoffentlich nicht) letzten Waldspaziergang
vor dem Vernichtungsfeldzug der Walderntemaschine und den Kettensägen:
Bohnsdorf Waldstr. /Ecke Walterdorfer Str. (Stadtgrenze)
(Bus Linie 263 von S-Grünau bis Haltestelle Bohnsdorf Waldstr.)
Bürgerverein Brandenburg-Berlin e.V. (BVBB) fordert Nichtigkeitserklärung des „Planfeststellungsbeschlusses Nachtflug BBI“ und neue Entscheidung über Nachtflug
Das Brandenburgische Infrastrukturministerium und die Flughafengesellschaft (FBS) haben mitgeteilt, dass es bei der Ermittlung der Schutzgebiete im Planergänzungsbeschluss zu einem „Dateneingabefehler“ gekommen ist. Der BVBB war dieser Schlamperei schon seit Monaten auf der Spur. Dieser „Fehler“ hat u. a. zur Folge, dass die Auswirkungen des Nachtfluges und die damit einhergehenden Belastungen der Anwohner höher sind, als im Planergänzungsbeschluss festgeschrieben wurde. Darum führt eine Neuberechnung mit richtiger Eingabe der Berechnungsdaten zwangsläufig zu einer Vergrößerung des Nachtschutzgebietes. Da die Grenzen des Nachtschutzgebietes vielfach in dicht besiedelten Gebieten liegen, dürfte dies wiederum dazu führen, dass zusätzlich zu den schon jetzt betroffenen 120 000 Anwohner weitere Hunderte Betroffene so stark von den Folgen des Nachtfluges betroffen sind, dass sie Anspruch auf Schutzmaßnahmen haben.
Hinzu kommt, dass sich die Fluglärmbelastung für die Mehrzahl der Betroffenen gegenüber den Angaben im jetzt rechtswidrigen ergänzenden Planfeststellungsbeschluss erhöhen wird. Diese zusätzliche Belastung vieler Anwohner des Flughafens kann nach Auffassung des BVBB seitens des Infrastrukturministeriums nicht einfach weggewischt werden .Das Ministerium hat einen rechtswidrigen Beschluss vorgelegt, den es nun mit einer Nichtigkeitserklärung aufheben muss.
Die Landesregierung Brandenburg hat nun auch zu verantworten, dass der BVBB und seine Kläger Klagen gegen einen unstrittig rechtswidrigen Planfeststellungsbeschluss zur Wahrung von Fristen (Fristablauf 17. Februar 2010) beim Bundesverwaltungsgericht einreichen mussten. Es ist nun Sache des Gerichts zu bewerten, welchen Sinn die Einreichung von Klagen gegen einen rechtswidrigen Planfeststellungsbeschluss hat.
Der BVBB wird es nicht hinnehmen wenn die Planfeststellungsbehörde den Versuch unternimmt den Planfeststellungsbeschluss mit ergänzenden Tricksereien zu „heilen“. Die Behörde sei vorsorglich daran erinnert, dass die FBS ihr mitgeteilt hat, dass das Nachtfluggebiet fehlerhaft ermittelte wurde. Damit hat auch die FBS erkannt, dass der Planfeststellungsbeschluss rechtswidrig ist.
Vor allem ist er deshalb rechtswidrig, weil die Behörde die falschen Angaben der FBS unbesehen übernommen hat. Die fehlende Qualitätskontrolle ist somit die Ursache für den Skandal“.
Dieser Skandal ist möglich geworden, weil es der Planfeststellungsbehörde nicht um rechtlich gebotene Abwägung von Schutzinteressen und wirtschaftlichen Interessen geht, wie sie immer wieder behauptet. Ihr geht es wohl um den Vollzug der von Platzeck und Wowereit vorgegeben Linie, die wirtschaftlichen Interessen des BBI durchzuwinken.
Eine selbst vom Vorhabenträger als rechtswidrig erkannte Entscheidung, ist nach Auffassung des BVBB nicht zuletzt aus Gründen der Rechtsstaatlichkeit mit sofortiger Wirkung zurückzunehmen. Dass eine solche fehlerhafte und rechtswidrige Entscheidung unter Umständen noch monatelang formal in Kraft bleiben soll, wäre aus Sicht des BVBB der nächste Skandal.
Dies wäre dann die Fortsetzung einer Praxis gegen die Grundprinzipien des Rechtsstaates.
Wann endlich, so fragen wir, werden die Abgeordneten im brandenburgischen Landtag hier einschreiten, um Rechtsstaatlichkeit sicherzustellen. Vor allem sie sind in der Pflicht, den Rechtsstaat gegen Behördenwillkür und Schlampereien zu schützen.
Kristian-Peter Stange
BVBB-Pressesprecher
Telefon: 030-65942439
BVBB: Massives Spendenaufkommen sichert erstmals realistische Chance die unmenschliche BBI-Nachtflugregelung zu kippen
Für den BVBB und die 120.000 BBI-Fluglärmbetroffenen ist dies ein Freudentag, weil nunmehr erstmals die realistische Chance besteht, die unmenschliche Nachtflugregelung vor dem Bundesverwaltungsgericht zu Fall zu bringen. Mit diesen Worten begrüßte die Vorsitzende des BVBB, Astrid Bothe, über 300 Teilnehmer auf der BVBB – Informationsveranstaltung (15.01.2010, 19:00 Uhr) in der Markthalle auf Schloss Diedersdorf.
Unter Beifall der Teilnehmer erklärte Frau Bothe, dass der Beirat des BVBB einstimmig beschlossen hat, eine Klage gegen den „Ergänzenden Planfeststellungsbeschluss“ zur Regelung des Nachtflugs, verfasst durch das Land Brandenburg, fristgemäß einzureichen.
Gleichzeitig ist dieser Tag eine schwere Niederlage für Bürgermeister, Gemeindevertreter, politische Parteien und auch Landtagsabgeordnete, die in den vergangenen Monaten nichts unversucht gelassen haben, den BVBB zu behindern, zu diskriminieren, zu spalten und klageunfähig zu machen. Die Bürger und die vielen Spender haben aber erkannt, wer in Wahrheit als einzige Kraft ihre Interessen gegen die Folgen des BBI vertritt und darum in einem unglaublichen Ausmaß gespendet und Klageaktien gekauft.
Auf diese Tatsache wies der Ehrenvorsitzende des BVBB, Ferdi Breidbach hin. Wir haben uns nicht erschüttern lassen auf unserem Weg. Die Bürger werden aber für sich die Frage beantworten müssen, ob sie sich von Bürgermeistern vertreten fühlen, denen von Gerichten Rechtswidrigkeiten im Handeln gegen den BVBB bescheinigt wurden. Außer Frage stehe eigentlich, dass Mandatsträger oder Bürgermeister die sich so verhalten haben, die Konsequenzen aus ihrem Verhalten ziehen müssen.
Gravierend waren Lügen, in denen, u. a. vom SPD Landtagsabgeordneten Schulze, verbreitet wurde, dass Private nicht klagen müssen. Da reiche es, wenn die Gemeinden klagen, so habe ihm der Rechtsanwalt der Gemeinden bestätigt. Diese Behauptung hat RA Dr. Siebeck vehement als unwahr zurückgewiesen. Der Lügenvorgang ist symptomatisch für das Ziel, den BVBB zu behindern und die Betroffenen in die Irre zu führen.
Die den BVBB bzw. auch seine Musterkläger vertretende Anwaltskanzlei (Grawert, Schöning & Partner, Berlin) wurde umgehend beauftragt die Klageschrift zu erarbeiten. Der Anwalt der Kanzlei, RA Boermann, erläuterte die positiven Aussichten für einen möglichen Klageerfolg, einer Rechtwidrigkeitsentscheidung, durch das Bundesverwaltungsgericht.
Die Klage wurde nun möglich, weil die finanziellen Opfer der Mitglieder und fünfstellig hohe Spendenaufkommen aus der Bevölkerung, Kosten und finanzielle Risiken der Klage in vollem Umfang abdecken.
Kein Musterkläger des BVBB muss aufgrund dieser Solidarleistung von Spendern und Mitgliedern auch nur einen Cent für eine eingereichte Klage zahlen.
Die Einnahmen von Mitgliedern und Spendern sichern für die Klage des BVBB eine qualifizierte Rechtsvertretung. Trotzdem bitten wir noch weiter um Spenden, damit wir noch zusätzliche Gutachter gewinnen und finanzieren können, erklärt der Schatzmeister des BVVB, Achim Stefke.
Kristian-Peter Stange
BVBB-Pressesprecher
030-65942439
BVBB beschließt Klage gegen den ergänzenden Planfeststellungsbeschluss zum BBI-Nachtflug
Dem BVBB ist es gelungen, durch Spenden aus der Bevölkerung und der Mitgliedschaft sowie durch Umlagen eine qualifizierte Klage sicherzustellen.
Einen entsprechenden Beschluss fasste heute der Beirat des BVBB einstimmig vor Beginn der öffentlichen Mitgliederversammlung des BVBB auf Schloss Diedersdorf.
Alle Bestrebungen aus dem politischen Raum zur Behinderung der Klagefähigkeit des BVBB sind damit furios gescheitert, stellte die BVBB-Vorsitzende Astrid Bothe fest.
Spaltungsversuchen und Bemühungen, die zur Entsolidarisierung mit dem BVBB als einziger Betroffenenvertretung führen sollten, wurde somit durch die Solidargemeinschaft der vom Nachtflug bedrohten Bevölkerung eine klare Abfuhr erteilt.
Mit der Klagesicherstellung durch den BVBB erhalten die 120.000 betroffenen Bürger jetzt erstmalig eine realistische Möglichkeit, ihr Recht auf ungestörte Nachtruhe durchzusetzen.
Nach Auffassung der Anwälte des BVBB, Kanzlei Grawert, Schöning & Partner, sind die Chancen, dass das Bundesverwaltungsgericht den ergänzenden Planfeststellungsbeschluss zum Nachtflug am BBI wiederum für rechtswidrig erklärt, als positiv einzuschätzen.
Kristian-Peter Stange
BVBB-Pressesprecher
Telefon: 030-65942439
BVBB informiert die Öffentlichkeit über die Hintergründe einer Klage gegen den "Planfeststellungsbeschluss Nachtflug BBI"
Kassensturz nach monatelangen Anstrengungen und gegen erhebliche Widerstände aus Politik und obskuren Vereinen
Nach monatelangen Anstrengungen und gegen erhebliche Widerstände aus Politik, obskuren Vereinen, interessierten parteipolitischen Mandatsträgern und Organisationen wird der BVBB nun auf einer öffentlichen Informationsveranstaltung
am 15. Jan. 2010 um 19:00 Uhr auf Schloss Diedersdorf (15831 Diedersdorf) die
Öffentlichkeit über seine Entscheidung zu Klagen gegen den ergänzenden Planfeststellungsbeschluss informieren.
Eine Stunde vor der Veranstaltung wird der Beirat des BVBB (höchstes Gremium nach der Delegiertenkonferenz) vor dem Hintergrund der noch vorhandenen finanziellen Risiken der Klage beschließen, ob der BVBB und Musterkläger des Vereins vor das Bundesverwaltungsgericht ziehen.
Die Vorsitzende des BVBB, Astrid Bothe, kündigt an, dass die Öffentlichkeit auf der Veranstaltung offen und ungeschminkt über Praktiken informiert wird, mit denen eine BVBB - Klage verhindert und die Betroffenen verunsichert werden sollten.
Wir werden Namen nennen und auf Methoden antworten, mit denen Spender und Betroffene von einer Unterstützung des BVBB bei seinen Bemühungen eine Klage sicherzustellen abgehalten werden sollten. Es wird dargelegt, warum und wie politisch interessierte Kreise den BVBB zu diskriminieren versuchten, um ein politisches "Süppchen zu kochen", das die Betroffenen davon abhalten sollte, ihr Klagerecht wahrzunehmen bzw. den Erfolg einer Klage infrage stellte.
Vorab stellt der BVBB dazu fest: Wir werden beweisen, dass alle Praktiken und Versuche in dieser Richtung wirkungslos waren. Die Protagonisten eine Anti-BVBB - Politik sind Opfer der Unterschätzung der Kraft einer Solidargemeinschaft geworden, an der die Versuche von Spaltung und Schwächung abgeprallt sind. Dies zeigen uns auch seit Monaten wieder steigende Mitgliederzahlen, erklärt Astrid Bothe.
Der Rechtsvertreter des BVBB, RA Boermann (Grawert Schöning & Partner) wird auf der Veranstaltung die Schwachstellen des "Ergänzenden Planfeststellungsbeschlusses - Nachtflugregelung BBI" erklären und die Klageaussichten aufzeigen.
Kristian-Peter Stange
BVBB-Pressesprecher
Telefon 030 65942437
Der BVBB und die von ihm organisierten Klägergemeinschaften mit insgesamt ca. 3500 Klägern begrüßt den Beginn der mündlichen Verhandlungen der Klagen vor dem Bundesverwaltungsgericht (Leipzig) gegen den Planfeststellungsbeschluss (Baugenehmigung) des Landes Brandenburg zum geplanten Neubau eines Großflughafens „Berlin Brandenburg International (BBI) in Schönefeld bei Berlin. Gleichzeitig kritisieren wir, so der Vorsitzende Ferdi Breidbach, dass Hunderte von Klägern an der mündlichen Verhandlung nicht teilnehmen können, weil das Gericht entsprechende räumliche Möglichkeiten nicht zur Verfügung stellt.
Weiterlesen: BVBB zum Verhandlungsauftakt der Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss vor dem...
Die Entscheidung des OVG Frankfurt/Oder hat dem Planfeststellungsbeschluss zum Neubau von Schönefeld die Grundlage für die Genehmigung entzogen.
Zitat aus Planfeststellungsbeschluss Teil C - Entscheidungsgründe
Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld
44/1-6441/1/101 Seite 367 von 1171
5 Entscheidungsgründe – Raumordnung und Landesplanung: „Insbesondere steht das Ausbauvorhaben mit den landesplanerischen Vorgaben…. Im LEP FS…in Einklang…..Die Tatsache, dass…..der LEP FS mit einem Normenkontrollantrag angegriffen wurden und derzeit Gegenstand verfassungs- bzw. verwaltungsrechtlicher Verfahren sind, ist für die Entscheidung der Planfeststellungsbehörde insoweit ohne Belang, als sie Normen solange anzuwenden hat, bis diese für ungültig oder nichtig erklärt bzw. aufgehoben werden. Im Übrigen hat die Planfeststellungsbehörde keine Veranlassung, an der Rechtmäßigkeit der o. g. landesplanerischen Normen zu zweifeln….
Die nun nach der Entscheidung öffentlich gemachten Behauptungen des Regierenden Bürgermeisters Wowereit und verschiedenster Ministerien aus Brandenburg, nach der die Entscheidung keinen Einfluss auf den Planfeststellungsbeschluss und dem anstehenden Verfahren von mehreren tausend Klägern vor dem Bundesverwaltungsgericht haben soll, sind rechtsirrig und als Schutzbehauptungen von Politikern zu werten.
Das Gericht hat endgültig klar gemacht, dass politische Entscheidungen unter Missachtung der Rechte Betroffener schwerwiegende Verstöße gegen das Grundgesetz und die Normen des Planungsrechtes sind.
Nach Lage der Dinge kann das Bundesverwaltungsgericht im anstehenden Verfahren nicht zu einer gegenteiligen Entscheidung bei der Bewertung der durch das OVG festgestellten Abwägungsmängel kommen. Schon darum muss die Planfeststellungsbehörde ihre Genehmigung zurückziehen, wenn sie sich nicht am Ende eines langwierigen und quälenden Verfahrens ebenso eine Abfuhr einholen will, wie die gemeinsame Landesplanungsabteilung.
Der BVBB erwartet nach der Entscheidung des OVG Frankfurt/Oder zur Nichtigkeit des Landesentwicklungsplans Standortentwicklung (LEP FS) Besinnung und Vernunft der Landesregierungen und Parlamente von Berlin und Brandenburg. Ausweislich der Entscheidungsgründe ist der Standort Schönefeld ohne eine Standortalternativenprüfung nicht mehr haltbar. Dies musste auch der Planfeststellungsbehörde bekannt sein, die es ebenso wie die gemeinsame Landesplanungsabteilung der Länder Berlin und Brandenburg bewusst unterlassen haben, eine solche Prüfung und erforderliche Abwägung durchzuführen. Beide Behörden haben sich dem Verdacht ausgesetzt, ihre Entscheidungen politischem Befehl gehorchend im Sinne dieses Befehls (Konsensbeschluss) getroffen zu haben.
Zu klar war offensichtlich, dass die sich anbietenden alternativen Standorte Sperenberg, Jüterbog und Stendal bewiesen hätten, dass diese Standorte im Gegensatz zu Schönefeld als einzig geeignet erkannt würden. Diese Missachtung einer notwendigen Abwägung im Interesse des Schutzgutes Mensch vor Lärm und Katastrophengefahr führte dann auch nach Entscheidung des Gerichtes zu einer Missachtung des Grundgesetzes, dass in seinem Artikel 2 Abs. 2 der körperlichen Unversehrtheit absoluten Vorrang vor wirtschaftlichen Gesichtspunkten gebietet.
Weil der Planfeststellungsbeschluss die gleichen Abwägungsmängel aufweist wie der LEP FS ist unerfindlich, wie von Politikern in Berlin und Brandenburg noch der Eindruck erweckt werden kann, dass die Entscheidung des OVG Frankfurt/Oder keinen Einfluss auf das Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht haben soll. Unerfindlich ist auch, dass nun nach dieser Entscheidung behauptet wird, dass es eines LEP FS nicht bedurft hätte, um einen Planfeststellungsbeschluss zu erwirken.
Unabhängig von formalen Fragen fragt sich darum der BVBB, warum sich die Landesregierungen von Berlin und Brandenburg zweimal in gleicher Sache bei einem Obergericht eine blutige Nase geholt haben, obwohl diese angeblich nicht notwendig war.
Der BVBB befürchtet nun, dass wegen einer sachlich falschen politischen Entscheidung, die letztlich nur den Interessen Berlins diente, das nächste Großprojekt an politischer und handwerklicher Unfähigkeit scheitern muss.
Der BVBB betont wiederum nachdrücklich, dass für die Region Berlin-Brandenburg ein Großflughafen an einem geeigneten Standort sinnvoll und vernünftig ist. Der Standort Schönefeld ist es nachgewiesenermaßen nicht.
Der BVBB plädiert darum für eine neue Flughafenpolitik, wie er dies mehrfach, zuletzt in seinem Memorandum 2003 dargelegt hat.
P.S. :
An die Redaktionen: Bitte unterlassen Sie es, uns wider den Tatsachen ständig als Flughafengegner zu bezeichnen. Wir sind Befürworter eines Großflughafens für Berlin-Brandenburg. Allerdings halten wir den Standort Schönefeld für völlig ungeeignet. Die Gerichtsentscheidung bestätigt damit unsere Position.