Pressemitteilungen

Nachfolgend finden Sie die Pressemitteilungen des BVBB seit 2010. 

BVBB: Massives Spendenaufkommen sichert erstmals realistische Chance die unmenschliche BBI-Nachtflugregelung zu kippen

Für den BVBB und  die 120.000 BBI-Fluglärmbetroffenen ist dies ein Freudentag, weil nunmehr erstmals die realistische Chance besteht, die unmenschliche Nachtflugregelung vor dem Bundesverwaltungsgericht zu Fall zu bringen. Mit diesen Worten begrüßte die Vorsitzende des BVBB, Astrid Bothe, über 300 Teilnehmer auf der BVBB – Informationsveranstaltung (15.01.2010, 19:00 Uhr) in der Markthalle auf Schloss Diedersdorf.

Unter Beifall der Teilnehmer erklärte Frau Bothe, dass der Beirat des BVBB einstimmig beschlossen hat, eine Klage gegen den „Ergänzenden Planfeststellungsbeschluss“ zur Regelung des Nachtflugs, verfasst durch das Land Brandenburg, fristgemäß einzureichen.

Gleichzeitig ist dieser Tag eine schwere Niederlage für Bürgermeister, Gemeindevertreter, politische Parteien und auch Landtagsabgeordnete, die in den vergangenen Monaten nichts unversucht gelassen haben, den BVBB zu behindern, zu diskriminieren, zu spalten und klageunfähig zu machen. Die Bürger und die vielen Spender haben aber erkannt, wer in Wahrheit als einzige Kraft ihre Interessen gegen die Folgen des BBI vertritt und darum in einem unglaublichen Ausmaß gespendet und Klageaktien gekauft.

Auf diese Tatsache wies der Ehrenvorsitzende des BVBB, Ferdi Breidbach hin. Wir haben uns  nicht erschüttern lassen auf unserem Weg. Die Bürger werden aber für sich die Frage beantworten müssen, ob sie sich von Bürgermeistern vertreten fühlen, denen von Gerichten Rechtswidrigkeiten im Handeln gegen den BVBB bescheinigt wurden. Außer Frage stehe eigentlich, dass Mandatsträger oder Bürgermeister die sich so verhalten haben, die Konsequenzen aus ihrem Verhalten ziehen müssen.

Gravierend waren Lügen, in denen, u. a. vom SPD Landtagsabgeordneten Schulze, verbreitet wurde, dass Private nicht klagen müssen. Da reiche es, wenn die Gemeinden klagen, so habe ihm der Rechtsanwalt der Gemeinden bestätigt. Diese Behauptung hat RA Dr. Siebeck vehement als unwahr zurückgewiesen. Der Lügenvorgang ist symptomatisch für das Ziel, den BVBB zu behindern und die Betroffenen in die Irre zu führen.

Die den BVBB bzw. auch seine Musterkläger vertretende Anwaltskanzlei (Grawert, Schöning & Partner, Berlin) wurde umgehend beauftragt die Klageschrift zu erarbeiten. Der Anwalt der Kanzlei, RA Boermann, erläuterte die positiven Aussichten für einen möglichen Klageerfolg, einer Rechtwidrigkeitsentscheidung, durch das Bundesverwaltungsgericht.

Die Klage wurde nun möglich, weil die finanziellen Opfer der Mitglieder und fünfstellig hohe Spendenaufkommen aus der Bevölkerung, Kosten und finanzielle Risiken der Klage in vollem Umfang abdecken.

Kein Musterkläger des BVBB muss aufgrund dieser Solidarleistung von Spendern und Mitgliedern auch nur einen Cent für eine eingereichte Klage zahlen.

Die Einnahmen von Mitgliedern und Spendern sichern für die Klage des BVBB eine qualifizierte Rechtsvertretung. Trotzdem bitten wir noch weiter um Spenden, damit wir noch zusätzliche Gutachter gewinnen und finanzieren können, erklärt der Schatzmeister des BVVB, Achim Stefke.

Kristian-Peter Stange

BVBB-Pressesprecher

030-65942439

BVBB beschließt Klage gegen den  ergänzenden Planfeststellungsbeschluss  zum BBI-Nachtflug

Dem BVBB ist es gelungen, durch Spenden aus der Bevölkerung und der Mitgliedschaft sowie durch Umlagen  eine qualifizierte Klage sicherzustellen.

Einen entsprechenden Beschluss fasste heute der Beirat des BVBB einstimmig vor Beginn der öffentlichen Mitgliederversammlung des BVBB auf Schloss Diedersdorf.

Alle Bestrebungen aus dem politischen Raum zur Behinderung der Klagefähigkeit des BVBB sind damit furios gescheitert, stellte die BVBB-Vorsitzende Astrid Bothe fest.

Spaltungsversuchen und  Bemühungen, die zur Entsolidarisierung mit dem BVBB als einziger Betroffenenvertretung führen sollten, wurde somit durch die Solidargemeinschaft der vom Nachtflug bedrohten Bevölkerung eine klare Abfuhr erteilt.

Mit der Klagesicherstellung durch den BVBB erhalten die 120.000 betroffenen Bürger  jetzt erstmalig eine realistische  Möglichkeit, ihr Recht auf ungestörte Nachtruhe durchzusetzen.

Nach Auffassung der Anwälte des BVBB, Kanzlei Grawert, Schöning & Partner, sind die Chancen, dass das Bundesverwaltungsgericht den ergänzenden Planfeststellungsbeschluss zum Nachtflug am BBI  wiederum für rechtswidrig erklärt, als positiv einzuschätzen.

Kristian-Peter Stange

BVBB-Pressesprecher

Telefon: 030-65942439


BVBB informiert die Öffentlichkeit über die Hintergründe einer Klage gegen den "Planfeststellungsbeschluss Nachtflug BBI"

Kassensturz nach monatelangen Anstrengungen und gegen erhebliche Widerstände aus Politik und obskuren Vereinen
Nach monatelangen Anstrengungen und gegen erhebliche Widerstände aus Politik, obskuren Vereinen, interessierten parteipolitischen Mandatsträgern und Organisationen wird der BVBB nun auf einer öffentlichen Informationsveranstaltung

am 15. Jan. 2010 um 19:00 Uhr auf Schloss Diedersdorf (15831 Diedersdorf) die

Öffentlichkeit über seine Entscheidung zu Klagen gegen den ergänzenden Planfeststellungsbeschluss informieren.
Eine Stunde vor der Veranstaltung wird der Beirat des BVBB (höchstes Gremium nach der Delegiertenkonferenz) vor dem Hintergrund der noch vorhandenen finanziellen Risiken der Klage beschließen, ob der BVBB und Musterkläger des Vereins vor das Bundesverwaltungsgericht ziehen.
Die Vorsitzende des BVBB, Astrid Bothe, kündigt an, dass die Öffentlichkeit auf der Veranstaltung offen und ungeschminkt über Praktiken informiert wird, mit denen eine BVBB - Klage verhindert und die Betroffenen verunsichert werden sollten.
Wir werden Namen nennen und auf Methoden antworten, mit denen Spender und Betroffene von einer Unterstützung des BVBB bei seinen Bemühungen eine Klage sicherzustellen abgehalten werden sollten. Es wird dargelegt, warum und wie politisch interessierte Kreise den BVBB zu diskriminieren versuchten, um ein politisches "Süppchen zu kochen", das die Betroffenen davon abhalten sollte, ihr Klagerecht wahrzunehmen bzw. den Erfolg einer Klage infrage stellte.
Vorab stellt der BVBB dazu fest: Wir werden beweisen, dass alle Praktiken und Versuche in dieser Richtung wirkungslos waren. Die Protagonisten eine Anti-BVBB - Politik sind Opfer der Unterschätzung der Kraft einer Solidargemeinschaft geworden, an der die Versuche von Spaltung und Schwächung abgeprallt sind. Dies zeigen uns auch seit Monaten wieder steigende Mitgliederzahlen, erklärt Astrid Bothe.
Der Rechtsvertreter des BVBB, RA Boermann (Grawert Schöning & Partner) wird auf der Veranstaltung die Schwachstellen des "Ergänzenden Planfeststellungsbeschlusses - Nachtflugregelung BBI" erklären und die Klageaussichten aufzeigen.

Kristian-Peter Stange
BVBB-Pressesprecher
Telefon 030 65942437

Der BVBB und die von ihm organisierten Klägergemeinschaften mit insgesamt ca. 3500 Klägern begrüßt den Beginn der mündlichen Verhandlungen der Klagen vor dem Bundesverwaltungsgericht (Leipzig) gegen den Planfeststellungsbeschluss (Baugenehmigung) des Landes Brandenburg zum geplanten Neubau eines Großflughafens „Berlin Brandenburg International (BBI) in Schönefeld bei Berlin. Gleichzeitig kritisieren wir, so der Vorsitzende Ferdi Breidbach, dass Hunderte von Klägern an der mündlichen Verhandlung nicht teilnehmen können, weil das Gericht entsprechende räumliche Möglichkeiten nicht zur Verfügung stellt.

Die Entscheidung des OVG Frankfurt/Oder hat dem Planfeststellungsbeschluss zum Neubau von Schönefeld die Grundlage für die Genehmigung entzogen.

Zitat aus Planfeststellungsbeschluss Teil C - Entscheidungsgründe

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld

44/1-6441/1/101 Seite 367 von 1171

5 Entscheidungsgründe – Raumordnung und Landesplanung: „Insbesondere steht das Ausbauvorhaben mit den landesplanerischen Vorgaben…. Im LEP FS…in Einklang…..Die Tatsache, dass…..der LEP FS mit einem Normenkontrollantrag angegriffen wurden und derzeit Gegenstand verfassungs- bzw. verwaltungsrechtlicher Verfahren sind, ist für die Entscheidung der Planfeststellungsbehörde insoweit ohne Belang, als sie Normen solange anzuwenden hat, bis diese für ungültig oder nichtig erklärt bzw. aufgehoben werden. Im Übrigen hat die Planfeststellungsbehörde keine Veranlassung, an der Rechtmäßigkeit der o. g. landesplanerischen Normen zu zweifeln….

Die nun nach der Entscheidung öffentlich gemachten Behauptungen des Regierenden Bürgermeisters Wowereit und verschiedenster Ministerien aus Brandenburg, nach der die Entscheidung keinen Einfluss auf den Planfeststellungsbeschluss und dem anstehenden Verfahren von mehreren tausend Klägern vor dem Bundesverwaltungsgericht haben soll, sind rechtsirrig und als Schutzbehauptungen von Politikern zu werten.

Das Gericht hat endgültig klar gemacht, dass politische Entscheidungen unter Missachtung der Rechte Betroffener schwerwiegende Verstöße gegen das Grundgesetz und die Normen des Planungsrechtes sind.

Nach Lage der Dinge kann das Bundesverwaltungsgericht im anstehenden Verfahren nicht zu einer gegenteiligen Entscheidung bei der Bewertung der durch das OVG festgestellten Abwägungsmängel kommen. Schon darum muss die Planfeststellungsbehörde ihre Genehmigung zurückziehen, wenn sie sich nicht am Ende eines langwierigen und quälenden Verfahrens ebenso eine Abfuhr einholen will, wie die gemeinsame Landesplanungsabteilung.

Der BVBB erwartet nach der Entscheidung des OVG Frankfurt/Oder zur Nichtigkeit des Landesentwicklungsplans Standortentwicklung (LEP FS) Besinnung und Vernunft der Landesregierungen und Parlamente von Berlin und Brandenburg. Ausweislich der Entscheidungsgründe ist der Standort Schönefeld ohne eine Standortalternativenprüfung nicht mehr haltbar. Dies musste auch der Planfeststellungsbehörde bekannt sein, die es ebenso wie die gemeinsame Landesplanungsabteilung der Länder Berlin und Brandenburg bewusst unterlassen haben, eine solche Prüfung und erforderliche Abwägung durchzuführen. Beide Behörden haben sich dem Verdacht ausgesetzt, ihre Entscheidungen politischem Befehl gehorchend im Sinne dieses Befehls (Konsensbeschluss) getroffen zu haben. 

Zu klar war offensichtlich, dass die sich anbietenden alternativen Standorte Sperenberg, Jüterbog und Stendal bewiesen hätten, dass diese Standorte im Gegensatz zu Schönefeld als einzig geeignet erkannt würden. Diese Missachtung einer notwendigen Abwägung im Interesse des Schutzgutes Mensch vor Lärm und Katastrophengefahr führte dann auch nach Entscheidung des Gerichtes zu einer Missachtung des Grundgesetzes, dass in seinem Artikel 2 Abs. 2 der körperlichen Unversehrtheit absoluten Vorrang vor wirtschaftlichen Gesichtspunkten gebietet.

Weil der Planfeststellungsbeschluss die gleichen Abwägungsmängel aufweist wie der LEP FS ist unerfindlich, wie von Politikern in Berlin und Brandenburg noch der Eindruck erweckt werden kann, dass die Entscheidung des OVG Frankfurt/Oder keinen Einfluss auf das Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht haben soll. Unerfindlich ist auch, dass nun nach dieser Entscheidung behauptet wird, dass es eines LEP FS nicht bedurft hätte, um einen Planfeststellungsbeschluss zu erwirken.

Unabhängig von formalen Fragen fragt sich darum der BVBB, warum sich die Landesregierungen von Berlin und Brandenburg zweimal in gleicher Sache bei einem Obergericht eine blutige Nase geholt haben, obwohl diese angeblich nicht notwendig war.

Der BVBB befürchtet nun, dass wegen einer sachlich falschen politischen Entscheidung, die letztlich nur den Interessen Berlins diente, das nächste Großprojekt an politischer und handwerklicher Unfähigkeit scheitern muss.

Der BVBB betont wiederum nachdrücklich, dass für die Region Berlin-Brandenburg ein Großflughafen an einem geeigneten Standort sinnvoll und vernünftig ist. Der Standort Schönefeld ist es nachgewiesenermaßen nicht.

Der BVBB plädiert darum für eine neue Flughafenpolitik, wie er dies mehrfach, zuletzt in seinem Memorandum 2003  dargelegt hat.

 

P.S. :

An die Redaktionen: Bitte unterlassen Sie es, uns wider den Tatsachen ständig als Flughafengegner zu bezeichnen. Wir sind Befürworter eines Großflughafens für Berlin-Brandenburg. Allerdings halten wir den Standort Schönefeld für völlig ungeeignet. Die Gerichtsentscheidung bestätigt damit unsere Position.

 

Ganz offensichtlich lassen Stolpe, Wowereit und Platzeck keine Gelegenheit aus, um das von ihnen angerichtete Chaos weiter zu vergrößern.

Wie der BVBB am Freitag (21.2.) von der EU-Kommission erfuhr, sind bei der für das Vergaberecht zuständigen Generaldirektion Binnenmarkt mehrere Beschwerden zum Privatisierungsverfahren anhängig.

Bereits im April 2002 hatte die Kommission die Bundesregierung um Auskunft über mögliche Vergaberechtsverstöße ersucht. Wie jetzt aus Brüssel zu erfahren war, besteht für die vom Bundeswirtschaftsministerium Anfang Juni übermittelte Antwort weiterer Klärungsbedarf. Die Kommission erwägt, die Bundesregierung nochmals zu einer Stellungnahme wegen der noch offenen Punkte aufzufordern.

Gegenstand der erneuten Aufforderung wird auch eine zwischenzeitlich zur Absichtserklärung eingegangene Beschwerde sein, deren Wortlaut wir in anonymisierter Form in Anlage veröffentlichen.

Ferner sieht es die Kommission derzeit als schwierig an, eine Entscheidung zu den vorliegenden Beschwerden zu treffen, da sich fast wöchentlich ein neuer Stand im Vergabeverfahren ergäbe. Sobald aber z.B. durch den Abschluss einer Privatisierungsvereinbarung ein endgültiger Stand erreicht ist, wird die Kommission auch abschließend über die Beschwerden entscheiden.

Nach Auffassung des BVBB verstößt das in seinem bisherigen Verlauf einmalig chaotisch-dilettantische Privatisierungsverfahren gleich in mehrfacher Hinsicht gegen das Gemeinschaftsrecht, so dass allein schon aus diesen Gründen das Vergabeverfahren scheitern wird.

Der BVBB ist davon überzeugt, dass die europäische Union in der Frage der Verletzung der Flora-Fauna-Habitat (FFH-Richtlinie) ebenfalls ein Verfahren einleitet. Zusätzlich müssen Berlin, Brandenburg und der Bund davon ausgehen, dass durch Brüssel ein Verfahren wegen Verschweigens der großflächigen meldepflichtigen Dioxinkontaminationen auf Oberflächen und Gewässern rund um Diepensee eingeleitet wird.

Ferdi Breidbach

BVBB-Vorsitzender

Es geht nicht nur um die Finanzierungskosten, sondern auch um die Folgekosten.

Für die verantwortlichen Politiker Berlins, Brandenburgs und des Bundes kommt nun die Stunde der Wahrheit, wenn diese ernsthaft beabsichtigen, den Flughafen selbst zu bauen und zu finanzieren sowie die mit dem Betrieb eintretenden Verluste über Jahrzehnte dem Steuerzahler anzuhängen. Sie müssen endlich erklären, warum sie den profitablen Flughafen Tegel schließen wollen, um ihn dann am falschen Standort Schönefeld wieder zu errichten.

Die gescheiterten Privatisierungsverhandlungen haben eindrücklich bewiesen, dass Schönefeld, im Gegensatz zu Tegel, nicht wirtschaftlich betrieben werden kann.

Wenn nun behauptet wird, mit einer Bereitstellung von jeweils 250 Millionen Euro durch Berlin, Brandenburg und den Bund sei das Projekt realisierbar, soll die Öffentlichkeit über die tatsächlichen Kostenrisiken getäuscht werden.

Es muss auch gesagt werden, wo plötzlich das Geld herkommen soll, nachdem Berlin und Brandenburg pleite sind.

Für die öffentlichen Haushalte bedeutet dieser unverantwortliche Plan eine Finanzierungsleistung von wenigstens 5 Milliarden EURO für Bau, Verkehrsanbindung, Infrastrukturleistungen, Umsiedlungen, Grundstückskäufe und Entschädigungen. Mit größter Wahrscheinlichkeit wird dieser Ansatz erheblich überschritten, weil alle kalkulierten Baukosten der öffentlichen Hand um wenigstens 30% überschritten werden. Hinzu kommen Kostenrisiken, die sich aus Auflagen ergeben, die im Planfeststellungsantrag oder spätestens in Folge von Klagen vor dem Bundesverwaltungsgericht die geplanten Investitionskosten überschreiten.

Für den Betrieb des Flughafens Schönefeld – falls er wirklich je gebaut wird - ist die Höhe jahrzehntelanger Verluste noch nicht überschaubar.

Diese Tatsache war es insbesondere, warum sich HOCHTIEF/IVG eine Absicherung ihres Eigenkapitals in Höhe von 13,5% durch staatliche Garantie ausbedungen haben.

Zusätzlich sollten noch alle Verluste vom Steuerzahler übernommen werden, die sich aus nichtrealisierbaren Flughafengebühren, Kostensteigerungen, aus Altlastenbeseitigung, Umsiedlung, Lärmschutzmaßnahmen, Zeitverzögerungen der Bauzeit u. v. mehr ergeben.

Diese Kostenrisiken verbleiben auch beim Eigenbau durch die öffentliche Hand beim Steuerzahler.

Die Folgen dieser Wahrheit müssen nun endlich benannt werden.

Ferdi Breidbach

BVBB-Vorsitzender

Die erneute Vertagung der Verhandlung war absehbar, weil sich die Verhandlungsparteien nicht auf eine für beide Seiten erträgliche Risikoteilung verständigen konnten und mit Sicherheit auch bis zum 21.02.2003 nicht können.

Jeder, der die aktuellen und künftigen Risiken aus dieser Privatisierung kennt, wusste, dass einer der Partner immer der Verlierer sein würde.

Risiken, die nicht aus normaler unternehmerischer Tätigkeit resultieren, können Hochtief/IVF vor ihren Muttergesellschaften und Aktionären nicht verantworten.

Berlin, Brandenburg und der Bund wissen, dass sie bei erfolgreicher Privatisierung gezwungen sind, die Risiken, die unternehmerisch nicht verantwortbar sind, dem Steuerzahler aufzubürden. Hierzu besteht offensichtlich bei Berlin, Brandenburg und dem Bund noch der feste Wille.

Ursache des Privatisierungsgewürges ist der politisch bestimmte Standort Schönefeld, der offensichtlich für den wirtschaftlichen Betrieb eines Großflughafens ungeeignet ist.

Diese Tatsache wird auch nicht aus der Welt geschaffen, wenn nun Berlin, Brandenburg und der Bund den Flughafen selber bauen wollen.

Mit der erneuten Verschiebung einer Einigung ist jedoch klar, dass der Steuerzahler über Jahrzehnte durch eine politische Fehlentscheidung weiter ausgebeutet werden soll.

Mit Sicherheit präparieren sich nun Hochtief und IVG für die Durchsetzung ihrer Rechtsposition, mit der sie eine Entschädigung von 60 Mio. Euro einstreichen wollen

Ferdi Breidbach

Vorsitzender