BVBB: Massives Spendenaufkommen sichert erstmals realistische Chance die unmenschliche BBI-Nachtflugregelung zu kippen
Für den BVBB und die 120.000 BBI-Fluglärmbetroffenen ist dies ein Freudentag, weil nunmehr erstmals die realistische Chance besteht, die unmenschliche Nachtflugregelung vor dem Bundesverwaltungsgericht zu Fall zu bringen. Mit diesen Worten begrüßte die Vorsitzende des BVBB, Astrid Bothe, über 300 Teilnehmer auf der BVBB – Informationsveranstaltung (15.01.2010, 19:00 Uhr) in der Markthalle auf Schloss Diedersdorf.
Unter Beifall der Teilnehmer erklärte Frau Bothe, dass der Beirat des BVBB einstimmig beschlossen hat, eine Klage gegen den „Ergänzenden Planfeststellungsbeschluss“ zur Regelung des Nachtflugs, verfasst durch das Land Brandenburg, fristgemäß einzureichen.
Gleichzeitig ist dieser Tag eine schwere Niederlage für Bürgermeister, Gemeindevertreter, politische Parteien und auch Landtagsabgeordnete, die in den vergangenen Monaten nichts unversucht gelassen haben, den BVBB zu behindern, zu diskriminieren, zu spalten und klageunfähig zu machen. Die Bürger und die vielen Spender haben aber erkannt, wer in Wahrheit als einzige Kraft ihre Interessen gegen die Folgen des BBI vertritt und darum in einem unglaublichen Ausmaß gespendet und Klageaktien gekauft.
Auf diese Tatsache wies der Ehrenvorsitzende des BVBB, Ferdi Breidbach hin. Wir haben uns nicht erschüttern lassen auf unserem Weg. Die Bürger werden aber für sich die Frage beantworten müssen, ob sie sich von Bürgermeistern vertreten fühlen, denen von Gerichten Rechtswidrigkeiten im Handeln gegen den BVBB bescheinigt wurden. Außer Frage stehe eigentlich, dass Mandatsträger oder Bürgermeister die sich so verhalten haben, die Konsequenzen aus ihrem Verhalten ziehen müssen.
Gravierend waren Lügen, in denen, u. a. vom SPD Landtagsabgeordneten Schulze, verbreitet wurde, dass Private nicht klagen müssen. Da reiche es, wenn die Gemeinden klagen, so habe ihm der Rechtsanwalt der Gemeinden bestätigt. Diese Behauptung hat RA Dr. Siebeck vehement als unwahr zurückgewiesen. Der Lügenvorgang ist symptomatisch für das Ziel, den BVBB zu behindern und die Betroffenen in die Irre zu führen.
Die den BVBB bzw. auch seine Musterkläger vertretende Anwaltskanzlei (Grawert, Schöning & Partner, Berlin) wurde umgehend beauftragt die Klageschrift zu erarbeiten. Der Anwalt der Kanzlei, RA Boermann, erläuterte die positiven Aussichten für einen möglichen Klageerfolg, einer Rechtwidrigkeitsentscheidung, durch das Bundesverwaltungsgericht.
Die Klage wurde nun möglich, weil die finanziellen Opfer der Mitglieder und fünfstellig hohe Spendenaufkommen aus der Bevölkerung, Kosten und finanzielle Risiken der Klage in vollem Umfang abdecken.
Kein Musterkläger des BVBB muss aufgrund dieser Solidarleistung von Spendern und Mitgliedern auch nur einen Cent für eine eingereichte Klage zahlen.
Die Einnahmen von Mitgliedern und Spendern sichern für die Klage des BVBB eine qualifizierte Rechtsvertretung. Trotzdem bitten wir noch weiter um Spenden, damit wir noch zusätzliche Gutachter gewinnen und finanzieren können, erklärt der Schatzmeister des BVVB, Achim Stefke.
Kristian-Peter Stange
BVBB-Pressesprecher
030-65942439