Der BVBB und die von ihm organisierten Klägergemeinschaften mit insgesamt ca. 3500 Klägern begrüßt den Beginn der mündlichen Verhandlungen der Klagen vor dem Bundesverwaltungsgericht (Leipzig) gegen den Planfeststellungsbeschluss (Baugenehmigung) des Landes Brandenburg zum geplanten Neubau eines Großflughafens „Berlin Brandenburg International (BBI) in Schönefeld bei Berlin. Gleichzeitig kritisieren wir, so der Vorsitzende Ferdi Breidbach, dass Hunderte von Klägern an der mündlichen Verhandlung nicht teilnehmen können, weil das Gericht entsprechende räumliche Möglichkeiten nicht zur Verfügung stellt.
Auf das Ziel der Verhinderung eines Großflughafens am Standort Schönefeld haben über 5.000 Mitglieder des Bürgervereins seit Mitte der 90er Jahre hingearbeitet. Sie organisierten ca. 260.000 schriftliche Einwendungen (größte Volkabstimmung per Unterschrift gegen ein Planungsprojekt) von betroffenen Bürgern. Zusätzlich haben die von zwangsläufigem 24-stündigem Lärmterror, inakzeptabler Katastrophengefahr, einer Entwertung ihrer Immobilien (bis zu 3 Mrd. EURO im Bereich der Einflugschneise zwischen Erkner und Ludwigsfelde) und der Zerstörung der betroffenen FFH– und Naturschutzgebiete Betroffenen in einer dreimonatigen Anhörung (2002) ihre Argumente dargelegt.
Der organisierte Widerstand wurde von den Landesregierungen Brandenburg (MP Stolpe, später Platzeck, beide SPD), Berlin (RBM Diepgen, CDU; dann Wowereit, SPD) und dem Bund ignoriert. Nie haben sie das Gespräch mit den Betroffenen gesucht oder eine ihrer zahlreichen Einladungen zur Diskussion über ihr Vorhaben angenommen. Mit allen Mitteln wurde eine „Waffengleichheit“ zwischen Betroffenen und Regierungen bekämpft.
Wie viel Millionen an Steuergeldern die FBS-Gesellschafter zur Durchsetzung ihrer sachfremden Entscheidung gegen die Bürger bisher eingesetzt haben, ist bis heute ein streng gehütetes Geheimnis.
Sie verweigern hartnäckig den Schutzanspruch von ca. 140.000 Betroffenen und haben damit die größte Klage in der Geschichte des Bundesverwaltungsgerichtes provoziert. Bis heute haben sie zudem nicht erklärt, warum sie den auch von ihnen bis 1996 als „menschenverachtend“ bezeichneten Standort Schönefeld politisch durchsetzen wollen. Insbesondere Ministerpräsident Platzeck und die Brandenburgische SPD, Wowereit und die Berliner SPD, Vorstand und Aufsichtsrat der Flughafengesellschaft und unzählige Experten haben den Standort „Sperenberg“ als geeignet, Schönefeld aber als ungeeignet bezeichnet. Mit dem sog. Konsensbeschluss (1996) haben sich alle Parteien in Berlin und Brandenburg sowie im Bund zu willigen Vollstreckern der damals herrschenden CDU gemacht, die die Verachtung vor dem Schutz der Schöpfung mit ihrer „christlichen Politik“ für vereinbar hielt und hält.
Für einen Großflughafen in Sperenberg setzt sich der BVBB bis heute ein. Im Gegensatz zur systematisch geschürten Propaganda sind weder der BVBB noch die Kläger Gegner eines Großflughafens für die Region Berlin. Sie halten es nur für unverantwortlich, in dicht besiedelten Gebieten neue Flughäfen zu bauen oder zu betreiben. Darum tritt der BVBB auch für die Schließung der innerstädtischen Flughäfen in Berlin (Tegel, Tempelhof, Schönefeld) ein und ist für einen Großflughafen im unbesiedelten Gebiet des ehemals größten sowjetischen Militärflughafens außerhalb der Sowjetunion, in Sperenberg.
Die Kläger und viele Betroffenen, die aus finanziellen Gründen nicht klagen konnten, erwarten nun ein faires Gerichtsverfahren, in dem ihr grundgesetzlich gesicherter Schutzanspruch und nicht etwa politische oder wirtschaftliche Interessen das entscheidende Gewicht haben. Es wäre für die Rechtssprechung fatal, wenn das Gericht den mit Fehlern aufgepumpten Planfeststellungsbeschluss und die unglaublichen, bis in die letzten Tage vollzogenen Tricksereien und hunderte Seiten von Nachbesserungen akzeptieren würde. Die Landesregierung von Brandenburg hat wirklich alles getan, um das rechtliche Gehör und qualifizierte schriftliche Stellungnahmen der Klägeranwälte (Dr. Siebeck, München; Baumann, Würzburg und Grawert, Schöning & Partner, Berlin) auszuschließen.
Unter Missachtung richterlicher Unabhängigkeit haben Wowereit und Platzeck ständig dass Verfahren als schon zu ihren Gunsten entschieden dargestellt, um Druck auf das Gericht und die veröffentlichte Meinung auszuüben. Bewusst wurden 100 Millionen Euro - vielleicht auch mehr – für so genannte vorbereitende Arbeiten investiert. Dies, obwohl das Bundesverwaltungsgericht 2004 einem Eilantrag stattgegeben und ein Baustopp ausgesprochen hat. Seit Planungsbeginn wurden wenigstens 1,5 Mrd. Euro in das rechtlich nicht abgesicherte Vorhaben investiert. Zusätzlich wurde zum Kapazitätsnachweis der jetzige Flughafen Schönefeld auf ein Billigfliegerkonzept getrimmt, das unverantwortlich mit Millionen an Steuergeldern subventioniert wird.
Der BVBB geht davon aus, dass sich das Gericht auch von diesen Druckmaßnahmen nicht beeinflussen lässt. Die Spekulation von Platzeck und Wowereit, dass sich das Gericht der Politik dienlich machen könnte, zeigt ein schwer gestörtes Verhältnis zur Rechtskultur. Sicher hat zu diesen Spekulationen aber auch eine Aussage der Sprecherin des Bundesverwaltungsgerichts in der Financial Times Deutschland vom 20.08.2004 beigetragen: „Wir denken nicht, dass das Projekt als solches scheitern wird. Eine Ablehnung sei nur "theoretisch möglich". Danach haben die Kläger davon auszugehen, nur über eine theoretische Chance zu verfügen, das Verfahren zu gewinnen.