BVBB Informiert
Man hätte Wetten darauf abschließen können, dass der nur knapp in Stichwahl wiedergewählte Bürgermeister von Blankenfelde Mahlow Baier (SPD) auch das Urteil Nachtflugurteil des Bundesverwaltungsgerichtes mit seiner gewohnt begrenzten Sichtweise kommentiert.
Ausgerechnet in einem Aufmacher der „Märkischen Allgemeinen“ (MAZ 15.10.11) durfte er sein verqueres Diktum über das Nachtflugurteil des 4. Senates ablassen.
Weiterlesen: Baier als Kommentator - ein Bürgermeister, der immer daneben liegt
Im Gegensatz zu ihren hohlen Parolen nach Lärmschutz für über 70 000 Menschen steht die Praxis. Politik, die Flughafengesellschaft ( FBS,) insbesondere jedoch Wowereit (SPD) und Platzeck (SPD) entlarven sich ihrer dummen Sprüche zum Lärmschutz selber, wie die Praxis an Bericht und Beispiel der Blankenfelde-Mahlower Wohnungsbaugesellschaft (WOBAB) beweist. Die von Geschäftsführer Bachmann herausgegebene Pressemeldung liefert die ganze Wahrheit über den Versuch, den Menschen mit Billigheimerlösungen Schallschutz und gesundes Schlafen vorzugaukeln. (Lesen Sie nachfolgenden Artikel der heutigen MAZ).
Bestreiten kann die FBS nicht, dass sie nur rechtswidrige Belüftungssysteme finanziert. Damit liegt die Verantwortung für den Betrieb dieser rechtswidrigen Systeme beim Eigentümer, der sich diese Systeme einbauen ließ. Keinesfalls ist ausgeschlossen, weil die Umweltbehörden dazu verpflichtet sind, dass diese Eigentümer mit Strafen belegt werden und mit erheblichem finanziellen Aufwand auf eigene Kosten nachrüsten müssen.
Wer liest, zur Kenntnis nimmt, wer wie das Nachtflugurteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 13.10.11 kommentiert, der kann sich über die Rücksichtslosigkeit der politischen Klasse, ihrer Vollzugsorgane und der Justiz nicht mehr wundern. Dieses Urteil ist ein vorläufiger Schlusspunkt hinter die jahrelangen Versuche Menschen, in ihrer Gesundheit, ihren Lebensumständen, ihren Kindern und der Zukunft von mehreren Generationen schweren Schaden zu zufügen.
Natürlich wissen dies die Verantwortlichen, an der Spitze Wowereit (SPD), Platzeck(SPD) und alle Parteien in Berlin und Brandenburg. Jetzt bekunden sie, sie seien ja eigentlich und tatsächlich immer gegen Berlin- Schönefeld als Standort eines Großflughafens gewesen. Der Standort sei eine gewaltige Fehlentscheidung, aber nun alternativlos. Hier wird der Versuch gemacht, Fehlentscheidungen als alternativlos selig zu sprechen. Ein schlimmeres Armutszeugnis für Politikversagen kann man sich selbst nicht mehr ausstellen.
Der wissenschaftler Prof. Ekhardt hat mit seiner Kommentierung des Skandalurteils des Bundesverwaltungsgerichtes zum Nachtflug BBI/BER den Nagel auf den Kopf getroffen. Auch für dieses höchste Gericht spielt der Grundrechtsschutz nach Grundgesetz so gut wie keine Rolle mehr. Seine Entscheidung verkommt im allgemeinen Trend dem wirtschaftlichen Erfolg, der Gier, den Egoismen, alles unterzuordnen. Das Nachtflugurteil, mit seiner Festlegung von fünf Stunden ausreichender Nachtruhe für Kinder und Gebrechliche, für alle Menschen, ist Ausdruck dieser Verkommenheit.
Fluglärm vor dem BVerwG
Die Grundrechte machen zu wenig Krach
von: Prof. Dr. Felix Ekardt LL.M. M.A.
13.10.2011
Das BVerwG hat in seinem neuesten Urteil zum Berliner Flughafenausbau in Schönefeld nächtliche Flüge in Randzeiten erlaubt. Es bestätigt damit den begrenzten Schutz vor Fluglärm. Der Eindruck bleibt, dass das Gericht seinem für den deutschen Rechtskreis traditionellen begrenzten Interesse an Schutzgrundrechten und ihrer Wirksamkeit treu bleibt, kommentiert Felix Ekardt.
Mit seiner Entscheidung, im Sinne des Planfeststellungsbeschlusses „Nachtflug BBI/BER – Schönefeld“ 300 000 Menschen nicht nur am Tage sondern auch in der Nacht durch Flugbetrieb verlärmen zu lassen, hat sich der 4. Senat zum willfährigen Vollstrecker von Politikern wie Wowereit (SPD) und Platzeck (SPD) gemacht. Diese Politiker, im Gefolge alle Parteien und ihre Abgeordneten, wollten den BBI/BER in Schönefeld, wollen 300 000 Menschen am Tage und in der Nacht verlärmen. Die Richter hatten gegenüber verrückt gewordenen Politikern nicht den Mut, das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit, das Recht auf Nachtruhe und Gesundheitsschutz, zur Maxime ihrer Entscheidung zu machen. Sie haben es vorgezogen die zweifelhaften politischen Interessen, die zweifelhaften wirtschaftlichen Interessen von Fluggesellschaften und der staatseigenen Flughafengesellschaft (FBS) den Vorrang vor Grundrechten zu geben. Sie müssen sich darum fragen lassen, wie sie es verantworten, die Zeit der Nachtruhe für Generationen von Fluglärmbetroffenen auf fünf Stunden zu dezimieren. Sie müssen sich fragen lassen, wie sie es vor dem Hintergrund von Grundrechten verantworten können, wenn in der Nachtzeit zwischen 22:00 und 0:00 sowie zwischen 5:00 und 6:00 Uhr bis zu 113 Flugbewegungen den Lärmterror bestimmen. Sie müssen sich fragen lassen, was sie geritten hat, als sie mit ihrer Entscheidung die Nachtzeit zur Hauptbetriebszeit des Flughafens gemacht haben.
Weiterlesen: Skandalurteil des Bundesverwaltungsgerichtes – Schluss mit Illusionen!
Gespeist von den wirtschaftlichen Interessen der Fluggesellschaften und der Flughafengesellschaften trifft der 4. Senat des Bundesverwaltungsgerichtes seit Jahren Entscheidungen ohne Berücksichtigung der Grundelemente unserer Wirtschaftsordnung. Dieser Senat genehmigt sich eine unmögliche Auslegung des Bedarfsbegriffes, der im ordnungspolitischen System der sozialen Marktwirtschaft eine feste Größe ist. Bedarf, so die ordnungspolitische Festlegung, ist die Nachfrage (der Konsument), die im Markt das Angebot und den Erfolg für Produkte und Dienstleistungen bestimmt. Dabei sind unumstrittene Erkenntnis und Erfahrung, dass fehlender Bedarf immer das Ergebnis fehlender Nachfrage ist.
Völlig verquer zur tatsächlichen Frage der Bedarfsdeckung stellt der Senat für sich, gegen die Regeln des Marktes, für die Marktbetroffenen im Luftverkehrsmarkt folgenden Leitsatz auf, mit dem er Flugrechte auch in der Nachtzeit genehmigt.
Eigentlich bedürfte es keiner Gutachten, um festzustellen, dass Schallschutzfenster geschlossen, Frischluftzufuhr durch Ventilatorbelüftung und Geräuschkulisse, Luftüberdruck in künstlich belüfteten Schlafräumen mit fehlendem Abluftsystem gesundheitsschädlich sind. Da reicht schon ein laienhaftes Verständnis, um zu erkennen, dass mit solchen Systemen der Teufel, der Fluglärm, mit dem Beelzebuben, dem Mief im Schlafzimmer, ausgetrieben werden soll.
Ebenso schlimm, wiederum gesundheitsgefährdend ist dieses System zum angeblichen Schallschutz in Kindergärten, Horten und Schulen so wie anderen sensiblen Einrichtungen. An der Spitze die Wowereits und Platzecks, im Gefolge Richter in roten Roben, verurteilen Hunderttausende Menschen unter krankmachenden Bedingungen des Fluglärms und der Folgen unnatürlichen Lebens in Akustikkäfigen eine Zukunft zu fristen.
- Jetzt ist es heraus!
- Bürgermeisterstichwahl in Blankenfelde Mahlow, ein voller Erfolg für den BVBB-Kandidaten Matthias Stefke
- Flughafengesellschaft an Geschmacklosigkeit nicht mehr zu übertreffen
- Erklärung des BVBB zum Ausgang der mündlichen Verhandlung zur Nachtschutzklage
- F.Breidbach, in der mündlichen Verhandlung der BBI-Nachtflugklage am 22.09.2011 vor dem Bundesverwaltungsgericht