BVBB Bürgerverein Berlin Brandenburg e.V.


Im Gegensatz zu ihren hohlen Parolen nach Lärmschutz für über 70 000 Menschen steht die Praxis. Politik, die Flughafengesellschaft ( FBS,) insbesondere jedoch Wowereit (SPD) und Platzeck (SPD) entlarven sich ihrer dummen Sprüche zum Lärmschutz selber, wie die Praxis an Bericht und  Beispiel der Blankenfelde-Mahlower Wohnungsbaugesellschaft (WOBAB) beweist. Die von Geschäftsführer Bachmann herausgegebene Pressemeldung liefert die ganze Wahrheit über den Versuch, den Menschen mit Billigheimerlösungen Schallschutz und gesundes Schlafen vorzugaukeln. (Lesen Sie nachfolgenden Artikel der heutigen MAZ).
Bestreiten kann die FBS nicht, dass sie nur rechtswidrige Belüftungssysteme finanziert. Damit liegt die Verantwortung für den Betrieb dieser rechtswidrigen Systeme beim Eigentümer, der sich diese Systeme einbauen ließ. Keinesfalls ist ausgeschlossen, weil die Umweltbehörden dazu verpflichtet sind, dass diese Eigentümer mit Strafen belegt werden und mit erheblichem finanziellen Aufwand auf eigene Kosten nachrüsten müssen.

Die Rechtswidrigkeit, die Widersprüchlichkeiten aus gutachterlichem Tun zu den notwendigen Maßnahmen sind erschreckend. Sicher ist, dass die bis jetzt von über 25 000 Anspruchsberechtigten, abgeschlossenen weniger als 1000 Maßnahmen,  alle rechtswidrig sind. Wenn dabei der für den Planfeststellungsbeschluss verantwortliche Minister, Vogelsänger (Volksmund Vogelzwitscher, SPD), seinen Staatssekretär verkünden lässt, dass es nur bei einzelnen Maßnahmen hapert, dann ist bewiesen, dass die Verbreitung von Lügengeschichten zum BBI/BER weiter gehen soll.
Ausgerechnet Wirtschaftsminister Christoffers, ein politisches Gewächs der Linken, faselt vor dem Hintergrund der Volksbetrügereien vom nun fälligen "Bündnis am Boden". Nun ist heraus, dass dieser Linke ein Bauchredner der SPD ist, die schon seit Jahren ihre angebliche Hinwendung zu den Fluglärmbetroffenen mit solchen Sprüchen abspeist.
Wie man die Durchsetzung des Lärmschutzes im Sinne der Betroffenen objektiver und vielleicht auch wirksamer betreiben kann, beweist des Land Hessen. Die Lämschutzberechtigten um den Flughafen Frankfurt/Main (FRAPORT) haben als Partner nicht den Verursacher des Fluglärms, die FRAPORT, sondern die Landesregierung, die eigens beim zuständigen Regierungspräsidenten die Antrags - und Umsetzungsstelle für den passiven Lärmschutz eingerichtet hat. Da kann man Wetten abschließen, dass diese betroffenen Bürger in Hessen mit besseren und schnelleren Maßnahmen zu ihrem Schutz rechnen können als die Bürger in Berlin und Brandenburg.
Was nun passiert, wenn bei Inbetriebnahme der Lärmschutz für die Betroffenen nicht gesichert ist, wird einfach von der zuständigen Landesregierung (SPD u. Linke) nicht beantwortet. Da werden dann Zehntausende einfach Opfer sachlicher und politischer Unfähigkeit, die den Nachtfluglärm ohne jeden Schutz über Jahre ertragen müssen. Dass dies krankmacht wissen die Platzecks, stört sie aber nicht, weil in ihrem  frühkapitalistischen Bewußtsein ihre Bürger Manipulationsmasse für wirtschaftliche Interessen sind..
Immer dringender stellt sich, belegt auch durch das Beispiel "Lärmschutz" die Frage, wie lange es sich die Betroffenen noch gefallen lassen wollen von einer parteipolitischen Kaste für deren Fehler weiter bestraft zu werden".Wie lange sind diese Bürger noch bereit sich krankmachen zu lassen, weil die Politik dies will?"

http://www.maerkischeallgemeine.de/cms/beitrag/12195730/61939/Wobab-Flughafengesellschaft-verstoesst-gegen-geltende-Vorschriften-Das-ist.html
Märkische Allgemeine » Lokales » Teltow-Fläming » Lokalnachrichten 15.10.2011
LÄRMSCHUTZ: „Das ist eine ganz faule Nuss“
Wobab: Flughafengesellschaft verstößt gegen geltende Vorschriften

BLANKENFELDE - Die von der Flughafengesellschaft FBS vorgesehenen Schallschutzmaßnahmen stellen einen groben Verstoß gegen geltende Standards und Vorschriften dar. Darauf macht die Wohungsverwaltungs- und Baugesellschaft Blankenfelde (Wobab) aufmerksam. Sie hatte die von der FBS vorgelegte Kostenerstattungsvereinbarung zur Durchführung passiver Schallschutzmaßnahmen in den Wohnungen von Experten prüfen lassen. „Zwar hat die FBS die einschlägigen Festlegungen der entsprechenden Planfeststellungsbeschlüsse beachtet, dabei aber die Vorgaben der Energieeinsparverordnung (Enev) 2009 nicht berücksichtigt“, sagt Thomas Bachmann. Diese, so der Geschäftsführer der gemeindeeigenen Gesellschaft, sei aber zwingend für jeden Hausbesitzer und Bauherren zu beachten, wenn beispielsweise ein Drittel und mehr der gesamten Fensterflächen eines Wohngebäudes ausgetauscht beziehungsweise erneuert wird. „Das würde in unseren eigenen Beständen ausnahmslos zutreffen“, sagt er.
Für die 668 Wohnungen der Wobab sind Maßnahmen zum passiven Schallschutz im Zuge des BBI-Baus notwendig. Das hat die FBS bestätigt. Vor allem geht es dabei um den Austausch der Fenster in Wohn-, Schlaf- und Kinderzimmern sowie um den Einbau von Lüftungsanlagen.
Doch der Teufel steckt im Detail. Bachmann nennt als ein Beispiel die Lüftungsanlagen. „Hierzu erteilt die Energieeinsparverordnung den Hausbesitzern klare Vorgaben, die die FBS jedoch mit dem beabsichtigten Einbau primitiver Zuluftgeräte bisher völlig außer Acht gelassen hat“, erklärt er. Weil nach dieser Verordnung für jede Wohnung ein Lüftungskonzept verlangt wird, hat die Wobab derartige Konzepte in Auftrag gegeben. „Im Ergebnis stellte sich heraus, dass in allen Wohnräumen jeweils Be- und Entlüftungsmöglichkeiten als Folge des Fensteraustauschs herzustellen sowie in Bädern und Küchen zusätzliche Abluftvarianten zu schaffen sind“, informiert Bachmann.
Zudem sei der Bauherr nach der Energieverordnung neben dem Lüftungskonzept ebenso in der Pflicht, eine Gebäudeenergiebilanz erstellen zu lassen. Die enthalte dann unter anderem auch den notwendigen Energiepass. „Wird beides, Lüftungskonzept und Gebäudeenergiebilanz, vom Hauseigentümer nicht erbracht, gilt das als Ordnungswidrigkeit, was wiederum hohe Bußgelder nach sich ziehen kann“, betont Bachmann. Die Crux dabei sei: „Die FBS haftet dafür nicht. Das ist eine ganz faule Nuss.“
Bachmann ist klar, dass die FBS sich mit ihren Schallschutzmaßnahmen genau an den Planfeststellungsbeschluss hält und will ihr auch nicht unterstellen, sie wüsste nicht genau, dass der Schallschutz eigentlich nicht korrekt sei. Nach einem Besuch bei den Zuständigen in Schönefeld im April sag- te er: „Unsere Argumente für andere Rahmenbedingungen für andere Schallschutzmaßnahmen fanden nicht unbedingt Gehör“. Doch er wundert sich nicht. Müssten doch jetzt die Flughafen-Gesellschafter ans Eingemachte heran und vor allem auch veranlassen, dass die Kosten für den umfangreicheren Schallschutz bezahlt werden.
Inzwischen hat die Wobab eigene Ingenieurbüros mit der Planung des Schallschutzes beauftragt. „Wir haben den notwendigen Lärmschutz im Einklang mit den energetischen Vorgaben in einer Musterwohnung“, informiert er. Insgesamt will die Wobab alle 32 Wohnungen im Zossener Damm 10 so ausstatten, „damit wir die Abläufe für die anderen Wohnungen planen können.“ Aber auch, um den zuständigen politischen Gremien, allen voran das Umwelt- und Bauministerium in Potsdam, vorzuführen, wie man es korrekt macht. „Wir bauen zum Beispiel Ab- und Zuluftgeräte mit Wärmerückgewinnung integriert in den Fenstersturz“, erklärt er. Letztendlich sei das Fenster der schwächste Punkt in der Energetik und mache sich im Geld bemerkbar. Neben der ausdrücklichen Einladung in die Musterwohnung kündigt Thomas Bachmann an, der FBS eine Vereinbarung zur Durchsetzung von passiven Schallschutzmaßnahmen vorzulegen. Die ist im Gegensatz zu den Kostenvereinbarungen der FBS – von der Wobab erarbeitet. (Von Elke Höhne)