Pressemitteilungen
Nachfolgend finden Sie die Pressemitteilungen des BVBB seit 2010.
Wieder machtvolle Demonstration gegen den BER unter dem Motto "Wer zahlt für das BER-Desaster? Falscher Standort! Falsche Versprechen! Falsches Personal!"
Trotz Regen folgten rund 3.000 Teilnehmer am 03.06. dem gemeinsamen Aufruf von Bürgerverein Brandenburg-Berlin e.V. (BVBB), dem Bündnis Südost gegen Fluglärm (BSO), der Friedrichshagener Bürgerinitiative (FBI), dem Info-Büro Fluglärm e.V. Lichtenrade und der Bürgerinitiative “Unser Großbeeren” zu einer Demonstration vor dem Roten Rathaus in Berlin, um erneut ihren Protest gegen die verfehlte Flughafenpolitik der “Master of Desaster”, Wowereit und Platzeck
(beide SPD), zum Ausdruck zu bringen. Dabei bekamen sie Unterstützung von Vertretern anderer Initiativen aus Frankfurt und München.
Als ein Höhepunkt erwies sich der Auftritt von John Stewart aus London. Stewart gilt als Galionsfigur des Widerstands gegen den Ausbau des dortigen Flughafens Heathrow. Unter seiner Führung mussten die britischen Behörden nach zehn Jahren ihre Pläne zum Bau einer dritten Bahn beerdigen. Stewart sagte, dass man trotz vieler Rückschläge nie aufgegeben habe, an sich selbst zu glauben. Mit jeder Demonstration sei man stärker geworden und von den Politikern seien sie mit jedem
Zeitungsbericht ein Stück mehr gehasst worden. Mit Blick auf Berlin meinte Stewart, dass man mit jedem Tag, den man die Inbetriebnahme des BER verzögere, auch gleichzeitig seinem Ziel einen Tag näher komme. Unter dem Gelächter der Anwesenden ergänzte er, gehört zu haben, dass der Flughafen nun später öffnen solle. Für den Erfolg der Bürgerinitiativen in Deutschland sieht Stewart riesige Chancen, denn erstmalig haben sich hier Fluglärmgegner zu einer Zusammenarbeit auf nationaler Ebene entschieden. Mit einem hundertfach erwiderten “Yes we can” beendete Stuart seine Rede, für die es viel Applaus gab.
Dr. Philip Zeschmann vom BVBB erinnerte an die schier endlose Lügengeschichte zum BER. Angefangen bei der Urlüge vom Standort, über die versprochene Privat-Finanzierung, über die Investitionskosten von 1,7 Milliarden Euro, die Anzahl der Lärmbetroffenen, den Flugrouten- und Schallschutzbetrug, die Arbeitsplatzlüge bis hin zur Lüge über den Eröffnungstermin. Für Zeschmann steht fest: “Herr Wowereit und Herr Platzeck Sie sind eine Schande”. Unter starkem Beifall sagte er dann, beide mögen den Berlinern und Brandenburgern einmal etwas Gutes tun und forderte dann den Rücktritt der Regierungschefs.
Die Demonstration war auch der Auftakt für eine Mahnwache vor dem Roten Rathaus, die unter dem Motto “Ihr letztes Hemd” steht. Die Organisatoren wollen damit die “letzte Hemden” der Berliner und Brandenburger sammeln und auf eine Leine hängen, um damit am 12.06., dem Tag des Hoffests des Regierenden Bürgermeisters, das Rote Rathaus zu umzingeln. Die Mahnwache soll die Menschen in beiden Bundesländern symbolisch an die finanziellen Folgen des BER-Desasters erinnern.
Nach der gestrigen Befragung von Platzeck (SPD), Christoffers und Markov (beide Linke) im Hauptausschuss des Landtags von Brandenburg zum BER-Debakel und der heutigen Ankündigung des Verkehrsministers Vogelsänger(SPD), dass durch seine Behörde in diesem Jahr kein verbindliches Schutzniveau für die Umsetzung des Lärmschutzprogrammes am BER mehr festgelegt werde, stellt der Bürgerverein Brandenburg-Berlin e.V. (BVBB) fest:
1. Die Flughafen Berlin-Brandenburg GmbH (FBB) hat mit Beginn des Schallschutzprogramms in betrügerischer Absicht Eigentümer von Wohngrundstücken getäuscht, in dem sie abweichend vom Planfeststellungsbeschluss lediglich einen zu niedrig bemessenen Schutz gewährte.
2. Vertragsunternehmen, wie Ingenieurbüros, wurden offensichtlich genötigt, am Betrug aktiv mitzuwirken.
3. Der Aufsichtsrat, einschließlich seiner Mitglieder der Landesregierungen von Berlin und Brandenburg, war über den Betrug informiert, hat ihn gebilligt und gefördert.
4. Der Betrug erfolgte allein in der Absicht, das zu knapp bemessene Budget für den Schallschutz von 140 Millionen Euro nicht zu überschreiten. Bei Einhaltung der Vorgaben der Genehmigung liegen dessen Mehrkosten bei 250 bis 297 Millionen Euro, die man den Betroffenen durch die dreiste Absenkung des Schutzniveaus vorenthalten will.
5. Die Potsdamer Aufsichtsbehörde war spätestens seit dem Mai 2011 über den Betrug informiert. Sie hat den Flughafen durch Unterlassung, wie der Erhebung eines Zwangsgeldes, in seinem Tun bestärkt. Beschwerden von Betroffenen wiegelte sie dagegen ab, in dem sie ihre Zuständigkeit bestritt.
6. Alle bereits umgesetzten Maßnahmen zum Schallschutz sowie Tausende von so genannten Kostenerstattungsvereinbarungen (KEV) sind falsch. Den Eigentümern ist dadurch ein Schaden entstanden.
7. Nur Eigentümer, die die Klausel in der KEV, nach der sie auf weitere Ansprüche gegen den Flughafen verzichten, bisher nicht unterschrieben haben, können den rechtlich gebotenen Schallschutz vom Flughafen noch einfordern.
Nach Auffassung des BVBB belegen diese Fakten den Verdacht auf ein Zusammenwirken von Flughafen, Aufsichtsrat, Landesregierung und Aufsichtsbehörde, der alle Merkmale organisierter Kriminalität erfüllt.
Jahre nach dem Platzeck das “Bündnis am Boden” ausrief, zeigt sich nun, was er damit meinte. Auch seine Worte nach der letzten Aufsichtratssitzung, dass beim Lärmschutz „nun deutlich nachzuarbeiten ist“ können wohl nur so gewertet werden, dass die, die durch das Urteil des Bundesverwaltungsgericht am Boden liegen, nun auch noch mit Füßen getreten werden dürfen.
BVBB reicht Musterklage gegen MIL wegen Nichtumsetzung von Schallschutzauflagen ein
Der BVBB hat mittels ausgesuchter Musterkläger beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eine Klage gegen das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft des Landes Brandenburg mit dem Ziel eingereicht, das Ministerium zur Umsetzung der Schallschutzauflagen gegen die Flughafengesellschaft zu verpflichten.
Hintergrund der Klage ist der zwischen den Anwohnern, dem MIL und der Flughafengesellschaft bestehende Streit über das im Planfeststellungsbeschluss festgelegte Tagschutzziel. Die Anwohner und das MIL sind dabei der Auffassung, dass entsprechend dem Wortlaut der Auflage durch Schutzmaßnahmen sicherzustellen ist, dass tagsüber innerhalb von Wohnräumen bei geschlossenen Fenstern der Wert von 55 dB(A) keinmal überschritten werden darf. Die Flughafengesellschaft hält hingegen eine sechsmalige Überschreitung eines solchen Maximalpegels für zulässig; eine Auffassung, die den klaren Aussagen des Bundesverwaltungsgerichts in den Urteilen vom 13. März 2004 (Az. Bundesverwaltungsgericht 4 A 1073/04 u. a.) widerspricht. Trotz entsprechender Anträge ist das Ministerium jedoch bislang nicht bereit die Flughafengesellschaft zur Umsetzung des verfügten Schutzziels zu verpflichten. Diese Weigerung muss umso mehr verwundern, da der wissenschaftliche Dienst des brandenburgischen Landtages ausdrücklich festgestellt hat, dass bei Nichtumsetzung der verfügten Schallschutzmaßnahmen das Ministerium notfalls im Wege der Verwaltungsvollstreckung gegen die Flughafengesellschaft vorgehen könnte.
Die Begründung des MIL, bis zum Jahre 2015 würde der angebotene Schallschutz in jedem Falle ausreichen, überzeugt den BVBB nicht. „Die Anwohner haben bereits jetzt Anspruch auf den Schallschutz bezogen auf das Prognosejahr. Die Anwohner müssen es keineswegs hinnehmen, dass zu einem späteren Zeitpunkt erneut Schallschutzmaßnahmen eingebaut werden müssen“, so der Pressesprecher des BVBB, Kristian-Peter Stange ausdrücklich. „Das Ministerium soll endlich Klarheit schaffen und die FBB notfalls im Wege des Verwaltungszwangs dazu anhalten, den verfügten Schallschutz rasch umzusetzen“, so Stange weiter.
Aufgrund des monatelangen Schweigens des Ministeriums ist nunmehr eine entsprechende Klage unabdingbar. Dabei ist die Klage durchaus als Reaktion auf den sog. „Klarstellungsantrag“ der Flughafengesellschaft zu verstehen, mittels dessen der Flughafen versucht, die im Planfeststellungsbeschluss verfügten Maßnahmen des Tagschutzes deutlich zu reduzieren. In der Presse heißt es hierzu, dass die FBB dadurch Schutzmaßnahmen in Höhe einer Größenordnung von ca. 200 Mio. € zulasten der Anwohner einsparen will.
Bereits in seinen Presseinformationen vom 23.Januar und 21.Mai hatte der BVBB auf die Hintergründe des so genannten “Klarstellungsantrags” der Flughafen Berlin-Brandenburg GmbH (FBB) hingewiesen, mit dem der durch Gerichtsurteil bereits Rechtskraft erlangte Schallschutzstandard drastisch reduziert werden soll. Denn genauso so schlampig wie bei Planung und Bau des Flughafens selbst wurde auch beim Schallschutz vorgegangen. Inzwischen drängt die in Brandenburg mitregierende Linke darauf, dass der Flughafen seinen Änderungsantrag zurückzieht. Damit drohen der FBB allein beim Schallschutz Mehrkosten von 297 Millionen Euro. Unter Berücksichtigung eines bereits gewährten Nachschlags von 17 Millionen verdreifachen sich damit die Kosten von ursprünglich 140 auf nun über 450 Millionen Euro.
Unstrittig ist, dass die Kosten für das Flughafen-Projekt bereits aus dem Ruder gelaufen sind und die Eigentümer, die Länder Berlin und Brandenburg sowie der Bund, Steuergelder in dreistelliger Millionenhöhe nachschießen müssen. Schon warnen die ersten Politiker vor einer Insolvenz der Flughafengesellschaft. Denn unter Berufung auf Auskünfte der EU und des Finanzminister von Brandenburg, Markov (Linke), können Länder und Bund nicht ohne vorherige Genehmigung der Wettbewerbshüter aus Brüssel weiteres Geld nachschießen. Sollten diese ihre Zustimmung verweigern und die Banken die Gewährung weiterer Kredite ablehnen, droht der Flughafengesellschaft die Pleite bzw. die Veräußerung an einen Dritten.
Der BVBB fordert vor dem Hintergrund einer möglichen Insolvenz oder Veräußerung der FBB die Abgabe einer Garantieerklärung der Länderchefs von Berlin und Brandenburg, mit der die Fertigstellung des Schallschutzes unabhängig vom Fortbestand der FBB sichergestellt werden soll.
BVBB-Vorstandsmitglied Dr. Philip Zeschmann erklärt dazu: “Das was der Bundeskanzlerin in der Finanzkrise mit der Abgabe einer Garantie zu den Konten der Bürger recht war, muss nun Wowereit und Platzeck billig sein, in dem sie in der BER-Krise die volle Umsetzung des Schallschutzprogramms unabhängig von einem möglichen Eigentümerwechsel garantieren”.
WER ZAHLT FÜR DAS BER-DESASTER?
FALSCHER STANDORT! FALSCHE VERSPRECHEN! FALSCHES PERSONAL!
Die Lüge ist wie ein Schneeball: Je länger man ihn wälzt, desto größer wird er. (Martin Luther)
Der Flughafen BER gründet auf der Ur-Lüge vom geeigneten Standort in Schönefeld. Dieser Lüge folgten weitere Lügen: von einer Privatisierbarkeit des BBI/BER, den Investitionskosten, von der Anzahl der Betroffenen, von den Flugrouten und Lärmzonen, von den zu erwartenden Arbeitsplätzen, vom Lärmschutz, von der Umweltverträglichkeit, von der Notwendigkeit des Nachtflugs, von der Zukunftsfähigkeit des BER sowie vom Eröffnungstermin des BBI/BER.
Mahnwache am Roten Rathaus – 03. bis 12. Juni 2012 Machen Sie mit und melden Sie sich hier verbindlich an: Anmeldung
Wir fordern Konsequenzen, auch von den politisch Verantwortlichen! Klaus Wowereit, Matthias Platzeck, treten Sie zurück!
Alle Demoteilnehmer sind aufgerufen ihr „letztes Hemd“ mitzubringen, das bei der Abschlusskundgebung dann um das Rote Rathaus gespannt werden soll!
Weiterlesen: Aufruf zur Großkundgebung am 3. Juni, 15 Uhr vor dem Roten Rathaus am Neptunbrunnen
In seiner Regierungserklärung verspricht Platzeck (SPD), das stockende Lärmschutzprogramm bis März 2013 zu beschleunigen.
Dieses Versprechen steht im krassen Widerspruch zur Darstellung des Rechtsbeistands der Landesregierung in einer Antwort auf eine Klageschrift gegen die BER-Eröffnung, die kürzlich beim OVG Berlin-Brandenburg einging. Danach lässt Platzeck behaupten, die Betroffenen seien selbst schuld, wenn sie noch keinen Lärmschutz haben. Denn es stehe ihnen seit 2004 frei, jederzeit selbst dafür zu sorgen. Die Nachlässigkeit der Betroffenen begründe nicht das Recht zu einer Verschiebung der BER-Inbetriebnahme auf einen Zeitpunkt, an dem Lärmschutz umgesetzt sei.
Der BVBB hält diese Argumentation für eine dreiste Verhöhnung der Schwerstbetroffenen. Denn weder können Eigentümer Maßnahmen zum Schallschutz von bis zu Zehntausenden Euro aus eigener Tasche vorfinanzieren, noch würde der Flughafen in diesem Fall überhaupt nur einen Cent zahlen. Denn Geld gibt es nur für eine zuvor vom Flughafen geprüfte und bestätige Kostenerstattungsvereinbarung (KEV), die vom Eigentümer zu unterschreiben ist.
Darüber hinaus weiß Platzeck sehr genau, dass die schleppende Umsetzung des Schallschutzes auf die einseitige Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses durch den Flughafen zu Ungunsten der Anwohner zurückzuführen ist. Denn der Flughafen war es, der bisher mit fadenscheinigen Begründungen, wie zu geringer Raumhöhe, zu kleiner Fläche bei Wohnküchen oder der Behauptung, ausgebaute Dachgeschosse oder Wintergärten wären keine Wohnräume, den Lärmschutz verweigerte.
Folgte man der beim OVG vorgetragenen Argumentation, dann sind die Auswirkungen für die Betroffenen dramatisch. Wenn sie nämlich die vorfinanzierten Kosten geltend machen würden, würde der Flughafen deren Notwendigkeit in der geforderten Höhe bestreiten. Als einzige Chance bliebe dem Einzelnen nur der Weg über eine Zivilrechtsklage mit hohem Prozesskostenrisiko und ungewissen Ausgang.
Man stelle sich zum Beispiel einen Eigentümer vor, der den Schallschutz nach der Vorgabe des Planfeststellungsbeschlusses, nach der es keine Überschreitung des Maximalpegels von 55 db(A) geben dürfe, einbauen ließe. Bei Geltendmachung der Kosten würde ihm dann der Flughafen gemäß seines so genannten Klarstellungsantrags mit der Behauptung entgegen treten, nur Kosten für Maßnahmen zu übernehmen, die eine 6-malige Überschreitung zulassen. Auf der Differenz von bis zu Zentausenden Euro würde der Eigentümer dann sitzen bleiben.
Genauso verschweigt Platzeck in seiner Regierungserklärung, dass Anwohner bereits im Mai 2011 die Planfeststellungsbehörde auf die falsche Berechnung beim Schallschutz hingewiesen haben. Trotzdem hat die Aufsichtsbehörde den Flughafen bis heute unbehelligt weiter gewähren lassen und denkt offensichtlich gar nicht daran, mit Ordnungsmaßnahmen ihren eigenen Genehmigungsbeschluss durchzusetzen.
Mehr noch, Platzeck hat als Mitglied des Aufsichtsrats den Flughafen zum Klarstellungsantrag, mit dem das Schallschutzniveau drastisch reduziert werden soll, gedrängt. Damit sollen die Betroffenen in ein aufwändiges Anhörungsverfahren gezwungen werden. Wenn dann die Genehmigungsbehörde dem Antrag stattgibt, muss jeder auf eigene Kosten gegen den Beschluss vor dem Bundesverwaltungsgericht klagen. Denn Sammelklagen sind wegen der individuellen, baulichen Gegebenheiten nicht mehr möglich. Sollte das Gericht den Rest-Klägern Recht geben, können Nicht-Kläger die möglichen Vorteile aus dem Urteil, nämlich die Wiederherstellung der jetzigen Schutzstandards, nicht für sich beanspruchen und würden leer ausgehen.
Die Strategie ist leicht zu durchschauen. Die nach der jetzigen teuren Regelung mehr als 6.000 Anspruchsberechtigen sollen durch das Prozedere des Klarstellungsantrags auf einige Dutzend reduziert werden.
Vergleicht man allein den finanziellen Schaden, der bisher schon durch das Versagen vom Wowereit und Platzeck verursacht wurde, verwundert das Ringen um ein paar Euro am Gesundheitsschutz. Wieder einmal stellen beide ihre Unfähigkeit in den Mittelpunkt. Sie können weder rechnen noch planen. Und das, wofür sie einen Eid abgelegt haben, nämlich den Bürger zu schützen, treten sie mit Füßen.
Zum Schutz der Bevölkerung, zum Schutz unserer Werte, zum Schutz unserer Gesellschaft, fordern wir Wowereit und Platzeck zum Rücktritt auf!
BVBB-Pressemitteilung vom 20.05.2012
BVBB fordert zu Verfassungsbeschwerde gegen Länderfinanzausgleich auf
Obwohl das ganze Ausmaß des BER-Debakels noch nicht bekannt ist, scheint doch sicher zu sein, dass die Mehrkosten für das Projekt auf mindestens 1 Milliarde Euro explodieren. In der Schätzung noch nicht berücksichtigt sind die “planmäßigen” Verluste von 74,5 Millionen Euro für 2011, die sich im laufenden Jahr durch die Ausschöpfung der Kreditlinie auf fast 120 Millionen Euro erhöhen werden. Damit rückt durch die Verschiebung der BER-Eröffnung das ursprüngliche Ziel des Flughafenbetreibers, ab 2014 mit der Rückzahlung der Kredite in Höhe von 2,4 Milliarden Euro beginnen zu wollen, in weite Ferne.
Ohne Zweifel kommen auf die Haushalte von Berlin und Brandenburg neue Belastungen zu. Für Berlin prophezeit der BVBB, dass das ambitionierte Ziel, 2016 erstmals einen Haushalt ohne neue Schulden vorzulegen, durch die Verluste des BER scheitern wird.
Darüber hinaus dürfte das von Wowereit und Platzeck (beide SPD) angerichtete Debakel die Diskussion über den Sinn des Länderfinanzausgleich neu entfachen. Denn bekanntermaßen ist Berlin mit 3 Milliarden Euro jährlich größter Profiteur der Überweisungen aus den anderen Bundesländern. Aber auch Brandenburg gehört mit 300 Millionen Euro zu dessen Nutznießern.
Das BER-Debakel zeigt einmal mehr die Ungerechtigkeit des in die Jahre gekommenen Ausgleichssystems, da es den politischen Wettbewerb zwischen den Bundesländern verzerrt. Während Geberländer vor den Ausgleichszahlungen noch eine höhere Finanzkraft als Berlin haben, finden sie sich nach den Überweisungen auf einen der hinteren Plätze wieder und müssen neue Schulden machen. Berlin dagegen verspricht Wohltaten, wie den BER, und gibt diese dann als Erfolg der eigenen Politik aus. Die Wahrheit aber ist: Erst die Überweisungen aus Ländern wie Bayern oder Baden-Württemberg haben diese Wohltaten und damit die Wiederwahl von Wowereit ermöglicht.
Mit dem jetzigen System des Länderfinanzausgleichs, das es Versagern wie Wowereit und Platzeck ermöglicht, die Erfolge der Politik anderer Landesregierungen als die eigenen auszugeben, muss endlich Schluss sein. Der BVBB fordert deshalb die Geberländer des Finanzausgleichs auf, so wie bereits angekündigt, Verfassungsbeschwerde gegen den Länderfinanzausgleich einzulegen.
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