BVBB reicht Musterklage gegen MIL wegen Nichtumsetzung von Schallschutzauflagen ein
Der BVBB hat mittels ausgesuchter Musterkläger beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eine Klage gegen das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft des Landes Brandenburg mit dem Ziel eingereicht, das Ministerium zur Umsetzung der Schallschutzauflagen gegen die Flughafengesellschaft zu verpflichten.
Hintergrund der Klage ist der zwischen den Anwohnern, dem MIL und der Flughafengesellschaft bestehende Streit über das im Planfeststellungsbeschluss festgelegte Tagschutzziel. Die Anwohner und das MIL sind dabei der Auffassung, dass entsprechend dem Wortlaut der Auflage durch Schutzmaßnahmen sicherzustellen ist, dass tagsüber innerhalb von Wohnräumen bei geschlossenen Fenstern der Wert von 55 dB(A) keinmal überschritten werden darf. Die Flughafengesellschaft hält hingegen eine sechsmalige Überschreitung eines solchen Maximalpegels für zulässig; eine Auffassung, die den klaren Aussagen des Bundesverwaltungsgerichts in den Urteilen vom 13. März 2004 (Az. Bundesverwaltungsgericht 4 A 1073/04 u. a.) widerspricht. Trotz entsprechender Anträge ist das Ministerium jedoch bislang nicht bereit die Flughafengesellschaft zur Umsetzung des verfügten Schutzziels zu verpflichten. Diese Weigerung muss umso mehr verwundern, da der wissenschaftliche Dienst des brandenburgischen Landtages ausdrücklich festgestellt hat, dass bei Nichtumsetzung der verfügten Schallschutzmaßnahmen das Ministerium notfalls im Wege der Verwaltungsvollstreckung gegen die Flughafengesellschaft vorgehen könnte.
Die Begründung des MIL, bis zum Jahre 2015 würde der angebotene Schallschutz in jedem Falle ausreichen, überzeugt den BVBB nicht. „Die Anwohner haben bereits jetzt Anspruch auf den Schallschutz bezogen auf das Prognosejahr. Die Anwohner müssen es keineswegs hinnehmen, dass zu einem späteren Zeitpunkt erneut Schallschutzmaßnahmen eingebaut werden müssen“, so der Pressesprecher des BVBB, Kristian-Peter Stange ausdrücklich. „Das Ministerium soll endlich Klarheit schaffen und die FBB notfalls im Wege des Verwaltungszwangs dazu anhalten, den verfügten Schallschutz rasch umzusetzen“, so Stange weiter.
Aufgrund des monatelangen Schweigens des Ministeriums ist nunmehr eine entsprechende Klage unabdingbar. Dabei ist die Klage durchaus als Reaktion auf den sog. „Klarstellungsantrag“ der Flughafengesellschaft zu verstehen, mittels dessen der Flughafen versucht, die im Planfeststellungsbeschluss verfügten Maßnahmen des Tagschutzes deutlich zu reduzieren. In der Presse heißt es hierzu, dass die FBB dadurch Schutzmaßnahmen in Höhe einer Größenordnung von ca. 200 Mio. € zulasten der Anwohner einsparen will.