In seiner Regierungserklärung verspricht Platzeck (SPD), das stockende Lärmschutzprogramm bis März 2013 zu beschleunigen.
Dieses Versprechen steht im krassen Widerspruch zur Darstellung des Rechtsbeistands der Landesregierung in einer Antwort auf eine Klageschrift gegen die BER-Eröffnung, die kürzlich beim OVG Berlin-Brandenburg einging. Danach lässt Platzeck behaupten, die Betroffenen seien selbst schuld, wenn sie noch keinen Lärmschutz haben. Denn es stehe ihnen seit 2004 frei, jederzeit selbst dafür zu sorgen. Die Nachlässigkeit der Betroffenen begründe nicht das Recht zu einer Verschiebung der BER-Inbetriebnahme auf einen Zeitpunkt, an dem Lärmschutz umgesetzt sei.
Der BVBB hält diese Argumentation für eine dreiste Verhöhnung der Schwerstbetroffenen. Denn weder können Eigentümer Maßnahmen zum Schallschutz von bis zu Zehntausenden Euro aus eigener Tasche vorfinanzieren, noch würde der Flughafen in diesem Fall überhaupt nur einen Cent zahlen. Denn Geld gibt es nur für eine zuvor vom Flughafen geprüfte und bestätige Kostenerstattungsvereinbarung (KEV), die vom Eigentümer zu unterschreiben ist.
Darüber hinaus weiß Platzeck sehr genau, dass die schleppende Umsetzung des Schallschutzes auf die einseitige Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses durch den Flughafen zu Ungunsten der Anwohner zurückzuführen ist. Denn der Flughafen war es, der bisher mit fadenscheinigen Begründungen, wie zu geringer Raumhöhe, zu kleiner Fläche bei Wohnküchen oder der Behauptung, ausgebaute Dachgeschosse oder Wintergärten wären keine Wohnräume, den Lärmschutz verweigerte.
Folgte man der beim OVG vorgetragenen Argumentation, dann sind die Auswirkungen für die Betroffenen dramatisch. Wenn sie nämlich die vorfinanzierten Kosten geltend machen würden, würde der Flughafen deren Notwendigkeit in der geforderten Höhe bestreiten. Als einzige Chance bliebe dem Einzelnen nur der Weg über eine Zivilrechtsklage mit hohem Prozesskostenrisiko und ungewissen Ausgang.
Man stelle sich zum Beispiel einen Eigentümer vor, der den Schallschutz nach der Vorgabe des Planfeststellungsbeschlusses, nach der es keine Überschreitung des Maximalpegels von 55 db(A) geben dürfe, einbauen ließe. Bei Geltendmachung der Kosten würde ihm dann der Flughafen gemäß seines so genannten Klarstellungsantrags mit der Behauptung entgegen treten, nur Kosten für Maßnahmen zu übernehmen, die eine 6-malige Überschreitung zulassen. Auf der Differenz von bis zu Zentausenden Euro würde der Eigentümer dann sitzen bleiben.
Genauso verschweigt Platzeck in seiner Regierungserklärung, dass Anwohner bereits im Mai 2011 die Planfeststellungsbehörde auf die falsche Berechnung beim Schallschutz hingewiesen haben. Trotzdem hat die Aufsichtsbehörde den Flughafen bis heute unbehelligt weiter gewähren lassen und denkt offensichtlich gar nicht daran, mit Ordnungsmaßnahmen ihren eigenen Genehmigungsbeschluss durchzusetzen.
Mehr noch, Platzeck hat als Mitglied des Aufsichtsrats den Flughafen zum Klarstellungsantrag, mit dem das Schallschutzniveau drastisch reduziert werden soll, gedrängt. Damit sollen die Betroffenen in ein aufwändiges Anhörungsverfahren gezwungen werden. Wenn dann die Genehmigungsbehörde dem Antrag stattgibt, muss jeder auf eigene Kosten gegen den Beschluss vor dem Bundesverwaltungsgericht klagen. Denn Sammelklagen sind wegen der individuellen, baulichen Gegebenheiten nicht mehr möglich. Sollte das Gericht den Rest-Klägern Recht geben, können Nicht-Kläger die möglichen Vorteile aus dem Urteil, nämlich die Wiederherstellung der jetzigen Schutzstandards, nicht für sich beanspruchen und würden leer ausgehen.
Die Strategie ist leicht zu durchschauen. Die nach der jetzigen teuren Regelung mehr als 6.000 Anspruchsberechtigen sollen durch das Prozedere des Klarstellungsantrags auf einige Dutzend reduziert werden.
Vergleicht man allein den finanziellen Schaden, der bisher schon durch das Versagen vom Wowereit und Platzeck verursacht wurde, verwundert das Ringen um ein paar Euro am Gesundheitsschutz. Wieder einmal stellen beide ihre Unfähigkeit in den Mittelpunkt. Sie können weder rechnen noch planen. Und das, wofür sie einen Eid abgelegt haben, nämlich den Bürger zu schützen, treten sie mit Füßen.
Zum Schutz der Bevölkerung, zum Schutz unserer Werte, zum Schutz unserer Gesellschaft, fordern wir Wowereit und Platzeck zum Rücktritt auf!