Erschütternde Zustände in Geschäftsführung und Aufsichtsrat der Flughafengesellschaft
Für den BVBB ist das Ergebnis der gestrigen Aufsichtsratssitzung der Flughafengesellschaft ein erschütterndes Zeichen über die Zustände in Geschäftsführung und Aufsichtsrat der zu 100 % staatlichen GmbH.
Noch vor wenigen Wochen haben der Sprecher der Geschäftsführung Prof. Dr. Rainer Schwarz wie auch der Vorsitzende des Aufsichtsrats, der Regierende Bürgermeister Klaus Wowereit keinerlei Zweifel an einer Eröffnung des BER am 3. Juni gelassen.
Am Dienstag, den 8. Mai, wurde jedoch die Notbremse gezogen, da angeblich die Brandschutzanlagen nicht termingerecht fertiggestellt werden konnten. Während Ministerpräsident Platzeck, ebenfalls Mitglied des Aufsichtsrats, noch in der Pressekonferenz am gleichen Tag eine Eröffnung im August diesen Jahres einforderte, wird heute, nur eine Woche später, eine Inbetriebnahme am 17. März des kommenden Jahres angekündigt. Die Mängel, die der Fertigstellung entgegenstanden, haben sich innerhalb von 8 Tagen wie Karnickel vermehrt.
Dies offenbart nicht nur eine erschreckende Unkenntnis des Kontrollgremiums über den tatsächlichen Stand des Bauzeitenplans, sondern auch Erkenntnisse über den Umgang mit der Wahrheit durch die Geschäftsführung.
Mit Sorge stellt sich der Steuerzahler die Frage, welchen Überblick die Aufsichtsratsmitglieder über die Höhe der bisher aufgelaufenen Kosten bzw. die noch benötigten finanziellen Mittel haben.
„Hier muss man die schlimmsten Befürchtungen haben, dass dem Management nicht nur die Zeit sondern womöglich auch die Kosten völlig aus dem Ruder gelaufen sind“, so der amtierende BVBB-Vorsitzende Hans-Joachim Stefke.
Die Mitteilung, dass der Technikvorstand Dr. Manfred Körtgen von seinen Aufgaben entbunden wird, wertet der BVBB als untauglichen Versuch, ein Bauernopfer zu präsentieren.
Hierdurch soll lediglich von den Verantwortlichkeiten und Versäumnissen der Spitze des Aufsichtsrats, in Person des Regierenden Bürgermeister Wowereit und des Brandenburger Ministerpräsidenten Platzeck abgelenkt werden.
Woher ein Verwaltungsjurist (Wowereit), ein Ingenieur für biomedizinische Kybernetik (Platzeck), ein Absolvent der SED-Parteihochschule (Christoffers) und ein Wirtschafts- und Sozialwissenschaftler (Henkel) die Kompetenz nehmen, einen Flughafenbau, der gern als das größte Infrastrukturprojekt Europas bezeichnet wird, quasi nebenberuflich als Aufsichtsrat zu kontrollieren, erschließt sich dem Steuerzahler und Zwangsfinanzier dieses nunmehr mind. 3,5 Mrd. umfassenden Bauvorhabens ohnehin nicht.
Es ist lange überfällig, dass unabhängige Wirtschafts- und Bautechnische Prüfinstitute die tatsächliche Situation in Schönefeld analysieren und Parlamente sowie Öffentlichkeit wahrheitsgemäß über Zustand und Konsequenzen dieses Bauvorhabens am ungeeigneten Standort informieren.
Der BVBB ist zudem der Auffassung, dass der ursprünglich geplante Eröffnungstermin von der Politik bestimmt wurde; das Scheitern daher vorhersehbar war. Offensichtlich dachte auch der ehemalige Technikvorstand Weyer so, als er die Berliner Flughäfen 2008 überraschend verließ. Diese Einschätzung wird durch neue Erkenntnisse gestützt, nach denen bereits 2007 klar zu sein schien, dass nach der Aufteilung von Bau und Planung des Terminals in 35 "kleinere Happen" der Zeitplan nicht mehr zu halten gewesen sein soll.
Der BVBB fordert daher von den für das Desaster verantwortlichen Politikern persönliche Konsequenzen.
Es kann nicht sein, dass Inkompetenz und Größenwahn par ordre de mufti weiterhin Aufsicht und Kontrolle über das so genannte bedeutendste Bauvorhaben der Region ausüben und der Steuerzahler unendlich für die wiederholten Bauchlandungen der Versager in Haftung genommen wird.
Der BVBB fordert die Verantwortlichen in Politik, Geschäftsführung und Kontrollgremien auf, bis spätestens 31. Mai 2012 belastbare Fakten in Bezug auf Mängel und Probleme, hinsichtlich Bauzeiten- und Baukostenplanung sowie der Mehrkosten für die verzögerte Eröffnung des BER auf den Tisch zu legen.
Stefke weiter: „Alle Unzulänglichkeiten und Schwierigkeiten, die nach diesem Datum zu dem Schwarzbau am verfassungswidrigen Standort bekannt werden, müssen als versuchte Täuschung der Öffentlichkeit gewertet und einer strafrechtlichen Prüfung unterzogen werden.“