Nach der gestrigen Befragung von Platzeck (SPD), Christoffers und Markov (beide Linke) im Hauptausschuss des Landtags von Brandenburg zum BER-Debakel und der heutigen Ankündigung des Verkehrsministers Vogelsänger(SPD), dass durch seine Behörde in diesem Jahr kein verbindliches Schutzniveau für die Umsetzung des Lärmschutzprogrammes am BER mehr festgelegt werde, stellt der Bürgerverein Brandenburg-Berlin e.V. (BVBB) fest:
1. Die Flughafen Berlin-Brandenburg GmbH (FBB) hat mit Beginn des Schallschutzprogramms in betrügerischer Absicht Eigentümer von Wohngrundstücken getäuscht, in dem sie abweichend vom Planfeststellungsbeschluss lediglich einen zu niedrig bemessenen Schutz gewährte.
2. Vertragsunternehmen, wie Ingenieurbüros, wurden offensichtlich genötigt, am Betrug aktiv mitzuwirken.
3. Der Aufsichtsrat, einschließlich seiner Mitglieder der Landesregierungen von Berlin und Brandenburg, war über den Betrug informiert, hat ihn gebilligt und gefördert.
4. Der Betrug erfolgte allein in der Absicht, das zu knapp bemessene Budget für den Schallschutz von 140 Millionen Euro nicht zu überschreiten. Bei Einhaltung der Vorgaben der Genehmigung liegen dessen Mehrkosten bei 250 bis 297 Millionen Euro, die man den Betroffenen durch die dreiste Absenkung des Schutzniveaus vorenthalten will.
5. Die Potsdamer Aufsichtsbehörde war spätestens seit dem Mai 2011 über den Betrug informiert. Sie hat den Flughafen durch Unterlassung, wie der Erhebung eines Zwangsgeldes, in seinem Tun bestärkt. Beschwerden von Betroffenen wiegelte sie dagegen ab, in dem sie ihre Zuständigkeit bestritt.
6. Alle bereits umgesetzten Maßnahmen zum Schallschutz sowie Tausende von so genannten Kostenerstattungsvereinbarungen (KEV) sind falsch. Den Eigentümern ist dadurch ein Schaden entstanden.
7. Nur Eigentümer, die die Klausel in der KEV, nach der sie auf weitere Ansprüche gegen den Flughafen verzichten, bisher nicht unterschrieben haben, können den rechtlich gebotenen Schallschutz vom Flughafen noch einfordern.
Nach Auffassung des BVBB belegen diese Fakten den Verdacht auf ein Zusammenwirken von Flughafen, Aufsichtsrat, Landesregierung und Aufsichtsbehörde, der alle Merkmale organisierter Kriminalität erfüllt.
Jahre nach dem Platzeck das “Bündnis am Boden” ausrief, zeigt sich nun, was er damit meinte. Auch seine Worte nach der letzten Aufsichtratssitzung, dass beim Lärmschutz „nun deutlich nachzuarbeiten ist“ können wohl nur so gewertet werden, dass die, die durch das Urteil des Bundesverwaltungsgericht am Boden liegen, nun auch noch mit Füßen getreten werden dürfen.