Pressemitteilungen
Nachfolgend finden Sie die Pressemitteilungen des BVBB seit 2010.
Aus Sicht des Bürgervereins Brandenburg-Berlin e.V. (BVBB) zeigt die Äusserung des BER-Aufsichtsratsvorsitzenden, Wowereit (SPD), nach der 85 Prozent aller Wohnungen und Häuser mit dem vom Flughafen selbst beantragten Schallschutzkonzept nicht geschützt werden können, dass die Planfeststellung für den Großflughafen gescheitert ist. Denn wesentliches Ziel einer Planfeststellung ist es, die widerstreitenden Interessen miteinander in Ausgleich zu bringen. Für den Großflughafen in Schönefeld sah das Bundesverwaltungsgericht zwar gerade noch den schlechtesten alle Standorte als zulässig an, aber eben nur deshalb, weil zum Ausgleich passiver Schallschutz über ein Mindestmaß hinaus gewährt wurde. Wenn nun nach den Worten von Wowereit der Schutz für ca. 11.900 Häuser und Wohnungen technisch gar nicht umsetzbar ist, dann kann auch die Genehmigung zum Bau des Großlughafens nicht weiter aufrecht erhalten werden, da beides untrennbar rechtlich verknüpft ist.
Spätestens wenn das Bundesverwaltungsgericht über die Massenklagen zum so genannten Klarstellungsantrag des Flughafens zu entscheiden hat, muss das Gericht auch erklären, warum es das Defizit im Schallschutzkonzept in seinem Urteil von 2006 nicht erkannt hat. Offensichtlich ist es so, dass die Richter, ähnlich wie bei den Flugrouten, über die Umsetzbarkeit des Schallschutzkonzepts von der Planfeststellungsbehörde und dem Flughafen getäuscht wurden. Anders zumindest ist es nicht zu erklären, dass Wowereit heute einräumt, dass man die 600 Millionen Euro Mehrkosten nicht im Budget des Flughafens eingeplant habe.
Am Problem ändert sich auch nichts im Grundsatz, wenn man davon ausgeht, dass die betroffenen Eigentümer anstatt Schallschutz mit einer Entschädigung in Höhe von 30 Prozent des Verkehrswertes abgespeist werden sollen. Denn diese Regelung hat nachweislich nur Eingang in den Planfeststellungsbeschluss gefunden, um dem Flughafen nicht über den Umweg Schallschutzes zur Sanierung “maroder” Immobilien zu verpflichten. Die nun geplante, tausendfache Anwendung einer Festlegung für einen spezifischen Einzelfall, bedeutet, dass Wowereit knapp 12.000 Häuser und Wohnungen im Umfeld des Flughafens zum Sanierungsfall erklärt hat.
Das also ist das Ergebnis der hoch gelobten Zusammenarbeit von Berlin und Brandenburg. Während Berlin in der Flughafenfrage allen Lärm und Dreck erfolgreich nach Brandenburg verschoben hat, bekommt Brandenburg beim Almosen “Schallschutz” nun einen Fußtritt verpasst. Seit Freitag wissen wir, Platzeck ist nun abgemeldet und hat in Brandenburg nichts mehr zu sagen. Die wirklichen Entscheidungen treffen Berlin und der Bund und eine dieser Entscheidungen heißt, für Brandenburger gibt es nur Billig-Schallschutz.
Dabei hatte Brandenburg bei der Planung für den Flughafen alle Trümpfe in der Hand, weil es über die Hoheit auf seinem Gebiet verfügt. Aber ohne Not haben Platzeck und sein Vorgänger Stolpe die Trümpfe aus der Hand gegeben und ihre Bürger rücksichtslos den egoistischen Interessen Berlins geopfert. Ob Konsensbeschluss, Gemeinsame Landesplanung oder Planfeststellungsbeschluss, immer folgte Platzeck willig der Linie Berlins. Mit krimineller Energie wurden Behörden instrumentalisiert, Dokumente gefälscht und Bürger belogen. Nicht anders bei den Flugrouten. Während der wahlkämpfende Wowereit alle Belastungen erfolgreich auf Brandenburg abschob, schwieg Platzeck monatelang dazu.
Die Botschaft der Aufsichtsratssitzung vom Freitag ist klar. Der Mohr “Platzeck” hat seine Schuldigkeit getan und steht nun als Trottel vor aller Öffentlichkeit da.
Jetzt, da der Flughafen in Beton gegossen ist, braucht man Brandenburg nicht mehr. Nie zuvor hat sich ein Ministerpräsident derart vorführen lassen.
Der Bürgerverein Brandenburg Berlin (BVBB) findet seine schlimmsten Befürchtungen bestätigt. Wie der Tagesspiegel heute berichtet, lehnt der Bund die Umsetzung des Lärmschutzes am Hauptstadtflughafen BER zu den Bedingungen, wie sie das OVG Berlin-Brandenburg in seinem Urteil vom 15.06.12 vorgibt, kategorisch ab, da er einen Präzedenzfall für andere deutsche Flughäfen fürchtet.
Für den BVBB steht damit fest, dass seitens der Anteilseigner des Flughafens nie die Absicht bestand, einen Schutz oberhalb der gesetzlichen Mindeststandards zu gewähren. Die Einbringung eines höheren Standards durch den Flughafen in das Genehmigungsverfahren erfolgte allein nur deshalb, um die Richter am Bundesverwaltungsgericht zu täuschen und sich ein positives Urteil zu erschleichen.
Diese Vorgehen liegt auf gleicher Linie, wie die Täuschung bei den Flugrouten und erklärt auch, warum der Flughafen selbst nie gegen die seiner Meinung nach zu hohen Schutzauflagen klagte.
Für den BVBB steht nun auch fest, dass mit dem Ergänzungsverfahren zum Nachtflug vorsätzlich ein Widerspruch zwischen der Maximalpegelregelung am Tag und der Nacht konstruiert werden sollte. Denn einem normal denkenden Menschen ist nicht zu erklären, warum ein und dieselbe Behörde dem Schutz vor Lärm am Tag mehr Gewicht einräumt als in der Nacht.
Nach Auffassung des BVBB bestand das einzige Ziel des konstruierten Widerspruchs darin, zu einem späteren Zeitpunkt den so genannten Klarstellungsantrag stellen zu können, um die von den Bürgerinitiativen aufgedeckte, rechtswidrige Praxis des Flughafens bei der Errichtung des Lärmschutzes nachträglich legalisieren zu können.
BVBB: Landesregierung belog Bundesverwaltungsgericht
Am 21.09.11 erklärten Vertreter des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft des Landes Brandenburg im Prozess zum Nachtflug am BER, nachzulesen auf der Seite 7, vorletzter Absatz des Protokolls über die Fortsetzung der öffentlichen Sitzung des 4. Senats des Bundesverwaltungsgerichts BVerwG A 4000.09/A4000.10 und A 4001.10 vom 21.09.2011:
“Für die Zeit zwischen der Inbetriebnahme von BBI am 3. Juni 2012 und der Festsetzung der Schutz- und Entschädigungsgebiete ... ist sicherzustellen, dass das Lärmschutzkonzept des Planfeststellungsbeschlusses in der geltenden Fassung umgesetzt wird.”
Die Prozesserklärung gab Ministerialrat Bayr vor dem obersten Verwaltungsgericht ab, obwohl ihm seit langem bekannt war, dass der Flughafen die Vorgaben der Planfeststellung vorsätzlich missachtete und die Aufsichtsbehörde, der Bayr vorsteht, das rechtswidrige Vorgehen durch eigene Untätigkeit auch noch duldete und förderte.
Nur aus diesem Grund war das OVG Berlin Brandenburg am 15.06.12 gezwungen, die Behörde zu Maßnahmen gegen den Flughafen zu verpflichten.
Aus Sicht des BVBB bestand bereits bei Abgabe der Prozesserklärung keine Bereitschaft, die eingegangene Verpflichtung zu erfüllen. Dagegen bestand offensichtlich schon damals die Absicht, die Verpflichtung im Nachhinein durch einen so genannten Klarstellungsantrag zu unterlaufen.
Platzecks Regierung hat damit in nicht mehr zu überbietender Respektlosigkeit die Richter in Leipzig belogen.
Aufgrund des deutlichen Votums der Münchener gegen den Bau einer dritten Start- und Landebahn am dortigen Flughafen fordert der BVBB einen sofortigen Baustopp für den BER in Schönefeld sowie die umgehende Neuplanung an einen menschenverträglichen Standort.
Die Forderung nach Baustopp kann nunmehr keineswegs als Phantasterei abgetan werden, da selbst Experten die BER-Inbetriebnahme am 17. März 2013 in Frage stellen und eine Fertigstellung oder Inbetriebnahme vor 2014 oder 2015 als unwahrscheinlich ansehen.
Die Entscheidung in München zeigt, dass der rücksichtslose Ausbau selbst stadtferner Flughäfen wie München in der Bevölkerung keine Mehrheiten mehr findet. Die Zeiten, in denen sich Bürger mit zweifelhaften Wohlstands- und Arbeitsplatzversprechen auf Grundlage von Gefälligkeitsgutachten überrumpeln ließen, sind für immer vorbei.
Umso mehr gilt dies für einen stadtnahen Flughafen BER in Schönefeld, der nie an Akzeptanz in der Bevölkerung gewinnen wird, weil am Anfang allen Übels die politische Fehlentscheidung zum Standort und Planungsbetrug standen.
Niemand zweifelt heute mehr daran, dass Schönefeld der falsche Standort ist. Angezweifelt wird allenfalls, dies nicht ändern zu können.
Wowereit und Platzeck muss nun klar sein, dass der BVBB und andere Bürgerinitiativen bestärkt durch das Ergebnis der Volksbefragung in München nun erst recht keine Ruhe geben werden, bis sie zu einer Korrektur ihrer Standortfehlentscheidung bereit sind.
Für die deutsche Luftverkehrswirtschaft brechen nun harte Zeiten an. Daran ist sie nicht ganz unschuldig, denn sie hat es bisher versäumt, in Fragen der Flughafenplanung ihre Kompetenz in die politische Entscheidungsfindung einzubringen.
Der BVBB fordert deshalb die Luftverkehrswirtschaft auf, nicht weiter auf die (Un-)Fähigkeit der Politik zu vertrauen, sondern sich mit den Bürgerinitiativen an einen Tisch zu setzen.
Als Grundlage für einen leistungs- und entwicklungsfähigen Flughafen in Berlin und Brandenburg bzw. eines Zentralflughafens für Deutschland kann das BER-Nachnutzungskonzept des BVBB dienen.
Das Oberverwaltungsgericht Berlin Brandenburg (OVG) hat heute in einem Parallelverfahren die Rechtsaufassung des Bürgervereins Brandenburg Berlin e.V. (BVBB) in vollem Umfang bestätigt, nach der das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft des Landes Brandenburg mit geeigneten aufsichtsrechtlichen Maßnahmen darauf hinzuwirken habe, “dass die Vorhabenträgerin des Flughafens Berlin Brandenburg das im Planfeststellungsbeschluss für den Tagzeitraum vorgesehene Schallschutzprogramm umsetzt”. Nach Ansicht des Gerichts habe die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB) die Schutzauflagen systematisch verfehlt. Soweit bei der Planfeststellungsbehörde eine beantragte Änderung der Schutzauflage anhängig sei, ändere das nichts an der Pflicht zur Umsetzung der geltenden Auflagen.
Nach Auffassung des BVBB ist damit höchstrichterlich bestätigt, dass die zuständige Aufsichtsbehörde beim Land Brandenburg die vom Flughafen seit Jahren offensichtlich mit krimineller Energie betriebene, heimliche Absenkung des Schutzniveaus durch ihre Untätigkeit ermöglichte und förderte. Die Behauptung der Landesregierung, insbesondere von Minister Vogelsänger und Staatssekretär Bretschneider (beide SPD), nach der der Schallschutz erst ab 2015 voll umgesetzt sein müsse, wurde mit dem heutigen Urteil ins “Reich der Märchen” verwiesen. Denn der Planfeststellungsbeschluss sehe das genauso wenig vor, wie eine etappenweise Umsetzung.
Für den BVBB stellt sich nun auch die Frage, ob Ministerpräsident Platzeck (SPD), der als Aufsichtsrat von der jahrelangen, rechtswidrigen Praxis des Flughafens wissen musste, die Aufsichtsbehörde anwies, nicht auf der vollen Umsetzung der Schutzauflagen zu bestehen. Denn Platzeck hatte immer betont, dass der Flughafen für ihn wirtschaftlich sein müsse. Bekanntlich will der Flughafen mit der im April 2012 beantragten Absenkung des Schutzniveaus bis zu 300 Millionen Euro sparen.
Unabhängig von der heutigen Eilentscheidung hält der BVBB seine Klage vom 25. Mai aufrecht, um ein Urteil in der Hauptsache zu erhalten. Trotz des Etappensiegs, können wir keine Entwarnung geben, da die Landesregierungen von Berlin und Brandenburg weiter an ihrem schamlosen Klarstellungsantrag festhalten.
Das Urteil zeigt, dass die enge Zusammenarbeit der BI´s, hier insbesondere des BVBB mit dem Bündnis Südost und ABB sowie die Bündelung finanzieller Ressourcen auch auf juristischem Wege wichtige Erfolge ermöglicht. Auch der gestrige Aktenfund durch die BI Kleinmachnow hat den bereits vom BVBB im Vorjahr aufgrund seiner Aktenfunde festgestellten Flugroutenbetrug evident gemacht.
Der BVBB wiederholt seine Forderung nach dem Rücktritt der für den Volksbetrug verantwortlichen Regierungschefs und FBB-Aufsichtsräten Wowereit und Platzeck (beide SPD).
Der Bürgerverein Brandenburg Berlin e.V. (BVBB) ruft alle Betroffenen auf, die nach dem geltenden Planfeststellungsbeschluss zum Flughafen BER in der Fassung von 2004 Anspruch auf Schallschutz im Tagschutzgebiet haben, sofern noch nicht geschehen, unverzüglich einen entsprechenden Antrag zu stellen. Denn aus Sicht des BVBB verwirken alle, die keinen Antrag stellen, ihren Anspruch auf die alten, besseren Regelungen des Planfeststellungsbeschlusses, falls dieser im Zuge des angekündigten Planänderungsverfahrens geändert werden sollte.
Das Planänderungsverfahren läuft letztlich auf neue Massenklagen am Bundesverwaltungsgericht hinaus. Dabei ist völlig offen, ob das Gericht Sammelklagen zulassen wird. Denn so wie der Schallschutz individuell für jedes Objekt durch ein Ingenieurbüro bestimmt werden muss, so individuell ist auch die rechtliche Betroffenheit vor Gericht darzustellen. Das erschwert eine Zusammenfassung zu Sammelklagen oder macht sie gar unmöglich.
Eine weitere Gefahr für die Betroffenen besteht, falls das Gericht den Klagen statt geben sollte. Denn nur Kläger können die Vorteile aus dem Urteil für sich beanspruchen. Nichtkläger dagegen haben durch Unterlassung einer Klage signalisiert, mit dem Ergebnis der Planänderung einverstanden zu sein. Sie müssen sich daher, trotz anders lautendem Urteil, mit dem von der Behörde verfügten Billigschutz zufrieden geben. Eine Garantie, nach der auch Nichtkläger in den Genuss der erstrittenen Vorteile kommen, gibt es nicht.
Sowohl die Schwierigkeiten für Sammelklagen als auch die Gefahr, bei Nichtklage leer auszugehen, wird zu einem neuen Mammutverfahren in Leipzig führen, bei dem die Anzahl der Kläger des Erstverfahrens von 2004 übertroffen werden wird. Damals unterstützte allein der BVBB 2.400 Kläger. Die jetzt beabsichtigte Herabsetzung des Schutzniveaus betrifft dagegen ca. 14.000 Wohnungen und Häuser.
Nachtrag: Sie haben noch keinen Antrag auf Schallschutz gestellt? Hier finden Sie das Formular dazu:
Weitere Informationen zum Schallschutz finden Sie unter unserer Rubrik:
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