Leser schreiben für Leser
Liebe Mitstreiter,
der "Schallschutzkompromiss" ist Betrug am Bürger!
1. Rechtslage:
Laut Planfeststellungsbeschluß darf der Schallpegel im Innenraum eines Gebäudes innerhalb des Tagschutzgebietes 55 dB(a) bei geschlossenem Fenster nicht übersteigen. Nur unter dieser Voraussetzung wurde bei dem Gerichtsurteil 2006 der Standort genehmigt! Dieser Wortlaut wurde mit dem OVG-Urteil 2012 nochmal bestätigt.
Aus der Differenz zwischen dem lautesten Außenpegel eines Flugzeuges in dB(a) und den 55 dB(a) im Innenraum ergibt sich das Schalldämmmaß, welches für das jeweilige Gebäude erforderlich ist.
Der neueste Gag ist nun die glorreiche Feststellung unserer obersten Regierungsverantwortlichen und der Vertreter der Planfeststellungsbehörde, die diese „Weisheit“ nun lauthals verkünden, dass statt Null mal 55 dB(A) am Durchschnittstag im Rauminneren, wie es der Planfeststellungsbeschluss BER ein-eindeutig vorgibt, jetzt 0,49 bzw. 0,5 mal 55 dB(A) den Betroffenen zugemutet werden sollen. Das wäre ein Ausdruck dafür, dass man nun den vom Fluglärm „gebeutelten“ Menschen im nahen Flughafenumland den besten Schallschutz Deutschlands zukommen lassen würde. 0,5 ist ja weniger als 1, also schon fast Null und damit würden dann ja auch die Forderungen des OVG erfüllt. Als Schlussfolgerung kann man da nur mit Bedauern und Verwunderung feststellen, dass die Verkünder dieser „schlauen Weisheiten“ die hier geltenden mathematischen Grundlagen offensichtlich nicht verstanden haben. 0,5 zulässige Überflüge mit so hohen Schallpegeln, die im Rauminneren Maximalpegel von größer/gleich 55 dB(A) am Durchschnittstag verursachen, bedeuten nichts anderes, als dass nun durchschnittlich an jedem zweiten Tag der sechs verkehrsreichsten Monate des Jahres mit der geplanten Vollauslastung des Flughafens BER derartige Ereignisse zulässig sein sollen. Das sind dann also summa summarum durchschnittlich 90 (statt Null !) Überflüge dieser Kategorie.
Weiterlesen: Und wieder Lug und Trug - - - wann endlich kommen die Verantwortlichen zur Realität ?
Der im Süden von Berlin errichtete Monumentalbau – der Flughafen BER – ächzt unter den finanziellen Belastungen. Milliarden von Steuergeldern wurden "versandet", doch das dicke Ende kommt erst noch, wenn dem wilden Treiben der Politik nicht Einhalt geboten wird.
Die Fakten zu diesem Bauvorhaben sind derart skandalös, dass man bei der Erläuterung nur fassungslose Blicke erntet. Man kann ganze Abende damit zubringen, um die Hintergründe und haarsträubenden Zusammenhänge zu erläutern. Es verwundert nicht, dass die Menschen aufgebracht sind. Politikverdrossenheit ist dabei eher eine schmeichelhafte Umschreibung.
Doch nun das: das Bauvorhaben bekommt auf einmal eine einheitliche Zustimmung! Was ist passiert?
Weiterlesen: Flughafen BER erfährt spontan Zustimmung aus der Bevölkerung!
Mal ganz abgesehen davon, dass Flugrouten mit ihren Flugkorridoren niemals ein für alle Mal festgeschriebene Flugerwartungsgebiete sind, weil im realen Flugbetrieb sowieso nach den Anweisungen der Fluglotsen geflogen wird, haben sie dennoch auch jetzt wieder in Leipzig eine unrühmliche Rolle gespielt. Viele „Neubetroffene“ haben sich nämlich arglistig getäuscht gefühlt und deshalb vor diesem Gericht geklagt, weil die im Planfeststellungsbeschluss vorgegebenen, sogenannten „geraden Abflugrouten in westlicher Richtung“, in Folge der in letzter Zeit sehr emotional und konträr diskutierten neuen, abknickenden Flugroutenvorschläge der DFS für ihr Wohngebiet bisher nicht erwartete Fluglärmbelastungen auslösen würden.
Wie soll sich der Bürger zu staatlichen Schriftstücken positionieren?
Beispiel: BER—Flugrouten, fehlendes Kommunalinteresse, fehlender Durchblick statt staatliche. Täuschungsmanöver ?
Erst kürzlich äußerte sich das Bundesverwaltungsgericht zu Klagen zur Flugrouten-Täuschung von Klägern aus Kleinmachnow, Zeuthen, Berlin gegen Planfeststellungsbeschluss (PFB) und BER- Betriebsgenehmigung.
Hierbei wurde eine flughafenseitige Täuschung abgestritten, und Richter Rubel vertrat die Meinung, Flugrouten seien „flüchtig“ und im Prozess hieß es ferner, man hätte nicht ahnen können, sondern wissen müssen dass dies so sei, dass bei gemäß PFB vorgesehenen unabhängigen parallelen Starts das Abbiegeerfordernis um mindestens 15 Grad völlig klar sei, obwohl der PFB parallele Flugrouten enthalte. Eine flughafenseitige Aufforderung an die deutsche Flugsicherung, dies im Planfeststellungsverfahren zu verschweigen, sei deshalb rechtlich unbedeutend.
Weiterlesen: Flüchtige Flugrouten und hellseherische Fähigkeiten, eine Glosse:
Gemeinsame Pressemitteilung vom 23.07.2012
Erneute BER-Routenschieberei - Alles nach Brandenburg!
Am 20.07.2012 reichten die Naturfreunde Berlin e.V. und mehrere Bürger beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) gegen die sog. "Müggelseeroute" Klage ein. Unterstützung erfährt das Vorhaben durch die Friedrichshagener Bürgerinitiative (FBI) und vom Bürgerverein Friedrichshagen (http://www.fbi-berlin.org/archives/5066).
Ein Frankfurter „Feuerwehrmann“ soll den Flughafen retten, der ständig neue Probleme offenbart
Nun soll also der 59jährigen Workaholic mit Frankfurter Chefplaner Erfahrungen Amann den ProblemBER retten.
Ein kaum Urlaubmacher und Auch-Wochenenden- Baustellen—Beaufsichtiger!
Darunter wäre wohl auch keine Rettung zu erwarten gewesen, bei den vielerlei Mängeln aller Art und einem Aufsichtsrat, welcher sich augenscheinlich trotz allen nur als Wegsehrat betätigte!
Wenn man nun von Verantwortlichkeit hört, man solle das Projekt “nicht schlechtreden“ und der Regierende Bürgermeister von Berlin, Klaus Wowereit, erklärt, bei einem Blick auf das BER—Projekt sei Häme unanständig“, dann sei ihn entgegnet, er irre gleich zweifach!
Mehr als unanständig, nämlich unverantwortlich ist, was man den Bürgern an Lärm und Schadstoffen zumuten will, und Häme kann höchstens bei Unbetroffenen auftreten; Betroffene können nur mit Entsetzen, höchstens aber mit Galgenhumor reagieren, denn trotz aller Mängel ist ja der “neue Eröffnungstermin“ März 2013 noch nicht vom Tisch!
Weiterlesen: “Ist das Flughafen~Projekt BER noch zu retten?“