BVBB Bürgerverein Berlin Brandenburg e.V.

Liebe Mitstreiter,

der "Schallschutzkompromiss" ist Betrug am Bürger!

1. Rechtslage:
Laut Planfeststellungsbeschluß darf der Schallpegel im Innenraum eines Gebäudes innerhalb des Tagschutzgebietes 55 dB(a) bei geschlossenem Fenster nicht übersteigen. Nur unter dieser Voraussetzung wurde bei dem Gerichtsurteil 2006 der Standort genehmigt! Dieser Wortlaut wurde mit dem OVG-Urteil 2012 nochmal bestätigt.
Aus der Differenz zwischen dem lautesten Außenpegel eines Flugzeuges in dB(a)  und den 55 dB(a) im Innenraum ergibt sich das Schalldämmmaß, welches für das jeweilige Gebäude erforderlich ist.


2. Was bedeutet nun der "Kompromiss", den der Aufsichtsrat am Donnerstag, den 16.8.2012 beschlossen hat?
Wenn im Durchschnitt bis zu 0,5 mal am Tag Überschreitungen zulässig sind, so betrifft dies nicht nur ein lautes Ereignis alle 2 Tage - darüber würde niemand streiten.
Nein, es passiert etwas ganz anderes!

Weniger als durchschnittlich 0,5 Pegelüberschreitungen pro Tag bedeutet bei 365 Tagen im Jahr, dass 180 mal im Jahr der Pegel von 55 dB(a) im Innenraum überschritten werden darf!
Es werden also die 180 lautesten Flugzeuge im Jahr aus der Betrachtung herausgenommen - für jede Windrichtung!
Am Flughafen Schönefeld bedeutet dies, dass in den 8 Monaten in denen Westwind-Wetterlage herrscht die 180 lautesten Flugzeuge nicht betrachtet werden und in den 4 Monaten Im Jahr, in denen Ostwindwetterlage herrscht werden noch einmal die 180 lautesten Flugzeuge nicht betrachtet.

Während entsprechend dem Planfeststellungbeschluß östlich und westlich des Flughafens gleicher Lärmschutz zu gewährleisten ist, der sich am lautesten Flugzeug orientiert, bekommen nun die Gebiete östlich des Flughafens einen geringen Lärmschutz als die Gebiete westlich des Flughafens.

Die Ursache liegt darin, dass mehr Flugzeuge unberücksichtigt bleiben, wenn man die 180 lautesten Flugzeuge, die in 4 Monaten nach Osten starten aus der Berechnung heraus nimmt, als wenn man die 180 lautesten Flugzeuge unberücksichtigt lässt, die in 8 Monaten nach Westen starten. Bezogen auf die gleiche Zeitbasis ergibt sich, dass bei Starts in Richtung Westen - auf 4 Monate bezogen - nur die 90 lautesten Flugzeuge unberücksichtigt bleiben.

Wenn man nun bedenkt, dass im Sommer und im Winter bei schönem Wetter meist Ostwind herrscht, dann fällt die Ferienzeit mit den meisten Flügen gerade statistisch mit den meisten Ostwindwetterlagen zusammen. Somit dürften statistisch gesehen die Ostwindtage im Jahr, die Tage sein, die den intensivsten Flugverkehr haben, weil dort überwiegend Ferienflugverkehr herrscht.

Durch diesen perfiden Rechentrick dürften also im Jahr ca. 250...300 der lautesten Flugzeuge - bei Ost und Westwind zusammen - aus der Berechnung des Schallschutzniveaus herausfallen. Das sind genau die besonders lauten Interkontinentalmaschinen, auf die die Politik so setzt!

Ich erwarte, dass das Weglassen der 300 lautesten Flugzeuge im Jahr bei der Berechnung des Schallschutzniveaus einen mindestens 6 dB geringen Schallschutz zu Folge hat.

Das bedeutet, dass alle Flugzeuge im Innenraum bei dem ausgehandelten "Kompromiss" nun 6 dB weniger stark gedämpft werden, weil ja die Schalldämmung um 6 dB verschlechtert wurde.

Dieser Kompromiss bedeutet also, dass jedes Flugzeug, in den Räumen, in denen Schallschutz zu gewähren ist, um z.B. 6 dB lauter sein wird!

Das Maß 6 dB bedeutet Faktor 2. Da wundert es nicht, wenn erste überschlägige Berechnungen nun ergeben, dass statt der erforderlichen 600 Mio Euro nun plötzlich nur noch 300 Mio benötigt werden!

Dies ist ein Betrug am Bürger und entspricht genau nicht dem Schutzziel des Planfeststellungsbeschlusses! Das OVG-Urteil wird so gerade nicht umgesetzt!

3. "Kompromiss"
Auch das Wort "Kompromiss" ist ein Betrug. Haben den die Betroffenen Bürger an dem Kompromiss mitgewirkt"? Nein!
Was die drei Gesellschafter am 16.8.2012 getan haben, ist eine Absprache zum fortgesetzten systematischen Betrug am Schallschutz.
In der Wirtschaft würde man das gleiche Vorgehen mit den Worten "Preisabsprachen zum Nachteil der Verbraucher" kennzeichnen.

Sollte ich bei meinen Betrachtungen einen Fehler begangen haben oder etwas nicht richtig betrachtet haben, bitte ich freundlichst um einen Hinweis.

Ganz herzliche  Grüße

Dr. Ing. Helmut Jahne
FBI