BVBB Bürgerverein Berlin Brandenburg e.V.

Mal ganz abgesehen davon, dass Flugrouten mit ihren Flugkorridoren niemals ein für alle Mal festgeschriebene Flugerwartungsgebiete sind, weil im realen Flugbetrieb sowieso nach den Anweisungen der Fluglotsen geflogen wird, haben sie dennoch auch jetzt wieder in Leipzig eine unrühmliche Rolle gespielt. Viele „Neubetroffene“ haben sich nämlich arglistig getäuscht gefühlt und deshalb vor diesem Gericht geklagt, weil die im Planfeststellungsbeschluss vorgegebenen, sogenannten „geraden Abflugrouten in westlicher Richtung“, in Folge der in letzter Zeit sehr emotional und konträr diskutierten neuen, abknickenden Flugroutenvorschläge der DFS für ihr Wohngebiet bisher nicht erwartete Fluglärmbelastungen auslösen würden.

 

Im Planfeststellungsbeschluss ist zwar auf den Seiten 414 bis 418 und auf der Seite 631 ausgesagt, dass die hier ausgewiesenen Flugrouten nicht Gegenstand des Planfeststellungsverfahrens sind, sondern rechts-verbindlich erst kurz vor der Inbetriebnahme des ausgebauten Flughafens durch die Luftfahrt-Aufsichtsbehörde festgelegt werden. Aber dennoch wurden die hier angegebenen Flugrouten, die angeblich mit der DFS abgestimmt worden sind (was heute durch die bekannten Fakten als Unwahrheit bestritten werden muss !), als Flugstrecken benutzt, um im Rahmen einer Grobplanung z.B. auch die zu erwartenden Fluglärm-belastungsgebiete und die zu erwartenden Fluglärmpegel berechnen zu können – mit den sogenannten „geraden“ Flugrouten.Hier befinden sich die grundsätzlichen Widersprüche, die zur Erhitzung der Gemüter geführt haben und heute aus meiner Sicht sehr berechtigt und im Gegensatz zu jeglicher Logik und Vernunft das Gerichtsurteil als parteiisches Urteil im Interesse der Flugverkehrslobby charakterisieren.

Mit der Angabe dieser „geraden“ – aber definitionsgemäß nur vorläufigen ! - Flugrouten wurden ja mit großem Aufwand Fluglärmbelastungsgebiete auf den Meter bzw. auf Lärmpegelwerte bis in den Nachkommabereich genau bestimmt, die eine Auskunft darüber gegeben haben, wer wie stark künftig vom unzulässig starken Fluglärm betroffen sein wird und wer nicht. Diese Berechnungsergebnisse konnten demzufolge auch nur vorläufigen Charakter haben. Darauf wurden die im Flughafenumland wohnenden Menschen aber nicht ausdrücklich hingewiesen, auch nicht durch das Flughafen-Beratungszentrum in Schönefeld. Im Gegenteil wurde auf diese – vorläufigen – Ergebnisse aufbauend einerseits durch die FBB ein Schallschutzprogramm in Gang gesetzt, mit dem auf den Meter genau Schallschutzmaßnahmen und Entschädigungsansprüche rechtserheblich entschieden oder abgelehnt werden. Andererseits aber wurden auch die besorgten Bürger, die außerhalb der dargestellten Lärmschutzbereiche wohnen oder künftig wohnen wollten, eindeutig durch Lärmkarten und großspurig durchgeführte Lärmsimulationen darauf hingewiesen, dass sie nichts zu befürchten hätten. Diejenigen Bürger hatten sogar als „Nichtbetroffene“ – laut Verfahrensordnung – gar keinen Anspruch darauf, den Klageweg einzuschlagen. Sie konnten also auch – insbesondere als Laien – gar nicht erkennen, dass sie unter Umständen künftig dennoch unter erheblicher Fluglärmbelastung zu leiden hätten. Das Gericht in Leipzig steht nun aber auf dem Standpunkt, dass diese „Neubetroffenen“ schon im Jahre 2004 hätten klagen können, um ihre Interessen zur Sprache zu bringen. Wenn dieses Gericht nun aber diese Meinung vertritt, nimmt es offensichtlich die für das bestehende Verfahren geltenden Regeln nicht zur Kenntnis und gibt demzufolge – völlig unbegreifbar – diesbezüglich eine fehlerhafte Urteilsbegründung ab, die nicht zu akzeptieren ist.

Es kann hier nur eine Schlussfolgerung geben: Es ist ganz eindeutig festzustellen, dass die Planungsbehörde schon sehr lange wusste, dass die „geraden Pseudo-Flugrouten“ nur zu dem Zweck angesetzt worden sind, um eine möglichst geringe Gesamtbelastung des Flughafenumlandes ausweisen zu können. Dadurch konnte man eine hohe Zahl derzeit durch die existierenden Flughäfen Tempelhof und Tegel nach deren Schließung entlasteter Bürger gegen eine viel geringere Anzahl durch den neuen Standort des BER belasteter Menschen begründen. Mit dieser Begründung wurden dann wesentliche Argumente der Standort-gegner vom Tisch gewischt – sie wurden getäuscht, indem die wesentlich höhere Belastung durch realitätsnähere Flugerwartungsgebiete und damit der Zahl der erheblich Fluglärmbelasteten „kleingerechnet“ worden sind. Der jetzige Standort des BER wäre nach meiner Auffassung nicht zu Stande gekommen, wenn zum Zeitpunkt der endgültigen Standort-entscheidung alle heute Alt- und Neubetroffenen zu Worte gekommen wären.

Hier hat man getrickst, um mit allen Mitteln die jetzige Standortwahl entgegen aller Vernunft und Vorausschau schon im Raumordnungs-verfahren durchzupeitschen – und es ist nicht zu begreifen, dass das Gericht diese Machenschaften nicht erkannt hat bzw. erkennen wollte und somit wieder einmal gegen die in der Verfassung nieder-geschriebenen, berechtigten Interessen der Menschen im Sinne der Wirtschaftlichkeit eines Flughafenunternehmens entschieden hat.

Prof. Dr. – Ing. E. Augustin


öffentliche Antwort vom 01.08.2012 des Staatssekretärs Bretschneider:

Auch durch häufige Wiederholung wird es nicht besser:

Die von der Behörde bei der Abwägung zugrunde gelegten Modelle des Flughafengeschehens bilden ein realistisches Bild der Besiedlungssituation im Umfeld des Flughafens und sind deshalb nicht als fehlerhaft anzusehen. Das ist die Botschaft des Bundesverwaltungsgerichts, und sie ist eindeutig.

Die Zahl der schwer Betroffenen wird dabei gerade nicht klein gerechnet, wie unterstellt. Das betrifft insbesondere die Zahl der erheblich belasteten Bürger, die systemgemäß bei konzentriertem Luftverkehr größer sein muss als bei gespreiztem, da der Lärm dann weiter verteilt wird.

Es wäre hilfreich, wenn Herr Augustin eine Definition angeben könnte, ab welchen Grenzen  die „schwere Belastung“ in seinem Sinne anfängt, damit man die Argumente nachvollziehen kann. Ich kenne Herrn Augustin aus der Vergangenheit so, dass er seine Position immer sehr differenziert und vor allem mit Fakten belegt. Hier fehlt genau das.

Zumindest die am meisten betroffene Gemeinde Blankenfelde-Mahlow folgt Herrn Augustin  im Übrigen überhaupt nicht. Sie  klagt vor dem Oberverwaltungsgericht ganz aktuell gegen den Geradeausflug auf der Nordbahn nach Westen (also „alte Route“) und für eine gespreizte Variante (i. S. der DFS von September 2010, also neue Route). Das würde sie wohl nicht tun, wenn die Zahl der schwer Betroffenen dadurch steigen würde.

Ansonsten empfehle ich die sachliche Auseinandersetzung mit dem Thema einschließlich dessen, was die Richter in Leipzig wirklich gesagt haben. Deshalb ist hier noch einmal die entsprechende Pressemitteilung beigefügt.

Mit freundlichen Grüßen

Rainer Bretschneider


Antwort vom 02.08.2012 von Prof. Augustin:

 

Prof. Dr.-Ing. habil. E. Augustin                  Blankenfelde, am 2.8.2012


Sehr geehrter Herr Staatssekretär,


vielen Dank für Ihre kurze Antwort auf meine Zuschrift an Sie, auf welche der beiden Schreiben der letzten Zeit Sie Bezug nehmen, kann ich leider nicht erkennen; aber das nur nebenbei.

Das Sie in den zur Abwägung zugrunde gelegten Modellen des Planfeststellungsbeschlusses ein realistisches Bild  der Besiedlungs-situation im Flughafenumfeld dargestellt haben, habe ich nirgendwo und nirgendwann bezweifelt, wohl aber die dargestellten Belastungs-situationen der Flughafenanwohner. Deshalb kann ich diese Argumentation Ihrerseits nicht verstehen.

Im zweiten und dritten Abschnitt behaupten Sie, dass ich von „schwer Betroffenen“ geschrieben hätte und doch erst einmal die von mir angeblich genannte „schwere Belastung“ definieren möge. An keiner Stelle meiner beiden Schreiben, auf die Sie sich beziehen können, habe ich diese Begriffe verwendet. Darum verstehe ich auch hier Ihre Einwände nicht. Vielleicht muss man aber mal klarmachen, dass die zur Abgrenzung der Tag- und Nachtschutzgebiete benutzten Grenzwert-pegel der Isokonturlinien für das eingeschlossene belastete Gebiet die  geringste Belastung beschreiben, denn zum Zentrum dieser umschlossenen Gebiete hin steigt ja die Belastung enorm an, eine Tatsache, von der bisher kaum jemand Notiz genommen hat.

Die bisher auf der Westseite diskutierten Spreizungen vermindern zwar die Höhe der Belastungen im gesamten umschlossenen Gebiet, erhöhen aber die Gesamtzahl der Lärmbelasteten, da die Belastungen durch die Anflugverfahren in jedem Falle bestehen bleiben, zusätzlich aber Gebiete u.U. im Norden Mahlows, im Süden Blankenfeldes, in Dahlewitz und Jühnsdorf hinzukommen. Eine geringe Entlastung des zentralen Bereichs von Blankenfelde zwischen den „geraden“ verbleibenden Anflugstrecken kompensiert die zahlenmäßig zusätzliche Belastung der Blankenfelder Bürger insgesamt aber nicht.

Hier wäre es gut, wenn Sie endlich mit Berechnungsergebnissen für das Prognosejahr 20XX aufwarten würden, damit ein echter Vergleich mit den für 20XX prognostizierten Belastungsgebieten im Planfeststellungs-beschluss möglich wird. Ihr bisheriger Vorschlag, mit Werten für 2015 diesen Vergleich anstellen zu lassen, wie das bisher völlig unsinnig von der FBB durchgeführt wurde, um mit diesen Berechnungsergebnissen nur eine zusätzliche Belastung von Dahlewitz auszuweisen, kann ich nur als schlechten Witz auffassen und als völlig absurd zurückweisen.

Das ist umso mehr verwerflich, weil bei diesen Berechnungen alle größeren, d.h. drei- und vierstrahligen Flugzeuge der Gruppen P2.2, S6.3 , S7a und S7b sowie S8a und S8b in den verwendeten Abwägungs-DES für die Jahre bis 2015 gar nicht enthalten sind. Mir kann doch keiner erzählen, dass mit der Schließung von Tegel und demzufolge der Übernahme des bisher dortigen Verkehrs mit diesen Flugzeugen durch den BER – auch wenn sich das bis zum Jahre 20XX noch steigern wird - zu Beginn des Betriebs von Schönefeld aber keinesfalls mit „Null“ anzusetzen ist.

Was Sie im vierten Abschnitt diskutieren, kann ich ebenfalls nicht nachvollziehen. Bei dem jetzigen Prozess ging es nicht um Blankenfelde und die Aktivitäten, die der Bürgermeister diesbezüglich eingeleitet hat, um die Höhe der Belastung der Blankenfelder und Mahlower in den bisherigen Tag- und Nachtschutzbereichen der Orte zu reduzieren, indem zwar eine größere Ortsfläche; aber mit geringeren Pegeln belastet wird. Bei meinen Bemerkungen ging es um die bisher rechnerisch überhaupt nicht belasteten Kläger im Raum Kleinmachnow, die jetzt – zumindest durch relativ hohe Maximalschallpegel und deren Häufigkeiten unter dem Aspekt „keine Pegel oberhalb von 55 dB(A) bei geschlossenen Fenstern im Rauminneren am Tage“ strapaziert werden können, wenn entsprechende Abknickungen und das Verlassen der vorgegebenen Flugrouten nach dem Erreichen einer bestimmten Flughöhe künftig dazu führen, dass dieser Ort auch empfindlich belastet werden kann, auch wenn die maßgebenden Dauerschallpegel für eine unzulässige Fluglärmbelastung die kritischen Grenzwerte nicht überschreiten werden.

Wenn man diskutiert, sollte man endlich offen und ganzheitlich argumentieren und nicht immer einzelne Bröckchen herausgreifen, um sich zu rechtfertigen.

Es bleibt bei dem Fakt – den Sie ja genannt bekommen wollen – dass nicht nur die Kleinmachnower im Flughafen-Beratungszentrum in Schönefeld gezielt falsch informiert worden sind, wenn es darum ging, ob ein bestimmtes Wohngebiet betroffen oder nicht betroffen sein wird, weil man sich immer auf die im Planfeststellungsbeschluss dargestellten Belastungsgebiete mit den „geraden“ An- und Abflugstrecken beschränkt hat. Irgendwelche anderen Überflugbedingungen, die aber – wie wir inzwischen alle wissen – seit 1998 bekannt und auch von der DFS gefordert worden waren, standen überhaupt nicht zur Diskussion.

Die so eventuell „Neubetroffenen“ hatten gar keine Chance, Ihre möglichen Belastungen bei geänderten Flugrouten als Laien zu erkennen und schon gar nicht – laut Verfahrensordnung – das Recht, Ihre Befürchtungen vor Gericht einzuklagen. Insofern ist eine bodenlose Frechheit, sich als Gericht heute hinzustellen und zu behaupten, dass sich die eventuellen Neubetroffenen schon im Jahre 2004 hätten bemerkbar machen können.

Ich bin auch für eine sachliche Auseinandersetzung; aber nur mit offenem Visier und unter Offenlegung aller Fakten – auf beiden Seiten.

Damit möchte ich schließen und verbleibe mit freundlichen Grüßen

Prof. Dr.-Ing.  habil. E. Augustin