Leser schreiben für Leser
Auch heute war die Lärmwehr wieder im Einsatz. Unterstützt wurde diese durch die BI Gosener Wiesen und Erkner-gegen-Laerm. Es ging heute nach Bötzow, nordwestlich von Berlin, im südlichsten Zipfel des Landkreises Oberhavel im Land Brandenburg. Hier wohnt Finanzminister Markov.
Es hat nun Herrn Markov getroffen, da er als Finanzminister die Gelder für den BER um- und fertigzubauen mit zu verantworten hat. Weiter gibt Herr Markov keine Mittel für den Schallschutz frei, wie es letztes Jahr vom Oberverwaltungsgericht (OVG) gefordert wurde. Er erhielt, wie zuvor schon Herr Wowereit, Herr Platzeck und der gefeuerte Herrn Schwarz einen Eindruck, wie laut ein Flugzeug doch tatsächlich sein kann. Die Lärmwehr simulierte direkt vor seinem Haus Fluglärm, dem 1,5 Millionen Menschen nach Eröffnung des Flughafen BER hilflos ausgesetzt sein werden. Sicherlich kein schöner Sonntag für den Minister, der sich scheinbar vor so viel Lärm in den Keller zurückziehen musste und sich während der gesamten kostenlosen Präsentation nicht sehen ließ.
Es kam jedoch vor Ort auch ohne Markov Stimmung auf, denn die direkte Nachbarin, Frau Heinzig, und ihr Mann erzählten Erstaunliches.
Beide betreiben seit Jahren einen Pferdestall als landwirtschaftlichen Betrieb. Alle Nachbarn stehen dem Betrieb freundlich bzw. neutral gegenüber. Alle – bis auf Familie Markov! Die hat unlängst bei der Kreisverwaltung Beschwerde eingereicht mit dem Ergebnis, dass der Betrieb, also seine eigenen Nachbarn, nun vor dem Aus und Familie Heinzig kurz vor dem Ruin steht.
Markovs feine Nase in allen Ehren. Der Gipfel der Unverschämtheit ist aber seine Behauptung, er habe mit der Beschwerde „nichts zu tun“. Wie das ZDF nun herausfand hat Markov schlicht und einfach dreist gelogen (ab Minute 15:54):
Hier klicken-> blickpunkt-vom-3-Juni-2012
Fazit: Die Doppelmoral Herrn Markovs stinkt gewaltig! Einerseits vertritt er als LINKEN-Minister die Interessen der „kleinen Leute“ – andererseits wirft er alle Prinzipien über Bord, wenn es um ihn selbst geht.
Herr Markov, wer einmal lügt…! Wir glauben Ihnen jetzt und in der Zukunft kein Wort mehr! Unehrlichkeit in der Politik ist widerwärtig und wir verlangen, dass Sie Ihre Beschwerde umgehend zurückziehen!
- mehr vom Pferdehof, hier klicken-> pferdestallheinzig.npage.de
Liebe MitstreiterInnen,
nach dieser sicher ernüchternden, für manchen gar kontroversen Einleitung, eine kurze erklärende Vorrede:
Mit diese email möchte ich meine Meinung, meine Sicht und Überzeugung zu dem Thema Volksentscheid und seinen avisierten und fixen Randbedingungen in die Runde geben.
- Wen das nicht interessiert, der möge bitte spätestens jetzt - ohne Verdruss - die email in den Papierkorb schieben!
- Wen es interessiert, dem füge ich hinzu:
Ich möchte hiermit auch keinesfalls einen neuen Teufelskreis in Diskussionen initiieren, der sich nicht in eine zielführende Spirale öffnen will, sondern NUR mal meine Sicht der Dinge aufzeigen. Fertig!
Als Mahlower-BER-Anwohner, der immer den Kopf hinhalten muß, egal welche Flugrouten gerade gelten und egal wohin sie möglicherweise später auch wieder flüchten mögen kann ich die beschlossenen Vorgehensweisen im weiteren Prozeß der Direkten Demokratie nicht billigen.
Sie stellen in meinen Augen eine Entsolidarisierung der Bürgerbewegungen und eine Entschleunigung der Gegenwehr zum unmenschlichen Standort Schönefeld dar und das zu einem Zeitpunkt, wo die BER-Macher angezählt am Boden liegen! Jetzt gerade ist deutliche Beschleunigung der Gegenwehr in der Standortfrage gefragt und kein lavieren auf Zeit.
Zeit also, zu Ende zu zählen!
Gesetzten Falles, der Volksentscheid brächte ein 'reines' Nachtflugverbot von 22.00 bis 06.00 Uhr mit schmählich verstecktem Inhalt des zweiten Satzes:
„Dabei soll der nationale und internationale Luftverkehrsanschluss für Berlin und Brandenburg nicht allein auf den Ballungsraum Berlin konzentriert werden.“
Was wäre uns damit gedient?
Was so genannte Nachtflugverbote an deutschen Flughäfen leisten, wird uns gerade in Tegel oder schlimmer noch in Frankfurt/Main und Köln/Bonn vorgeführt, andere deutsche Flughäfen nicht explizit erwähnt!
Es dürfte klar auf der Hand liegen:
Wir hätten dann ein Nachtflugverbot! In seiner Folge viele Flüge aus den Nachtrandstunden in die Tagrandstunden - früh und abends - verschoben, viele Flüge mit diversen Ausnahmegenehmigungen in die Nachtrandstunden hinein, unvermeidbare Nachtflüge (Post-, Rettungs-, usw.-Flüge) in der so genannten Kernnacht sowieso und einen Standort, von dem aus tagsüber nach Lust und Laune der Fluggesellschaften flüchtig Flug ge'routed ein Lärm- und Abgasteppich ungeahnten Ausmaßes im Ballungsraum Berlin ausgebreitet würde.
Dies alles als das, was das Volk vermeintlich begehrte? Nee, nich mit mir!
Heute sind es 25 Mio Fluggäste, morgen 27 Mio und übermorgen sollen es 45 Mio werden. In wie vielen Blechbüchsen dann daraus zusätzlich zum heutigen Stand Flugbewegungen generiert werden, überlasse ich dem Leser selbst zu mutmaßen - .
Na dann: Gute Nacht Ballungsraum Berlin!
Gerade erst hat Götz Herberg, zwischen 1996 und 2004 geschäftsführendes Vorstandsmitglied der Berlin Brandenburg Flughafen-Holding (BBF) vor dem Untersuchungsausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses erklärt:
Ihm sei nur bewusst gewesen, dass Blankenfelde-Mahlow stark von Fluglärm betroffen sein werde. Dies habe er als "schwarzer Fleck" in Kauf genommen.
Quelle: http://www.welt.de/newsticker/news3/brandenburg/article113670395/Ex-Flughafenchef-schliesst-bei-Flugrouten-bewusste-Taeuschung-aus.html#disqus_thread
Zum a(bb)visierten Verfahren in der Sache:
Der Kapitän des MS-Volksentscheid wird sein Schiff vom Hafenlotsen geleitet, nach erfolgreicher Kreuz- und Querfahrt durch die Untiefen Brandenburger Gefilde, aber eben auch angeschlagen nach möglicher havarierter Fahrt sicher in den einzigen Hafen:
Standort Schönefeld, Wat mutt dat mutt!,
ins Ziel bringen und nur darum geht es bei der Fahrt!
Alle Offiziere, die Mannschaft und auch die zahlenden Gäste des MS-Volksentscheid werden in all ihrem Tun und Lassen von der Hafenbehörde dafür instrumentalisiert, sicher mit dem Schiff in ihrem Hafen anzukommen - .
Während der Fahrt des MS-Volksentscheid wird die zuvor durchaus unter Mühen zusammen getragene mögliche größere Geldmenge effektiv dafür verwendet, den einzigen Zielhafen zu erreichen. Insofern gleicht diese Geldverwendung der Steuergeldverbrennung im BER-Projekt durch die Politik, dient allein ihren Zielen.
Wenn nun auch noch, wie beschlossen dicke Brieftaschen in einem Verfahren direkter Demokratie ansagen, welchen Kurs das MS-Volksentscheid zum Ziel zu nehmen hat, so empfinde ich dies als einen Widerspruch in sich, der dieses Verfahren ad absurdum führt.
Tut mir leid, aber so geht es nicht, nicht mit mir!
Zu den Fixpunkten des Verfahrens:
1.) § 19 Abs. 11 Landesentwicklungsprogramm (LEPro in der Fassung vom 1.11.2003 in Kraft)
In dieser Fassung lautet § 19 Absatz 11 in 5 Sätzen:
1- Der im Gesamtraum Berlin-Brandenburg zu erwartende Bedarf an Luftverkehrskapazitäten soll durch
rechtzeitige Bereitstellung vornehmlich innerhalb des bestehenden internationalen Flughafensystems,
insbesondere unter Verringerung der Lärmbetroffenheit, gedeckt werden.
2- Dabei soll der nationale und internationale Luftverkehrsanschluss für Berlin und Brandenburg möglichst auf einen Flughafen konzentriert werden.
3- Hierbei soll eine enge räumliche Beziehung des Flughafens zum Aufkommensschwerpunkt Berlin mit kurzen Zugangswegen und unter Einbindung in das vorhandene Verkehrssystem, insbesondere
zum Schienennetz und zum öffentlichen Personennahverkehr, angestrebt werden.
4- Die für den Flughafen sowie für seine Funktionsfähigkeit notwendigen Flächen sollen gesichert werden.
5- Für die allgemeine Luftfahrt sollen ergänzend regionale Flugplätze geschaffen werden.
6- Der Anteil des Kurzstreckenluftverkehrs soll zugunsten des Eisenbahnfernverkehrs erheblich verringert werden.
Nach Erfüllung der Forderungen aus dem Volksbegehren (s.a. Anhang: Bekanntmachung des Landesabstimmungsleiters vom 26. März 2012)
lautete § 19 Absatz 11 LEPrpo dann im neuen Wortlaut in nun insgesamt 4 Sätzen:
1neu- Der im Gesamtraum Berlin-Brandenburg bestehende Bedarf an Luftverkehrskapazitäten soll derart gedeckt werden, dass am Flughafen Berlin-Brandenburg International (BER) Tagflug aber kein planmäßiger Nachtflug stattfindet, um Lärmbetroffenheiten zu reduzieren.
2neu- Dabei soll der nationale und internationale Luftverkehrsanschluss für Berlin und Brandenburg nicht allein auf den Ballungsraum Berlin konzentriert werden.
3neu=5alt!- Für die allgemeine Luftfahrt sollen ergänzend regionale Flugplätze geschaffen werden.
4neu=6alt!- Der Anteil des Kurzstreckenluftverkehrs soll zugunsten des Eisenbahnfernverkehrs erheblich verringert werden.
In dieser neuen Fassung passen sogar die Inhalte der nun aufeinander folgenden Sätze 2 und 3 ohne Bruch gut zusammen. Zudem zeigt sich eine treffliche Übereinstimmung mit der Forderung von M. Schubert (Kleinmachnow) als er noch ungetrübten Blickes zur Aufgabe des single airport Konzepts im Interesse der vom BBI in ihren Rechten, ihrer Gesundheit und ihrer Lebensplanung massiv Bedrohten aufrief und die Forderung nach Festlegung eines zweiten Flughafenstandorts nachdrücklich vertrat. (s.a. Anhang aus dem Jahre 2011)
http://www.kleinmachnow.de/magazin/artikel.php?artikel=577&type=&menuid=262&topmenu=180
Allerdings ist es wohl auch ein Treppenwitz der Geschichte, dass die großen Macher des LEPro, die gediegenen Konstrukteure im WünschDirWasKonzert der BER-Wirtschafts- und -Job-Motoren, ausgerechnet, um im Bild zu bleiben, die Zündkerzen, Einspritzpumpen und Ventile, die Wirtschafts- und Geschäftsleute mit ihren Fliegern luftlandemäßig gesehen, an die Katzentische Brandenburger Luftlandeplätze verbannen, um Ihnen neben anderem Ungemach noch mit langen Anfahrten zu ihren Handels- und Arbeitsplätzen im Ballungsraum Berlin auch noch kostbare Zeit zu stehlen. Irgendwie kontraproduktiv - oder?
2.) Das Volksabstimmungsgesetz - VAGBbg und seine Rolle im Verfahren:
http://www.bravors.brandenburg.de/sixcms/detail.php?gsid=land_bb_bravors_01.c.13804.de
(In der geänderten Fassung vom 01.02.2012 im Anhang beigefügt)
Betrachten wir mögliche Varianten im Verlauf und Ausgang des Volksentscheids:
Variante1:
Mal angenommen, im Volksentscheid läge allein die Vorlage der Initiatoren der Volksabstimmung zur Wahl und sie hätte das nötige Quorum von (mindestens 530.000 s.A. MAZ) an Zustimmungen gefunden, dann passierte das vom Landtagspräsidenten in der MAZ vom 27.12.2012 u.a. erklärte Szenario:
http://www.maerkischeallgemeine.de/cms/beitrag/12445145/62249/Landtagspraesident-Papier-zu-Volksbegehren-darf-fuer-moeglichen-Volksentscheid.html?print=J
Landtagspräsident Fritsch weist auch auf die rechtlichen Hürden hin, falls der Volksentscheid (rund 530 000 Stimmen sind nötig) Erfolg hat. Für die Landesregierung wäre ein solches Votum „nicht bindend“, betonte Fritsch. Die Regierung würde zwar aufgefordert werden, mit Berlin über eine Änderung des Staatsvertrags über das gemeinsame Landesentwicklungsprogramm und über die Änderung des Landesplanungsvertrags zu verhandeln, sei rechtlich aber nicht dazu verpflichtet. Der Grund: Die Aufforderung an die Landesregierung kommt einem Entschließungsantrag im Parlament gleich und dieser sei auch nicht bindend.
„Ob sie es dennoch aus politischen Gründen tut, ist die Entscheidung der Landesregierung“, so Fritsch. Ob eine
Änderung der Staatsverträge, wie es die Initiatoren fordern, Auswirkungen auf den Planfeststellungsbeschluss und die Betriebsgenehmigung des BER hätte, ist offen. „Auf jeden Fall ist die Genehmigung des BER erteilt.“ Dabei handelt es sich um „eine begünstigende Verwaltungsentscheidung für den Flughafenbetreiber“, die von einem Volksentscheid nicht aufgehoben werden könne, betonte Fritsch. (Hervorhebungen vom Verfasser)
Also frage ich als Laie in diesen verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten mal eben WIKIPEDIA, was denn so ein Entschließungsantrag bedeutet und was er bewirken könnte:
http://de.wikipedia.org/wiki/Entschlie%C3%9Fungsantrag
Der Entschließungsantrag ist eine parlamentarische Handlungsform, die in vielen Parlamenten weltweit üblich ist. Das Parlament fordert die Regierung mit diesem Antrag begleitend zu Gesetzesbeschlüssen auf, etwas Bestimmtes beim Vollzug des Gesetzes zu tun.
Der Entschließungsantrag würde einen Eingriff in die Gewaltenteilung bedeuten, wenn die Exekutive an ihn gebunden wäre. Daher hat er nur auffordernden Charakter, entfaltet aber dadurch Einfluss, dass die Regierung von der parlamentarischen Mehrheit abhängig ist.
Solchermaßen aufgeschlaut stelle ich fest:
Die Chancen dafür, dass das Volk unter solchen Bedingungen, wie sie derzeit, nach Gesetzeslage, mit den Mehrheiten im Landtag und mit dieser Regierungskoalition in Brandenburg vorliegen, etwas entscheidet, sind eher marginal bis unmöglich!
Hält man sich zudem vor Augen, dass wir im VB in 6 Monaten mehr als 106.000 Unterschriften einsammeln konnten und dabei doch bestimmt die Hälfte der Leute in der Sänfte von zuhause abgeholt haben, so erscheint es wenig erfolgreich in nur 6 Wochen gut 5x so viele zu erreichen, was allein den Zählerfolg für's Quorum des Volksentscheids schon fraglich erscheinen läßt.
Variante 2:
das VAGBbg bestimmt im Abschnitt 4; Volksentscheid in
§ 26 Vorausetzungen und Gegenstand des Volkentscheides
(4) Lehnt der Landtag den Gesetzentwurf oder die andere Vorlage nach § 5 dieses Gesetzes, zu
dem ein zulässiges Volksbegehren stattgefunden hat, ab, so kann er einen konkurrierenden
Gesetzentwurf oder eine andere Vorlage nach § 5 dieses Gesetzes mit zur Abstimmung stellen.
Und davon, dass das passieren wird, können wir mit großer Sicherheit ausgehen. Wer schon kurz nach der Bekanntgabe des vorläufigen überwältigenden Endergebnisses aus dem VB verkündet, dass ihn das alles nicht interessiert, der wird garantiert eine à la R.B. listig täuschende und populistische Vorlage konkurrierend zur Abstimmung stellen wollen.
Nach § 50 Ergebnisse des Volksentscheids ist zu unterscheiden:
(1) Ein Gesetzentwurf oder eine Vorlage nach § 5 dieses Gesetzes ist durch Volksentscheid
angenommen, wenn die Mehrheit derjenigen, die ihre Stimme abgegeben haben, jedoch mindestens
ein Viertel der stimmberechtigten Personen, zugestimmt hat. (zutreffen für Variante 1! Anm. vom verfasser)
(2) Sind bei einer gleichzeitigen Abstimmung über mehrere Gesetzentwürfe oder andere Vorlagen
nach § 5 dieses Gesetzes, die den gleichen Gegenstand betreffen, inhaltlich aber miteinander nicht
vereinbar sind, zweimal oder mehrfach die Voraussetzungen für die Annahme nach Absatz 1
gegeben, so ist der Gesetzentwurf oder die andere Vorlage nach § 5 dieses Gesetzes angenommen,
welcher bzw. welche die meisten Ja-Stimmen erhalten hat. (zutreffend für Variante 2! Anm. vom Verfasser)
Hmmm, wie sieht es nun mit den potenziellen Ja-Stimmen bei Abstimmung über die zwei Vorlagen aus?
Die Regierungskoalition kann nur auf etwa 14.450 Mitglieder, der sie tragenden Parteien zurückgreifen, vorausgesetzt alle sind mit der konkurrierenden Vorlage einverstanden ( SPD 2010: 6488 Mitglieder; LINKE 2011: 7963 Mitglieder ).
Bei der Landtagswahl 2009 in Brandenburg
http://www.wahlen-brandenburg.de/Landtagswahl-2009/LTW2009.htm
gab es 2.126.357 Wahlberechtigte, die Wahlbeteiligung lag bei 67%, davon haben 458.840 die SPD gewählt (33,0%) und für die DIE LINKE wurden 377.112 Stimmen gezählt (27,2%).
Den 835.952 Wählern der jetzigen Regierungskoalition standen somit nur 588.707 Wähler anderer Parteien - Opposition - gegenüber, ein Verhältnis also von1,42 : 1.
Wie wir aus dem Verlauf des Volksbegehrens wissen, sind viele Oppositionspolitiker von CDU, FDP und Grünen nicht bereit gewesen, das VB zu unterschreiben. Inwieweit diese Haltung auf die jeweilige Wählerschaft durchschlägt, da nur ein singuläres Thema aktuell zur Diskussion steht, ist schwer zu beurteilen. Adererseits kommen von der LINKEN-Basis Signale, den Vorschlag der Initiatoren zu unterstützen - .
Es wäre müßig zu spekulieren, wer von der Wähleschaft des Landes überhaupt wählen ginge, wer im VE standhaft bliebe und wer von WO nach WO vielleicht wandern könnte.
Fest steht nur eines, die Wahlbeteiligung muss bei mindestens 25% liegen, damit überhaupt ein Vorlage als Sieger aus der Abstimmung hervorgehen kann und gemessen an den obigen Zahlen wäre ausreichendes Wählerpotenzial für beide Vorlagen vorhanden.
Der denkbar ungünstigste Fall allerdings, der eintreten könnte - ein GAU sozusagen - läge dann vor, wenn das Quorum gerade erreicht worden wäre und dabei die konkurrierende Vorlage eine! Stimme mehr als die Vorlage der Initiatoren abbekommen hätte.
In diesem Falle hätte die konkurrierende Vorlage nur die Hälfte der für das Quorum benötigten Stimmenzahl erreicht und trotzdem aber mit Hilfe, der dann bereits gut doppelten! Stimmenanzahl im Vergleich mit dem VB! an Stimmen für die Vorlage der Initiatoren, die Hürde genommen!
Das ginge natürlich prinzipiell auch andersherum, würde aber bedeuten, man könnte die Wählerzahl für die konkurrierenden Vorlage in irgendeiner Weise zu unseren Gunsten dosieren um mit nur gut einer Viertelmillion (dito für größere Anzahlen!) an Wählerstimmen siegen zu können. Wir hätten dann auch nur einen Pyrrhussieg errungen s.o.!
Beachten wir noch die drei folgenden Paragraphen des VAGBbg:
§35 Bekanntgabe des Tages und des Gegenstands des Volksentscheides
(1) Der Präsident des Landtages gibt unverzüglich nach der Festsetzung des Abstimmungstages den
Abstimmungstag, den Gegenstand des Volksentscheides einschließlich des Wortlautes des
Gesetzentwurfes oder der anderen Vorlage nach § 5 dieses Gesetzes sowie den Inhalt des
Stimmzettels im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil I bekannt.
(2) Stellt der Landtag einen konkurrierenden Gesetzentwurf oder eine andere Vorlage nach § 5
dieses Gesetzes mit zur Abstimmung, so ist der mit Gründen versehene Wortlaut des
Gesetzentwurfes oder der anderen Vorlage in die Bekanntmachung nach Absatz 1 aufzunehmen.
§ 36 Infomation über den Volksentscheid
(1) Spätestens sechs Wochen vor dem Abstimmungstag veröffentlicht der Präsident des Landtages
auf der Internetseite des Landtages den Wortlaut des Gesetzentwurfes oder der anderen Vorlage
nach § 5 dieses Gesetzes, gegebenenfalls mit Begründung. Ein vom Landtag zur Abstimmung
gestellter konkurrierender Gesetzentwurf oder eine konkurrierende andere Vorlage nach § 26
Absatz 4 wird in gleicher Weise veröffentlicht.
(2) Der Präsident des Landtages gibt den Vertretern der Volksinitiative, der Landesregierung und
dem Landtag Gelegenheit, im jeweils gleichen Umfang zum Gegenstand des Volksentscheides
Stellung zu nehmen und ihre wesentlichen Argumente darzulegen. Der Präsident legt den Rahmen
für den Umfang und die Art der Darstellung fest. Der Landtag hat in seiner Stellungnahme auch die
Auffassung der Minderheit wiederzugeben.
(3) Jede stimmberechtigte Person erhält zusammen mit der Benachrichtigung gemäß § 37 Absatz 2
eine Mitteilung des Präsidenten über den Volksentscheid. Sie enthält die Informationen nach
Absatz 1 und die Stellungnahmen nach Absatz 2.
§44 Stimmzettel
(4) Stehen mehrere Vorlagen oder Gesetzentwürfe, die den gleichen Gegenstand betreffen, zur
Abstimmung, so sind sie auf einem Stimmzettel aufzuführen. Ihre Reihenfolge richtet sich nach der
vom Präsidium des Landtages festgestellten Zahl der gültigen Eintragungen. Hat der Landtag dem
Volk einen konkurrierenden Gesetzentwurf oder eine andere Vorlage nach § 5 dieses Gesetzes
vorgelegt, so wird diese Vorlage vor den mit Volksbegehren gestellten Gesetzentwürfen oder
anderen Vorlagen nach § 5 dieses Gesetzes angeführt.
Dann wird klar, mit welchen Erschwernissen wir im Volksentscheid noch zusätzlich zu kämpfen haben:
- Die Initiatoren des Begehrens sind nicht mehr Herr des Verfahrens (s.a. MAZ-Artikel)
- Mit Steuergeldern finanziert wird jeder Stimmberechtigte (Haushalt) mit Stellungnahmen der Landesregierung und des Landtages zur konkurrierenden Vorlage 6 Wochen vor dem Abstimmungstag informiert und die Initiatoren informieren nochmals zu Bedingungen, die der Landtagspräsident ihnen vorschreibt, über ihre Vorlage.
Die Stellungnahmen sind 2:1 gegen die Vorlage der Initiatoren und es bleibt wenig Zeit für Gegenargumentation zur konkurrierenden Vorlage in der Fläche des Landes.
- Die konkurrierende Vorlage steht an erster Stelle auf dem Stimmzettel zur Abstimmung an und es bleibt abzuwarten, ob man auch noch mit doppelten Verneinungen (s.a. Stuttgart21) zu rechnen hat, um die Wähler zu irritieren und damit im Sinne der Aussteller des amtlichen Stimmzettels zu beeinflussen.
Mein persönliches Fazit in der Sache:
Unter den gegebenen Bedingungen des VAGBbg, des LEPro und von BVerwG-Urteilen, sowie den aktuellen Verhältnissen in Landtag und Landesregierung, halte ich es für systemimmanent unmöglich, dass man das Begehren des Volkes gemäß der Vorlage der Initiatoren zum wirklichen Erfolg führen könnte!
Insofern muß der Volksentscheid auf meine tätige Unterstützung und Stimme verzichten. Denn jede Stimme - auch die ungültige Stimme! - zählt für das Quorum und erhöht die Chancen für die konkurrierende Vorlage.
Vor dem Hintergrund, dass wir im VB wider Erwarten in Brandenburg 106.339 Stimmen und in der Region-BB insgesamt mehr als 250.000 Stimmen sammlen konnten, ist unser Erfolg unter den gegebenen Umständen nicht mehr zu toppen!
Und so komme ich auf meine einleitenden Worte zurück:
Wenn sehr deutlich weniger Stimmen - vielleicht ein paar Tausend nur - als beim VB für die Vorlage der Initiatoren beim VE zusammenkämen und gleichzeitig das Quorum nicht erreicht würde, die konkurrierende Vorlage also mit Pauken und Trompeten 'unterginge', dann läge glasklar auf der Hand, wer der eigentliche Gewinner des verlorenen Volksentscheids wäre.
Das Wichtigste in unserem Bemühen und Kampf kann nur sein:
Die Standortfrage ist neu aufzurollen, dann erledigt sich die Nachflugproblematik von allein!. Das zu erreichen müssen viel große Demo's stattfinden, das Volk muß in Massen auf Straßen und in Terminals, ohne aufzuhören, um die Politik zum Umdenken zu bringen.
Sollte sich dann in einem neuen Verfahren herausstellen, dass es in Brandenburg gar keinen geeigneten Standort für einen Großflughafen/Drehkreuz mit Nachtflug geben sollte, dann BASTA! und gut is'.
Mit versöhnlichen Grüßen
D. Günther, Bewohner des Schwarzen Flecks (frei nach Götz Herberg)
Steuerzahler und politisch bestimmtes BER-Standort- und -Fluglärm-Opfer
Interviewer: Ihre Untertanen fordern ein absolutes Nachtflugverbot zwischen 22:00 Uhr und 6:00 Uhr.
Durchlaucht Wowi: Ach ja, wozu brauchen die denn ein Nachtflugverbot? Sehen Sie, selbst schlafe ich doch auch nicht in der Nacht, sondern bin überall dort zu finden, wo Partys stattfinden und mir gehuldigt wird.
Interviewer: Ihre Untertanen wollen und wollen einfach keine Ruhe geben, was den Flughafen, welcher doch ein Geschenk für Berlin und Brandenburg ist, angeht. So konnte man auf einem der Transparente u. a. auch lesen, Fluglärm macht doof. Wie sehen Sie das?
Durchlaucht Wowi: Selbstverständlich macht Fluglärm auch doof, was auch gut so ist, denn sind meine Untertanen doof, werden sie mich auch weiterhin als ihren Herrscher wählen und vielleicht auch bald zum König der Preußen krönen.
Interviewer: Ihre Untertanen merken an, dass Fluglärm krankmachen würde.
Durchlaucht Wowi: Selbstverständlich macht Fluglärm auch krank, doch auch das ist gut so, denn so sterben zumindest schon mal die am meisten Betroffenen früher, was wiederum bedeutet, für einen weiteren Ausbau meines Denkmales BER werden im Umland Grundstücke frei.
Interviewer: Ihre Untertanen beschweren sich darüber, dass sie durch übermäßigen Feinstaub und Kerosin belastet würden.
Durchlaucht Wowi: Selbstverständlich werden sie nicht übermäßig belastet, was die nur wollen. Sehen Sie doch, damit es keine unnötige Belastung der Untertanen gibt, habe ich extra eine Umweltzone innerhalb Berlins geschaffen, was bedeutet, Untertanen, welche in dieser Zone leben, bleiben doch verschont. Und was das Kerosin angeht, sollen die mal alle den Mund halten, denn der verflüchtig sich doch bereits weit oben. Na ja, was die Anrainer angeht, es sind ja nur einige 100.000, die kann man doch ohne weiteres opfern, denn es geht schließlich um die Erbauung und Erhaltung meines Denkmals BER.
Interviewer: Ihre Untertanen beschweren sich darüber, dass der BER am falschen Standort gebaut wurde.
Durchlaucht Wowi: Sollen sie doch, das geht mir doch glatt 10 Meter an meinem Popöchen vorbei. Immerhin ist es doch so, wäre der Flughafen bei Sperenberg gebaut worden, so sieht es die Mehrheit meiner Untertanen, müssten meine Berliner eine weite Anreise dorthin in Kauf nehmen, was man ihnen nicht zumuten kann. Außerdem wäre es dort niemals zu einem Flughafen geworden, welcher meine Handschrift trägt, also auch dem Land Berlin und somit auch mir zum Teil gehören würde, ich selbst niemals Vorstandsvorsitzender hätte sein können, um der Geld-Mafia dienen zu können.
Interviewer: Ihre Untertanen beschweren sich darüber, dass durch den BER Naherholungsgebiete vernichtet werden.
Durchlaucht Wowi: Das ist auch gut so und gewollt, denn sehen Sie, wir schließen doch Tegel und Tempelhof, welche nun ausreichende Naherholung bieten und wem das nicht ausreicht, na ja, der kann ja meinetwegen wegziehen.
Interviewer: Ihre Untertanen prangern an, dass der BER keine 40.000 Arbeitsplätze schaffen würde, ganz im Gegenteil, sogar welche vernichtet.
Durchlaucht Wowi: Wie wir wissen macht Fluglärm doof, was auch gut so ist. Doch leider sind noch nicht alle so doof, um mir das mit den Arbeitsplätzen zu glauben. Doch auch das wird sich ändern, sobald erst ganz Berlin überflogen wird.
Interviewer: Ihre Untertanen prangern an, dass der BER Natur- und Vogelschutzgebiete vernichten würde.
Durchlaucht Wowi: Das kann ich ja nun beim besten Willen nicht verstehen, was die damit erreichen wollen. Vögel können doch fliegen und sind nicht ortsgebunden, also sollen sie sich woanders ansiedeln. Wir brauchen sie nicht und wie Sie wissen, gibt es in Berlin auch einen Zoo, einen Tiergarten und sogar Tauben leben inmitten der Stadt.
Was die Natur angeht, wer braucht denn noch diese, schließlich leben wir im Internet-Zeitalter und da kann sich jeder Bilder der Natur ansehen.
Interviewer: Ihre Untertanen prangern an, dass Sie sogar eine 3. Start- und Landebahn planen.
Durchlaucht Wowi: Sollen sie doch. Eine 3. Bahn ist auch gut so und gewollt, denn schließlich reichen 2 Start- und Landebahnen bei Weitem nicht aus, damit die Menschen begreifen, wie unwichtig sie mir sind und sie ruhig mit Lärm, Kerosin und Feinstaub beworfen werden können. Hauptsache sie sind dann doof genug, mich wieder als ihren Herrscher zu wählen. Auch ein Drehkreuz ist hierzu erforderlich, denn es muss richtig brummen, über den Köpfen der Berliner und Brandenburger und wenn das nicht reicht, dann kommt einfach noch eine 4. Bahn dazu.
Interviewer: Und nun eine letzte Frage. Ihre Untertanen prangern an, dass Sie ihnen Ihre Demo am Ku-Damm nicht gestatten wollen. Was sagen Sie dazu?
Durchlaucht Wowi: Sollen sie doch ihre Demos machen wo sie wollen, so lange sie mich in Ruhe lassen und den Krawall nicht vor meiner Haustür veranstalten. Schliesslich muss ich mich ausruhen und Kräfte für die nächste Party sammeln. Lautstarke Veranstaltungen lasse ich nur zu, bei denen ich auch mit dabei bin, weil sie mir Spass machen.
Diesen Karnevalsumzug konnte ich leider nicht verbieten, aber eine reduzierte Lautstärke fordern.
Es ist doch so, dass weder Karnevalisten noch Demonstranten mir gut gesonnen sind, mich also nur verhöhnen und verspotten wollen, weshalb ich dieses Verbot ausgesprochen habe.
"Die Handlung und alle handelnden Personen sind frei erfunden. Jegliche Ähnlichkeit mit lebenden oder realen Personen sind rein zufällig"
BerndO (Februar 2012)
Wie kann man als Regierender Bürgermeister es nur wagen, die Bürger von Nord-Berlin, also um den Flughafen Tegel, gegen die Bürger im Süden, der Nähe zu Schönefeld, öffentlich gegeneinander aufzuhetzen?
Hat es so etwas überhaupt schon einmal gegeben, dass Bürger einer Stadt gegeneinander ausgespielt wurden und das durch den Regierenden, der eigentlich für Ruhe und Frieden innerhalb der Bürgerschaft in seiner Stadt sorgen sollte? Herr Wowereit will sich doch nur bei einem Teil der Stadt wenigstens lieb Kind machen, wenn er sie schon durch seine Unfähigkeit als Aufsichtsratsvorsitzender des BER so verschaukelt hat, dass sie nun noch vielleicht sogar noch Jahre den Fluglärm ertragen müssen, wo er ihnen doch versprochen hat, dass sie bald Ruhe haben werden.
Es ist so eine plumpe Bemerkung, eines Regierenden Bürgermeisters einfach unwürdig!! Das traurige ist nur, dass er das jetzt nun schon zum wiederholten Male ausgesprochen hat. Und dass diese Bemerkung gegen die Südberliner bei den Nordberlinern in den Köpfen hängen geblieben ist, bekamen wir mit entsprechenden giftigen Ansagen auch beim Sammeln der Unterschriften zum Volksbegehren in Berlin, deutlich zu spüren.
Jeder, der die Geschichte von Berlin kennt, weiß auch, dass der Flughafen in Tegel unter ganz anderen Voraussetzungen, der damaligen Stadtsituation geschuldet, gebaut werden mußte.
Tegel hat(te) ein Nachtflugverbot und lange nicht dieses Verkehrsaufkommen, welches der BER einmal haben wird, sollte er je eröffnet werden und wenn Tegel dann geschlossen wird. Wie kann man da überhaupt als klardenkender Mensch einen Vergleich von Tegel jetzt zum BER der Zukunft anstellen, das ist mir unverständlich!!
Wie sieht es in ein paar Jahren aus, wenn die umliegenden Orte wie z.B. Dahlewitz, Mahlow, Blankenfelde, Diedersdorf, Ludwigsfelde und, und, und...., in der Bevölkerungsdichte anwachsen und dadurch immer näher zu Berlin heranwachsen? Dann haben wir genau das, weshalb Tegel jetzt geschlossen werden soll: wir haben einen "innerstädtischen" Flughafen mit großen Gemeinden drum herum, als wäre er mitten in einer Großstadt. Hat da vielleicht schon einmal jemand in der Politik und von den Unterstützern des BER am jetzigen Standort, so weit in die Zukunft gedacht?! Wieviele Menschen dann geschädigt und betroffen sein werden ? Das werden mit Gewißheit mehr Betroffene als jetzt in Tegel sein und die Flugbewegungen um ein vielfaches mehr!
Aber als verblendete Politiker mit Scheuklappen vor den Augen, die nur noch ihr Ziel, die Eröffnung des BER, mit aller Gewalt und ohne Verantwortungsgefühl durchboxen wollen, wird und will man so etwas nicht zur Kenntnis nehmen!
Es wird wirklich Zeit, dass Herr Wowereit auch als Regierender einen Abflug macht. Das Desaster um den BER hat ihn für jegliches Feingefühl gegenüber seinen Berlinern beraubt, er wird nur noch von der Wirtschaft gelenkt und so einen Regierenden können wir zum Wohle unserer Stadt nicht mehr gebrauchen.
Heute hat es mit dem Mißtrauensantrag der Opposition leider nicht geklappt, aber man soll den Tag nie vor dem Abend loben. Irgendwann zahlt sich alles aus und dann siegt auch der Wille des Bürgers gegenüber der politischen Willkür. Wir geben nicht auf und werden auch nie Ruhe geben!
Und wie schon gewohnt, auch heute wieder gemäß dem Berlin Slogan meine Bitte an ihn:
"Sie sind hoffentlich schnell hin und weg!"
Christine Radke
Berlin Lichtenrade
Von Marko Ferst
Die Starts des neuen Schönefelder Flughafens sollen über den großen Müggelsee führen, beklagt Gregor Gysi. Dieser sei Schutzgebiet nach Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie, es würde gegen Europarecht verstoßen. Aus dem Blickfeld gerät damit jedoch, es würde eine Startroute favorisiert, die über gleich drei Naturschutzgebiete hinweg führt – Berlins größtes geschütztes Gebiet. Klaus Wowereit will genau das. Zugleich durchziehen beide Anflugrouten ebendieses Vogelschutzgebiet und FFH-Gebiet zwischen Berlin-Müggelheim und Erkner diagonal.
Am Boden bemüht man sich die Trauerseeschwalbe zu schützen, eine akut vom Aussterben bedrohte Art der Kategorie eins. In den letzten 30 Jahren reduzierte sich ihr Bestand in Deutschland um 50 Prozent. Direkt unter den Flugrouten brüten etliche Kranichpaare, überdies Eisvögel. Beide sind gemäß Bundesnaturschutzgesetz streng geschützt. Das Bundesverwaltungsgericht mit seinem Schönefeldurteil schaffte die einmalige Regelung, Blechvögel, die ab nächsten Jahr im Minutentakt bei 65-70 dBA Lärmpegel queren, genießen Vogelschutzstatus. Die Richter räumten ein, es gäbe nicht ausgleichbare Schäden für den Naturschutz, zogen daraus aber keine Folgerungen für den Flughafenstandort. Die Trauerseeschwalbe wird man kaum mit Ausgleichsmaßnahmen umsiedeln können. Höchst interessant dürfte werden, wie man sich die Vergrämung der Kraniche vorstellt.
Der Berliner Senat müßte nur seine eigenen Gesetze anwenden. In der Verordnung zum Naturschutzgbiet steht, Motor- und Modellsport, Veranstaltungen und die Ruhe der Natur zu stören sei verboten. Nur für den Senat selber, gilt diese Regelung offenbar nicht. Bleibt zu hoffen, daß die Leipziger Richter im September ein strenges Nachflugverbot beschließen. Dann wäre statt für fünf Stunden in der Nacht der Vogelschutz für acht Stunden eingehalten. Freilich fragt man sich warum Umweltkommissar Janez Potočnik sich nicht einschaltet und dem Schreddern europäischer Gesetzgebung im Naturschutz Strafmaßnahmen folgen läßt. Würde der Schutzstatus ernst genommen dürften von der Ostseite her beide Bahnen nicht zum Landen verwendet werden und die Nordbahn nicht zum Starten.
Eine Lehrerin schrieb unter meinen Namen in ihr Notizbuch:
„Unreif und jung“. Ich war 16.
Wie aber sehe ich einen Mann, der 60 wird, aber unreif bleibt?
Da bleibt mir bloss noch meine Schadenfreude.
Schadenfreude?...Ja Schadenfreude, die ehrlichste Form von Mitleid.
Probieren Sie sie ohne ein schlechtes Gewissen. Sie ist sowas von erfrischend.
Und freuen Sie sich mit mir auf den kommenden Montag. Da fragt er (der Mann, der 60 wird) seine armseligen Ja-Sager:
Wollt ihr gemeinsam mit mir untergehen?
Und ich ahne, Sie wissen, was die antworten, „Ja“
Ein reifer Mann hätte längst erkannt, dass seine beste Zeit um ist.
Helmut Mencke
Und es gab Menschen, die vermeinten, klüger als andere zu sein. So machten sie die Ellenbogen breit und ließen keinen mehr an sich vorbei. Selbstredend nannten sie´s nicht Ellenbogen, sondern Fittiche. „Sammelt euch alle unter meinen Fittichen, denn ich alleine weiß, was gut für euch ist“.