Leser schreiben für Leser
Nein zu Nachtflügen auf dem zukünftigen Großflughafen Schönefeld (BBI)
Gestern fand im Landtag die Anhörung zum Nachtflugverbot auf dem zukünftigen neuen Flughafen Berlin-Brandenburg-International (BBI) statt. Als Mitglied des Ausschusses für Infrastruktur und Landwirtschaft war ich zunächst nicht sonderlich motiviert, mich in dieses Thema zu vertiefen. Doch dann kam es anders.
Mir wurde während der Anhörung ein Grundsatz der Demokratie, unserer Rechtsstaatlichkeit wieder deutlich. Nur zur Erinnerung – Artikel 1 unseres Grundgesetzes: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“ Und weiter im Artikel 2, Absatz 2: „Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.“
Was ist also meine Aufgabe als Landtagsabgeordneter? Soll ich mich für die Interessen der Fluggesellschaften, der Industrie einsetzen, die fordern, dass auf dem zukünftigen Großflughafen Tag und Nacht geflogen werden kann? Oder für die Belange der Einwohnerinnen und Einwohner der vom Fluglärm betroffenen Gemeinden, die nachts nur bei geschlossenen Fenster etwas Ruhe finden, die mit einem hohen gesundheitlichen Risiko belastet werden?
Die Frage ist für mich ganz eindeutig beantwortet: Es darf keine Nachtflüge geben! Wir als Volksvertreter haben die Pflicht, die Schwachen in dieser Gesellschaft zu schützen und ihre Rechte durchzusetzen. Dafür werde ich mich auf allen Ebenen stark machen.
Dr. Michael Egidius Luthardt
MdL
Fraktion DIE LINKE
Aus gut unterrichteten Kreisen der FLK verlautet:
Es ist gelungen!
Eine von der Öffentlichkeit wenig beachtete Arbeitsgruppe der FLK hat im Stillen beständig geforscht. Das Ergebnis hat die Qualität eines Quantensprunges in der Hörgeräteakustik.
Hier nun, ausschliesslich für unsere Leser, die patentrechtlich geschützte Erläuterung einer nicht genannt werden wollenden Person aus dem Führungskreis der FLK:
Jedem von uns ist der erkenntnistheoretische Fundamentalsatz eine Binsenweisheit:
Schönheit entsteht im Auge des Betrachters.
Die schöpferische Leistung der FLK-Forscher, der aufmerksame Leser ahnt es bereits, besteht in der sinngemässen Anwendung dieser Grundregel auf unser geneigtes Hörorgan:
Fluglärm entsteht im Ohr des Betroffenen.
Der verbleibende Weg zur Stille im Ohr des Betroffenen ist von rein programmtechnischer Natur.
Soweit die Erklärung aus dem gut unterrichteten Kreis der Fluglärmkommission.
Nicht verbürgt ist die Nachricht, dass bezüglich der technischen Realisierung die Hörgeräteakustiker zwischen Erkner und Ludwigsfelde über die anrollende Bedarfslawine an individuell programmierten Stillgeräten informiert wurden.
Es kann auch nicht bestätigt werden, dass die Meldung, die Krankenkassen würden die Leistung ab 55 dB zu 100% übernehmen, zutrifft. Dazu würden noch die Kostenabwägungen zwischen Gerät und Mensch fehlen.
Letztendlich stehen auch noch die Stellungnahmen der politischen Führungen der Länder Brandenburg und Berlin aus. Bisher sickerte aus dem Dunstkreis der Beideinigen Wowereit und Platzeck eine unbestätigte Nachricht. Diese spricht von einem gewissen Vorurteil gegenüber der genialen Gerätelösung. Beide Politiker befürchten einen nicht abschätzbaren Missbrauch dieser Entwicklung für den Fall der marktreifen Zugriffsmöglichkeit auf ein Spracheliminationsprogramm Wowereit/Platzeck/Bretschneider/Schwarz usw.
Ich vermute, so langsam kriegen sie die Kurve, die BI’s.
Die letzte Kundgebung vor der Kulisse des Flughafens in Schönefeld lies in mir jedenfalls die Hoffnung aufleuchten, dass sich in ihrem kollektiven Bewusstsein etwas tut.
Erst einmal hat es den Anschein, als würden sie ahnen, welches Theater mit ihnen aufgeführt wird. Nämlich, dass sie sich im Wechselspiel mit der Fluglärmkommission missbrauchen lassen.
Wofür?
Schlagen Sie noch die Zeitung auf? Oder wissen Sie auch schon, was über das Thema Flugrouten drin steht?
So langsam merken die BI’s, dass dieses Scheinsuchen nach „intelligenten Routen“ nur den Machern Zeit zum Machen schenkt.
Am Umfang der Heimsuchung einer Landschaft ändert sich gar nichts. Die Summe der Lärmstrahlung mit dem Kern Schönefeld wird nicht etwa weniger, sondern soll steigen und steigen.
Und die Macher?
Nun, so langsam treten sie ins Bewusstsein der BI’s. So langsam offenbaren sich ihnen auch deren anverwandelte Eigenschaften, die da sind Ignoranz und Menschenverachtung.
Und wir, die alten Wissenden?
Ich erlebe, ein bisschen Schwein zu haben, indem der Kern der Mitstreiterinnen und Mitstreiter sich flüssig macht, sich ausdehnt, sich verteilt und zu einer Gegenkraft wird.
Die Standortdiskussion sollte zu Ende sein.
Warum? Betroffene hatten nie die Möglichkeit in eine entscheidungsoffene Standortdiskussion einbezogen zu werden.
Was liegt vor: Ein wissenschaftliches Verfahren im Rahmen einer Raumordnung, wo unterschiedliche Standorte miteinander verglichen wurden. In allen Verfahren war Schönefeld der schlechteste Standort für einen „Großflughafen“ mit Drehkreuz- und Hubfunktion. Erklärungen, wonach die Raumordnung aus dem Jahr 1994, zwei Jahre später, beim „Konsensbeschluss“ nicht mehr anzuwenden ist, da ja nur noch beabsichtigt wurde, einen viel kleineren Flughafen, kein Großflughafen/Drehkreuz/Hub, zu errichten, blieben widerspruchslos. Diese Form des „Kleinredens“ des zukünftigen Berlin-Brandenburger Flughafens wurde von der deutschen Wirtschaft damals, warum auch immer, hingenommen.
Weitere ähnliche wissenschaftliche Nachweise, dass Schönefeld für einen bestimmten kleineren Bedarf gegenüber anderen Standorten der bessere Standort sei, wurde nie belegt, genauso wurde kein Nachweis einer durchgeführten qualifizierten Abwägungsentscheidung erbracht. Was bleibt ist der Verdacht, einer Abwägungsentscheidung am Stammtisch im Bierzelt. Wie das den Menschen vermittelt werden soll, immerhin handelt es sich hier um das größte Infrastrukturprojekt in Ostdeutschland, muss dann die Politik beantworten.
Wie leichtfertig in Politik und Wirtschaft mit den Begriffen Großflughafen/Drehkreuz/Hub umgegangen wird, zeigt, dass nun 1 1/2 Jahre vor Eröffnung des Flughafens bereits wieder offen von Großflughafen/Drehkreuz/Hub geträumt wird. Also ist es dann auch nachvollziehbar und richtig, dass über Standort und/oder Größe des Flughafens Klagen eingereicht werden und Bürger ihren Protest zum Ausdruck bringen!
Welche Leistung erbringt die deutsche Wirtschaft für den stadtnahen Flughafenstandort?
Hier stellt sich die Frage, hat die deutsche Wirtschaft in einem kleinen Zirkel mit der Politik, sich für den Standort Schönefeld selbst starkgemacht oder nur von Politikern mit anderen politischen Interessen überzeugen lassen dort den neuen Flughafen zu errichten? Egal, es bleibt eine Entscheidung zulasten von Immobilienwerten, Gesundheit, Lebensqualität und Erholungswert einer ganzen Region!
Wir erinnern uns, dass der Flughafen einst privat gebaut und betrieben werden sollte. Die Unternehmen Hochtief und IVG waren aber nicht bereit Risiken des Standortes zu übernehmen. Sie pochten auf staatlich garantierte Gewinne ähnlich der Banken und der Privatinvestoren bei den Berliner Wasserbetrieben heute. Verluste und Risiken sollten verstaatlicht werden. Nun fordert die deutsche Wirtschaft erneut Parallelstarts, Drehkreuz- und Hub-Funktionen, die schon Hochtief und IVG an diesem Standort gefährdet sahen.
Was würde die deutsche Wirtschaft heute zugunsten des Standortes in Schönefeld investieren wollen? Würde sie ein Absiedlungsprogramm ab einem Dauerschallpegel von 62 dB (A) finanzieren? Könnte die deutsche Wirtschaft wenigstens die Verlegung von Sportanlagen, Schulen Kindertagesstätten, Krankenhäuser und altersgerechte Wohnanlagen ab einem Dauerschallpegel von 50 dB (A) finanzieren?
Ist es nicht ungerecht, Forderungen und Aufrufe im Namen der deutschen Wirtschaft zu erheben, die Lasten und Kosten aber den Betroffenen und der Allgemeinheit aufzubürden?
Leben und arbeiten die Lenker der deutschen Wirtschaft selbst in einem leeren Raum? Wissen sie nicht, dass ein Haus mit einem modernen und energiesparenden Wärmedämmverbundsystem den Schall um ca. 6-10 dB, im Fluglärm relevanten Bereich, schlechter dämmt, als die monolithische Wand ohne Wärmedämmverbundsystem? Wie sollen Kinder und Erwachsene einschlafen, wenn die Wand selbst zwar mit einem gutem Lärmdämmwert (nach einer völlig überholten und veralteten DIN 4109) von 47 dB (A) angegeben wir, aber im Bezug auf den Verkehrslärm höchstens einen Lärmdämmwert von schlechten 39 dB (A) aufweist? Wirklich Klarheit über die vorherrschenden Lärmdämmwerte an Gebäuden mit Wärmedämmverbundsystemen können hier nur teure Lärmdämmgutachten ergeben. Auch die Kosten für diese Gutachten könnte die deutsche Wirtschaft gerne übernehmen, sofern sie tatsächlich einen Großflughafen (Drehkreuz/Hub) Stadtnahe zwischen zwei Siedlungsachsen wünscht!
Hier stellt sich noch die Frage, warum der Bundesgerichtshof in seinen Urteilen seit Jahren der DIN 4109 nachsagt, dass sie nicht mehr dem üblichen Wohnkomfort entspricht und sich trotzdem nichts ändert. Welchen Anteil hat die deutsche Wirtschaft an dieser Situation? Wird hier aus Schutz von Produkten und Werkstoffen zugunsten der Industrie, die Neuausrichtung der DIN 4109 blockiert und andererseits zugunsten von kurzen Wegen eines stadtnahen Flughafens, dieser ganze Mist den Menschen vor die Tür geschüttet? Ein LÄRM-GAU der deutschen Wirtschaft zur Terrorisierung der eigenen Bevölkerung?
Ich prognostiziere, dass noch immer ein tatsächlich vorhandener und in seiner Lärm und Schadstoffausstoßwirkung günstiger gelegener Standort, wie Sperenberg, existiert, welcher preiswerter, wenn auch später, zu haben wäre. Nur das haben mit Sicherheit nicht die Betroffenen des derzeitigen BBI Standortes zu verantworten.
L. Wieczorek
Hier eine Stellungnahme zu einer Forderung der BI „BISS“, Rangsdorf am 5.3.2011
Diesen Menschen ist nicht mehr zu helfen - wenn die Uninformiertheit zur Dummheit führt und dann in Parolen und Panikmache - natürlich gegen die Nachbarn in Blankenfelde/Mahlow - zielt, dann kann man nur den Kopf schütteln - so z.B. über die neuesten grandiosen Beschlüsse der BI "BISS" in Rangsdorf. Da wird wieder mal die "Forderung" gegenüber der Fluglärmkommission und der Deutschen Flugsicherung "erhoben", endlich doch zu den geraden Flugrouten zurückzukehren, so wie sie im Planfeststellungsbeschluss "angeblich" beschlossen worden sind.
Wenn man den Beschluss aber richtig - und vor allen Dingen vollständig - liest und bestimmte Textteile nicht aus dem Zusammenhang herausreißt, dann wird man als vernünftiger Mensch schnell zu der Erkenntnis kommen, dass dort gar nicht nur von geraden Flugrouten die Rede ist. Aber so manche "Analphabeten" können offenbar beim "Lesen" nur bis zum Komma "durchhalten", um dann die richtigen Schlussfolgerungen ziehen zu können.
Wenn man nämlich die genannten Beschlüsse richtig bis zum Ende liest, wird man unschwer feststellen, dass der ganze Planfeststellungsbeschluss ein einziger Widerspruch ist, den offensichtlich auch Herr Schwarz, seines Zeichens Flughafenchef, bisher nicht erkannt hat, weil er - oder seine "Zuträger" - auch nur bis zum Komma gelesen haben.
Um es hier zu verdeutlichen - Es gibt zwei grundsätzliche Widersprüche:
1. Spricht Herr Schwarz immer von der unabdinglichen Forderung, die auch im Planfeststellungsbeschluss verankert sein soll, dass für den neuen BBI ein unabhängiger Flugbetrieb zwingend notwendig und daher auch gefordert worden ist und dass dies im Beschluss auch so verankert worden sein soll - - -
- - - falsch, denn im Planfeststellungsbeschluss wird an vielen Stellen (S.328, S.333, S.334, S.336, S.385, S. 389 und 390, S. 404 und $09, S. 409 und 410, S. 410, S. 422 S. 586 und auch S. 635) darüber berichtet, dass nur mit zwei parallelen Start- und Landebahnen ein kreuzungsfreier, unabhängiger, d.h. auch gleichzeitiger Flugbetrieb gesichert vorbereitet wird und dass nur eine entsprechende Planung und Konfigurationslösung mit einem großen Bahnabstand von 1900m (nach ICAO mindestens 1035m gefordert) den geforderten unabhängigen Betrieb ohne Kollisionen ermöglicht.
Liest man hier genau zwischen den Zeilen, wird nur davon geschrieben, dass BODENSEITIG ein völlig unabhängiger Flugbetrieb durch die gewählte Flughafenkonzeption gewährleistet wird. Hier ist aber keine Rede davon, ob auch "luftseitig" der unabhängige, d.h. auch gleichzeitige Flugbetrieb durch die im Planfeststellungsbeschluss "angenommenen" Flugrouten möglich ist.
Und genau hier liegt der zweite Widerspruch. Dieser gleichzeitige und parallele Flugbetrieb ist zumindest auf den angenommenen Abflugrouten nicht möglich. Warum ?
Der unabhängige Flugbetrieb auf parallelen Abflugstrecken erfordert nun mal - seit 1998 bekannt ! - ein Aufspreizen der Abflugrouten unmittelbar nach dem Abheben um mindestens 15°.
Das ist aber noch nicht alles !
Er erfordert auch noch eine zweite wichtige Bedingung, die bei allen bisherigen Diskussionen um die Flugrouten mit dem Tenor "back to the routes", zurück zum Start, zurück zu den angeblich geradlinigen, im Planfeststellungsbeschluss festgelegten Abflugrouten bisher überhaupt noch keine Rolle gespielt und somit Beachtung gefunden hat, dass diese "geradlinigen" Abflugrouten auch im gesamten Verlauf zumindest in Flughafennähe auf gleicher Flughöhe kreuzungsfrei sein müssen, wenn Kollisionen mit Sicherheit vermieden werden sollen.
Genau hier liegen die Irrtümer des Herrn Schwarz; aber auch aller BI's mit ihren Forderungen, zu den alten Flugrouten zurückzukehren, wie sie nun auch von der "BISS" proklamiert worden sind. Diese Herrschaften haben den Planfeststellungsbeschluss somit nicht gelesen oder zumindest nur bis zum Komma und darum eben nicht verstanden - oder böswillig angenommen - nicht verstehen wollen.
Schaut man sich nämlich die sogenannten "geraden Abflugrouten nach Westen" einmal genauer an, dann erfolgen die ersten Abkurvungen genau über Blankenfelde und im weiteren Verlauf auch über Rangsdorf mit einer - "verbotenen" - Kreuzung der Abkurvung von der Nordbahn über den geradlinigen Südbahn-Abflugkurs.
Nun könnte man sagen, dass es sich hierbei um wenige Flugzeuge handelt und dass es daher nicht so kompliziert wäre, für diese seltenen möglichen Kreuzungsfälle ja Ausnahmereglungen zu finden. Dabei übersieht man aber, dass genau über Ludwigsfelde das zweite Abkurvungsszenario vorgesehen ist, um die vielen und auch schweren Flugzeuge nach 180°-Kurven nach Osten - dem großen Drehkreuzziel - fliegen zu lassen. Auch hier kreuzt in gleicher Flughöhe die Abkurvung von der Nordbahn die geradlinige Abflugstrecke der Südbahn und gewährleistet somit KEINEN UNABHÄNGIGEN KREUZUNGSFREIEN FLUGBETRIEB, wie er im Planfeststellungsbeschluss auf der S. 409 und 410 ausdrücklich gefordert wird.
Im Detail steckt also der Teufel und hier haben die Planer der FBS einen tüchtigen Fallstrick gespannt. Wenn der liebe Herr Prof. Dr. Schwarz also seinen geforderten unabhängigen Betrieb mit den "zunächst geradlinigen" Abflugrouten realisieren will, dann ist gegenüber dem Planfeststellungsbeschluss eine massive Planänderung erforderlich.
Zumindest alle zunächst von der künftigen Nordbahn nach Westen startenden; aber Ziele im Osten anfliegenden Flugzeuge dürfen dann eben nicht nach Süden, nach links abkurven, sondern sie müssen nach rechts, d.h. zunächst nach Norden abkurven, d.h. die Berliner, Stahnsdorfer, Teltower, Klein-Machnower, Nord-Mahlower und Lichtenrader "Mitstreiter" werden sich dann freuen, wenn die "dicken Brocken" nun auch über ihr Wohngebiet donnern, denn irgendwie müssen sie ja nach Osten kreuzungsfrei "die Kurve kriegen".
Und die Rangsdorfer und Groß-Machnower "Geradeauskurs-Forderer" werden auch weiterhin von den früher oder später nach Osten fliegenden "Südabkurvern" beglückt.
Ja, so ist es, wenn man nur mit dem "halben Kopf" Dokumente liest und sich dann aufmacht, "den anderen das Fürchten zu lehren (Zitat von den Gebrüdern Grimm geklaut !)".
Fazit: Man kann hier Flugrouten fordern, wie man will, es wird nichts. Man kann von einem Flughafen, der an einem falschen, weil ungeeigneten Standort - gegen jede Vernunft und nur auf Grund der schamlosen Besserwisserei damals maßgeblicher Politiker und heute auch weiterhin Verfechtern aus Berlin und Potsdam, immer noch gegen jegliche Vernunft - hier geplant und nun schon fast fertig gebaut worden ist, nicht erwarten, dass er auf Kosten der vielen Anwohner in einem so dicht besiedelten Flughafenumfeld ein Wirtschaftswunder werden kann, bei dem man rund um die Uhr in alle Himmelsrichtungen fliegen kann, wie es sich für ein "Drehkreuz" - mit Blick nach Osten - und enormem Umsteigeverkehr geziemt. Man kann eben mit einem "Rollator" keine "Formel 1" bestreiten und gewinnen wollen - ein wenig bildlich gesprochen.
Na dann "hellau und allaf" liebe Mitstreiter !
Gegen alle Fakten geht das Spiel der Suche nach „intelligenten Flugrouten“ munter weiter. Jetzt ist -gemäß Fortsetzung folgt- das Berliner Abgeordnetenhaus dran. Ihm folgt dann der Landtag von Brandenburg. Die Desinformationspropagandisten haben dabei nur ein Ziel: Es muss mit allen Mitteln, auch der politischen Lüge, verhindert werden, dass die Betroffenen erkennen, dass sie mit einer sinnlosen Flugroutendiskussion in die Irre geführt werden. Die Erkenntnis soll nicht um sich greifen, nach der es sachlogisch nur eine Möglichkeit gibt den Fluglärm zu verhindern: Baustopp und weg mit dem BBI in Schönefeld.
Die Versuche des fortgesetzten Betruges an den Betroffenen haben eine Einheitsfront. Ob Fluglärmkommission, die Bürgermeister der sich so nennenden „Schutzgemeinschaft betroffener Gemeinden, Landesregierungen von Berlin und Brandenburg, Abgeordnete aller Parteien und viele BIs verweigern sich der Wahrheit. Sie stellen zur gewollten Verwirrung der Betroffenen Forderungen auf, die alle an der Realität der Start– und Landebahnen am BBI und an der Rechtslage scheitern.
Hier Beispiele für ignorante Versuche die Realität zu vertuschen:1. Um den Fluglärm „über sich“ wegzudefinieren, fordert man einen anderen Flughafen als den, der rechtssicher festgeschrieben ist. Um den Fluglärm „bei sich“ wegzubekommen darf der BBI kein Drehkreuz, kein Flughafen mit intercontinentalen Verbindungen werden, so eine Forderung.
Fakt ist: Der BBI hat das Recht auf Nutzung mit zunächst 360 000 Flugbewegungen/Jahr. Ob diese genehmigten Flugbewegungen für Drehkreuzflüge, point to point – Fluge, Billigflieger, europäische oder intercontinentale Flüge genutzt werden ist unerheblich und den Anforderungen der Fluggesellschaften überlassen. In jedem Fall bekommen sie Fluggenehmigungen (Slots) wenn die 360 000 Bewegungen nach den Regeln abgewickelt werden können, die international (IAOC) und durch die „Deutsche Flugsicherung (DFS) bzw. dem „Bundesamt für Flugsicherung“ festgelegt sind. Die Forderung zu 1. ist darum unsinnig und nicht durchsetzbar.
2. Es ist hinreichend bekannt, dass nach Maxime von Wowereit (SPD), Platzeck (SPD) und den Parteien der BBI weltweit als Großflughafen mit Drehkreuzfunktion vermarktet wird.
Fakt ist, dass die Träumer von einem BBI – Dorfflughafen dem Irrglauben erlegen sind, sie hätten die Macht dieses Entwicklungsziel verbieten zu können.
3. Dass die Flugroutenhuber immer noch behaupten, sie könnten die DFS zwingen Routen nach dem Motto:“ keine über uns“ festzulegen, ist sicher auch dem Umstand zu verdanken, dass ihr Wunschdenken von Wowereit, Platzeck und dem Infrastrukturministerium (MIL) Brandenburg durch Desinformation weiter beflügelt wird. Musterbeispiel für diese Desinformation war die Pressekonferenz und Bürgerinformation nach der Sitzung der Fluglärmkommission am 14.02.2011. Über Inhalt und Diskussion in der Sitzung demonstrierten die Vorsitzende Schneider und Staatsekr. Bretschneider (SPD) einen wortreichen Eiertanz. Gipfel war der Ausspruch von Bretschneider: Es kommt anders, als die DFS vorgestellt hat. Es gibt immer noch Aussichten, dass es auf der Nordpiste einen Geradeausflug gibt. Was Bretschneider verschwieg war das Diktum der DFS, nachdem eben dies nicht kommt.
Fakt: Die DFS hat der Fluglärmkommission per Präsentation ins Stammbuch geschrieben: Zitat: „Die Ergebnisse der Berechnung haben ergeben, dass das Modell A (gemeint ist die Abkurvung von15° im Abflug nach Westen) hinsichtlich Fluglärm das günstigere Betriebsmodell darstellt .....Im Ergebnis weist das Modell A eine geringere Komplexität bei Bearbeitung unterschiedlicher Verkehrsmengen auf als das Modell B „(gemeint ist Geradeausflug auf der Nordbahn)....
Dann das ko für alle Flugroutenmaler, Flugroutenhuber und Täuscher: ...“Auf Grund aller vorliegenden Ergebnisse ist die Entscheidung für Modell A gefallen“.
Wer jetzt immer noch so tut, in Wort und Schrift verbreitet, dass es ein Entrinnen vom Fluglärm durch irgendwelche Wunsch – und Friedensrouten gibt, der betrügt sich selbst und die tatsächlich Betroffenen. Wenn sich die Flugroutenhuber nur noch im Ansatz intellektueller Redlichkeit verpflichtet fühlen, dann sollten sie großmütig bekennen: wir können den BVBB nicht weiter ignorieren, weil er als einziger Beteiligter Recht hatte.
Die Inbrunst, mit der weiter über „die richtigen Flugrouten“ diskutiert und spekuliert wird, ignoriert alle Fakten und Wahrheiten über den Fluglärmteppich zwischen Schöneiche, Ludwigsfelde, Lichtenrade/Kleinmachnow und südlich von Rangsdorf. Die selbsternannten Experten und Wichtigtuer, Vertreter von 5. Kolonnen der Landesregierungen und der Parteien machen Bürgern und Öffentlichkeit vor, dass es Flugrouten geben können, die sie erfinden, die den Fluglärm überall da verhindern und beseitigen, wo Betroffene an diesen „Segen“ glauben sollen. Zwischenzeitlich wurde so ein neuer BBI erfunden, der aber weder etwas mit der Realität noch mit der Rechtsposition zu tun hat, auf die sich Wowereit, Platzeck und die Flughafengesellschaft (FBS) beinhart berufen. Die wollen keinen Dorfflughafen wie ihn die Flugroutenhuber fordern. Sie nehmen einfach nicht zur Kenntnis, dass eine „Germany Trade & Invest (GTAI) mit einer sogenannten Road – Show weltweit unterwegs ist, um in Neu Delhi (Indien), Kuala Lumpur (Malaysia) in Singapur, Taipeh und Peking (China) einen Drehkreuzflughafen anzupreisen, der mit einer Kapazität von 45 Mio. Passagieren/Jahr ein neues Luftfahrt – Drehkreuz für Europa werden soll. Sein Name BBI- Schönefeld, BER.
Ganz im Sinne der Entwicklung zu einem Drehkreuzflughafen kommuniziert Wowereit (SPD) und die FBS unverhohlen „Parallelbetrieb für den BBI ist unabdingbar“. Die Antwort eines ominösen Dialogforums 21 ist dann exemplarisch für das von vielen BIs gepflegte Wunschdenken. Wir können die Notwendigkeit von Parallelstarts nicht nachvollziehen, denn nach ihren Erkenntnissen können 50 – 55 Starts ohne Parallelbetrieb von einer Piste erfolgen. Dann kommen noch eigene Berechnungen einer Bürgerinitiative Lichtenrade- Mahlow-Nord. Diese „Experten“ halten 35 Starts/Stunde, bei zeitlich „leicht versetzten Starts für ausreichend. Ihre „Berechnungen“ gipfeln dann in der Forderung eines Verzichtes auf einen Drehkreuzflughafen.
Um selbst mit Flugroutenhuberei dem Fluglärm zu entrinnen, plädiert eine „Bürgerinitiative Mahlower Schriftstellerviertel“ dann für die Absiedlung der am stärksten betroffenen Wohnorte, die durch eine entsprechende, sie schonende Flugroutenführung betroffen sind.
Wundern über diesen sachlichen Unfug darf man sich. Verstehen, wie die unbedeutenden Protagonisten ihren Unfug nicht zur Kenntnis nehmen, kann man nicht.
Warum diese Flugroutenhuber immer noch nicht zur Kenntnis nehmen wollen, dass in höchstens 5% der Flugbewegungen nach Flugrouten, vor allem angeflogen wird, ist eine Frage von Intelligenz und Leseschwäche. Warum sie selber daran glauben, dass diese 5% ihre Rettung vor Fluglärm sind, bestätigt ihren Hang zum Selbstbetrug. Warum sie sich über die Wahrheit, z. B. mit einem Blick auf die Website des BVBB nicht informieren über die tatsächliche Fluglärmbelastung auch ihrer Region, hängt vielleicht damit zusammen, dass sie dumm bleiben wollen.
Immerhin, alles steht ja in der Zeitung, was man so von sich gibt. Immerhin gibt es immer wieder Zeitungen, die auch Unsinn veröffentlichen.