BVBB Bürgerverein Berlin Brandenburg e.V.

Gegen alle Fakten geht das Spiel der Suche nach „intelligenten Flugrouten“ munter weiter. Jetzt ist -gemäß Fortsetzung folgt- das Berliner Abgeordnetenhaus dran. Ihm folgt dann der Landtag von Brandenburg. Die Desinformationspropagandisten haben dabei nur ein Ziel: Es muss mit allen Mitteln, auch der politischen Lüge, verhindert werden, dass die Betroffenen erkennen, dass sie mit einer sinnlosen Flugroutendiskussion in die Irre geführt werden. Die Erkenntnis soll nicht um sich greifen, nach der es sachlogisch nur eine Möglichkeit gibt den Fluglärm zu verhindern: Baustopp und weg mit dem BBI in Schönefeld.
Die Versuche des fortgesetzten Betruges an den Betroffenen haben eine Einheitsfront. Ob Fluglärmkommission, die Bürgermeister der sich so nennenden „Schutzgemeinschaft betroffener Gemeinden, Landesregierungen von Berlin und Brandenburg, Abgeordnete aller Parteien und viele BIs verweigern sich der Wahrheit. Sie stellen zur gewollten Verwirrung der Betroffenen Forderungen auf, die alle an der Realität der Start– und Landebahnen am BBI und an der Rechtslage scheitern.

Hier Beispiele für ignorante Versuche die Realität zu vertuschen:1. Um den Fluglärm „über sich“ wegzudefinieren, fordert man einen anderen Flughafen als den, der rechtssicher festgeschrieben ist. Um den Fluglärm „bei sich“ wegzubekommen darf der BBI kein Drehkreuz, kein Flughafen mit intercontinentalen  Verbindungen werden, so eine Forderung.
Fakt ist: Der BBI hat das Recht auf Nutzung mit zunächst 360 000 Flugbewegungen/Jahr. Ob diese genehmigten Flugbewegungen für Drehkreuzflüge, point to point – Fluge, Billigflieger, europäische oder intercontinentale Flüge genutzt werden ist unerheblich und den Anforderungen der Fluggesellschaften überlassen. In jedem Fall bekommen sie Fluggenehmigungen (Slots) wenn die 360 000 Bewegungen nach den Regeln abgewickelt werden können, die international (IAOC) und durch die „Deutsche Flugsicherung (DFS) bzw. dem „Bundesamt für Flugsicherung“ festgelegt sind. Die Forderung zu 1. ist darum unsinnig und nicht durchsetzbar.
2. Es ist hinreichend bekannt, dass nach Maxime von Wowereit (SPD), Platzeck (SPD) und den Parteien der BBI weltweit als Großflughafen mit Drehkreuzfunktion vermarktet wird.

Fakt ist, dass die Träumer von einem BBI – Dorfflughafen dem Irrglauben erlegen sind, sie hätten die Macht dieses Entwicklungsziel verbieten zu können.

3. Dass die Flugroutenhuber immer noch behaupten, sie könnten die DFS  zwingen Routen nach dem Motto:“ keine über uns“ festzulegen, ist sicher auch dem Umstand zu verdanken, dass ihr Wunschdenken von Wowereit, Platzeck und dem Infrastrukturministerium (MIL) Brandenburg durch Desinformation weiter beflügelt wird. Musterbeispiel für diese Desinformation war die Pressekonferenz und Bürgerinformation nach der Sitzung der Fluglärmkommission am 14.02.2011. Über Inhalt und Diskussion in der Sitzung demonstrierten die Vorsitzende Schneider und Staatsekr. Bretschneider (SPD) einen wortreichen Eiertanz. Gipfel war der Ausspruch von Bretschneider: Es kommt anders, als die DFS vorgestellt hat. Es gibt immer noch Aussichten, dass es auf der Nordpiste einen Geradeausflug gibt. Was Bretschneider verschwieg war das Diktum der DFS, nachdem eben dies nicht kommt.

Fakt: Die DFS hat der Fluglärmkommission per Präsentation ins Stammbuch geschrieben: Zitat: „Die Ergebnisse der Berechnung haben ergeben, dass das Modell A (gemeint ist die Abkurvung von15° im Abflug nach Westen) hinsichtlich Fluglärm das günstigere Betriebsmodell darstellt .....Im Ergebnis weist das Modell A eine geringere Komplexität bei Bearbeitung unterschiedlicher Verkehrsmengen auf als das Modell B „(gemeint ist Geradeausflug auf der Nordbahn)....
Dann das ko für alle Flugroutenmaler, Flugroutenhuber und Täuscher: ...“Auf Grund aller vorliegenden Ergebnisse ist die Entscheidung für Modell A gefallen“.
Wer jetzt immer noch so tut, in Wort und Schrift verbreitet, dass es ein Entrinnen vom Fluglärm durch irgendwelche Wunsch – und Friedensrouten gibt, der betrügt sich selbst und die tatsächlich Betroffenen. Wenn sich die Flugroutenhuber nur noch im Ansatz intellektueller Redlichkeit verpflichtet fühlen, dann sollten sie großmütig bekennen: wir können den BVBB nicht weiter ignorieren, weil er als einziger Beteiligter Recht hatte.