Leipzig legitimiert arglistige Täuschung
Mal ganz abgesehen davon, dass Flugrouten mit ihren Flugkorridoren niemals ein für alle Mal festgeschriebene Flugerwartungsgebiete sind, weil im realen Flugbetrieb sowieso nach den Anweisungen der Fluglotsen geflogen wird, haben sie dennoch auch jetzt wieder in Leipzig eine unrühmliche Rolle gespielt. Viele „Neubetroffene“ haben sich nämlich arglistig getäuscht gefühlt und deshalb vor diesem Gericht geklagt, weil die im Planfeststellungsbeschluss vorgegebenen, sogenannten „geraden Abflugrouten in westlicher Richtung“, in Folge der in letzter Zeit sehr emotional und konträr diskutierten neuen, abknickenden Flugroutenvorschläge der DFS für ihr Wohngebiet bisher nicht erwartete Fluglärmbelastungen auslösen würden.
zur Pressemitteilung 77/2012 des Bundesverwaltungsgerichtes vom 31.7.2012
Kommentar
Beim Lesen der Pressemitteilung drängt sich dem Leser ein eigenartiger Eindruck auf. Die Richter des vierten Senats des Bundesverwaltungsgerichts haben sich sehr viel Mühe gegeben, mit ihren Argumenten die angebliche Rechtmäßigkeit des angegriffenen Planfeststellungsbeschlusses vom 13.8.2004 zu begründen. Dabei sind sie wohl unbeabsichtigt bei einigen Argumenten über das Ziel hinausgeschossen und zeigen dem aufmerksamen Leser damit deutlich, was sie wirklich bezwecken.
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Bundesverwaltungsgericht stellt Rechtsstaat zur Disposition
Das Bundesverwaltungsgericht hat heute die Klagen von Gemeinden und Anwohnern abgelehnt, die Zweifel an der Rechtsstaatlichkeit des Planfeststellungsverfahrens und -beschlusses für den Neubau des Flughafens Schönefeld zum Inhalt hatten.
Das Gericht folgte damit der Linie, die seine Sprecherin bereits vor Verhandlung der ersten Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss am 20.08.2004 gegenüber der Financial Times bekundet hatte: „Wir denken nicht, dass das Projekt als solches scheitern wird“.
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Müggelsee mehr wert als Dämeritzsee?
Gemeinsame Pressemitteilung vom 23.07.2012
Erneute BER-Routenschieberei - Alles nach Brandenburg!
Am 20.07.2012 reichten die Naturfreunde Berlin e.V. und mehrere Bürger beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) gegen die sog. "Müggelseeroute" Klage ein. Unterstützung erfährt das Vorhaben durch die Friedrichshagener Bürgerinitiative (FBI) und vom Bürgerverein Friedrichshagen (http://www.fbi-berlin.org/archives/5066).
BVBB beantragt einstweilige Anordnung in Sachen Schallschutz beim OVG Berlin Brandenburg
Ein Mitglied des BVBB e.V. aus Berlin-Treptow (Ortsteil Bohnsdorf) hat mit Unterstützung des Vereins heute beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gestellt, um seinen Anspruch aus der Schutzauflage des Planfeststellungsbeschlusses durchzusetzen.
Der Antragsteller macht gegen die Antragsgegnerin im Wege der Einstweiligen Anordnung seinen Anspruch aus der Schutzauflage A II Ziff. 5.1.2 in Verbindung mit Ziff. 5.1.7 Absatz 1 und 2 des Planfeststellungsbeschlusses zum Ausbau des Flughafens Berlin-Schönefeld vom 13.08.2004 (in der derzeit geltenden Fassung) geltend. Der Antragsteller verfolgt dabei das Ziel, die Antragsgegnerin zur Erstattung der Kosten von Schallschutzeinrichtungen zu verpflichten, die hinsichtlich ihres Schutzniveaus den Vorgaben aus dem Beschluss des OVG Berlin-Brandenburg vom 15.06.2012 zum Aktenzeichen 12 S 27.12 entsprechen. Der Antrag wurde auf Einstweilige Anordnung wurde gestellt, nachdem die Antragsgegnerin trotz Fristsetzung durch den Antragsteller nicht bereit war, einen dahingehenden Anspruch anzuerkennen.
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