Weiterhin Rechenschwäche beim Schallschutzprogramm?
Die von Herrn Mehdorn in seinem Brief vom 21.02.14 an Staatssekretär Bretschneider bedauerte Vorgabe des MIL, "wonach unter anderem für die Genehmigungsfähigkeit den betroffenen Anwohnern mit einer Frist von 6 Monaten vor Inbetriebnahme der Süd-Start-und Landebahn vollständige Kostenübernahmeerklärungen (KEV) zu übermitteln sind, damit diese den Einbau von Schallschutzmaßnahmen vor der Inbetriebnahme der Süd-Start-und Landebahn noch realisieren können", entstammt einem Ablaufplan zum Schallschutzprogramm aus dem Jahre 2008 von der Flughafengesellschaft höchst selbst und zwar für die reinen bauhandwerklichen Arbeiten.
Weiterlesen: Weiterhin Rechenschwäche beim Schallschutzprogramm?
BVBB: Mehdorn schiebt eigenes Versagen Aufsichtsrat in die Schuhe
Mehdorn hat seinen Plan mit bis zu sechs Flügen täglich den Probebetrieb am Nordpier aufzunehmen, um vorgeblich einen Großteil der Systeme und Abläufe im Terminal zu testen, nun abgesagt. Abenteuerlich und dreist mutet dabei die Begründung an, nach der es Aufsichtsrat und den Gesellschafter an der notwendigen Unterstützung haben fehlen lassen.
Die Wahrheit ist, dass Mehdorn sich mit seinem wirren Aktionismus nun endgültig verzettelt hat. Zu dem Ergebnis muss zumindest jeder kommen, der das an Mehdorn gerichtete Schreiben der Oberen Luftfahrtbehörde vom 05.02.14, das dem BVBB vorliegt, kennt.
Darin heißt es u.a.:
Weiterlesen: BVBB: Mehdorn schiebt eigenes Versagen Aufsichtsrat in die Schuhe
Hat Mehdorn noch einen Plan?
Radioeinskommentar von Lorenz Maroldt, Chefredakteur Tagesspiegel vom 18.02.
Aus drei mach eins mach wieder drei – so könnte die unendliche Geschichte um den BER zusammengestutzt werden: Denn es war einmal Tempelhof, Tegel und Schönefeld, geplant ist bekanntermaßen der eine ganz große Großflughafen Berlin-Schönefeld – und jetzt? Will Flughafenchef Mehdorn doch gern Tegel offenhalten, Alt-Schönefeld auch und mit Neu-Schönefeld dazu sind alle guten Flughafen wieder drei... Und inmitten dieses Hin & Hers entlässt er dann auch noch seine Chefplanerin. Es kommentiert Lorenz Maroldt, Chefredakteur des Tagesspiegels.
Brandenburger Wahlkampf hat begonnen - BVBB warnt vor politischer Trickserei
Einem Bericht der Potsdamer Neueste Nachrichten (PNN) vom 15.02.2014 zufolge soll der Ministerpräsident von Brandenburg, Dietmar Woidke (SPD), plötzlich “wild entschlossen” sein, “ ein strengeres Nachtflugverbot am künftigen Hauptstadt-Flughafen durchzusetzen”, notfalls auch gegen den Willen von Berlin und dem Bund.
Nach Auffassung des Bürgervereins Brandenburg Berlin (BVBB) wandelt Woidke damit auf den Spuren seiner Amtskollegin von Nordrhein-Westfalen, Hannelore Kraft (ebenfalls SPD).
Weiterlesen: Brandenburger Wahlkampf hat begonnen - BVBB warnt vor politischer Trickserei
BER-Chef will die Steuerzahler weiter melken
In der neunten BER-Sonderausschusssitzung am 13. Januar 2014 betonte der damalige Finanzminister Markow (LINKE), dass der Flughafen angewiesen wurde sich die 44 Millionen Euro für die Sanierung der Start-/Landebahn Nord durch einen Bankkredit zu besorgen. - – > Originalton-/bild von Markow < – -
Nun wurde aus den “Leipziger Nachrichten” folgendes bekannt: Weiterlesen...
Beim Schallschutz verrechnet
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerde der Flughafengesellschaft FBB (vormals FBS) gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Berlin-Brandenburg vom 25. April 2013 zurückgewiesen. Mit dieser Entscheidung endet ein mehrjähriger Rechtsstreit mit der höchstrichterlichen Bestätigung der Rechtsauffassung der Kläger. Neben zahlreichen privaten Klägern, von denen eine Gruppe vom BVBB unterstützt wurde, hatten auch die Gemeinden Blankenfelde-Mahlow und Eichwalde gegen das Brandenburgische Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft MIL (vormals MIR) geklagt. Die Flughafengesellschaft FBB war als Beigeladene am Verfahren beteiligt.
BVBB: Bundesverwaltungsgericht bestätigt Lug und Trug durch FBB und MIL
Mit Genugtuung nimmt der Bürgerverein Brandenburg Berlin e.V. (BVBB) zur Kenntnis, dass das Bundesverwaltungsgericht eine Revision des Urteils des Oberverwaltungsgerichtes zum Schallschutz vom 25.04. 2013 nicht zulässt. Auch Kläger des BVBB hatten erstritten, dass die FBB den Bürgern den Schutz zu gewähren hat, den sie selbst in ihrem Planfeststellungsantrag 1999 beantragt hatte.
Allen Versuchen von FBB, gedeckt durch das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft des Landes Brandenburg (MIL), abgesegnet von FBB-Aufsichtsrat und Gesellschaftern, die klammen Kassen durch schäbigen Betrug am Bürger hinsichtlich seines Schallschutzanspruches zu schonen, ist damit dauerhaft eine Abfuhr erteilt.
Es ist ein Armutszeugnis der Demokratie, dass Bürger in Berlin und Brandenburg sich mit ihrem Geld vom Staat bzw. staatlichen Unternehmen die Einhaltung von Recht und Gesetz aufwändig erstreiten müssen.
Weiterlesen: BVBB: Bundesverwaltungsgericht bestätigt Lug und Trug durch FBB und MIL
Seite 25 von 70