Einem Bericht der Potsdamer Neueste Nachrichten (PNN) vom 15.02.2014 zufolge soll der Ministerpräsident von Brandenburg, Dietmar Woidke (SPD), plötzlich “wild entschlossen” sein, “ ein strengeres Nachtflugverbot am künftigen Hauptstadt-Flughafen durchzusetzen”, notfalls auch gegen den Willen von Berlin und dem Bund.
Nach Auffassung des Bürgervereins Brandenburg Berlin (BVBB) wandelt Woidke damit auf den Spuren seiner Amtskollegin von Nordrhein-Westfalen, Hannelore Kraft (ebenfalls SPD).
Die hatte im April 2012 für den Flughafen Köln-Bonn ebenfalls die Einführung eines Nachtflugverbots für Passagiermaschinen in der Zeit von 0 bis 5 Uhr beschlossen. Die Festlegung erfolgte vor dem Hintergrund bundesweiter Proteste gegen Fluglärm sowie der kurz bevorstehenden Landtagswahl in NRW am 13. Mai 2012. Es liegt auf der Hand, dass Kraft mit dem Manöver lediglich auf Stimmenfang unter den Fluglärmgegnern gehen wollte, denn der rot-grünen Landesregierung war bewusst, dass sie ein Nachtflugverbot im Alleingang aus rechtlichen Gründen gar nicht durchsetzen kann.
Luftrecht ist Bundesrecht, weshalb die Länder auch nur im Aufrag des Bundes handeln können (Auftragsverwaltung). Sie besitzen keine eigene Regelungskompetenz, so wie Kraft es mit ihrem Alleingang vorzutäuschen versuchte.
Vielmehr spekulierte Kraft auf den Einspruch des Bundes nach der Landtagswahl, um ihm den “schwarzen Peter” zuschieben zu können. Und so kam es dann auch. Im September 2012 teilte das Bundesverkehrsministerium der Landesregierung von NRW mit, dass es der "Einführung einer Betriebsbeschränkung für Passagierflüge in der Kernnacht" aus rechtlichen Gründen nicht zustimmen könne.
Mit Blick auf die Landtagswahl im September 2014 plant Woidke wohl ein ähnliches Schmierentheater für Brandenburg. Denn bevor er weiter Alleingänge bei der Ausweitung des Nachtflugverbots am Skandalflughafen BER in Aussicht stellt, muss Woidke schlüssig erklären, wie er ein Veto des Bundes nach der Wahl verhindern will.
Für den BVBB deutet sich vielmehr ein Szenario an, nach dem über die im Bund mitregierende SPD ein "Stillhalteabkommen" vereinbart wird, das es Woidke erlaubt, vor der Landtagswahl unwidersprochen weitgehende Beschränkungen des Nachtflugs am BER verkünden zu dürfen, die nach der Wahl durch den BER-Miteigentümer Bund wieder aufgehoben werden.
Woidkes Vorschlag erinnert aber auch unweigerlich an das politische Ränkespiel in Hessen zur Bildung einer schwarz-grünen Koalition. Aus den ehemals konsequenten grünen Umweltschützern wurden letztlich doch machtversessene Regierungspartner, die Vereinbarungen zum Fluglärm(Nachtflugverbot) und dem geplanten 3. Terminal in wachsweichen Formulierungen (ver-)enden ließen, um sich die Zustimmung der Basis zum Regierungseintritt zu erhalten.
Gleiches ist nach der Landtagswahl in Brandenburg zu erwarten, egal ob die Koalition Rot-Rot bleiben oder wieder Rot-Schwarz werden wird.
Gerade weil bereits Auftragsjubel über Woidkes angeblichen Sinneswandel ertönt, warnt der BVBB vor falschen Propheten und politischen Tricksereien.