In der allgemeinen Aufregung über die kurz hintereinander erfolgten Ankündigungen von BER-Chef Mehdorn zum Verzicht auf den Probebetrieb am “Pier Nord” und zur Verschiebung der vorzeitigen Nutzung der BER-Südbahn, blieb gänzlich unbemerkt, dass die Obere Luftfahrtbehörde mit Schreiben vom 21.02. neue "Vollzugshinweise zu den Auflagen zum passiven Schallschutz nach dem Planfeststellungsbeschluss...") an den Flughafen erließ. Diese fordern bei der Umsetzung der Schallschutzmassnahmen nun die Anwendung der DIN 1946-6 (Lüftung von Wohnungen).
Nach Auffassung des BVBB führt das zu einer weiteren Kostenexplosion beim Schallschutz von derzeit 730 Millionen Euro auf dann etwa eine Milliarde Euro.
Wegen des vom BER ausgehenden Lärms können Betroffene die Fenster in ihren Schlafräumen nachts zur Belüftung nicht mehr öffnen. Ihnen steht deshalb Ersatz in Form Lüftungseinrichtungen zu, für die der Flughafen bisher ausschließlich Billiglüfter zum Stückpreis von etwa 250 bis 300 Euro vorsah.
Durch die jetzt zu beachtende DIN ergibt sich unter der Voraussetzung der “Erneuerung von mehr als einem Drittel der Fenster bzw. Abdichtung von mehr als einem Drittel der Dachfläche”, für den Flughafen nun die Pflicht zur Erstellung eines individuellen Lüftungskonzepts. Im Ergebnis kann das zur Installation aktiver Be- und Entlüftungssysteme mit aufwändiger Steuerungs- und Regelungstechnik führen.
Nach Auffassung des BVBB sind die Voraussetzungen bei der Mehrheit der ca. 14.500 Wohneinheiten im Tagschutzgebiet erfüllt. Inwieweit auch Gebäude im Nachtschutzgebiet davon betroffen sein könnten, hängt vom Einzelfall ab, insbesondere vom Umfang der baulichen Schallschutzmassnahmen.
Weiter ist für den BVBB unklar, wie der Flughafenbetreiber FBB, der in zehn Jahren nicht eine Wohnung nach den Vorgaben des Planfeststellungsbeschlusses zu schützen vermochte und der aktuell auch mit der Erstellung der Verkehrswertgutachten überfordert zu sein scheint, nun auch noch Lüftungskonzepte nach den DIN-Vorgaben erstellen will.
Wie der Vorsitzende des BVBB, Matthias Stefke, dazu anmerkt, könne man angesichts des Baupfuschs am BER-Terminal eigentlich niemandem empfehlen, Gutachter und Baufirmen des Flughafens an die eigene Immobilie zu lassen.