BVBB Bürgerverein Berlin Brandenburg e.V.

Die von Herrn Mehdorn in seinem Brief vom 21.02.14 an Staatssekretär Bretschneider bedauerte Vorgabe des MIL, "wonach unter anderem für die Genehmigungsfähigkeit den betroffenen Anwohnern mit einer Frist von 6 Monaten vor Inbetriebnahme der Süd-Start-und Landebahn vollständige Kostenübernahmeerklärungen (KEV) zu übermitteln sind, damit diese den Einbau von Schallschutzmaßnahmen vor der Inbetriebnahme der Süd-Start-und Landebahn noch realisieren können", entstammt einem Ablaufplan zum Schallschutzprogramm aus dem Jahre 2008 von der Flughafengesellschaft höchst selbst und zwar für die reinen bauhandwerklichen Arbeiten.

Die FBB hatte 6 Monate für die reinen Bauarbeiten der Handwerker zum Einbau von Schallschutzfenstern und akustischen Wand- und Dachdämmungen vorgesehen.
Neun Monate waren insgesamt für die praktische Umsetzung und lediglich drei Monate waren für die Berechnung der erforderlichen Schallschutzvorrichtungen durch die FBB kalkuliert.
Drei Monate zwischen Erhalt der KEV bis zur Auftragsvergabe waren vorgesehen, weil zum Einen der Bürger erst einmal eine Firma finden muss, die bereit und in der Lage ist, diesen Auftrag demnächst auszuführen, zum Zweiten haben Glas- und Fenster-Hersteller Lieferfristen und zum Dritten gab es vor Jahren selbst bei der FBB die Einsicht, dass das Auswechseln von Fenstern und Dachdämmarbeiten in den Wintermonaten eher suboptimal eingetaktet wäre. Die FBB will die Nordbahn ja auch nicht im Winter sanieren.
Es ist die FBB und nicht der schallschutzberechtigte Bürger, die gemäß PFB für die Schallschutzmaßnahmen Sorge tragen und dem Urteil der Bundesverwaltungsrichter vom 16.03.2006 entsprechen muss:
"Aus dem Regelungszweck ergibt sich, dass die Schutzeinrichtungen jedenfalls zu dem Zeitpunkt vorhanden sein müssen, zu dem die Anwohner ohne sie den Einwirkungen ausgesetzt wären, die es abzuwehren gilt. Das ist der Tag, an dem die neue oder geänderte Verkehrsanlage in Betrieb genommen wird" (BVerwG - 4 A 1075. 04, Rn 469).
Sollte es zutreffen, dass - wie Mehdorn schreibt - das MIL als Genehmigungsbehörde vorgeschlagen hat, die Versendung der Kostenübernahmeerklärungen durch die FBB bis ENDE OKTOBER 2014 zu realisieren, so dass die Anwohner ausreichend Zeit haben, ihre Schallschutzmaßnahmen baulich vor der temporären Inbetriebnahme der Süd-Start-und Landebahn zum 01.03.2015 einzubauen, stellt sich die Frage:
Kann man bei der Genehmigungsbehörde nicht rechnen? Zwischen Ende Oktober 2014 und 01.03.15 beträgt die Zeitspanne nur 4 Monate.
Obwohl die Flughafengesellschaft ihre Versprechungen von "Sprint", "unverzüglich loslegen", "ohne Wenn und Aber", "Gas geben", "Fahrt aufnehmen", "im Tempo zulegen", "alle Mühe geben" nicht eingelöst hat, will die Luftfahrtbehörde den eingetretenen Zeitverzug nun den Bürgern anlasten. Sie sollen nun anstatt der vom Flughafen ursprünglich vorgesehenen 9 Monate (3 Monate Auftragsvergabe plus 6 Monate Umsetzung) nur noch 4 Monate zur Verfügung haben.

Falls durch die Zuständigkeitsverlagerung auf die Gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde beim Umzug von Mitarbeitern wichtige Unterlagen derzeit nicht griffbereit sein sollten, helfe ich gern unbürokratisch aus. So schrieb im Juni 2011 der Leiter der Planfeststellungsbehörde Bayr an die Geschäftsführer der Flughafengesellschaft:

"Gemäß Abschnitt A II 5.1.7. können die Träger des Vorhabens Schallschutzeinrichtungen im Sinne der Auflagen 5.1.2. bis 5.1.4. selbst einbauen lassen oder dem Betroffenen auf Nachweis der Aufwendungen für den Einbau der erforderlichen Schallschutzeinrichtungen erstatten. Durch die zweite Alternative sollten die Betroffenen nicht schlechter gestellt werden."

und im Juli 2011:

"Aus dem Sachstand, wie er sich derzeit darstellt, ergibt sich, dass bis zur Inbetriebnahme noch die Umsetzung von Schallschutzmaßnahmen in mehreren Haushalten erforderlich ist. Ich bitte Sie, zu prüfen, ob ausreichende Vorkehrungen getroffen wurden, damit das Schallschutzprogramm bis zur Inbetriebnahme umgesetzt werden kann."

Daran wird sich die Flughafengesellschaft messen lassen müssen.