Mit Genugtuung nimmt der Bürgerverein Brandenburg Berlin e.V. (BVBB) zur Kenntnis, dass das Bundesverwaltungsgericht eine Revision des Urteils des Oberverwaltungsgerichtes zum Schallschutz vom 25.04. 2013 nicht zulässt. Auch Kläger des BVBB hatten erstritten, dass die FBB den Bürgern den Schutz zu gewähren hat, den sie selbst in ihrem Planfeststellungsantrag 1999 beantragt hatte.
Allen Versuchen von FBB, gedeckt durch das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft des Landes Brandenburg (MIL), abgesegnet von FBB-Aufsichtsrat und Gesellschaftern, die klammen Kassen durch schäbigen Betrug am Bürger hinsichtlich seines Schallschutzanspruches zu schonen, ist damit dauerhaft eine Abfuhr erteilt.
Es ist ein Armutszeugnis der Demokratie, dass Bürger in Berlin und Brandenburg sich mit ihrem Geld vom Staat bzw. staatlichen Unternehmen die Einhaltung von Recht und Gesetz aufwändig erstreiten müssen.
BVBB-Vorsitzender Matthias Stefke: „Damit hat das Bundesverwaltungsgericht ebenso wie zuvor das Oberverwaltungsgericht dem Flughafen und seinen Protagonisten eine schallende Ohrfeige versetzt und die Auffassung des BVBB bestätigt, dass die FBB mit Duldung des MIL, unter Verantwortung des heutigen Flughafenkoordinators und Aufsichtsrates Bretschneider, seit Jahren systematisch und vorsätzlich gegen das Schutzziel im Tag-Schutzgebiet verstößt. Unseren Mitgliedern ist zu danken, die es mit ihrem Geld der Solidargemeinschaft der Betroffenen ermöglicht haben, mit hervorragender anwaltlicher Unterstützung dem grundgesetzlichen Recht der Bürger auf körperliche Unversehrtheit Geltung zu verschaffen und höchstrichterlich verfügten Schallschutz durchzusetzen.“
Es ist nun auch zu hoffen, dass mit dieser Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes die EU-Kommission erkennt, dass die Bundesregierung mit ihrer Begründung , man sei von dem vorgezogenen Urteil des OVG Berlin-Brandenburg "überrascht" worden, weil dieses Urteil "nicht zu erwarten gewesen sei " und man daher weiteres Geld für den Schallschutz benötige, schlicht und dreist gelogen hat.
Denn für jeden Beobachter stellt sich die Sache nun so dar: Die FBB war einst nicht etwa von einem "unerwarteten Urteil" des OVG überrascht worden. Nein, die FBB war überrascht, weil sie nicht damit gerechnet hatte, bei dem Betrug beim Tag-Schallschutzziel erwischt zu werden! Die EU-Kommission hat sich, wie erwartet, gegenüber dem größten Nettozahler, der Bundesrepublik Deutschland auf einem Auge blind gezeigt oder aber über den Tisch ziehen lassen.
Mit der jetzigen Entscheidung des BVerwG ist praktisch "bewiesen", dass die FBB mit Hilfe des MIL von Anfang an beim Tag-Schutzziel betrogen hat!
Im Umkehrschluss bedeutet die Nicht-Zulassung der Revision durch das BVerwG nichts anderes als die Bestätigung der Rechtsauffassung des BVBB und aller Kläger durch das höchste deutsche VerwG!
Mit einem "unerwarteten Urteil" kann von nun an gegenüber der EU-Kommission jedenfalls nicht mehr argumentiert werden!