BVBB Informiert
Wer glaubt oder wünscht, dass nun nach Veröffentlichung der Verordnung über die Flugrouten für Berlin – Schönefeld (BER) die Diskussion beendet ist, der ist naiv und gutgläubig. Für ewige Wichtigtuer, Besserwisser, professionelle Volksbetrüger, St. Floriansjünger oder Schreibstuben, die ihre Hauptfunktion „im Drehen von Geschichten“ sehen, gibt das Thema auch in Zukunft noch genug her. Diese Spezies weiß natürlich immer exklusiv, was richtig oder falsch ist, den vom Fluglärm Betroffenen angetan werden muss oder auch nicht.
Nach jetzt wieder dokumentierter Auffassung des „Bundesamtes für Verfassungsschutz“ könnten auch 27 Bundestagsabgeordnete der Linken Verfassungsfeinde sein, Politiker, die unter demokratisch rechtsstaatlichem Mäntelchen die Republik gegen Inhalt und Geist des Grundgesetzes in eine andere Republik transportieren wollen. Sie stehen also mit dieser Begründung als Beobachtungsobjekte in einer Reihe mit Linksradikalen, die sich nicht im Deutschen Bundestag befinden und mit Rechtsradikalen, die unumwunden, auch mit Mordhandlungen, eine andere Republik erzwingen wollen.
Um zu verhindern, dass die Republik von diesen 27 Abgeordneten böse überrascht werden kann, wollen die „Schlapphüte“ eventuell notwendige Schutzmaßnahmen gegen vermeintlich verfassungsfeindliche Handlungen durch die permanente Lektüre öffentlicher Beiträge aus Mund und Feder der 27 sammeln und auswerten.
Der Berliner Regierungschef Klaus Wowereit (SPD) hat die Kritiker des neuen Hauptstadtflughafens in Schönefeld aufgefordert, das Projekt „endlich zu akzeptieren“. So wird in Medien berichtet (dpa/bb). Das gelte auch für die Flugrouten, die das Bundesaufsichtsamt an diesem Donnerstag festlegen werde, sagte der Regierende Bürgermeister am Montagabend bei einem Neujahrsempfang im neuen Flughafengebäude. So geht es weiter. Der neue Airport, der am 3. Juni eröffnet wird, bringe der Region 40 000 Arbeitsplätze. Brandenburgs Ministerpräsident Matthias Platzeck (SPD) sagte, der kommende Flughafen sei bereits seit 2006 für Brandenburg das größte Konjunkturprogramm.
Die Aufforderungen von Wowereit an die Betroffenen die Folgen des unmenschlichen BBI – Standortes Schönefeld zu akzeptieren werden also immer dreister und unverschämter. Das Schweigen zu diesen Dreistigkeiten oder die Verstärkung durch das „Arbeitsplatz – Konjunktur - Hosianna durch Platzeck zeigt schon pathologische Züge der Abhängigkeit Platzecks und der Brandenburger SPD von Wowereit. Weder Platzeck noch seine Genossen, alle Parteien in Brandenburg negieren, dass sich 80% aller negativen Folgen des Flughafens und seines Betriebs auf dem Territorium Brandenburgs abspielen und Wowereit darum weiß, wem er den Dreck vor die Türe gekippt hat. Im Sinne vermeintlicher Flughafenwohltat für Berlin hat er mit den Brandenburger Politikern seine nützlichen Idioten gefunden.
Wie sich bereits im Rahmen der mündlichen Begründung der Entscheidung abzeichnete, hat das Bundesverwaltungsgericht seine Rechtsprechung zu den Möglichkeiten eines Nachtflugbetriebes – leider zulasten der Anwohner – verfestigt. Ein wesentliches Argument des Bundesverwaltungsgerichts zur Bestätigung des verfügten Nachtflugregimes ist dabei die angenommene Verkehrsfunktion des künftigen Flughafens BER.
Unsere Zusammenstellung der verschiedenen Konzepte für BBI/BER-Startrouten visualisiert, was viele schon lange vermuten: Der Rechtsstaat täuschte seine Bürger bei den Startrouten – und das betrifft rund 180.000 Flugbewegungen pro Jahr! Verkörpert wird der Rechtsstaat hier durch die Deutsche Flugsicherung GmbH (DFS), den Projektträger (PPS, später FBS, heute FBB) und die zuständige Brandenburgische Behörde (MSWV, heute MIL). Der Rechtsstaat hatte keine Skrupel, bei diesem Projekt mit zwei verschiedenen Startroutenkonzepten zu arbeiten. Das erste entsprach nicht seinen Wünschen. Es ließ keine unabhängigen Starts vom Parallelbahnsystem zu.
Weiterlesen: So täuschte der Rechtsstaat seine Bürger bei den BBI/BER-Startrouten
Na, da hat die Redaktion der MAZ am Freitag, dem 13. 1. 2012, schon wieder einen Volltreffer erzielt – und wie Recht sie hat, denn Fluglärm ist, wie ich ihr bereits kürzlich mitgeteilt habe, eine Lärmkategorie und Staubsauger sind Haushaltsgeräte. Einen derartigen, unzulässigen Vergleich hatte sie sicher nicht gemeint, sondern eher die Tatsache, dass „Fluglärm nur schwer mit Staubsaugerlärm vergleichbar ist“ - - - womit sie vollkommen Recht hätte.
Neu ist, dass sich die Redaktion entschuldigt hat, weil sie sich in der Wahl der komplizierten Fachtermini doch wohl mehrfach vertan hat; aber das heutige Beispiel zeigt, dass sie sich auch wieder gedankenlos auf dieses Sprach- und Fachchinesisch-Glatteis begeben hat.
Staubsauger verursachen während ihrer Benutzung – z. B. einmal pro Tag für - sagen wir - 30 Minuten bei einem zulässigen Schallpegel von ca. 75 dB(A) in 1m-Abstand, also am Ohr des Bedieners – einen Tagesdauerschallpegel (gemittelt über 16 Stunden) von ca. 60 dB(A).
Allen Spendern herzlichen Dank für jeden Euro und jeden Cent, den sie in den vergangenen 2 Monaten für die geplante Klage vor dem Bundesverfassungsgericht gespendet haben und damit die Verfassungsklage ermöglichen. Ganz besonderen Dank den an der Spendenorganisation beteiligten BIs und den vielen, vielen Einzelspendern aus allen von BER betroffenen Regionen, aus Wildau, Miersdorf, Königswusterhausen, Zeuthen, Rangsdorf, Eichwalde, Schulzendorf, Grünheide, Wernsdorf, Schöneiche, Neuenhagen, Wilhelmshagen, Rahnsdorf, Hessenwinkel, Friedrichshagen, Müggelheim, Gosen, Neu-Zittau, Bohnsdorf, Grünau, Karolinenhof, Schmöckwitz, Rotberg, Waltersdorf, Rangsdorf, Jühnsdorf, Dahlewitz, Blankenfelde-Mahlow, Diedersdorf, Großbeeren, Ragow, Teltow, Potsdam, Stahnsdorf, Kleinmachnow, den Gemeinden der Havelseen und Werder, Spandau, Tegel, Lichtenrade, Rudow und Schönefeld.
Doch die Solidarität geht weit über die betroffene Region hinaus, exemplarisch dafür seien 2 Spenden aus Hamburg und aus München genannt, diesen und allen weiteren Spendern einen besonderen Dank.
Einen Dank auch an die Bundestagsfraktion der Partei Die Linke, sie spendete 2.500 € für die anstehende Klage.
Wir schreiben heute den 13. Januar, das mündliche Urteil wurde vor genau 3 Monaten gesprochen, damit hätte das schriftliche Urteil nach allen gerichtlichen Gepflogenheiten am 13. Dezember vorliegen müssen, dass es heute immer noch nicht ergangen ist, zeigt einmal mehr, dass eine rechtssichere Begründung für das Urteil offensichtlich kompliziert ist.
Das heißt auch, dass es bisher nicht mal ein gültiges Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes gibt, geschweige denn ein höchstrichterliches. Sofern wir mit unserer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht nicht durchdringen, werden wir zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gehen, erst wenn dieses Gericht geurteilt hat, kann man von einem höchstrichterlichen Urteil in der Causa BBI/BER sprechen.
Astrid Bothe
BVBB-Vorsitzende