Nach jetzt wieder dokumentierter Auffassung des „Bundesamtes für Verfassungsschutz“ könnten auch 27 Bundestagsabgeordnete der Linken Verfassungsfeinde sein, Politiker, die unter demokratisch rechtsstaatlichem Mäntelchen die Republik gegen Inhalt und Geist des Grundgesetzes in eine andere Republik transportieren wollen. Sie stehen also mit dieser Begründung als Beobachtungsobjekte in einer Reihe mit Linksradikalen, die sich nicht im Deutschen Bundestag befinden und mit Rechtsradikalen, die unumwunden, auch mit Mordhandlungen, eine andere Republik erzwingen wollen.
Um zu verhindern, dass die Republik von diesen 27 Abgeordneten böse überrascht werden kann, wollen die „Schlapphüte“ eventuell notwendige Schutzmaßnahmen gegen vermeintlich verfassungsfeindliche Handlungen durch die permanente Lektüre öffentlicher Beiträge aus Mund und Feder der 27 sammeln und auswerten.
Wenn das Sammeln von Zeitungsschnipseln oder das Lesen von Reden dieser Abgeordneten zum Katalog von Abwehr– oder Beobachtungsmaßnahmen zum Schutz der Verfassung gehören soll, dann müssen Verfassungsschützer, die sich darauf berufen krank, naiv oder dumm sein. Das muss man nicht näher erläutern, weil das Niveau der Begründung so tief ist, dass es nur eine rationale Erklärung für diese Art von Beobachtung gibt: es handelt sich um „ABM“ für gut bezahlte Beamte, die irgendetwas für ihr Gehalt tun müssen und sei es nicht ernst zunehmende Arbeit verrichten.
Auf die Idee, dass Feinde der Verfassung auch ganz wo anders sitzen können wie in links – oder rechtsradikalen Verstecken oder Parlamentsfraktionen, sind die „Hüter der Verfassung“ noch nicht gekommen. Sie stellen sich eben nicht die Frage ob es nicht Verfassungsfeinde gibt, die in Banken, im Finanzwirtschaftssystem sitzen. Sie wollen nicht wissen, dass hier Feinde der Marktwirtschaft, unseres Wirtschaftssystems ihr Spekulantenunwesen treiben und damit privates Eigentum, die Funktionsfähigkeit des Staates und die Einkommen der Steuerzahler vernichten. Soll in Abrede gestellt werden, dass hier Typen am Werk sind, die durch ihre Handlungen erkannte Feinde unseres Staates und seiner Ordnung sind? Da wäre es doch spannend zu erfahren, ob sie über die bekannten Finanzkapitalisten auch zumindest schon mithilfe des Sammelns von Zeitungsschnipseln beobachtet werden? Mit Sicherheit könnten doch mit dieser verfassungsschützenden Aufgabe viel mehr Beamte beschäftigt werden, wie mit der Aufgabe des Schnipselsammelns über Veröffentlichung von 27 Bundestagsabgeordneten. Da darf man doch annehmen, dass auch in den Kreisen des Verfassungsschutzes bekannt ist, dass die Zahl der Finanzkapitalisten, die die Bundesrepublik und andere europäische Staaten ins Elend stürzen wollen, ungleich größer ist als 27.
Überhaupt nicht im Visier als Verfassungsfeinde sind mit Sicherheit die Politiker oder Regierungsmitglieder, die gegen Geist und Buchstaben der Grundrechte wirken. Darum muss der Verfassungsschutz sich die Frage stellen, ob z. B. eine staatlich verantwortete Gesundheitsgefährdung von Hundertausenden Menschen, die z. B. zu Opfern der negativen Folgen des Flugverkehrs gemacht werden, nicht ein schwerer Verstoß gegen Inhalt und Geist der Verfassung ist. Haben die „Schlapphüte“ noch nie gelesen oder gehört, dass es Regierungschefs gibt, Abgeordnete dulden, dass Menschen gezwungen werden ihre Gesundheit aufs Spiel zu setzen, sich ihr Eigentum kalt enteignen zu lassen. Haben diese Hüter der Verfassung noch nie analysiert, ob solche Handlungen nicht ein massiver Angriff auf Menschenrechte, den Rechtsstaat, die staatliche Ordnung der Bundesrepublik sind? Wo bleiben Hinweise in den Jahresberichten des Verfassungsschutzes über den Eidbruch von Regierungschefs, die im Gegensatz zur sie verpflichtenden Eidesformel Schaden vom Volk abzuwenden, genau das Gegenteil tun?
Sicher darf man aber sein, dass Bürgerinitiativen permanent vom Verfassungsschutz beobachtet werden, wenn sie sich nicht regierungskonform verhalten, als Bürger für Interessen kämpfen, deren Grundlage die Grundrechte sind. Auch die Beobachtung solcher Bürgerinitiativen wäre dann „systemkonform“. Denn offensichtlich gehen Regierungen davon aus, dass Kritik oder nur schon bürgerlicher Kampf gegen ihre politischen Interessen und Entscheidungen mit Verfassungsverstößen gleichzusetzen ist. So verquer wird wohl gedacht, wie das Beispiel 27 klassisch belegt und die Ignoranz gegenüber eigener Untergrabung schützenswerter Grundrechte zeigt. Nun hat der Verfassungsschutz aber die Chance durch die Beobachtung aller denkbaren Verfassungsfeinde Boden gut zu machen. Dies aber nur, wenn er sich endlich auch die Regierenden und deren Handlungen zum Beobachtungsgegenstand macht. Wenn er dann noch über Erkenntnisse und Ergebnisse seiner Beobachtung auch aus diesem Bereich berichtet, dann präsentierte sich ein Verfassungsschutz, den man ernst nehmen kann.