BVBB Informiert
Aus "Der Bohnsdorfer" Juliausgabe
Laut Monatsbericht der Flughafengesellschaft FBB waren zum 31. Mai 2015 erst in 97 von 14.000 anspruchsberechtigten Wohnhäusern im planfestgestellten Tagschutzgebiet des BER die baulichen Schallschutzmaßnahmen abgeschlossen. Wenn man bedenkt, dass das Schallschutzprogramm bereits 2009 begonnen wurde, ist das ein sehr mageres Ergebnis.
Verband Deutscher Grundstücksnutzer e.V. VDGN
AG Lärmschutz im VDGN
Bürgerinformation zum Schallschutzprogramm (Stand 01.10.2014)
Viele Anwohner im Tagschutzgebiet der zukünftigen Südbahn des BER erhalten derzeit von der Flughafengesellschaft umfangreiche Unterlagen mit den Berechnungen, welche baulichen Schallschutzmaßnahmen an ihren Wohnungen konkret erforderlich sind, um die im Planfeststellungsbeschluss festgelegten Schutzziele für den Tages- und Nachtzeitraum innerhalb der Wohnungen einzuhalten. Bei den alten Kostenerstattungsverein-barungen handelte es sich jeweils um einen Vertrag zwischen der Flughafengesellschaft (FBB) und dem Wohnungseigentümer, die durch beiderseitige Unterschrift gültig wurde bzw. werden sollte. Die nun versendeten Unterlagen werden von der FBB Anspruchsermittlung (ASE) genannt und sind keine Verträge mehr, sondern lediglich eine Mitteilung der FBB an den Bürger, welche Maßnahmen die FBB für ausreichend und damit für erstattungsfähig hält. Es sind auch keine Bescheide, solche dürfte die FBB gar nicht erlassen, weil sie keine Behörde ist und keine Widerspruchs- und Rechtsbehelfsbelehrung enthalten ist.
Wenn diese Anspruchsermittlungen durchweg sorgfältig, fehlerfrei und in Zweifelsfällen sogar zu Gunsten der Bürger erstellt wären, könnten viele Südbahn-Anwohner nun tatsächlich zügig die notwendigen Umbauten beauftragen und damit sicherstellen, dass der Schallschutz mit Beginn des Flugbetriebes auf der neuen Südbahn vorhanden ist. Leider gibt es damit eine Reihe von Problemen.
Grundsätzliche systematische Fehler /Fallstricke in den Anspruchsermittlungen, die bei allen ASE auftreten: Entgegen der von MIL und FBB vor dem BVerwG im September 2011 abgegebenen Prozesserklärung und entgegen im Juni 2013 von der FBB im Internet veröffentlichten Karten (Plandarstellung Isolinien in 1 dB-Schritten) und entgegen im Juni 2013 den Bürgermeistern der Umlandkommunen als Mappen von Herrn Mehdorn übergebenen farbig und großformatig ausgedruckten Karten sind die Anspruchsermittlungen(ASE-Bau und ASE-Entschädigung) NICHT mit den korrekten maßgeblichen Außenpegeln zur Dimensionierung des Schallschutzes erstellt worden. Kurz gesagt: Die FBB hat grob zu ihren Gunsten und damit grob zu Ungunsten der Anwohner ausschließlich mit "neuen", "abknickenden" Flugrouten gerechnet. Richtig und rechtmäßig wäre es aber nur, wenn (entsprechend dem deutlichen Tenor der Richter des BVerwG, dass keine Ansprüche verloren gehen dürfen) die "alten" Geradeausrouten, die der Planfeststellung zugrunde gelegt wurden Dimen-sionierungsgrundlage bleiben und zusätzlich die neuen Flugrouten für diejenigen Betroffenen zur Anwendung gelangen, die durch neue Flugrouten erstmalig oder stärker betroffen sein würden.
Experten raten zu Widerspruch bei Schallschutz (aus Märkische Allgemeine Zeitung vom 11.10.2014)
Rund um den geplanten Hauptstadtflughafen BER haben rund 3000 Menschen Anspruch auf Schallschutz in ihren Wohnungen beziehungsweise Häusern. Experten raten dazu, gegen die Bescheide Widerspruch einzulegen. Damit wird ein lange währender Streit weiter zugespitzt
Weiterlesen: Kritik am Schallschutz-Programm des BER nimmt zu
NEUKOLLNER OPER AirRossini
Opéra oligarchique nach Gioachino Rossini zu einer Flughafeneröffnung in einer Fassung von Kharálampos Goyós, Dimitris Dimopoulos und Alexandros Efklidis.
Mal ehrlich; macht Sie BER nicht auch wütend oder ratlos? Wie folgenlos die Verantwortlichen mit unserem Geld umgehen, für eine Baustelle, deren Stillstand jeden Monat zwischen 20-30 Millionen Euro Steuergeld kostet?
Zum Glück hat uns dazu Gioachino Rossini eine wunderbare Oper geschrieben, voller Glanz, Schönheit und Witz; Die Reise nach Reims. Eine Gruppe Adliger aus ganz Europa sitzt in einem Posthof fest, weil die Flugzeuge - Pardon: die Kutschen - nicht kommen. ln unserer Version sind es VIPs aus der ganzen Welt, u. a. ein charmanter Banker, ein gutaussehender Scheich, der Popstar London Sheraton, die in BERlin festsitzen, eben weil man vom Großflughafen Willy Brandt noch immer nicht starten kann. Am Ende sind sie von Demonstranten umzingelt, und zu Rossinis perlender Musik fragt sich, ob die Elite denn wirklich alles darf-Ehre dem Starken, Ehre dem 1%?
(Fotos: Matthias Heyde)
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Klaus Wowereit (SPD) ist wieder Aufsichtsratsvorsitzender der Flughafengesellschaft Berlin-Brandenburg (FBB).
Freitag, der 13. gilt im Volksglauben als ein Tag, an dem besonders viele Unglücke passieren. Für die vielen Hunderttausende BürgerInnen in Berlin und Brandenburg trifft dies womöglich zu. Denn Wowereit signalisierte als Aufsichtsratsvorsitzender weiterhin nur eine Minimallösung in Sachen Nachtruhe anzustreben. Er denke darüber nach, die Gebühren für Starts und Landungen in den Nachtrandzeiten zu erhöhen um den Airlines zum Einsatz von leiseren Flugzeugen in diesen Zeitfenstern zu bewegen.
Watschen zum Jubiläum der Eröffnungsverschiebung
FBB-Aufsichtsrat haut Mehdorn das Sprint-Beschleunigungsprogramm um die Ohren. Wowereit meinte, dass Mehdorns Ideen eine Aneinanderreihung von Vorstellungen seien, die sich widersprächen und ein komisches Bild abgäben.
Info Radio-Reporter Thomas Rautenberg sprach mit radioeins
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Einer dpa-Meldung zufolge wurden kürzlich die Herren Olbert und Kaden von der Deutschen Flugsicherung (DFS) vom BER-Untersuchungsausschuß zur BBI/BER-Flugroutenplanung befragt. Beide betonten dort, das Bundesministerium für Verkehr habe dabei keinen Einfluß auf sie ausgeübt. Wenn das stimmt, hätte man erwarten müssen, dass die DFS ihren Aufgaben zur Planung von sicheren und flüssigen Flugverfahren, wofür sie vom Gesetzgeber autorisiert wurde, auch bei BBI/BER korrekt nachkam.
Die Fakten sprechen allerdings eine andere Sprache. Bei vorbereitenden Abstimmungen zum Planfeststellungsverfahren war die DFS am 29.9.1998 vom Vorhabenträger und vom zuständigen Brandenburgischen Ministerium dazu beauftragt worden, eine überarbeitete Grobplanung der Abflugverfahren vorzulegen, die die gewünschten unabhängigen Starts vom künftigen Parallelbahnsystem ermöglicht.