Aus "Der Bohnsdorfer" Juliausgabe
Laut Monatsbericht der Flughafengesellschaft FBB waren zum 31. Mai 2015 erst in 97 von 14.000 anspruchsberechtigten Wohnhäusern im planfestgestellten Tagschutzgebiet des BER die baulichen Schallschutzmaßnahmen abgeschlossen. Wenn man bedenkt, dass das Schallschutzprogramm bereits 2009 begonnen wurde, ist das ein sehr mageres Ergebnis.
Angesichts eines solchen (Nicht-)Erfüllungsstandes hätte die Gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde LuBB die Nutzung der Südbahn ab Mai untersagen müssen, hatte sie doch selbst die Auflage formuliert, dass die FBB „sicherzustellen“ habe, dass im Südbahnbereich „Anspruchsberechtigte bis zum Zeitpunkt der temporären Teilinbetriebnahme den baulichen Schallschutz umsetzen können“. Zwar erweisen sich selbst aus behördlicher Sicht jene „Nichterledigungen als problematisch“, die nicht durch die Antragsteller verschuldet sind, dennoch hält sie die Verpflichtungen der Flughafengesellschaft als „hinreichend erfüllt“.
Was bedeutet das nun für Sie als Schallschutzberechtigte in Treptow-Köpenick? Wenn Sie Ihre sogenannte Anspruchsermittlung (ASE) erhalten, sollten Sie diese mit größtmöglicher Sorgfalt lesen und selbst prüfen: Sind alle Ihre Wohn-, Arbeits-, Schlaf-, Kinder- und Gästezimmer sowie die Wohnküche als schutzwürdige Räume anerkannt? Entsprechen die angegebenen Abmessungen und Materialien der Wände, Decken und Dächer der Realität? Sollen die Hauselemente etwa von der Rauminnenseite gedämmt werden? Ist ein Lüftungskonzept enthalten? Wie ist die fachmännische Baubegleitung und Bauabnahme geregelt?
Die Unzufriedenheit der Betroffenen mit den von der FBB bzw. in deren Auftrag handelnden Ingenieurbüros vorgesehenen Schallschutzmaßnahmen ist groß. Die Genehmigungsbehörde fühlt sich für den jeweiligen Einzelfall aber nicht zuständig und verweist darauf, dass jeder Betroffene seine Ansprüche eigenverantwortlich gegenüber der FBB geltend zu machen habe. Damit sich für Sie etwas zum Positiven bewegt, sollten sie Ihre Einwände gegen die vorgeschlagenen Maßnahmen möglichst bald und schriftlich formulieren. Dabei sollten Sie sich auch mit anderen Betroffenen (z.B. Nachbarn) austauschen und beraten (s. auch Kasten unten). Die unten angegebenen Stellen kontaktieren Sie aber bitte erst, wenn Sie Ihre Unterlagen genau studiert und ganz konkrete Fragen haben. Ihren Widerspruch richten Sie an die FBB, Ihr zuständiges Ingenieurbüro (Vogel oder CS-Plan). Bei grundsätzlichen Problemen können Sie sich auch zusätzlich an die Genehmigungsbehörde LuBB (Mittelstr. 9, 12529 Schönefeld) wenden, dann kann sich die Behörde nicht mit Nichtwissen herausreden.
Falls Sie von der Flughafengesellschaft ein Schreiben erhalten, dass die errechneten Schallschutzmaßnahmen möglicherweise teurer sein könnten, als 30 % des „schallschutzbezogenen“ Verkehrswertes Ihres Grundstücks und deshalb ein Verkehrswertermittler beauftragt werden soll, dann müssen Sie nicht zwingend den von der FBB angebotenen der Fa. Sprengnetter nehmen. Sie dürfen sich auch einen eigenen Verkehrswertermitter Ihres Vertrauens auswählen, und können die dafür anfallenden Kosten bis zur Höhe von 1200 Euro von der FBB erstattet bekommen. Wenn der von Ihnen Ausgesuchte bisher noch nicht mit der FBB zusammengearbeitet hat, ist eine vorherige Absprache zwischen dem Gutachter und der FBB sinnvoll, damit Ihnen die Kosten dann auch wirklich erstattet werden können.
Erst nach Vergleich der 30% mit den Schallschutzkosten ist klar, ob Sie eine ASE-Bau oder eine ASE-Entschädigung erhalten. Eine Wahlmöglichkeit haben Sie als Bürger dabei nicht. Im Fall einer ASE-Entschädigung erhalten Sie das Geld dann innerhalb von vier Wochen überwiesen und können frei entscheiden, welchen Maßnahmen Sie an Ihrem Haus wirklich umsetzen lassen wollen. Auch z.B. eine Außendämmung wäre dann problemlos möglich, weil die FBB ihnen da nicht mehr hineinreden kann. Allerdings reicht das Entschädigungsgeld von vornherein nicht aus, um die Schutzziele des Planfeststellungsbeschlusses einzuhalten. Der Fehlbetrag zwischen den eigentlich nötigen Maßnahmen und dem Entschädigungsbetrag zeigt Ihnen, mit welchem Geldbetrag Sie persönlich den BER subventionieren. Die Einbuße an Lebensqualität und ggf. Gesundheit ist leider bisher nicht bezifferbar und damit weniger gut zu verdeutlichen.
Insgesamt muss leider festgestellt werden: Obwohl der passive Schallschutz ja selbst bei vorbildlicher Umsetzung nur der mindeste Schutz zur Gewährleistung von ungestörter Kommunikation und Ruhe im Hausinneren bei geschlossenen Fenstern darstellt und im Freien keinerlei Schutz bietet, ist noch nicht einmal dieser passive Schallschutz endlich in trockenen Tüchern. Vor einem halben Jahr versprach Ministerin Katrin Schneider, jetzt "rasch" für Klarheit bei den grundsätzlichen Problemen sorgen zu wollen. Seitdem wird zwar darüber geredet, jedoch bisher ohne jedes Ergebnis.
Lassen Sie sich davon bitte nicht entmutigen und greifen Sie zum Stift und schreiben Ihre Beschwerden gegen Ihre Anspruchsermittlung. Wenn Sie das nicht tun, wird sich auch nichts in Ihrem Sinne Verbessern.
Mit freundlichen Grüßen
Christine Dorn
Die nächste Veranstaltung zum Schallschutz mit dem Präsidenten des VDGN, Herrn Ohm, Prof. Geske und der BVBB-Vorsitzenden Christine Dorn für den Ostteil des BER findet am Montag, den 06.07.2015 um 18:30 in Eichwalde in der Radelandhalle, Stubenrauchstraße 17/18, 15723 Eichwalde statt. |
Über die Internet-Darstellungen des VDGN, http://www.vdgn.de/ihr-problem/laermschutz/, oder des BVBB http://www.bvbb-ev.de und auch bei http://www.bbbtv.de/ können Sie weitergehende Informationen einholen und sich zu Beratungsmöglichkeiten informieren. Speziell zu Lüftungsfragen hier: http://www.mein-schallschutz-tagebuch.de/
Bei E-Mails an Frau Dorn: