Gegenstand des ersten erfolgreichen Volksbegehrens im Brandenburg ist eine Änderung von § 19 Abs. 11 des gemeinsamen Landesentwicklungsprogramms der Länder Berlin und Brandenburg (LePro). Die Änderungen umfassen ein Verbot von planmäßigen Nachtflügen in der Zeit von 22.00 bis 6.00 Uhr sowie die Zulässigkeit der Verlagerung von Luftverkehr vom Flughafen BER auf existierende Regionalflughäfen.
Während mit Ausnahme der SPD die im Potsdamer Landtag vertretenen Parteien Gesprächsbereitschaft mit den Initiatoren des Volksbegehrens signalisiert haben, stößt die zweite Forderung, Regionalflughäfen für die Abwicklung des nationalen und internationalen Flugverkehrs zu nutzen, auf Widerstand. Es wird gefordert, auf den zweiten Passus des Volksbegehrens zu verzichten.
Der BVBB hat zu der strittigen Frage eine Stellungnahme seines Rechtsbeistandes eingeholt, die wir auszugsweise wiedergeben:
"Unabhängig davon betrifft jedoch der zweite Punkt des Volksbegehrens einen interessanten und sehr wichtigen Punkt. Denn durch die Konzentration des nationalen und internationalen Luftverkehrs auf den Flughafen Berlin-Schönefeld BER wiegt der Bedarf von Luftverkehrsgesellschaften an einem Flugbetrieb in den Nachtrandstunden schwerer, als wenn es für diese Fluggesellschaften mögliche Alternativ-Flughäfen gäbe, auf denen ein entsprechender Verkehr abgewickelt werden könnte. Zudem führt ein Single-Airport eher dazu, dass durch einen starken Flugbetrieb während der Tagzeit „Druck“ auf eine Ausdehnung dieses Verkehrs in die Nachtrandzeiten entsteht. Dies gilt umso mehr, als nicht ausgeschlossen werden kann, dass künftig an einen Flughafen ... BER ein Nachtflugbedarf herangetragen wird, der derzeit möglicherweise noch gar nicht besteht. in einem solchen Fall könnte das Fehlen eines Alternativflughafens in Berlin/Brandenburg durchaus ein erhebliches Argument für die Ausweitung des Nachtflugbetriebes sein."
Der BVBB erteilt deshalb allen Versuchen, auf den zweiten Passus des Volksbegehrens zu verzichten, eine strikte Absage.
Wer, ohne bereits Verhandlungen mit der Politik geführt zu haben, öffentlich verkündet, dass auf den umstrittenen zweiten Passus des Volksbegehrens die Initiatoren leicht verzichten könnten, ignoriert ebenso wie die Politik den Willen von 106.000 Unterzeichnern in Brandenburg und über 162.000 Berliner Unterzeichnern und hat somit die Legitimation für alle betroffenen Bürger zu sprechen, verspielt. Wer ohne Not und Abstimmung innerhalb der Bürgerinitiativen öffentlich Inhalte eines erfolgreichen Volksbegehrens umformuliert, streicht oder als Verhandlungsmasse anbietet, begeht Wahlbetrug und spaltet die Bürgerbewegung!
Wer heute meint, der zweite Teil des Volksbegehrens wäre von “untergeordneter” Bedeutung, torpediert damit auch das Hauptziel des Volksbegehrens, dauerhaft für mehr Nachtruhe am BER zu sorgen und besorgt damit das Geschäft der Gegenseite.
Der zweite Passus „Dabei soll der nationale und internationale Luftverkehrsanschluss für Berlin und Brandenburg nicht allein auf den Ballungsraum Berlin konzentriert werden.“ bleibt ein unverzichtbarer Pfeiler der Gesamtkonzeption des Volksbegehrens.
Im Namen seiner Mitglieder distanziert sich der BVBB von Parteienvertretern sowie weiteren Personen, die den Versuch unternehmen, die Inhalte des Volksbegehrens zu verwässern.
Hans-Joachim Stefke
amt. BVBB-Vorsitzender
(31.12.2012)