„Fluglärm ist kein Staubsauger“
Na, da hat die Redaktion der MAZ am Freitag, dem 13. 1. 2012, schon wieder einen Volltreffer erzielt – und wie Recht sie hat, denn Fluglärm ist, wie ich ihr bereits kürzlich mitgeteilt habe, eine Lärmkategorie und Staubsauger sind Haushaltsgeräte. Einen derartigen, unzulässigen Vergleich hatte sie sicher nicht gemeint, sondern eher die Tatsache, dass „Fluglärm nur schwer mit Staubsaugerlärm vergleichbar ist“ - - - womit sie vollkommen Recht hätte.
Neu ist, dass sich die Redaktion entschuldigt hat, weil sie sich in der Wahl der komplizierten Fachtermini doch wohl mehrfach vertan hat; aber das heutige Beispiel zeigt, dass sie sich auch wieder gedankenlos auf dieses Sprach- und Fachchinesisch-Glatteis begeben hat.
Staubsauger verursachen während ihrer Benutzung – z. B. einmal pro Tag für - sagen wir - 30 Minuten bei einem zulässigen Schallpegel von ca. 75 dB(A) in 1m-Abstand, also am Ohr des Bedieners – einen Tagesdauerschallpegel (gemittelt über 16 Stunden) von ca. 60 dB(A).
91.345 EUR Spendenergebnis für die Verfassungsklage
Allen Spendern herzlichen Dank für jeden Euro und jeden Cent, den sie in den vergangenen 2 Monaten für die geplante Klage vor dem Bundesverfassungsgericht gespendet haben und damit die Verfassungsklage ermöglichen. Ganz besonderen Dank den an der Spendenorganisation beteiligten BIs und den vielen, vielen Einzelspendern aus allen von BER betroffenen Regionen, aus Wildau, Miersdorf, Königswusterhausen, Zeuthen, Rangsdorf, Eichwalde, Schulzendorf, Grünheide, Wernsdorf, Schöneiche, Neuenhagen, Wilhelmshagen, Rahnsdorf, Hessenwinkel, Friedrichshagen, Müggelheim, Gosen, Neu-Zittau, Bohnsdorf, Grünau, Karolinenhof, Schmöckwitz, Rotberg, Waltersdorf, Rangsdorf, Jühnsdorf, Dahlewitz, Blankenfelde-Mahlow, Diedersdorf, Großbeeren, Ragow, Teltow, Potsdam, Stahnsdorf, Kleinmachnow, den Gemeinden der Havelseen und Werder, Spandau, Tegel, Lichtenrade, Rudow und Schönefeld.
Doch die Solidarität geht weit über die betroffene Region hinaus, exemplarisch dafür seien 2 Spenden aus Hamburg und aus München genannt, diesen und allen weiteren Spendern einen besonderen Dank.
Einen Dank auch an die Bundestagsfraktion der Partei Die Linke, sie spendete 2.500 € für die anstehende Klage.
Wir schreiben heute den 13. Januar, das mündliche Urteil wurde vor genau 3 Monaten gesprochen, damit hätte das schriftliche Urteil nach allen gerichtlichen Gepflogenheiten am 13. Dezember vorliegen müssen, dass es heute immer noch nicht ergangen ist, zeigt einmal mehr, dass eine rechtssichere Begründung für das Urteil offensichtlich kompliziert ist.
Das heißt auch, dass es bisher nicht mal ein gültiges Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes gibt, geschweige denn ein höchstrichterliches. Sofern wir mit unserer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht nicht durchdringen, werden wir zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gehen, erst wenn dieses Gericht geurteilt hat, kann man von einem höchstrichterlichen Urteil in der Causa BBI/BER sprechen.
Astrid Bothe
BVBB-Vorsitzende
Eine notwendige Klarstellung
Das Umweltbundesamt hat in seiner jüngsten „Lärmfachlichen Bewertung der Flugrouten für den Verkehrsflughafen Berlin Brandenburg (BER)“ einige Formulierungen gewählt, die für Irritationen sorgen können. Es scheint daher angebracht zu sein, auf diese Ungenauigkeiten aufmerksam zu machen, um der weiteren unbedachten oder womöglich auch vorsätzlich irreführenden Verwendung solcher Aussagen entgegenzutreten.
Kernpunkt der Flugroutendiskussion am BER ist die Tatsache, dass die DFS im September 2010 mit einer bis dahin in der Öffentlichkeit unbekannten Routengeometrie aufwartete. Diese Routen waren zwar für die Öffentlichkeit neu, nicht jedoch für die DFS, den Flughafenbetreiber und auch nicht für das Brandenburgische Infrastrukturministerium. Bei der Präsentation der Abwägungsergebnisse durch die DFS im Juli 2011 entsprachen die Abflugrouten zumindest im Nahbereich des Flughafens ziemlich genau den Abflugrouten in der auftragsgemäß von der DFS überarbeiteten Grobplanung vom 1.10.1998. Schon damals hatte die DFS vorgesehen, die Abflugwege von der künftigen nördlichen Piste geradlinig in der Verlängerung der Pistenachse verlaufen zu lassen. Für die künftige Südbahn sah sie in Übereinstimmung mit den Forderungen der einschlägigen ICAO-Dokumente für unabhängige Starts von einem Parallelbahnsystem eine um 15° von der Nordbahn-Startroute nach Süden abweichende Startroute vor. Diese vorläufigen Routenplanungen genügten also bereits damals den Wünschen des Flughafenbetreibers nach einem unabhängigen Betrieb beider Pisten des Parallelbahnsystems für Starts und Landungen als auch den dafür einzuhaltenden internationalen Vorschriften. Es soll hier ausdrücklich auf Folgendes aufmerksam gemacht werden: Schon die vorläufige DFS-Grobplanung aus dem Jahre 1998 war hinsichtlich der unumgänglich nötigen divergierenden Abflugwege für den BBI/BER so zuverlässig, dass sie sogar noch heute mit den jüngsten Routenplanungen der DFS vom Juli 2011 weitgehend übereinstimmt!
Anschläge auf die Bürgerrechte
Der BVBB wird von nun an fortlaufend über die von Bundesregierung und Wirtschaftslobby geplanten Anschläge auf die Bürgerrechte informieren. Zum Einstieg empfehlen wir die Lektüre zu einem Gesetzentwurf der Bundesregierung. In diesem Zusammenhang muss die Frage gestellt werden, welches Verfassungsverständnis beflügelt die Forderung nach Einschränkung der Bürgerechte. Die bis jetzt bekannten Planungen sind verfassungsfeindlich.
Wie am Beispiel der staatlichen Förderung der Flugbetriebswirtschaft ist nur ein Schluss möglich: Verfassungsfeinde, mit zweifelhafter Wirkung, sind nicht nur unter Links - oder Rechtsradikalen. Sie sitzen auch in der Mitte, höhlen Verfassungsrechte nur subtiler, dafür aber wirksam aus. Hier weiterlesen…
Pressemitteilungen zu Ramsauers Maulkorberlass
Pressemitteilung Nr. 01, Dienstag, 10. Januar 2012
CDU-Brandenburg
Neubewertung des Lärmschutzes am BER notwendig
Saskia Ludwig: „Runder Tisch für Brandenburg schafft Bürgernähe und Transparenz“
Zu den Presseberichten zum Gutachten des Umweltbundesamtes (UBA) erklärt die Landesvorsitzende der CDU Brandenburg, Dr. Saskia Ludwig:
„Sollten die Presseberichte zu dem Gutachten und die verlautbarten Forderungen des Umweltbundesamtes stimmen, dass es zu massiven Gesundheitsbeeinträchtigungen durch den vorgesehenen Nachtflugverkehr kommen wird, macht dies eine Neubewertung der Lärmschutzmaßnahmen am Flughafen BER durch die Landesregierung unerlässlich. Die Forderung des Umweltbundesamtes für einen besseren Lärmschutz kann nicht einfach ignoriert werden.
Die falsche Standortentscheidung haben alle Parteien in Berlin und Brandenburg zu verantworten. Die Notwendigkeit des wirtschaftlichen Betriebs eines Flughafens in Brandenburg wird von keiner Partei in Frage gestellt. Aber Wirtschaftlichkeit durch Gesundheitsschäden der Brandenburger einzutauschen, ist nicht akzeptabel. Vor diesem Hintergrund müssen alle Parteien, die Verantwortung für die Standortentscheidung tragen, den Mut besitzen, auch die Folgen neu zu bewerten.
BVBB: Das Verbot der Pressekonferenz des Bundesumweltamtes (UBA) durch Bundesministerien ist ein schlimme Nötigung – BVBB beantragt Akteneinsicht
BVBB: Das Verbot der Pressekonferenz des Bundesumweltamtes (UBA) durch Bundesministerien ist ein schlimme Nötigung – BVBB beantragt Akteneinsicht
Die in letzter Minute erfolgte Absage der Pressekonferenz des UBA zur Begründung seines Gutachtens: „Lärmfachliche Bewertung des Flughafens Berlin Brandenburg“ ist nicht nur ein Maulkorb für die Behörde sondern auch eine schlimme Nötigung des Präsidenten Flasbarth.
Sicher ist, dass der Präsident mit dieser Zurechtweisung wohl auch zur Aufgabe seines Amtes gezwungen werden soll. Er ist einschlägigen Kreisen der Wirtschaftslobby schon lange im Weg.
BER-Eröffnung 03.06.2012 immer unwahrscheinlicher!
Aus der B.Z. vom 09.01.2012
"Die Landebahn ist nach starken Regenfällen zu einer riesigen Pfütze geworden, aus einem Schacht sprüht eine Fontäne wie ein Geysir in die Luft, der Keller des Airports ist vollgelaufen. Allenfalls Wasserflugzeuge hätten hier wohl eine Chance, abzuheben. Willkommen auf unserem neuen Fluthafen Schönefeld.
Beim Anblick dieser B.Z.-Exklusivfotos fragt man sich unweigerlich, wie hier in 21 Wochen die erste Maschine starten soll. Dem BER steht das Wasser offensichtlich bis zum Hals! „Diese Probleme dürfte es beim jetzigen Baustand eigentlich nicht mehr geben“, sagte ein BER-Mitarbeiter, der anonym bleiben will, zur B.Z.. „Doch Regenfälle machen vielen Bereichen des Flughafens nach wie vor zu schaffen, ober- und unterirdisch.“ weiterlesen...
BVBB-Kommentar: Das ist nicht die einzige Hiobsbotschaft für Wowereit. Auf der Baustelle gibt es unzählige Mitarbeiter, die sich nicht erklären können, wie es beim aktuellen Baustand sein soll, dass am 03 Juni ein fertiger Flughafen in Betrieb genommen werden kann. Nur, sie haben einen Maulkorb umgehängt bekommen und dürfen nichts sagen. Was Kunkel dazu sagt, hat wie immer wenn es kritisch wird, keinen Wahrheitsgehalt. Natürlich stört ein halbfertiger BBI/BER nicht die Vorbereitung der Einweihungsfeier, die Wowereit gemeinsam mit vielen Berlinern erleben möchte. Es gibt ja immerhin noch die Möglichkeit mit der Fliegerei anzufangen, wenn die Bauarbeiter aufpassen und ihre Arbeiten z. B. auf die Nacht verlagern.
- Glückliche Schweiz – erbärmliches Deutschland
- EU Kommission als Büttel der Flugbetreiber - Lobby
- Wegen des Nachtflugverbots in Frankfurt/Main bestätigt Lufthansa die eigene Dummheit und jammert über den Untergang
- Vorsitzende der Märkischen Union Dr. Saskia Ludwig zum BER
- Nachtflug – wie es euch gefällt – Platzeck und Wowereit nach Frankfurt exportieren!
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