BVBB Bürgerverein Berlin Brandenburg e.V.

Eine neue EU – Verordnung soll ganz im Sinne der Fluglobby, der Nachtruhe den Garaus machen. Genug ist genug – jetzt müssen harte Proteste her, auch um für Nachtruhe zu sorgen. Es geht um die Rechte aus der Verfassung und nicht um die Unterordnung des Gesundheitsschutzes und der Nachtruhe unter wirtschaftliche Interessen der Flugbetriebswirtschaft. Es geht gegen Politiker und Politik, die sich wie in der Finanzbranche zum Büttel der Flugbetriebswirtschaftsbranche gemacht haben.

Im Dezember 2011, vor den Weihnachtstagen, machte der EU Kommissar für Verkehr, der Wirtschaftsliberale, Sijjm Kallas, der Luftfahrtsbranche ein schönes Weihnachtsgeschenk. Um die Tatsachen des Inhaltes gleich im Namen der Verordnung zu vertuschen  hat diese Verordnung den Titel: „Verordnung zu lärmbedingten Betriebsbeschränkungen auf Flughäfen“. Wer nun auf Grund der Überschrift glaubt, dass es zum Lärmschutz von Millionen betroffener Bürger in der EU Betriebsbeschränkungen an Flughäfen geben könnte oder gar einen spürbaren  Lärmschutz, der hat die harte Lobbyarbeit der Flughafenbranche unterschätzt.

Der im Dezember vorgestellten Text muss noch das EU-Parlament und die Regierungen der Mitgliedsstaaten geräuschlos passieren.  So ist der hinterhältige Versuch das Menschenrecht auf Nachtruhe, Bestimmungen nationaler Grundrechte, selbst der Forderungen der Europäischen Menschenrechtkonvention eingeläutet und geplant. Ebenso klammheimlich, wie bei „Nacht und Nebel“, gewissenlos vor dem Recht durch Fluglärm nicht krank gemacht zu werden, soll diese Verordnung noch in 2012 Rechtskraft bekommen. Dies, weil die rücksichtslose Luftfahrtsbranche befürchtet, dass noch bestehende Nachtflugverbote in Frankfurt/Main (FRAPORT), im März durch den 4. Senat des Bundesverwaltungsgerichtes bestätigt werden.
Eigentlich ist diese Angst der Luftfahrtbranche völlig unverständlich. In diesem Senat sitzen doch fünf Richter die schon beim Nachtflug – Schönefeld -  Urteil (16. Okt. 2010) ausreichend bewiesen haben, dass für sie die Nacht eine Scheibe ist auf der nur fünf Stunden Nachtruhe Platz haben. Angst hat die Lobby dann wohl auch noch vor einer „Düsseldorfer Klage“ wegen unterlaufener Nachtflugbestimmungen vor dem Bundesverfassungsgericht. Dann erwartet die Branche noch eine Klage des Bürgerverein Brandenburg Berlin e.V. (BVBB) gegen die unverschämte Nachtflugentscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes von Oktober 2011. Nun ist sie in Angst und Schrecken, in einem Jammertal über den möglichen Verlust einer völlig überflüssigen Fliegerei in der Nacht.

Nun soll es die EU - Verordnung regeln, der Nachtflug also praktisch grenzenlos in der ganzen Region sichergestellt werden. Unverblümt ist in der Verordnung zu lesen, dass nicht nur die Interessen der Flughafenanwohner beachtet werden müssen sondern auch insbesondere die der Wirtschaft. Es wird in bombastischer Sprache ein Maßnahmenpaket zum Lärmschutz offeriert, dass dem Lärmschutz in Wahrheit nichts bringt dafür aber die Fluggesellschaften zum wirklichen Lärmschutz Betriebsbeschränkungen nicht auferlegt werden. Das ganze „Maßnahmenpaket, besser was als Maßnahme verstanden wird, ist „Weiße Salbe“. Die angekündigten Verbesserungen bringen den Fluglärmbetroffenen nichts. Im Gegenteil werden die Bestimmungen der Verordnung genutzt werden, um jeglichen Lärmschutz zwischen 22:00 Uhr und 6:00 Uhr auszuhebeln, die Freiheit der Lüfte 24 Stunden sicher zu stellen.

Wer steckt hinter diesem Täuschungsmanöver? Der Kommissar wird „beraten“ von einer “Experts of the High-Level Group on Aviation and Aeronautics “.
Man muss nur die Namen deutscher Mitglieder dieser Gruppe lesen (u. a. Tom Enders, Michael Kerkloh, Johan D. Wörner) und man ist im Bilde, wie knallharte Interessenvertreter der Luftfahrtsbranche zu Experten werden, deren Rat objektiv, und nachvollziehbar sein sollte. Wie dieser einfältige EU Kommissar dazu kommt anzunehmen, dass diese  „Experten“ auch nur mit einem Gedanken an den Gesundheitsschutz oder die Eigentumsrechte Fluglärmbetroffener denken, bleibt sein Geheimnis.
Es ist doch Erfahrung, dass die Luftverkehrsbranche auch hier über ihre versteckte  Mitwirkung an EU-Gesetzgebungsverfahren Einfluss nimmt. Über den  geräuschloseren Umweg der EU-Kommission versucht die Branche nun, nationale Gesetzgeber, nationale Gerichte, betroffene Kommunen und somit auch die Bürger auszumanövrieren. Betroffene, Vertreter von Bürgerinitiativen sind aus Sicht auch arroganter EU -  Kommissare eben keine Experten, sondern nur Interessenvertreter, die sich auch noch schnöde auf Grundgesetz und Menschenrechtskonventionen berufen können.

Alle Bürgerinitiativen der Fluglärmbetroffenen in Deutschland sind jetzt gefordert, den Politikern in Deutschland, Bundestag, Bundesregierung und Bundesrat ebenso wie den Mitgliedern des Europäischen Parlamentes klar zu machen: Genug ist Genug! Es muss darum eine bundesweite Protestaktion her, die den Politikern den Garaus macht. Wenn die Betroffenen jetzt immer noch glauben mit Briefchen und Wattebäuschchen seien die hartnäckigen Feinde von Menschenrechten und unserer Verfassung zu beeindrucken, dann werden sie nie Nachtruhe bekommen.
Da muss jetzt mehr her, es geht wirklich darum dass die Betroffenen kaputt machen, was sie kaputt machen soll.

Mehr dazu unter  http://www.fnp.de/fnp/region/lokales/frankfurt/kippt-bruessel-das-nachtflugverbot_rmn01.c.9487230.de.html

Vorschlag für VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
über Regeln und Verfahren für lärmbedingte Betriebsbeschränkungen auf Flughäfen der Union im Rahmen eines ausgewogenen Ansatzes sowie zur Aufhebung der Richtlinie 2002/30/EG des Europäischen Parlaments und des Rates


Liebe Mitstreiter/innen,

ohne dass es bisher in den Medien viel Beachtung gefunden hat, wurde am 01.12.2011 von der EU-Kommission eine Betriebsbeschränkungsverordnung vorgestellt (s. oben), die noch von dem EU-Parlament und dem EU-Rat verabschiedet werden muss.

Sollte die Verordnung abgesegnet werden, können Betriebsbeschränkungen an Flughäfen - wie etwa ein Nachtflugverbot - von der EU aufgehoben werden.

Selbst wenn das Bundesverwaltungsgericht im Frühjahr für den Frankfurter Flughafen ein Start- und Landeverbot von 23.00 bis 5.00 Uhr ausspricht, kann die EU diese nationale Regelung dann ausser Kraft setzen.

Bitte setzen Sie sich daher dafür ein, dass die Betriebsbeschränkungsverordnung nicht verabschiedet wird und wenden Sie sich an den EU-Abgeordneten und wahrscheinlich nächsten Präsidenten des EU-Parlaments Martin Schulz sowie an den Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer.

Aktivieren Sie Ihre Mitglieder und Unterstützer, damit diese ebenfalls Ihren Protest gegen den Vorschlag für eine Betriebsbeschränkungsverordnung kundtun!
Einen entsprechenden Mustertext finden Sie unten.

Freundliche Grüße
Stoppt Fluglärm in Liederbach
www.fluglaerm-liederbach.de

------------------------------------------

Der MUSTERTEXT lautet:


Sehr geehrter Herr Schulz,
sehr geehrter Herr Ramsauer,

mit Entsetzen habe ich den „Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlamentes und des Rates über Regeln und Verfahren für lärmbedingte Betriebsbeschränkungen auf Flughäfen der Union im Rahmen eines ausgewogenen Ansatzes sowie zur Aufhebung der Richtlinie 2002/30/EG des Europäischen Parlaments und des Rates“ – KOM(2011)828 endg.; Ratsdok. 18010/11 – gelesen.

Danach wird es in das Ermessen der EU gestellt
- Betriebszeitbeschränkungen zum Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm aufzuheben, wenn sie den Wettbewerb beeinträchtigen.
- Aus Gründen der Vernetzung der europäischen Flughäfen Betriebszeitbeschränkungen aufzuheben.
- Bei Lärmminderungsmaßnahmen und Betriebszeitbeschränkungen primär die Kosteneffizienz zu berücksichtigen. Bei der Kosteneffizienz werden Gesundheitsschädigungen und Eigentumsverluste der Fluglärmbetroffenen nicht berücksichtigt. Auch bei der Forderung nach Ausgewogenheit wird niemals Gesundheit gegen Wirtschaftlichkeit abgewogen.

Wenn es nationale Gesetzgebungen geben sollte, die dies tun, können diese von der EU ausgehebelt werden.

Der Vorschlag der Europäischen Kommission ist damit ungeeignet, die berechtigten Interessen der Anwohner – insbesondere auf Nachtruhe – durchzusetzen. Hier wird zu Lasten der Bürgerinnen und Bürger der Profit der Luftverkehrsindustrie in den Vordergrund gestellt.

Bitte machen Sie Ihren Einfluss geltend, damit die Verordnung in dieser Form nicht verabschiedet wird. Dem Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm muss Vorrang vor den wirtschaftlichen Interessen eingeräumt werden!

Ich bitte Sie darum mir mitzuteilen, was Sie dazu unternehmen und welche Ergebnisse Sie dabei erzielen konnten.
Für Ihre Bemühungen bedanke ich mich bereits vorab sehr.

Mit freundlichen Grüßen
....


Die e-mail-Adressen lauten:
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

-------------------------------------------------------------------------------------------------