Auch wenn es um Entschädigungen für Fluglärmbetroffene, die Wertverluste ihres Häuschens geht, zeigt sich der unterschiedliche Charakter, die Achtung vor Menschen und ihrem privaten Eigentum, zwischen der Schweiz und der politischen Klasse, bzw. auch von Richtern und ihrer Rechtssprechung in Deutschland.
Unabhängig des die Menschrechte auf Nachtruhe missachtenden erbärmlichen Urteils des 4. Senates des Bundesverwaltungsgerichtes (Schönefeld-Entscheidung Okt 2011) sollte sich dieser Senat einmal die Entschädigungsregeln ansehen, die andere Gerichte, hier das oberste Gericht der Schweiz, festlegen. Dreist und die materielle und ideelle Wertigkeit privaten Eigentums an Haus– und Grundbesitz missachtend, verurteilt dieser Senat auch noch die Eigenheimbesitzer mit einer pauschalen Entschädigungssumme von einmalig 4000 € Ruhe zu geben. Das Schweizer Bundesgericht legte als Mindestsumme 17% des Verkehrswertes von Haus und Grundstück fest. Genau so erbärmlich wie dieses Urteil ist dann auch der Beifall von Platzeck (SPD) und Wowereit (SPD) und ihrer Parteigänger zum BVerwG-Urteil. Welche Dimension diese Entscheidungen des Bundesverwaltungsgericht und der Politik hat, wird richtig deutlich, wenn die Entschädigungsbeträge, die die Flughafengesellschaft (FBB) an die Opfer des Fluglärms zahlen will, dem Urteil des Schweizer Gerichtes gegenüber gestellt werden. Die Flughafengesellschaft „Zürich AG“ rechnet mit 17 000 Fällen, für die sie insgesamt 740 Millionen Schweizer Franken (über 600 Mio. €) zahlen muss. Für Entschädigungszahlungen, einschließlich Lärmschutzmaßnahmen für 25 000 betroffene Immobilien deckelt, mit Zustimmung von Wowereit und Platzeck, die FBB auf einen Gesamtbetrag von140 Mio. €. Wenn dann noch die Praxis der Flughafengesellschaft, mit Zustimmung der brandenburgischen Landesregierung aus den Lärmschutzverpflichtungen und seiner Abwicklung beurteilt wird, dann ist klar, diese Praxis ist genau so menschenverachtend wie der ganze Fluglärm, die Umweltverschmutzung, die den Betroffenen zugemutet werden.
Dass ausgerechnet oder in Erkenntnis von christlicher Verantwortung die CDU in Flörsheim, sicher als Beispiel für Deutschland gedacht, das Urteil des Schweizer Bundesgerichtes verbreitet, könnte ein Lichtblick und Wiedergutmachung für die Betroffenen sein. Aus Sicht auch der BBI/BER Betroffenen stellt sich die Frage, warum nicht die CDU in Berlin und Brandenburg, auch aus christlicher Verantwortung, die Betroffenen massiv unterstützt und sich so zumindest in Fragen materieller Entschädigungen und die Betroffenen zufriedenstellenden Lärmschutzregeln positioniert. Wenn schon die Sozialisten aller Schattierungen nichts von den Eigentumsrechten der Eigenheimbesitzer halten, bereit sind für angebliche Erfolge des BBI/BER die Gesundheit von Hunderttausenden zu opfern, dann kann doch die CDU zeigen was wenigstens sie unter Menschlichkeit versteht. Die Forderung der brandenburgischen CDU nach einer Lärmrente für die Zeit nicht gesicherten Lärmschutzes ist doch ein Anfang zu konkreter Hilfe, der so auch mit einer neuen Entschädigungsregelung, ausbaufähig ist. Es kann doch nicht sein, dass nach politischem Willen der Berliner und Brandenburger Parteien die hiesigen Menschen und ihre Rechte gegenüber den Menschen in Frankfurt/Main, München oder Zürich drittklassig sind! Weil dies offensichtlich aber so ist, sind die hier Betroffenen Opfer einer verfassungsfeindlichen Politik, die auch die Gleichberechtigung, die Gleichheit aller Menschen nicht beachtet.
Urteil des Schweizer Bundesgerichts als wichtiger Denkanstoß
http://www.cdu.info/urteil-des-schweizer-bundesgerichts-als-wichtiger-denkanstoss0501/
Publiziert am 5. Januar 2012 von Marcus
Über ein interessantes Urteil zur Fluglärmbelastung weiß die Flörsheimer CDU aus der Schweiz zu berichten. Dort hatte das Schweizer Bundesgericht einer in der Umgebung des Flughafens Zürich-Kloten wohnenden Besitzerin eines Mietshauses eine Entschädigung von gut 17 Prozent des Verkehrswerts ihrer Immobilie zugesprochen. Dieses Urteil des obersten Gerichts der Schweiz habe einen wichtigen Pilotcharakter für andere Fälle, heißt es. Insgesamt lägen der Flughafen Zürich AG und dem Kanton Zürich noch 17.000 Entschädigungsbegehren vor, teilte die Flughafensprecherin mit. Und deshalb gehe der Flughafen davon aus, dass er rund 740 Millionen Franken an Entschädigung für Fluglärm zahlen müsse. Umgerechnet wären das für diesen verhältnismäßig kleinen Flughafen über 607 Millionen Euro, stellt dazu die Flörsheimer CDU fest. Dies sei weit mehr als das, was bisher von offizieller Seite an Entschädigungsleistungen für das Umfeld des Frankfurter Flughafens kalkuliert werde.
Marcus Reif, der Partei- und Fraktionsvorsitzende der Flörsheimer CDU, wertet die Entscheidung des Schweizer Bundesgerichts als einen weiteren wichtigen Denkanstoß für eine gerechte Entschädigung der vom Fluglärm betroffenen Anwohner des Frankfurter Flughafens. Wie es dem Charakter einer Entschädigungszahlung entspreche, werde das Geld in der Schweiz beispielsweise zur freien Verfügung ausgezahlt, also ohne irgendwelche Reglementierung in Bezug auf die weitere Verwendung. „Damit könnte man schon etwas anfangen“, meinte Reif. „Insbesondere könnte man damit vielleicht den einen oder anderen doch noch zum Bleiben in seiner angestammten Heimat bewegen bzw. veranlassen, nach eigenen Vorstellungen in das eigene Haus zu investieren.“ Erster Stadtrat und CDU-Bürgermeisterkandidat Markus Ochs sieht in dem Schweizer Verfahren ein Modell für Flörsheim, das die Fraport in ihr freiwilliges Entschädigungsprogramm sofort aufnehmen sollte. “Das bestehende Casa-Programm ist mit seinen beschränkten Zuschüssen gegenüber den tatsächlichen Immobilienpreisen viel zu gering angesetzt und sollte durch das Schweizer Vorbild schnellstmöglich ersetzt werden”, so Markus Ochs. Ochs hat den Vorschlag bereits an die Fraport weitergegeben.