Damit der Rubel rollt
Die
Nachtflugregelung des Bundesverwaltungsgerichtes ist nur eine Witznummer mit
dramatischen Auswirkungen.
Auch in Franfurt/Main dämmert es, welchem Senat am Bundesverwaltungsgericht die
Kläger der Frankfurter Nachtflugklage in die Hände fallen. Es ist wirklich ein
Schaden für das Gericht, wenn ein Senat und sein Vorsitzender, Rubel, wegen
mehr als zweifelhafter Entscheidungen so durch die Medien gezogen werden können,
wie dies auch in diesem Zeitungsartikel wieder der Fall ist. Es dürfte doch
auch einem sich auf seine richterliche Unabhängigkeit berufenden
"Oberrichter" klar sein, wie glaubwürdig er, von seiner Unabhängigkeit ganz abgesehen, noch
ist, wenn er die Schutzrechte der Menschen nach Art. 2 Grundgesetz einfach zur
Sicherstellung wirtschaftlicher Interessen beiseite schiebt. Wie kommt ein
Richter, ein Senat der "letzte Instanz" sein will, dazu einfach die
Nacht in Nachtscheiben einzuteilen, die Stunden der Nachtruhe zwischen 22:00
und 24:00 sowie zwischen 5:00 und 6:00 Uhr als Nachtrandzeiten mit niedriger Schutzqualität
für das Recht auf Nachtruhe als neue Rechtsnorm festzulegen?
Helfer gesucht!
Für die Vorbereitung und Durchführung von Großdemonstrationen im kommenden Jahr, beginnend im Februar mit einer Demo um den Ku´damm,sucht der BVBB dringend weitere Helfer.
Bitte melden Sie sich bei Heike Saase hierDiese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Parteitag der SPD beschließt Nachtflugverbot! Herr Wowereit, Herr Platzeck was nun?
Gilt noch, was Wowereit und Platzeck tun und sagen und der SPD - Fraktionsvorsitzende im Landtag von Brandenburg besorgten Bürgern und Parteimitgliedern auf die Nase bindet (siehe Brief )?Das kann eigentlich nicht mehr nach diesem Parteitagsbeschluss zum Nachtflugverbot sein (siehe Meldung )!
Oder ist ein Parteitagsbeschluss für Wowereit, Platzeck, die Abgeordneten und Bürgermeister der SPD nur dummes Zeug, ohne jede praktische Bedeutung?
In Berlin und Brandenburg kennt man die SPD nur als Partei, die mit allen Mitteln für Nachtflüge kämpft, 140 000 Menschen zumutet, nur noch 5 Stunden Nachtruhe zu haben. So darf man getrost davon ausgehen, dass dieser Beschluss ein SPD-Lügenpapier ist.
Wowereit und Platzeck waren auf dem Parteitag und wissen, was die kleinen Delegierten wollen. Nur, was stören Wowereit und Platzeck kleine Delegierte oder Menschen, die durch Nachtflüge und Tagesfluglärm krankgemacht werden? Das stört diese politischen Biedermänner überhaupt nicht. Schließlich geht es um Profite, denen sich diese "Spezialdemokraten“ unter dem Deckmantel von sozialer Demokratie bedingungslos verschrieben haben.
Grüne und CDU-Fraktion fordern wirksamen Schallschutz
PRESSEMITTEILUNG der CDU-FraktionNr. 238 vom 05.12.2011
Ludwig und Genilke begutachten Schutzmaßnahmen gegen Fluglärm
Ludwig: „Im Zweifel für die Anwohner“
und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN IM BRANDENBURGER LANDTAG
PRESSEDIENST
PM 212
Potsdam, 5.12.11
Kein Knausern beim passiven Schallschutz
BVBB-Kläger ziehen vor das Bundesverfassungsgericht
(BVBB-Pressemeldung vom 01.12.2011)
BVBB-Kläger ziehen vor das Bundesverfassungsgericht
Neue Qualität des Kampfes gegen Fluglärm
Gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes zur Reduzierung
der Nachtruhe auf 5 Stunden am künftigen Flughafen BER werden Kläger des
BVBB jetzt das Bundesverfassungsgericht anrufen.
Nachdem der BVBB in
den zurückliegenden Jahren nahezu 3 Millionen EURO für die rechtliche
Auseinandersetzung gegen den falschen Standort eines Flughafens in
Schönefeld ausgegeben hat, wurde die erneute Klage jetzt durch die
Solidarität von 12 Bürgerinitiativen aus dem Raum von Teltow bis nach
Erkner sowie von zahlreichen Bürgern ermöglicht.
Bisher wurden in kurzer Zeit mehr als 54.000 EURO an Spenden dafür aufgebracht.
Mit der Vorbereitung und Durchführung der Klage wurden die
Kanzlei Grawert &Partner-Berlin, Rechtsanwalt Frank Boermann sowie
die Kanzlei Zuck-Stuttgart, Rechtsanwalt Prof. Dr. Rüdiger Zuck
beauftragt.
Nach der Vorlage des Urteils des
Bundesverwaltungsgerichtes zum Urteilsspruch vom 13.Oktober 2011, das
bis zum 13. Dezember erwartet wird, verbleibt ein Monat, um eine Klage
dagegen beim Bundesverfassungsgericht einzureichen und zu begründen. Die
Klage wendet sich im Kern gegen die Reduzierung der Nacht auf 5
Stunden, was nach Klägerauffassung Artikel 2 des Grundgesetzes
widerspricht.
Dieser Rechtsgang ist unabhängig von seinem Ausgang unerlässliche
Voraussetzung für eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für
Menschenrechte in Strasbourg.
„Die Solidarität der Bürger und der Bürgerinitiativen mit dem BVBB und seinen Klägern zeigt, die spaltende Auseinandersetzung mit Flugrouten gehört endgültig der Vergangenheit an.“ sagte die Vorsitzende des BVBB, Astrid Bothe. Es wurde die Erkenntnis gewonnen, dass ein erfolgreicher Kampf nur gemeinsam gegen den Fluglärmverursacher am menschenfeindlichen Standort Schönefeld geführt werden kann.
Kristian-Peter Stange
BVBB-Pressesprecher
Fon: 030-65942439
Platzeck und der „Schnee von gestern“
Na, da haben wir’s doch wieder - - - Wendehals bleibt Wendehals – jetzt will unser verehrter Landesvater seine Braunkohleverstromung auch ohne die umstrittene CCS-CO2-Verpressung durch ein neues Braunkohlekraftwerk – unter Inkaufnahme der Abbaggerung weiterer Ortschaften der Lausitz – in Zukunft realisieren, obgleich er vor noch gar nicht langer Zeit versprochen hatte, davon Abstand zu nehmen, wenn die CCS-Technologie nicht realisiert werden kann – der Umwelt zuliebe !Aber das ist ja nun „Schnee von gestern“ und „was kümmert ihn heute noch sein Geschwätz von gestern ?“. Was so ein richtiger Wendehals ist, der steckt so etwas „mit links“ weg.
Witzige Spots gegen den Fluglärm in Rheinhessen
Auf witzige Weise macht der Journalist, Buchautor und Sprecher Jochen Werner auf das Problem des lästigen Fluglärms in Rheinhessen aufmerksam. Er hat in seinem Tonstudio in Nierstein am Rhein mehrere Spots produziert, die man auf seiner Webseite mit der Internetadresse http://www.werner-spricht.de hören und zum Weiterverbreiten herunterladen kann:Rede Astrid Bothe auf der Großdemo am 19.11.
Uns alle eint eins: Mit der Eröffnung BER sollen wir keine Nacht mehr ruhig schlafenDas werden wir uns nicht bieten lassen!
Die Nacht gehört uns – und zwar mindestens von 22:00 – 6:00 Uhr.
Nächtlicher Fluglärm macht krank und kann tödlich sein.
Lärm bedeutet für das schlafende Ohr Gefahr und führt zum Fluchtreflex.
Auch unsere sogenannte moderne Welt kann nicht per Order de Mufti die Grundgesetze des Lebens außer Kraft setzen.
Wie kommen FBS, PFB und BVerwG dazu, die Nacht für 100.000-de Betroffene auf 5 Stunden zu verkürzen?
Solidarität mit dem Rhein-Main-Gebiet
Besserer Schutz der Bevölkerung des Rhein-Main-Gebietes vor FluglärmbelastungAn: Landtag in Hessen
Mit dem neuerlichen Ausbau des Flughafens Frankfurt/Main und den damit verbundenen Änderungen der Flugrouten, sowie der geplanten Erhöhung der Anzahl der Flugbewegungen ist für die Bevölkerung des Ballungsraumes Rhein-Main die Grenze des Zumutbaren überschritten worden.
In den bereits von Fluglärm betroffenen Siedlungsgebieten wird die Lärmbelastung stark zunehmen, weitere große Siedlungsgebiete sind von Fluglärm neu betroffen.
Wir fordern den Hessischen Landtag deshalb auf, bei den folgenden Punkten tätig zu werden:
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Warum in Frankfurt und nicht in Berlin?
haben wir uns gefragt, als wir den nachfolgenden Artikel lasen.Wieder einmal mussten wir feststellen, dass die Presse sich benutzen lässt, um Nachrichten gezielt fehlzusteuern, denn jetzt wurden wir aus Frankfurt wie folgt aufgeklärt: "Dass im kommenden Sommerflugplan keine Flüge in Frankfurt geplant werden, hat nichts mit Einsicht der LH zu tun, sondern ist ausschließlich der rechtlichen Situation geschuldet. Sollte das BVerwG nach dem 13. März entscheiden, dass nachts geflogen werden darf, wird die Lufthansa ihren Sommerflugplan – auch wenn der veröffentlichte ohne Flüge in der Zeit von 23 bis 5 Uhr auskommt, sicher aktualisieren und auch nachts geflogen. Einfach aus dem Grunde, dass nachgewiesen werden soll, dass ein Flughafen ohne Nachtflugbetrieb nicht funktioniert und Nachtflugbetrieb ein nicht verhinderbares „Naturereignis“ ist! Die Pressemeldung enthält aber noch einen weiteren Fehler. Am 13. März 2012 geht es beim BVerwG nicht nur um den Nachtflugbetrieb, sondern auch um die Rechtmäßigkeit der Planfeststellung.
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