Der Flughafen BER in Schönefeld widerspricht dem Grundgesetz und erschüttert die Grundfesten unserer Demokratie, weil...
...laut Art. 1, Abs. 1 (GG) die Würde des Menschen unantastbar ist.
Der Standort Schönefeld ist menschenverachtend. Er belastet hunderttausende Menschen durch Lärm und Flugzeugdreck.
Die Entscheidung pro Schönefeld wurde gewiss nicht „im Namen des Volkes“ getroffen, wünscht sich doch eine deutliche Mehrheit keinen Flughafen in Schönefeld.(siehe Forsa-Umfrage vom 27.01.12)
Zudem ist es unwürdig, das Wohl von Menschen gegeneinander auszuspielen.
Statt veraltete Lüfter soll es jetzt technisch ausgereifte geben
PRESSEMITTEILUNG
Nr. 42 vom 16.02.2012
Verkehrsausschuss nimmt CDU-Antrag zum Schallschutz an
Rainer Genilke: Statt veraltete Lüfter soll es jetzt technisch ausgereifte geben – CDU-Antrag setzt sich im Ausschuss durch
Auf Antrag der CDU-Fraktion hat sich der Verkehrsausschuss für den Einbau von Lüftern mit Wärmerückgewinnung beim Schallschutzprogramm am BER ausgesprochen. Damit sollen Betroffene Lüfter mit modernster Zu- und Abluft erhalten. Außerdem reduziert sich der Energieverbrauch damit um 20 bis 30 Prozent.
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Der Kampf gegen den Fluchhafen ist auch ein Kampf gegen verkommene Politik und Politiker
Wer erlöst Brandenburg vom politischen Sumpf, vom Stasi –Spitzelstaat – von einer Landesregierung, die 200 000 Menschen durch Fluglärm gesundheitlich so gefährdet, dass Abertausende Menschen in 5 Generationen krank werden?
Das Maß ist voll. Die Polizeiaktion gegen ca.100 Demonstranten hat den ganzen politischen Sumpf in der kleinen DDR Brandenburg wieder dokumentiert und hochgespült. Sicher, alles zur Freude der SED-Nachfolger, die sich heute „Die Linken“ nennen und in politischen Wärmestuben angekommen sind, die ihnen dicke Gehälter und Pensionen sicherstellen.
Mit Polizeistaatmethoden wollten Brandenburger Polizisten Demonstranten einschüchtern
Ein Bericht über eine Demonstration, den sie so nur bei uns lesen können.
Wer das Erlebnis der Teilnahme an der Mini – Demonstration, am Freitag den 10. Febr 2012 (ab 18:30 Uhr) im Terminal des Flughafens Schönefeld hatte, der musste sich als Teilnehmer in den Klauen eines Polizeistaates fühlen, den der Brandenburger Innenminister Woidke (SPD) mit seiner Polizei in das Flughafenterminal verlagert hatte. Fliegendes Publikum, dass das Treiben von vielleicht 50 Polizisten gegen vielleicht 100 Protestanten beobachten durfte, entwickelten Mitleidsgefühle und Erstaunen über die martialischen Auftritte der Polizei gegenüber braven Bürgern, die nichts anderes wollten als auf Fluglärm aufmerksamzu machen und ihr Demonstrationsrecht wahrzunehmen.
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Überraschende Unterstützung
Mit MdL Christoph Schulze (SPD) haben die Fluglärmopfer der rücksichtslosen rot-roten Politik in Brandenburg einen konsequenten und unbeugsamen Unterstützer im Brandenburger Landtag, den einzigen innerhalb seiner Partei. Für einen Antrag an die Landesregierung in Sachen EU-Lärmverordnung bzw. der Zustimmung Brandenburgs dazu im Bundesrat hat Volksvertreter Christoph Schulze von seinen Genossen keine Unterstützung bekommen. Um aber einen Antrag erfolgreich einzubringen bedarf es einer Mindestanzahl von Unterstützerunterschriften. Erste Unterzeichnerin des Antrages ist nun die märkische CDU-Chefin Dr. Saskia Ludwig gefolgt von 12 weiteren namhaften CDU-Politikern.
Die brandenburgische Cosa Ostra
Von wem wir regiert werden und wer das Land kaputt macht!
Spitzel, Zuträger, Mörder, Korrupte, Diebe, Betrüger, Ignoranten und Lügner "regieren" seit mehr als 20 Jahren Brandenburg in den Abgrund.
Karlsruhe: Demonstrationsrecht gilt auch im Flughafen
Das Bundesverfassungsgericht hat die Demonstrationsfreiheit gestärkt. Das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit gelte auch im Frankfurter Flughafen, entschied das Gericht in einem verkündeten Urteil.
Auch privatrechtliche Unternehmen wie der Flughafenbetreiber Fraport AG seien an die Grundrechte gebunden, wenn sie mehrheitlich der öffentlichen Hand gehörten weiterlesen ....
Lassen Sie sich nicht von unwissenden Polizisten oder ängstlichen Demoteilnehmern bei der Wahrnehmung Ihrer verbrieften Rechtes einschüchtern. Am Freitag, den 17.02.2012 um 18:30 Uhr Inhousedemo Schönefeld! BVerfG, Urteil v. 22.2.2011, 1 BvR 699/06
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