Das Bundesverfassungsgericht hat die Demonstrationsfreiheit gestärkt. Das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit gelte auch im Frankfurter Flughafen, entschied das Gericht in einem verkündeten Urteil.
Auch privatrechtliche Unternehmen wie der Flughafenbetreiber Fraport AG seien an die Grundrechte gebunden, wenn sie mehrheitlich der öffentlichen Hand gehörten weiterlesen ....
Lassen Sie sich nicht von unwissenden Polizisten oder ängstlichen Demoteilnehmern bei der Wahrnehmung Ihrer verbrieften Rechtes einschüchtern. Am Freitag, den 17.02.2012 um 18:30 Uhr Inhousedemo Schönefeld! BVerfG, Urteil v. 22.2.2011, 1 BvR 699/06