Die
Nachtflugregelung des Bundesverwaltungsgerichtes ist nur eine Witznummer mit
dramatischen Auswirkungen.
Auch in Franfurt/Main dämmert es, welchem Senat am Bundesverwaltungsgericht die
Kläger der Frankfurter Nachtflugklage in die Hände fallen. Es ist wirklich ein
Schaden für das Gericht, wenn ein Senat und sein Vorsitzender, Rubel, wegen
mehr als zweifelhafter Entscheidungen so durch die Medien gezogen werden können,
wie dies auch in diesem Zeitungsartikel wieder der Fall ist. Es dürfte doch
auch einem sich auf seine richterliche Unabhängigkeit berufenden
"Oberrichter" klar sein, wie glaubwürdig er, von seiner Unabhängigkeit ganz abgesehen, noch
ist, wenn er die Schutzrechte der Menschen nach Art. 2 Grundgesetz einfach zur
Sicherstellung wirtschaftlicher Interessen beiseite schiebt. Wie kommt ein
Richter, ein Senat der "letzte Instanz" sein will, dazu einfach die
Nacht in Nachtscheiben einzuteilen, die Stunden der Nachtruhe zwischen 22:00
und 24:00 sowie zwischen 5:00 und 6:00 Uhr als Nachtrandzeiten mit niedriger Schutzqualität
für das Recht auf Nachtruhe als neue Rechtsnorm festzulegen?
Wenn dieser
Senat seine intellektuellen Kompetenzen und nicht verquerte Juristendiktion oder
sich vielleicht auch in gottähnlicher Macht fühlend, zum Entscheidungsparameter
gemacht hätte, wäre er sehr schnell dahinter gekommen, dass nun auch alle
Institutionen, bis hin zu den Tarifpartnern, eine Berufung auf eine
Nachtruhedefinition haben, aus der sie je nach Interessenlage mit Unterstützung
dieses Rubel und seiner Richtergesellschaft im 4. Senat, Honig saugen können.
Zuerst sollen sich nun die Spediteure und die Autofahrer dagegen zur Wehr
setzen, dass sie bestraft werden können wenn sie die für Verkehrsregelungen
noch gültige Nachtruhe nicht akzeptieren. Will heißen: dazu gezwungen sind nach
22:00, bis 24:00 und morgens zwischen 5:00 und 6:00 Uhr in Nachtruhezonen nur
30 km fahren dürfen. Nach Rubel kann es nämlich sein, dass sie das Bedürfnis
haben oder gar eine wirtschaftliche Notwendigkeit belegen, auch in diesen
Zeiten 50 km/h schnell zu fahren. Denn hier ist der Wunsch der Autofahrer
ebenso rechtlich zu bewerten wie der Wunsch der Fluggesellschaften in Rubels
Nachtrandzeiten zu fliegen.
Man kann dieses Urteil, auf dessen immer noch nicht veröffentlichte
schriftliche Begründung gespannt gewartet werden darf, vor dem Hintergrund
seiner schon in der mündlichen Begründung vorgetragenen Interpretationen,
getrost auch als Witzurteil bezeichnen. Aber, leider ist es nicht witzig
sondern brutal. Hunderttausende Menschen, Kinder und Gebrechliche hat dieser
Senat des Bundesverwaltungsgerichtes dazu verurteilt, sich auf eine Nacht zu
beschränken, die nur noch 5 Stunden hat. In den Augen dieser Betroffenen und
bei nachdenklichen Zeitgenossen hat sich das Gericht darum schon jetzt
diskreditiert.
Sicher folgt die Fortsetzung, weil das Gericht begründen wird, dass auch die Nachtfluggeplagten in Frankfurt/Main nicht anders behandelt werden dürfen, als die Berliner und Brandenburger.