Ja, wie soll´s denn gehen?!
Nachdem der AirBerlin Oberchef vor der IHK verkündet hat, dass mit Eröffnung des BER nicht vor 2017 zu rechnen sei, hätte der Flughafen eigentlich dementieren müssen. Hat er aber nicht. Also war das mal wieder der Versuchsballon, um zu sehen, wie die Menschheit reagiert. Wenige Tage darauf verkündete „Bild am Sonntag“, dass die Eröffnung eigentlich erst 2018 stattfinden kann. Wieder keine Reaktion des Oberlautsprechers Kunkel. Nach seiner üblichen Wortwahl hätten mindestens die Worte „alles erstunken und erlogen“ fallen müssen. Nichts, Null, Niente, Nada.
Also stimmt das Gerücht.
An alle BER-Südbahnanwohner mit Schallschutzanspruch
Haben Sie kürzlich von der FBB ein Schreiben mit Datum vom 01.12.2014 bekommen?
Wurden Sie darin von der FBB aufgefordert, Alternativen zur von Ihnen geplanten Vorgehensweise anzukreuzen?
Sollen Sie durch Ankreuzen auswählen:
- bauliche Umsetzung beauftragt am ...
- werde Umsetzung beauftragen
- suche Baufirma und bitte um Kontakt
- möchte Schutz erst später beauftragen
Falls für Sie zutreffend, empfehlen wir dringend, ein Kästchen mit Kreuz handschriftlich hinzufügen und mit folgendem Text zu versehen:
- Ich möchte den baulichen Schallschutz schnellstmöglich umsetzen lassen, kann aber noch keine Baufirma beaftragen, da Sie mir eine grob fehlerhafte ASE zugesandt haben. Ich erwarte dringend eine korrigierte bzw. korrekte ASE.
oder
- Ich möchte den planfeststellungsgemäßen baulichen Schallschutz schnellstmöglich haben, bin aber durch die von Ihnen erhaltene ASE bisher NICHT in die Lage versetzt, bauliche Maßnahmen beauftragen zu können, insbesondere weil ...
oder
-Ich möchte den baulichen Schallschutz schnellstmöglich umsetzen lassen, sehe mich dazu aber derzeit nicht in die Lage versetzt, weil Sie mir inakzeptable Vertragsbedingungen zumuten, die alle Kosten-, Haftungs- und juristischen Risiken allein mir aufbürden.
In jedem Fall sollten Sie auf das auf "Dummenfang"ausgerichtete FBB-Schreiben sofort schriftlich reagieren, um Herrn Mehdorn keine Gelegenheit zu bieten, weiterhin wahrheitswidrig zu behaupten, dass die Ursache des ausstehenden Schallschutzes in der störrischen Ablehnung der Anwohner läge und sich damit eine behördliche Genehmigung zur Südbahnnutzung in 2015 zu erschleichen.
BER-Desaster - Untersuchungsausschuss statt Sonderausschuss
Liebe Mitstreiter,
gerade habe ich auf openPetition eine Petition unterschrieben, die Euch interessieren könnte. Unterzeichnet bitte auf:
https://www.openpetition.de/petition/online/ber-desaster-untersuchungsausschuss-statt-sonderausschuss
Viele Grüße Kristian-Peter Stange
Noch mehr Flugverkehr ist klimaschädlich für Alle!
Machen Sie mit: Unterschreiben Sie den Protest an Bundesminister Sigmar Gabriel! Damit der Klimawandel nicht noch weiter durch den Flugverkehr vorangetrieben wird, müssen sinnlose Subventionen abgeschafft und die Flugverkehrsteuer dauerhaft beibehalten werden! Für ein Luftverkehrskonzept, das Klimaschutzziele nachhaltig erfüllt!
Bürgerinformation zum Schallschutzprogramm (Stand 21.11.2014)
Ca. 3000 Anwohner im Tagschutzgebiet der zukünftigen Südbahn des BER haben kürzlich von der Flughafengesellschaft umfangreiche Unterlagen erhalten mit den Berechnungen, welche baulichen Schallschutzmaßnahmen an ihren Wohnungen konkret erforderlich sind, um die im Planfeststellungsbeschluss festgelegten Schutzziele für den Tages- und Nachtzeitraum innerhalb der Wohnungen einzuhalten. Bei den alten Kostenerstattungsvereinbarungen handelte es sich jeweils um einen Vertrag zwischen der Flughafengesellschaft (FBB) und dem Wohnungseigentümer, die durch beiderseitige Unterschrift gültig wurde bzw. werden sollte. Die nun versendeten Unterlagen werden von der FBB Anspruchsermittlung (ASE) genannt und sind keine Verträge mehr, sondern lediglich eine Mitteilung der FBB an den Bürger, welche Maßnahmen die FBB für ausreichend und damit für erstattungsfähig hält. Es sind auch keine Bescheide, solche dürfte die FBB gar nicht erlassen, weil sie keine Behörde ist und keine Widerspruchs- und Rechtsbehelfsbelehrung enthalten ist.
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Neuestes vom Lügenbaron und seinem Gefolge - - - -
Heute, am 6. 11. 2014 war sich die FBB nicht zu schade, wieder mal absolut untaugliche Informationen im MAZ Lokalteil über Möglichkeiten zur Berechnung der künftigen Fluglärmbelastung im Umfeld des Flughafens BER am Standort jedes Betroffenen zu veröffentlichen.
Abgesehen davon, dass hier vom Prognosejahr 2015 ausgegangen wird und somit nicht die zu erwartende Fluglärmbelastung des einzig interessierenden Prognosejahres 20XX untersucht wird, ist das Ausgangsdatenmaterial, das hier diesen Berechnungen mit dem DES 2015 zu Grunde gelegt wird, alles andere, als ein Abbild des auf uns Betroffene künftig zukommenden Fluglärmterrors.
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BER: Schallschutz in der Eichbergsiedlung
Am 30.10.2014 fand in Schulzendorf eine Zusammenkunft mehrerer Bürgerinitiativen1 zu den Schallschutzunterlagen der FBB – KEV – ASE – STOB – „Kenntnisnahme“ –„ Verzichterklärung“ statt.
Der fehlerhaften Wahl des Standorts Schönefeld für den BER folgend wurden die Eichbergsiedlung und das Altdorf in Schulzendorf von der Landesregierung teilweise als Siedlungsbeschränkungszone, Nachtschutzgebiet und Tagschutzgebiet ausgewiesen.
Um die Rechte der mehr als 1000 Grundstückseigner gegenüber dem Verursacher des Fluglärms zu wahren, sollte in die vertragswirksame Vereinbarung zwischen der FBB -GmbH und dem Grundstückseigner Folgendes aufgenommen werden:
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