Blankenfelde, 27. Oktober 2009
BVBB-Vorstands- und Beiratsbeschluss zur BBI-Nachtflugregelung,
beschlossen in der Sondersitzung am 26. Oktober 2009
Stichworte vorab:
Der am 20.10.2009 veröffentlichte „Ergänzende Planfeststellungsbeschluss“ (Planfeststellungsbehörde Brandenburg) zur Nachtflugregelung nach Inbetriebnahme des BBI – Berlin Schönefeld ist Fakt! Mit Beginn des noch unbekannten Auslegungstermins beginnen die Fristen zur Einreichung von Klagen beim Bundesverwaltungsgericht. Die Landesregierung von Brandenburg war nach Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes (Leipzig, 16.03.06) gezwungen diesen Beschluss vorzulegen. Das Gericht hatte die im Planfeststellungsbeschluss, zur Genehmigung des BBI, die dortige Nachtflugregelung (117 Flüge zwischen 22:00 und 6:00 Uhr) aus Gründen der Belastung der betroffenen Bevölkerung für rechtswidrig erklärt. Gleichzeitig hat das Gericht festgelegt, dass zwischen 0:00 und 5:00 Uhr nur Notflüge genehmigungsfähig sind.
Der nun vorgelegte „Ergänzende Planfeststellungsbeschluss“ will für die Nachtflugzeit bis zu 100 Flüge genehmigen. Mit dieser Praxis ignoriert das Land Brandenburg die Gerichtsentscheidung und versucht durch „die Hintertüre“ den Gerichtsbeschluss zu unterlaufen. Das Land ignoriert aber auch, dass es an keinem deutschen Großflughafen für den Passagierverkehr eine Nachtflugregelung in auch nur annähernder Größenordnung gibt. Darum ist die neue Regelung gegenüber den Betroffenen genauso rücksichtslos wie sie es im als rechtswidrig verurteilten Beschluss vorgesehen war.
Klagen von Klägern des „Bürgerverein Brandenburg Berlin e.V.“ oder seiner Mitglieder wird es nur geben, wenn die Finanzierung der Klagekosten in einer Größenordnung von bis zu 300. 000 € sichergestellt ist. Diese Kosten müssen im Zusammenhang mit den bisherigen Kosten (1,5 Mio. €) der Klage gegen den ursprünglichen Beschluss gesehen werden. Die Mitglieder des BVBB und seine Kläger haben diese Kosten allein aufbringen müssen. Zur Beteiligung an den aktuellen Kosten sind jetzt die Gemeinden gefordert. Es kann nicht wieder sein, dass der BVBB für 120.000 Betroffene einsteht.
Der BVBB konzentriert seine Arbeit auf die Vorbereitung von Klagen, vorausgesetzt die Klagekosten werden durch Beteiligung Dritter aufgebracht.
Im Einzelnen:
Der aus politischen Gründen am 20.10.2009 veröffentlichte „Ergänzende Planfeststellungsbeschluss zur Nachtflugregelung für die Inbetriebnahme des BBI-Schönefeld“ ist Fakt. Nur durch einen neuen Beschluss des Bundesverwaltungsgerichtes (Leipzig) - unter der Voraussetzung, dass Betroffene auch klagen – ist noch zu verhindern, dass zwischen 22:00 Uhr und 6:00 Uhr bis zu über 100 Nachtflüge den Menschen den Schlaf rauben und ihre Gesundheit aufs Spiel setzen. Mit der Entscheidung bekennt sich die Landesregierung zur Einführung einer Lärmfolter. Zumindest in den Nachtrandzeiten sollen die betroffenen Bürger mit einer Lärmintensität (2 minütlich) um das Menschenrecht auf Nachtruhe gebracht werden. Die gesundheitlichen Folgen dieser Rücksichtslosigkeit sind durch zahlreiche wissenschaftliche Studien belegt.
Nach überschlägiger Kalkulation des veröffentlichten „Ergänzenden Planfeststellungsbeschlusses“ mit einer Begründung auf 236 Seiten, angereichert mit Gutachten und über 20 Stellungnahmen interessierter BBI–Befürworter, wird eine Klage Betroffener bis zu 300.000 € kosten (Gerichtskosten, Gutachterkosten, Anwaltskosten, Regiekosten u. v. m.).
Vorstand und Beirat (höchstes Gremium nach der Mitgliederversammlung) des BVBB haben in einer außerordentlichen Sitzung am 26.10.2009 Bedingungen einer möglichen Klage gegen den „Ergänzenden Planfeststellungsbeschluss formuliert und mit Mehrheiten von über 80% entschieden:
- Der BVBB organisiert eine Klage gegen den „Ergänzenden Planfeststellungsbeschluss“ nur, wenn die Kosten für die Klage nicht wieder ausschließlich auf seine Mitglieder abgewälzt werden. Eine weitere Umlage zur Finanzierung der Klage wird den Mitgliedern nicht mehr zugemutet. Das heißt, der BVBB und seine Mitglieder können für Klagekosten von ca. 300.000 € nicht in Anspruch genommen werden.
- Ausdrücklich stellt der BVBB fest: Für das Wohl der Bürger tragen die Gemeinden - unzweifelhaft Gemeindevertretungen und Bürgermeister - die Verantwortung, nicht aber die Mitglieder des BVBB. Als Bürgerinitiative stellt der BVBB seine Möglichkeiten als ehrenamtlicher Verein nur begleitend zur Verfügung. Er kann nicht über das Wohl der Bürger entscheiden.
- Darum gilt: Wenn die Gemeinden der Schutzgemeinschaft (Blankenfelde-Mahlow, Großbeeren, Schulzendorf, Eichwalde, Ludwigsfelde) den Nachtflug für alle betroffenen Bürger der Region verhindern wollen, sind sie in der Pflicht der Hilfe für eine Klage gegen den „Ergänzenden Planfeststellungsbeschluss“. Darum hat der BVBB schon im Juni d. J. die Bürgermeister gebeten, Wege zu finden, um sich an den Klagekosten in annehmbarer Größenordnung zu beteiligen. Über notwendige Finanzmittel verfügt die Schutzgemeinschaft, die sich aus Umlagen finanziert. Falls sich die Schutzgemeinschaft/die Gemeinden nicht an den Kosten beteiligt, trägt sie die alleinige Verantwortung für die Rechtlosigkeit ihrer Bürger. Es gibt dann keine Klage von betroffenen Bürgern gegen den „Ergänzenden Planfeststellungsbeschluss“. In diesem Zusammenhang bezeichnet der BVBB es als Skandal, dass die Bürger in den Berliner betroffenen Stadtteilen (Bezirk Treptow Köpenick) völlig rechtlos sind. Schon in der Vergangenheit hat der „Wowereit-Senat dem Bezirk das Klagerecht verboten. Mit dieser unmenschlichen Position hat sich Berlin vom Bevölkerungsschutz verabschiedet.
- Ausdrücklich wird auch festgestellt, dass alle rd. 120.000 Bürger in den betroffenen Gemeinden Nutznießer einer Klage werden. Schon in der Vergangenheit haben sich viele der 120.000 Bewohner auf die Solidarität und den Opferwillen der BVBB-Mitglieder verlassen und selbst keine Bereitschaft gezeigt, sich auch zu ihrem Schutz an den Anstrengungen des BVBB zu beteiligen. Auch die Wahlergebnisse zu den jüngsten Landtagswahlen lassen den Rückschluss zu, dass eine große Mehrheit der Bewohner irrigerweise glaubt, vom Fluglärm nicht betroffen zu sein.
Dies ist die Situation nach heutigem Stand der Finanzierungsmöglichkeiten. Vorsorglich weist der BVBB darauf hin, dass er Einreden gleich welcher Art, zu einer Weigerung der Gemeinden sich an den Finanzierungskosten zu beteiligen, als Schutzbehauptung wertet. Letztlich täten die Gemeinden damit kund, dass sie „Waffengleichheit“ zwischen der Landesregierung und den Betroffenen nicht wollen. Diese Haltung wäre ein Paradigmenwechsel zur Vergangenheit. Was bei der Klage 2006 möglich war, muss im Interesse aller 120.000 Betroffenen auch 2009 möglich sein. In diesem Sinne bietet der BVBB jederzeit Gesprächsbereitschaft an.
Der BVBB erinnert daran, dass
es die über 3.000 BVBB-Kläger waren, die mit der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes vom 16. März 2006 die Rechtswidrigkeit des von den Landesregierungen Brandenburg und Berlin gewollten uneingeschränkten Nachtflugs vor dem Bundesverwaltungsgericht erfochten haben. Diesen Erfolg lässt sich der BVBB durch Tricks im „Ergänzenden Planfeststellungsbeschluss“ nicht nehmen. In seiner Urteilsbegründung erklärte das Gericht 107 Überflüge in der Nachtzeit als unvereinbar mit dem Recht auf Nachruhe der Betroffenen. Ausdrücklich verboten wurde mit dieser Entscheidung ein Flugbetrieb zwischen 0:00 Uhr und 5:00 Uhr (Ausnahmen Notflüge).
für diesen Erfolg Kosten vom BVBB und seinen Klägern in Höhe von rd. 1,5 Mio. € aufgebracht werden mussten. Es soll allerdings nicht verschwiegen werden, dass BVBB und Gemeinden seinerzeit zur Finanzierung von Gutachten einen solidarischen Weg beschritten hatten.
Der BVBB resümiert, dass
in Folge der Gerichtsentscheidung 2006 die Landesregierung Brandenburg gefordert war, einen „Ergänzenden Planfeststellungsbeschluss“ zur endgültigen Nachtflugregelung, nach Maßgabe der im Urteil festgeschrieben Vorgaben neu zu bescheiden. Dies hat sie nun - durch politisch motivierte Gründe über 2 Jahre nach dem Urteil – getan und will am BBI ungeachtet des gerichtlichen Flugverbots eine Nachtflugregelung durchsetzen, die es in ihren Ausmaßen an keinem anderen deutschen Großflughafen gibt. Dabei will sie den Eindruck erwecken, als wolle sie zum Schutz der Gesundheit keine Flüge zwischen 0:00 und 5:00 Uhr zulassen. Diese Darstellung ist genau so öffentliche Irreführung wie die dumme Behauptung, nun die Schutzinteressen ausgewogen festgeschrieben zu haben. Offensichtlich geht die Landesregierung mit solchen Behauptungen davon aus, dass sie in Kalkulation auf Dummheit des Publikums ihre Rücksichtslosigkeit verbergen kann.
Für die rücksichtslose Verletzung des Menschenrechtes auf Nachtruhe die SPD-geführten Landesregierungen in Brandenburg und Berlin sowie die Abgeordneten in den Parlamenten die alleinige Verantwortung tragen. Sie wollen um jeden Preis Nachtflüge und so betroffene Menschen krank machen. Es geht ausschließlich um wirtschaftliches Interesse im Sinne der Fluggesellschaften und der FBS! Dabei ist sicher, dass der BBI ohne oder mit Nachtflugrechten ein wirtschaftliches Desaster wird. Dies ist auch der Berliner und Brandenburger Landesregierung spätestens seit den stümperhaften Versuchen zur Privatisierung von Bau und Betrieb des BBI bekannt. Ausdrücklich stellt der BVBB fest, dass auch CDU, FDP und LINKE wegen aktiver Unterstützung oder Duldung die Mitverantwortung für das wirtschaftlich Desaster, Gesundheitsgefährdung, Zerstörung der Lebensqualität und Eigentumsentwertung privater Immobilien tragen.
Offensichtlich erfolgte der hektische Bekanntgabetermin des „Ergänzenden Planfeststellungsbeschlusses“, nach den Landtagswahlen Brandenburg mit Rücksicht auf den neuen Koalitionspartner „Die LINKE“. Sie hat im verflossenen Landtagswahlkampf ein Nachtflugverbot propagiert und ging damit auf Stimmenfang. Jetzt bedroht „Die LINKE“ die Betroffenen mit moralischer Unterstützung für Klagen. Von Moral der Politiker hat der BVBB die Nase voll. „Die LINKE“ soll lieber erklären wie die Betroffenen eine Klage finanzieren können. In einem Akt politischer Schonung kann „Die LINKE“ aber nun behaupten, sie habe mit dem ergänzenden Planfeststellungsbeschluss und dem Raub der Nachtruhe nichts zu tun. Schamlos kann die LINKE nun zur Kenntnis nehmen, dass ihr neuer Koalitionspartner am BBI eine unmenschliche Nachtflugregelung durchsetzen will, Hier fragt der BVBB, wie tief eine Partei gesunken ist, die sich mit solchen durchsichtigen Tricks aus der Verantwortung stehlen will. Eindeutig hat „Die LINKE“ Ministerposten den Vorzug gegeben und die vom Fluglärm Betroffenen (Wähler) dafür ins Abseits geschoben.
Ausgelöst durch den Planfeststellungsbeschluss im Jahre 2006 und in 2009 fundamentiert durch den „Ergänzenden Planfeststellungsbeschluss“, wurde die FBS (Flughafengesellschaft) als Verursacher verpflichtet, ca. 10.000 Wohnhäuser vor allem mit Schallschutzfenstern auszustatten. Auch hier sollen die Räume mit Ventilatoren zwangsbelüftet werden. Wie gehabt, wird auch diese Maßnahme von den Landesregierungen und Politikern als segensreiche Schutzmaßnahme propagiert. Verschwiegen werden auch hier die Folgen eines unnatürlichen Nachtschlafes oder unnatürlichen Aufenthaltes in zwangsbelüfteten Räumen mit Luftüberdruck und unnatürlichem CO-Gehalt. Auch wird die Tatsache, dass bei 1.000 Überflügen am Tag mit Schallstärken von bis zu über 80 dB(A) Gärten und Terrassen zu Erholungszwecken nicht mehr genutzt werden können, mit der Aussicht auf einmalige „Entschädigung“ von 4.000 € in den am härtesten belasteten Regionen schöngeredet. Die von den BBI Protagonisten nun als großzügige Gabe dargestellte Entschädigung ist schon deshalb eine Frechheit, weil sie nicht im Entferntesten die Wertverluste der dann „schallgeschützten Häuser aufwiegt. In Wahrheit werden die Immobilienbesitzer bei Unverkäuflichkeit ihrer Immobilie kalt enteignet. Das Erbe wird so zu einer Belastung für die Erbnehmer.
In Schulen, KITAS und Horten hat die Unterbringung der Kinder in Akustikkäfigen schon begonnen. In der betroffenen Region müssen die Kinder nun in Räumen leben, unterwiesen werden und spielen, die mit Schallschutzfenstern, Ventilatorbelüftung und künstlicher Befeuchtung ausgestattet sind. Im Außenbereich, ihrer Erholungsphasen und in der Freizeit, erleben sie dann den minütlichen Lärmterror. Schlafen dürfen sie dann wiederum in schallgeschützten Zimmern mit künstlicher Belüftung. Den Verursachern dieser unmenschlichen Maßnahme sind auch hier die Folgen bekannt. Zahlreiche nationale und internationale Studie beweisen diese Folgen: Gesundheitsschäden (nach Gutachter der Landesregierung Prof. Dr. Jansen vor dem Bundesverwaltungsgericht 15% der Kinder jeder Generation, von ca. 20.000 in der betroffenen Region) und Lerndefizite durch Konzentrationsstörung. Ministerpräsident Platzeck, hat es in Kenntnis dieser Fakten kategorisch abgelehnt, die Kinder durch neue Schulzentren in nicht lärmbelasteten Regionen vor diesem Schicksal zu bewahren. Die Parteien haben dagegen keinen Einspruch erhoben. Der BVBB bezeichnet dies Haltung als unmenschliche Rücksichtslosigkeit
Als gefährlich und kontraproduktiv wertet der BVBB
öffentliche Äußerungen, u. a. des noch SPD–Fraktionsgeschäftsführers und MdL Schulze (Zossen), dass betroffene Bürger nicht gegen den „Ergänzenden Planfeststellungsbeschluss“ klagen müssen. Unter Negierung des Rechts behauptet Schulze, dass es ausreiche, wenn die Gemeinden klagen. Dabei will er glauben machen, dass die Gemeinden stellvertretend für betroffene Bürger deren Rechte einklagen können. In Wahrheit beabsichtigt Schulze wohl, dass sich die Bürger ihrer Rechte berauben lassen sollen, damit seine Landesregierung ihr Ziel nach über 100 Nachflügen rücksichtslos durchsetzen kann Dies ist unweigerlich der Fall, wenn die Betroffenen Schulzes Rat folgen und das Bundesverwaltungsgericht nicht anrufen. Es ist schon erstaunlich, dass die Gemeinden oder die Landesregierung Schulze wegen öffentlicher Irreführung nicht in die Schranken gewiesen haben.
Der BVBB stellt hierzu ausdrücklich fest:
Klagen der Gemeinden sind eindeutig nicht legitimiert und darum unzulässig, wenn sie darauf abstellen, die Schutzinteressen Privater zu beklagen. Stellvertreterklagen, hier im Falle der Schutzrechte betroffener Bürger, sieht die Rechtsordnung nicht vor. Die Gemeinden haben nur unstreitiges Klagerecht für den Rechtsschutz ihrer Einrichtungen und bei Eingriffen in ihre Planungshoheit unter der Voraussetzung, dass Betroffenheit durch den Nachtflug besteht. Ob und mit welcher Wirkung eine Klage der Gemeinden - z. B.. im Sinne des Schutzes ihrer Wohnobjekte - angenommen wird, entscheidet das Bundesverwaltungsgericht durch Urteil. Sicher ist, dass für solche Gemeindeobjekte wegen minderwertiger Rechtsposition nicht die gleiche Schutzqualität besteht wie für die Rechte von Bürgern und privaten Eigentümern. Im Falle der Betroffenheit solcher Objekte der Gemeinden geht es unstrittig aber um Entwertung von Gemeindeeigentum. Hier können die Gemeinden prüfen, auf welchem Rechtsweg sie ihr Eigentum schützen können. Dessen ungeachtet, würde der BVBB Klagen der Gemeinden begrüßen. Immerhin machen sie Gericht und Öffentlichkeit deutlich, wie ernsthaft und umfassend die Betroffenheit durch die willkürliche Nachtflugregelung sein wird.
Eine Klage Betroffener als einzelne Privatkläger vor dem Bundesverwaltungsgericht ist wegen der immensen Kosten und des Aufwands praktisch ausgeschlossen. Dass Ministerpräsident Platzeck in Briefen Betroffene auf diesen Weg verweist, ist Beleg für seine Verantwortungslosigkeit. Offensichtlich ist es ihm egal, wenn sich Betroffene in finanzielle Abenteuer stürzen und an solchen Klagen zerbrechen. Darum gibt es zur Rechtswahrnehmung nur den Weg zur Einreichung einer zielführenden Klage, deren finanzielles Risiko durch einen finanziellen Beitrag von Tausenden Bürgern abgedeckt werden kann.
Die Schutzgemeinschaft, u. a. auch der von Bürgermeister Baier (Blankenfelde Mahlow) initiierte VUV, rufen nun zu Protestdemonstrationen auf, an denen sich plötzlich auch Umweltvereine beteiligen wollen, die in der Vergangenheit nicht durch besonderen Einsatz gegen den BBI aufgefallen sind. So wird nun für den 6. November 2009 vor dem Landtag in Potsdam ein Protest organisiert. Dieser Protest, so die Initiatoren, richtet sich gegen Infrastrukturminister Dellmann. Soll mit diesem Adressaten die Wahrheit vertuscht werden? In Wahrheit ist es die SPD geführte Landesregierung mit ihren Abgeordneten, Ministerpräsident Platzeck und Wowereit als Vorsitzender des AR der FBS, die den Nachtflug wollen. Dellmann ist nur Vollzugsorgan dieses Wollens.
Hierzu stellt der BVBB fest:
In Protestveranstaltungen gleich welcher Art sieht der BVBB nach Veröffentlichung und in Kenntnis des „Ergänzenden Planfeststellungsbeschlusses“ keinen Sinn mehr. Wir wollen nicht mehr erleben, wie eine Landesregierung, der Senat von Berlin und der Ministerpräsident, die mitverantwortlichen Parteien (CDU), Proteste ignorieren, sie als lästige Bürgerbekundung hämisch zur Seite schieben. Betroffene und Bürger müssen zur Kenntnis nehmen, dass sie gegen Mitglieder einer Landesregierung und politische Verantwortungsträger in Parlamenten und Parteien protestieren, die sich von einem grundrechtswidrigen Menschenbild leiten lassen, nach dem sich Menschen als Funktionsmasse wirtschaftlichen Interessen und Ziele unterzuordnen haben. Auch bei der Nachtflugregelung geht es ausschließlich um die Unterordnung der Betroffenen unter wirtschaftlichen Nutzen. Jede andere Behauptung verschleiert die Absichten und vertuscht die Rücksichtslosigkeit. Dass in diesem Zusammenhang immer die Totschlagbehauptung von der Schaffung von Arbeitsplätzen missbraucht wird ist, genau so schamlos wie die Unterlassung der Tatsache, dass solche auch an jedem anderen Flughafenstandort. z.B. Sperenberg, schon lange Wirklichkeit wären. Verschwiegen wird auch die Tatsache, dass die Synergieeffekte der Zusammenlegung der Flughäfen Tegel, Tempelhof und Schönefeld Rationalisierungseffekte haben und Arbeitsplätze vernichten. Die ewige Behauptung von 40.000 neuen Arbeitsplätzen durch den BBI ist schamlose Propaganda. Die ständige Berufung auf ein selbst bestelltes Gutachten zur Untermauerung dieser Propaganda negiert, dass dieses Gutachten ein unwissenschaftliches Machwerk ist.
Wir wollen darum nicht den Eindruck erwecken, als würden Proteste zu einer Änderung des Beschlusses noch einen Beitrag leisten. Wir wollen auch nicht, dass mit unserer Beteiligung wiederum enttäuschte Bürger zurück bleiben, die weiterhin an der Demokratie und den Parteien verzweifeln. Aus unseren Protesten und den aktivistischen Maßnahmen der Politik und der Bürgermeister haben wir gelernt: Nach getroffenen politischen Entscheidungen sind Proteste ein Mittel der Hilflosigkeit ohne Wirkung auf die getroffene Entscheidung. Nach Lage der Dinge sind die Würfel zum „Ergänzenden Planfeststellungsbeschluss“ gefallen. Darum ist den Betroffenen nicht damit gedient, Briefe zu schreiben oder Busfahrten zu Orten der Demonstration zu organisieren, um dann anschließend über deren Wirkungslosigkeit Krokodilstränen zu weinen. Es muss endlich zur Kenntnis genommen werden, dass politische Machtfragen nur durch Wahlen oder Gerichtsurteile entschieden werden und nicht durch Show-Protestveranstaltungen. Dessen ungeachtet versteht der BVBB den Wunsch von Betroffenen, sich durch Demonstration des Unmutes „Luft zu verschaffen“ und dafür das Demonstrationsrecht in Anspruch zu nehmen.
Wir verbitten es uns, ständig als Flughafengegner, Nörgler oder ewig Gestrige diskreditiert und verunglimpft zu werden. Die Mitglieder des BVBB sind Gegner des ungeeigneten BBI-Standortes „Schönefeld“ und nicht Gegner eines Großflughafens, der seinen Namen verdient. Darum sind wir auch nicht bereit, für eine Flughafenmissgeburt klanglos unsere Zukunft zu opfern. Spätestens nach Inbetriebnahme des BBI werden alle Protagonisten und Propagandisten merken, dass die Wunschträume von einem Großflughafen mit Drehkreuzfunktion und bedeutendem Frachtaufkommen Hirngespinste sind. Der BBI wird ein Flughafen mit Zubringerfunktion, ein Billigfliegerflughafen mit einigen internationalen „point to point“ Flügen. In dieser Funktion ist er auch Hauptstadt–unwürdig. Es ist absehbar, dass der BBI von der betroffenen Bevölkerung nie akzeptiert wird. Ebenso sicher ist, dass die betroffenen Gemeinden keine Zukunftsentwicklung mehr haben. Bedingt durch den Lärmterror wird eine Entwicklung zu verzeichnen sein, die von allen Gemeinden, auch international, in Einflugschneisen von Flughäfen bekannt ist. Es sind Regionen ohne Erholungs– und Wohnwert in denen vornehmlich das Prekariat zu Hause ist.
Wie der vormalige Ministerpräsident von Brandenburg beurteilen wir den Standort wegen der Belastung der Bevölkerung als unmenschlich. Sein Umweltminister Platzeck hat in einem umfangreichen Raumordnungsverfahren den Standort „Schönefeld“ als einzigen von sechs untersuchten Standorten als ungeeignet bezeichnet und für die Standorte Sperenberg so wie Jüterbog – Ost geworben. Mit den gleichen Argumenten wie der „Frühe Platzeck“ verteidigen wir unsere Position. Wenn der BVBB heute von Platzeck und seinen Protagonisten dafür ignoriert oder geschmäht wird, dann hat er vergessen das vier Finger seiner Hand auf ihn weisen, wenn er mit Einem auf den BVBB und seine Mitglieder zeigt. Wir fühlen uns den Betroffenen verpflichtet und nicht Personen, die an Gedächtnisschwund leiden und diesen mit Rücksichtslosigkeit vertuschen wollen.
Blankenfelde, den 27. Okt. 2009
Für den Vorstand:
Gez.
Astrid Bothe Ferdi Breidbach
(Vors.) (Ehrenvors. und Verantw. für Kommunikation)