Bürgerinformation zum Schallschutzprogramm (Stand 21.11.2014)
Ca. 3000 Anwohner im Tagschutzgebiet der zukünftigen Südbahn des BER haben kürzlich von der Flughafengesellschaft umfangreiche Unterlagen erhalten mit den Berechnungen, welche baulichen Schallschutzmaßnahmen an ihren Wohnungen konkret erforderlich sind, um die im Planfeststellungsbeschluss festgelegten Schutzziele für den Tages- und Nachtzeitraum innerhalb der Wohnungen einzuhalten. Bei den alten Kostenerstattungsvereinbarungen handelte es sich jeweils um einen Vertrag zwischen der Flughafengesellschaft (FBB) und dem Wohnungseigentümer, die durch beiderseitige Unterschrift gültig wurde bzw. werden sollte. Die nun versendeten Unterlagen werden von der FBB Anspruchsermittlung (ASE) genannt und sind keine Verträge mehr, sondern lediglich eine Mitteilung der FBB an den Bürger, welche Maßnahmen die FBB für ausreichend und damit für erstattungsfähig hält. Es sind auch keine Bescheide, solche dürfte die FBB gar nicht erlassen, weil sie keine Behörde ist und keine Widerspruchs- und Rechtsbehelfsbelehrung enthalten ist.
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Neuestes vom Lügenbaron und seinem Gefolge - - - -
Heute, am 6. 11. 2014 war sich die FBB nicht zu schade, wieder mal absolut untaugliche Informationen im MAZ Lokalteil über Möglichkeiten zur Berechnung der künftigen Fluglärmbelastung im Umfeld des Flughafens BER am Standort jedes Betroffenen zu veröffentlichen.
Abgesehen davon, dass hier vom Prognosejahr 2015 ausgegangen wird und somit nicht die zu erwartende Fluglärmbelastung des einzig interessierenden Prognosejahres 20XX untersucht wird, ist das Ausgangsdatenmaterial, das hier diesen Berechnungen mit dem DES 2015 zu Grunde gelegt wird, alles andere, als ein Abbild des auf uns Betroffene künftig zukommenden Fluglärmterrors.
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BER: Schallschutz in der Eichbergsiedlung
Am 30.10.2014 fand in Schulzendorf eine Zusammenkunft mehrerer Bürgerinitiativen1 zu den Schallschutzunterlagen der FBB – KEV – ASE – STOB – „Kenntnisnahme“ –„ Verzichterklärung“ statt.
Der fehlerhaften Wahl des Standorts Schönefeld für den BER folgend wurden die Eichbergsiedlung und das Altdorf in Schulzendorf von der Landesregierung teilweise als Siedlungsbeschränkungszone, Nachtschutzgebiet und Tagschutzgebiet ausgewiesen.
Um die Rechte der mehr als 1000 Grundstückseigner gegenüber dem Verursacher des Fluglärms zu wahren, sollte in die vertragswirksame Vereinbarung zwischen der FBB -GmbH und dem Grundstückseigner Folgendes aufgenommen werden:
Zufällig entdeckt
"Unsicherheit durch Verzichtserklärungen in der Schallschutz-Post: Flughafengesellschaft bedauert Fehler und schreibt betroffene Bürger erneut an
15.10.2014 | Potsdam / Schönefeld. Post von der Flughafengesellschaft (FBB) hat in den vergangenen Wochen für Verunsicherung bei HauseAgentümern in der BER-Region gesorgt. Den so genannten Anspruchsermittlungsschreiben für baulichen Schallschutz, welche die FBB mittlerweile zu mehreren Tausend an die Anrainer der Südbahn verschickt hat, wurden in der Anlage zu einem geringen Teil irretierende Verzichtserklärungen beigefügt. Die zuständige Schallschutzabteilung des Flughafens hat dies mittlerweile als bedauerlichen Fehler eines beauftragten Ingenieurbüros bezeichnet. Nachteile für die anspruchsberechtigten Bürgerinnen und Bürger soll das nicht nach sich ziehen..." weiterlesen...
Guter Nachbar Flughafen: Können wir ihm vertrauen?
Wenn Sie Ihre Anspruchsermittlung für Schallschutz (ASE) besser verstehen wollen, sollten Sie sich diese Sendung ansehen.
· Bericht von der Schallschutzkonferenz in Blankenfelde-Mahlow am 16.10.2014 klärt folgende Fragen:
· Was ist eine Anspruchsermittlung (ASE)?
· Was bedeuten: Dezibel, Innendämmung, Außendämmung, Dampfsperre usw.?
· Welche Risiken birgt die ASE?
· Welche Verpflichtungen gehen Sie bei der Beauftragung von Baufirmen auf Grund einer Anspruchsermittlung ein?
Bürgerinformation zum Schallschutzprogramm
Verband Deutscher Grundstücksnutzer e.V. VDGN
AG Lärmschutz im VDGN
Bürgerinformation zum Schallschutzprogramm (Stand 01.10.2014)
Viele Anwohner im Tagschutzgebiet der zukünftigen Südbahn des BER erhalten derzeit von der Flughafengesellschaft umfangreiche Unterlagen mit den Berechnungen, welche baulichen Schallschutzmaßnahmen an ihren Wohnungen konkret erforderlich sind, um die im Planfeststellungsbeschluss festgelegten Schutzziele für den Tages- und Nachtzeitraum innerhalb der Wohnungen einzuhalten. Bei den alten Kostenerstattungsverein-barungen handelte es sich jeweils um einen Vertrag zwischen der Flughafengesellschaft (FBB) und dem Wohnungseigentümer, die durch beiderseitige Unterschrift gültig wurde bzw. werden sollte. Die nun versendeten Unterlagen werden von der FBB Anspruchsermittlung (ASE) genannt und sind keine Verträge mehr, sondern lediglich eine Mitteilung der FBB an den Bürger, welche Maßnahmen die FBB für ausreichend und damit für erstattungsfähig hält. Es sind auch keine Bescheide, solche dürfte die FBB gar nicht erlassen, weil sie keine Behörde ist und keine Widerspruchs- und Rechtsbehelfsbelehrung enthalten ist.
Wenn diese Anspruchsermittlungen durchweg sorgfältig, fehlerfrei und in Zweifelsfällen sogar zu Gunsten der Bürger erstellt wären, könnten viele Südbahn-Anwohner nun tatsächlich zügig die notwendigen Umbauten beauftragen und damit sicherstellen, dass der Schallschutz mit Beginn des Flugbetriebes auf der neuen Südbahn vorhanden ist. Leider gibt es damit eine Reihe von Problemen.
Grundsätzliche systematische Fehler /Fallstricke in den Anspruchsermittlungen, die bei allen ASE auftreten: Entgegen der von MIL und FBB vor dem BVerwG im September 2011 abgegebenen Prozesserklärung und entgegen im Juni 2013 von der FBB im Internet veröffentlichten Karten (Plandarstellung Isolinien in 1 dB-Schritten) und entgegen im Juni 2013 den Bürgermeistern der Umlandkommunen als Mappen von Herrn Mehdorn übergebenen farbig und großformatig ausgedruckten Karten sind die Anspruchsermittlungen(ASE-Bau und ASE-Entschädigung) NICHT mit den korrekten maßgeblichen Außenpegeln zur Dimensionierung des Schallschutzes erstellt worden. Kurz gesagt: Die FBB hat grob zu ihren Gunsten und damit grob zu Ungunsten der Anwohner ausschließlich mit "neuen", "abknickenden" Flugrouten gerechnet. Richtig und rechtmäßig wäre es aber nur, wenn (entsprechend dem deutlichen Tenor der Richter des BVerwG, dass keine Ansprüche verloren gehen dürfen) die "alten" Geradeausrouten, die der Planfeststellung zugrunde gelegt wurden Dimen-sionierungsgrundlage bleiben und zusätzlich die neuen Flugrouten für diejenigen Betroffenen zur Anwendung gelangen, die durch neue Flugrouten erstmalig oder stärker betroffen sein würden.
Kritik am Schallschutz-Programm des BER nimmt zu
Experten raten zu Widerspruch bei Schallschutz (aus Märkische Allgemeine Zeitung vom 11.10.2014)
Rund um den geplanten Hauptstadtflughafen BER haben rund 3000 Menschen Anspruch auf Schallschutz in ihren Wohnungen beziehungsweise Häusern. Experten raten dazu, gegen die Bescheide Widerspruch einzulegen. Damit wird ein lange währender Streit weiter zugespitzt
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