BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. , 16. September 2016
Der BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. (Dieburg) vertreten durch den Vorstand Horst Roosen und der Deutscher Arbeitgeber Verband e.V. (Wiesbaden) vertreten durch seinen Präsidenten Herrn Peter Schmidt, haben heute bei dem Brandenburgischen Landesamt für Denkmalpflege mit folgendem Schreiben beantragt den Flughafen Berlin Brandenburg „Willy Brandt“ unter Denkmalschutz zu stellen.
An
Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege
und Archäologisches Landesmuseum (BLDAM)
c/o Herrn Direktor und Landesarchäologe Prof. Dr.Franz Schopper
OT Wünsdorf
Wünsdorfer Platz 4-5
15806 Zossen
Antrag auf Unterschutzstellung des BER Flughafen Berlin Brandenburg
Der Flughafen Berlin Brandenburg „Willy Brandt“ (IATA: BER, ICAO: EDDB; englisch Berlin-Brandenburg International) ist ein seit 2006 in Bau befindlicher, an der südlichen Stadtgrenze Berlins im brandenburgischen Schönefeld gelegener internationaler Verkehrsflughafen. Er trägt den Beinamen »Willy Brandt« und soll durch die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB), an der die Länder Berlin undBrandenburg zu je 37 Prozent und der Bund zu 26 Prozent beteiligt sind, mit einer Kapazität von 27 Millionen Passagieren pro Jahr betrieben werden. Er soll die derzeitigen Flughäfen Schönefeld (dessen Gelände er teilweise umfasst) und Tegel ersetzen. Der erste Spatenstich für diese momentan größte Flughafenbaustelle Europas und eines der größten in Bau befindlichen Verkehrsinfrastrukturprojekte Deutschlands erfolgte am 5. September 2006.
Beobachter sehen zahlreiche schwerwiegende Fehler bei Planung und Bau. Die Baukosten wurden ursprünglich auf eine Milliarde Euro veranschlagt. Im Juli 2015 näherten sich die Prognosen der Marke von sechs Milliarden Euro. Der Flugbetrieb sollte planmäßig im Oktober 2011 starten – der Termin wurde jedoch mehrfach verschoben.
Beim Spatenstich am 5. September 2006 sagte Herr Wowereit: „Wir werden beweisen, dass drei öffentliche Eigentümer so ein Projekt bauen können“.
Heute wissen wir: Für einen Alleingang fehlt dem Personal der Flughafen-Gesellschaft der Sachverstand.
Das Land Brandenburg besitzt einen reichen Schatz an Bau- und Gartendenkmalen, die von holländischer, italienischer und französischer Baukunst beeinflusst wurden. Bedeutende Architekten und Baumeister wie Georg Wenzeslaus von Knobelsdorff, Karl Friedrich Schinkel, Erich Mendelsohn, Bruno Taut oder die Gartenkünstler Peter Josef Lenné und Fürst Pückler haben die Bau- und Gartenkultur Brandenburgs europaweit bekannt gemacht.
Die Bauherren des BER haben die deutsche Ingenieurskunst mit dem BER nicht nur europaweit, sondern weltweit bekannt gemacht.
Der BSZ e.V. und der deutsche Arbeitgeberverband DAV beantragen hiermit die Unterschutzstellung des BER. Wir denken, dass der BER den gesetzlichen Rahmenbedingungen für Denkmalschutz und Denkmalpflege nach dem seit 2004 novellierten Denkmalschutzgesetz in vollem Umfang entspricht.
Wir sehen alle Voraussetzungen dafür erfüllt, dass der BER unter Denkmalschutz gestellt wird.
Die Denkmaleignung ist schon alleine dadurch gegeben, dass es sich um ein einmaliges Bauwerk handelt.
Die Denkmalfähigkeit ergibt sich aus den verkehrsbaulichen und verkehrspolitischen Gründen
Die Denkmalwürdigkeit liegt im öffentlichen Interesse am Erhalt eines Zustands, der nachfolgenden Generationen dokumentiert, wohin falsche politische Entscheidungen, Ämterpatronage, Unfähigkeit, Planungsfehler, Pfusch, Arroganz, Korruption, Verschwendung von Steuergeldern und Intransparenz führen.
Dem kulturellen Erbe einer Gesellschaft kann bekanntlich die Funktion zukommen, anhand dinglicher und sinnlich wahrnehmbarer historischer Zeugnisse über die Geschichte der Gesellschaft zu informieren und somit ein lebendiges Bild der Baukunst und Lebensweise vergangener Zeiten zu erhalten.
Insofern ist BER weithin sichtbares Musterbeispiel vom Wandel einer Epoche, in der auf solide Bauweise, Zuverlässigkeit und Sparsamkeit Wert gelegt wurde, zu einer Zeit, in der Verschwendung, Prunksucht und Überheblichkeit vorherrschen. Insofern ist die Lage vergleichbar mit der in der Endphase des alten Roms. Auch dort drücken sich Verfallszustände in den Baudenkmälern aus.
Wirt erwarten, dass Sie das Erlaubnisverfahren nach § 19 des BbgDSchG für eine Erlaubnis nach $ 9 in Gang setzen.
Mit freundlichem Gruß
Horst Roosen
Vorstand
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein. E.V.
Peter Schmidt
Präsident Deutscher Arbeitgeberverband DAV
Mitgeteilt durch:
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
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