BVBB Bürgerverein Berlin Brandenburg e.V.

Es war ein großer Erfolg. Das ersten Volksbegehren in Brandenburg, dass sich für die Ausweitung des Nachtflugverbots am Hauptstadtflughafen BER aussprach. Widerwillig, wie auch überraschend, nahm die Landesregierung die Initiative an. Intern gaben zuvor zwei Umfragen ein gespaltenes Meinungsbild im Land wieder. Während sich die eine Hälfte der Brandenburger für mehr Nachtruhe am BER aussprach, wollte die andere keine weiteren Beschränkungen. Dem Land drohte eine Spaltung. Insgesamt also keine gute Ausgangslage für die anstehende Landtagswahl im September 2014 ist.
Ganz vorn mit dabei beim Volksbegehren ist der Sprecher des “Aktionsbündnis Berlin Brandenburg” (ABB), Matthias Schubert. Schubert, von Beruf Verwaltungsrichter, ist Mitglied der SPD. Er wohnt in Kleinmachnow, also dort, wo man die Flugzeuge mit dem Fernglas am Himmel suchen muss.
Das hält ihn aber nicht davon ab, aus Kleinmachnow eine Oase der Ruhe machen zu wollen. Dem Vernehmen nach soll er derzeit seine Kontakte in die SPD-geführte Landesregierung nutzen, um auf Grundlage eines Entwurfs von Rheinland-Pfalz an der Neufassung des Luftverkehrsgesetzes mitzuwirken.
Danach soll auf die Nachtruhe der Bevölkerung in besonderem Maße Rücksicht genommen werden, was auf den ersten Blick begrüßenswert erscheint. Gleichzeitig aber soll der bisher verankerte Schutz vor unzumutbarem Fluglärm entfallen. Mit dramatischen Folgen für die Blankenfelde-Mahlow.
Denn aufgrund der Nähe zu den Start- und Landebahnen des BER werden nicht unerhebliche Teile des Gemeindegebiets von unzumutbarem Fluglärm betroffen sein. Es wäre deshalb der Supergau, wenn der derzeit noch bestehende Schutzanspruch vor unzumutbarem Fluglärm durch die Neuregelung wegfallen würde.
Fluglärm lässt sich durch die Flugroutenfestsetzung nicht „aus der Welt schaffen“. Im Rahmen der Festsetzung geht es somit „lediglich“ darum, diesen mehr oder weniger vorgegebenen Lärm “zu verteilen”.
Nach der bisherigen Regelung und der darauf aufbauenden Rechtsprechung hat die Verteilung so zu erfolgen, dass vornehmlich unzumutbare Belastungen zu vermeiden sind. Deshalb setzen sich bei der Festsetzung von Flugrouten in der Regel auch wenige unzumutbar Betroffene gegen eine zahlenmäßig größere Zahl zumutbar Betroffener durch. Dieses Prinzip soll nun umgekehrt werden. Vorrangig wären dann die geringer Betroffenen zu Lasten der Schwerbetroffenen zu schützen.
Es drängt sich der Verdacht auf, dass Schubert mit seinen Genossen in der Landesregierung einen “Deal” gemacht hat. Weil gegen den Willen von Berlin und Bund keine Änderung beim Nachtflug möglich ist, soll den Initiatoren des Volksbegehrens als “Ersatz” die Neufassung des Luftverkehrsgesetzes angeboten werden. Das Ergebnis wird wahrscheinlich noch pünktlich vor der Landtagswahl verkündet, um die sich im Sinkflug befindende SPD wieder auf Siegeskurs zu bringen.
Die vielen Helfer des Volksbegehrens aber dürften das kaum als Erfolg empfinden, sondern eher als Verrat.

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