Am 30.10.2014 fand in Schulzendorf eine Zusammenkunft mehrerer Bürgerinitiativen1 zu den Schallschutzunterlagen der FBB – KEV – ASE – STOB – „Kenntnisnahme“ –„ Verzichterklärung“ statt.
Der fehlerhaften Wahl des Standorts Schönefeld für den BER folgend wurden die Eichbergsiedlung und das Altdorf in Schulzendorf von der Landesregierung teilweise als Siedlungsbeschränkungszone, Nachtschutzgebiet und Tagschutzgebiet ausgewiesen.
Um die Rechte der mehr als 1000 Grundstückseigner gegenüber dem Verursacher des Fluglärms zu wahren, sollte in die vertragswirksame Vereinbarung zwischen der FBB -GmbH und dem Grundstückseigner Folgendes aufgenommen werden:
(EV1) Angaben der FBB über die Landeanflüge und Starts über der Eichbergsiedlung (Anzahl nach Flugzeugkategorien, Überflughöhen, Spitzenlärm, usw.) zu dem Zeitpunkt, an dem der Flughafen 100 % seiner Kapazität erreicht, als Grundlage der Schallschutzmaßnahmen,
(EV2) Schutzziele für Wohn- und Schlafräume nach OVG und BVG,
(EV3) Garantieerklärung der FBB und Haftungsübernahme über die Erreichung der Schutzziele und die Einhaltung der Energieeinsparverordenung (EnEV) durch die Baumaßnahmen incl. Messungen zu deren Nachweis, durch einen unabhängigen Architekten sowie Energieberater; Garantiezeit: 5 Jahre nach dem Erreichen von 100 % der Flughafenkapazität,
(EV4)Bereitstellung der Mittel für Handwerker, Baubetreuer, Architekt, und Energieberater zu dem jeweiligen Zahlungszeitpunkt nach der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) durch die FBB, einschließlich der Mittel für die baubegleitende Abnahmen und die Gebäudedokumentation, – ohne Abtretungsklausel,
(EV5) Bereitstellung der Mittel für die Erarbeitung der Gebäudedokumentation nach der EnEV nach Durchführung der Baumaßnahmen zu dem jeweiligen Zahlungszeitpunkt durch die FBB,
(EV6) Übernahme der Kosten durch die FBB, die sich zusätzlich zu der ASE aus der Objektbeurteilung durch den Architekten und/oder gemäß der EnEV im Zusammenhang mit dem Einbau der Schallschutzmaßnahmen ergeben,
(EV7) Garantieerklärung der FBB über die Erstattung der Kosten, die durch Schadstoffimmissionen während der Betriebszeit des Flughafens entstehen,
(EV8) Übernahme der Versicherungskosten, die sich für den Grundstückseigner aus den Risiken des Flugbetriebs während der Betriebszeit des Flughafens ergeben, durch die FBB.
1 Schulzendorfer Interessengemeinschaft gegen Fluglärm (SIGF)
Bürgerinitiative Schulzendorf gegen Fluglärm
Bürgerverein Brandenburg Berlin (BVBB)-Ortsgruppe Schulzendorf
Verein für umweltfreundlichen Verkehr (VUV)
Schallschutz-Arbeitsgruppe der Vereinigung der Grundstücksnutzer ( VDGN) und des BVBB
Bürgerinitiative Notwehr Anlieger BER ( NA-BER)
Arbeitsgruppe Planfeststellung ( AG-PF)