So überraschend, wie die Kehrtwende von Platzeck zum Nachtflugverbot am BER kam, so verheerend ist das Presseecho darauf. Niemand nimmt ihm ab, das er es ernst meinen könnte. Der, der bisher noch nie wirkliche Krisen als Ministerpräsident meistern musste, hat mit seinem plötzlichen Schwenk drastisch an Glaubwürdigkeit verloren. Wenn das ein wahltaktisches Manöver gewesen sein soll, so ist es gehörig nach hinten los gegangen.
Platzeck sagt, beim BER handelt es sich um einen "klassischen Zielkonflikt" zwischen den Interessen der Anwohner in der Region und der Wirtschaft. Er "werde versuchen, beides ganz klar im Blick zu haben, das Bestreben nach mehr Nachtruhe, aber auch die Konkurrenzfähigkeit unseres Hauptstadtregionsflughafens". Was er dabei verschweigt ist, dass dieser Zielkonflikt im Wesentlichen die Folge der falschen Standortwahl ist. Denn von allen infrage kommenden Standorten bietet Schönefeld wegen der dichten Besiedlung im Umfeld das mit Abstand größte Konfliktpotential. Das war schon zur Zeit des Konsensbeschlusses von 1996 so bekannt. Und trotzdem hat sich die Politik für diesen Standort entschieden, weil man einen Konkurrenten für den gerade neu eröffneten Flughafen in München fürchtete. Das ist dann auch der eigentliche Skandal, dass nämlich Politiker ohne Not eine ganze Region und damit die Lebensqualität Hunderttausender zerstören, nur um einem anderen Flughafen Konkurrenzschutz zu gewähren.
Am Anfang stand die politische Standortfehlentscheidung, der sich alles danach Kommende unterzuordnen hatte. Deshalb war die Planfeststellung, an der die BER-Befürworter heute so gern erinnern, auch nichts anderes als eine Farce. Das ganze Verfahren war nie ergebnisoffen, sondern wurde einzig von der politischen Grundsatzentscheidung zum Standort getrieben. Die Beteiligung der Bürger war nur soweit erwünscht, wie sie das Votum der Politik nicht infrage stellte.
Das war auch dem Bundesverwaltungsgericht bekannt. Deshalb ist der zweite Skandal dessen Rechtssprechung dazu. Man denke nur an den legendären Satz “Die Frage des Standorts entzieht sich der Nachprüfbarkeit des Gerichts”. Damit haben die Richter die politische Willkür bei der Standortwahl nachträglich legalisiert und Sachfragen für zweitrangig erklärt. Ähnlich verhält es sich mit der öffentlich getätigten Empfehlung einer Gerichtssprecherin, “dass auch die Berliner Flughafengesellschaft gegen den Planfeststellungsbeschluss klagen könnte - etwa wegen der strengen Lärmschutzauflagen”. Welch eine Dreistigkeit aus einem Bundesgericht angesichts der heutigen Situation beim Schallschutz.
Platzeck wird nun beweisen müssen, wie ernst er es mit einem Nachtflugverbot meint. Aus Berlin und vom Bund, so viel ist jetzt schon klar, darf er nicht auf Unterstützung hoffen. Für diesen Fall muss Platzeck seinen Trumpf ausspielen, nämlich in dem er die Gemeinsame Landesplanung mit Berlin zur Disposition zu stellt. Denn gemäß Artikel 24, Abs. 1 des Staatsvertrags gilt:
“Dieser Staatsvertrag ... kann von jedem vertragschließenden Land zum Ende des Kalenderjahres schriftlich mit einer Frist von drei Jahren gekündigt werden.”
Die Glaubwürdigkeit von Platzeck wird sich deshalb auch daran messen lassen, ob er diese Karte zieht.