BVBB Bürgerverein Berlin Brandenburg e.V.

Sehr geehrte Landtagsabgeordnete, sehr geehrter Landtagsabgeordneter,

sehr geehrte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Wahlkreisbüros,
sehr geehrte Damen und Herren,

am Vorabend der 97. Sitzung des Landtages Brandenburg wende ich mich als Wähler und als vom BER-Unglücksprojekt mittelbar und unmittelbar Betroffener zu TOP 3 mit der nachfolgenden Erklärung an Sie:

Am 04.12.2012, wenige Stunden nach dem Abschluss des überaus erfolgreichen Volksbegehrens zum Nachtflugverbot am neuen Hauptstadtflughafen BER war bereits mit wenigen Worten ALLES gesagt worden:

Initiativen, die zu einer Aufweichung der geltenden gesetzlichen Nachtflugbeschränkungen führen, werden abgelehnt.

und weiter

Käme es im Ergebnis von Verhandlungen mit dem Land Berlin zu einer Änderung des Landesplanungsstaatsvertrages, hätte dies keine Auswirkungen in dem geltenden Planfeststellungsbeschluss. Dieser bleibt bestandskräftig. Auch kann das Land Brandenburg nicht rückwirkend in Planfeststellungsbeschlüsse eingreifen.

 

Alles nachzulesen in der Pressemitteilung der Fraktionen der Regierungskoalition vom 04.12.2012:

"Zur Volksinitiative zum Nachtflugverbot erklären die Vorsitzenden der Koalitionsfraktionen, Ralf Holzschuher (SPD) und Christian Görke (Die LINKE): Aus Verantwortung für das ganze Land"

Quelle: http://www.spd-fraktion.brandenburg.de/presse/pressemitteilungen/nachricht/news/1584

Nach diesen forschen Äußerungen ihrer Fraktionsvorsitzenden im Landtag, mit denen sie den im Volksbegehren beteiligten Menschen knallhart vor den Kopf schlugen, schien es der Regierungskoalition opportun die Öffentlichkeit in der Sache besser zu dupieren.

Flugs wurde eine öffentliches Schauspiel inszeniert, was nun die eigentlichen Absichten verbrämen, so die Öffentlichkeit täuschen sollte und im Kern ein bigottes Demokratie-Drama darstellt:

Das Volksbegehren wurde nun vom Landtag in Gänze (!) angenommen und als 'gelebte Demokratie' gefeiert.

Beschlussempfehlung:
Der Landtag möge das Volksbegehren " Für eine Änderung des § 29 Absatz 11 des Landesentwicklungsprogramms zur Durchsetzung eines landesplanerischen Nachtflugverbots am Flughafen Berlin Brandenburg (BER!)" annehmen.
.
Wenn man sich in Verhandlungen zur Änderung des Landesentwicklungsprogramms begäbe, werde dies ein ergebnisoffenes Verfahren sein, indem beide Punkte des Volksbegehrens abgewogen werden müssten.

Der Landtag nimmt mit Respekt zur Kenntnis, dass die für ein Volksbegehren erforderliche Zahl der Unterschriften erstmals in Brandenburg erreicht wurde. Der Landtag bewertet das große Engagement der Bürgerinnen und Bürger sehr positiv. Das ist gelebte Demokratie.
Quellen:
Beschlussempfehlung und Bericht: http://www.parldok.brandenburg.de/parladoku/w5/drs/ab_6800/6894.pdf
VB-Entschließungsantrag: http://www.parldok.brandenburg.de/parladoku/w5/drs/ab_6900/6916.pdf

Die Zielorientierung der Landesregierung wurde in der Folge von 'Nachtflugverbot' auf 'Mehr Nachtruhe' eigenmächtig reduziert und der 2. Punkt (Satz) aus dem Volkbegehren gänzlich aus den Verhandlungen eigenmächtig gestrichen!

Im Verlaufe eines knappen Jahres wurden angeblich Verhandlungen mit 'Gott und der Welt' allein für 'Mehr Nachtruhe' geführt, über die nichts substantielles berichtet wurde. Das Ergebnis blieb 'offen'! Staatsekretär Bretschneider zelebrierte wiederholt in seinen Berichten in vielen BER-Sonderausschusssitzungen seine, zu hoher Blüte gebrachte Rhetorik, mit vielen Worten nichts zu sagen....

Nach einem verlorenen Jahr wurde dann zum Endspurt angesetzt, um das leidige Thema endlich vom Tisch zu kriegen. Über die Köpfe der Betroffenen hinweg wurde 'Kompromisse' für 'Mehr Nachtruhe' geschmiedet, über hektische Betriebsamkeiten in mehreren Gremien berichtet und schließlich Berlin und Bund als 'Große Verhinderer' selbst von 'Mehr Nachtruhe' ausgemacht. Fishing for compliments, welche grandiose Selbstdarstellung!

Der Höhepunkt des Schmierentheaters der Landesregierung um das Volksbegehren Nachtflugverbot war die zustimmende Kenntnisnahme auch des Landes Brandenburg in der Gemeinsamen Landesplanungskonferenz (PLAKO) dazu, dass es keine rechtliche Grundlage für die Einführung eines Nachtflugverbots (22 - 6 Uhr) gäbe und somit der bisher rechtlich abgesicherte eingeschränkte Nachtflugbetrieb am BER aufrechterhalten werden müsse.

Dieses sehr zielorientierte Ergebnis der Metastudie des Herrn RA Klinger, keine rechtliche Grundlage für ein Nachtflugverbot finden zu können, ist unethisch und geht am höherrangigen Recht nach GG auf körperliche Unversehrtheit achtlos vorbei.

Im BER-Sonderausschuss hat selbst Sts. und Flughafenkoordinator Bretschneider unwillig zwar, aber dennoch eingestehen müssen, dass es sehr wohl einen rechtlich begehbaren Weg zur Einführung des Nachtflugverbotes am BER gäbe, allein es fehle der politische Wille in der Landesregierung dazu!

So schließt sich dann der Kreis, denn s.o. bereits am 4.12.12 war kein politischer Wille erkennbar, ein Nachtflugverbot am BER einzuführen.

Mal ehrlich: Wer in Brandenburg braucht eine Landesregierung, die nicht Herrin im eigenen Hause ist und die Ergebnisse Direkter Demokratie mißachtet?


Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete,

Ich erwarte von Ihnen in der morgigen Plenarsitzung eine Debatte, in der dieses Demokratieversagen der Landesregierung öffentlich gemacht und zumindest in Teilen aufbereitet werden wird.

Es gibt morgen im Landtag eine excellente Gelegenheit, auch für die Demokraten aus den Reihen der Regierungskoalition ihrem Gewissen zu folgen und nicht wie sonst üblich, auf den politischen Gegner einzudreschen oder auch nur erbärmliches, 'volkskammerartigesVerhalten' zu zeigen.

Mit freundlichen Grüßen
D. Günther wohnHaft in Mahlow