Folgender Brief ging per Fax und Post am 10.07.2016 an die Risikovorstände und Aufsichtsrats-/Verwaltungsratsvorsitzenden der Kreditgeber des BER
Flughafen BER – weitere Nachfinanzierungsrunde
Neubewertung Ihres Konsortialkreditanteils
Sehr geehrte (r) Frau/Herr... ,
mit Erstaunen haben wir der Presse (Tagesspiegel-Checkpoint vom 05.07.2016 ) entnommen, dass (Sie in Ihrer Aufsichtsfunktion der .... verantworten, dass) Ihr Kreditinstitut - nach mehrjähriger Zurückhaltung und in der vielleicht angespanntesten Finanzlage des BER - einen weiteren Konsortialbeitrag innerhalb der Finanzierungsrunde über 2,2 Mrd. EUR leisten wird.
Was zur Vermeidung eines unmittelbar bevorstehenden Baustillstandes und zur Abwehr von Vermögensschäden gegen Ihr Haus vordergründig plausibel erscheint, birgt nach Würdigung sämtlicher Fakten und Rahmenumstände für die nähere Zukunft einen immensen Reputations- und Wirtschaftsschaden für Ihr Haus und Ihre Anteilseigner.
Ihr Kreditvergabeverhalten irritiert zutiefst. Da wir davon ausgehen, dass Ihr Geschäftsgebaren dem eines ordentlichen Kaufmannes entspricht, müssen wir annehmen, dass Ihnen bei der Beurteilung innerhalb der Kreditgenehmigung
a) Fehler unterlaufen sind und/oder
b) eine politisch motivierte Beeinflussung erfolgt ist und/oder
c) Ihnen seitens der Kreditnehmerin bzw. deren Gesellschafter einseitige bzw. tendenziöse Unterlagen zu den Businessplänen und juristischen Stellungsnahmen zur Prüfung vorgelegt wurden.
Zu Punkt c) können wir Ihnen einige ergänzende Details geben, die wegen der Komplexität und des Umfanges nur angerissen werden können.
1. Fehlende Belastbarkeit der Aufhebung der „Stillhalteklausel“ und einseitiges Ignorieren der Notifizierungspflicht durch die EU-Kommission
Das Verhalten Ihrer Kreditnehmerin und die jüngst ergangenen Beschlüsse der drei Gesellschafter Bund, Berlin und Brandenburg, Gesellschaftermittel und Bürgschaftsübernahmen auch vor einer Genehmigung der EU Kommission freizugeben, zeugt zutiefst von der sich zuspitzenden Krisensituation. Es ist offensichtlich, dass das zugrundeliegende Rechtsgutachten der Kanzlei Müller-Wrede & Partner auf wackligen Füßen steht und ausschließlich einem politisch motivierten Legitimationszweck folgt.
Zur objektiveren Beurteilung des Gesamtkomplexes und der vielen Unwägbarkeiten empfehlen wir zum Download die Schriftsätze der Kanzlei Baumann Rechtsanwälte/Rechtsanwältin Franziska Heß vom 14.07.2015 sowie 05.07.2016 jeweils gerichtet an die Europäische Kommission, Generaldirektion Wettbewerb.
Die beschriebenen Szenarien zur dauerhaften Unwirtschaftlichkeit, zum Beihilfetatbestand, zu den Verzerrungen des europäischen Binnenmarktes, dem Klagepotenzial von Wettbewerbern usw. stellen keine abstrakten apokalyptischen Thesen dar, sondern zeugen bei näherer Betrachtung davon, dass jeder Kreditgeber auf einem Pulverfass sitzt. Klagen von Wettbewerbern werden regelrecht provoziert.
Alleine die „Anwendungshilfe zum Beihilferecht“ für Geschäftsführer des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU) vom Februar 2015 gibt hinreichende Hinweise darauf, wie weit der BER in diesem Spannungsfeld agiert („…unbeschränkte Garantien sind im Allgemeinen beihilfewidrig...“).
Ganz nebenbei stellt Ihre aktive Mittätigkeit an diesem fraglichen Geschäftsgebaren in Zeiten des BREXIT und Ihre implizierte Zustimmung zur Umgehung der Genehmigungskompetenz der EU-Kommission eine verheerende Außen- und Sogwirkung dar und schürt Verdrossenheit in der Bevölkerung. Wir halten das unvereinbar mit Ihren sonstigen postulierten Werbebotschaften zur Unterstützung der Realwirtschaft bzw. Ihrem Förderauftrag.
2. Fehlende Belastbarkeit eines jederzeitigen und in unbestimmter Höhe gegebenen Durchfinanzierungsversprechens seitens der drei Gesellschafter
Auch dieser Vorgang zeugt von der extrem angespannten und nahezu alternativlosen Möglichkeit, neue Finanzmittel zu generieren und dürfte in Art und Umfang in der deutschen Kommunalfinanzierung nahezu einmalig sein. Vergleichbar mit dem Sparer-Versprechen von Frau Merkel nach der Lehman-Krise muss jedem Kreditgeber klar sein, dass weitere – nicht unerhebliche – Nachfinanzierungsrunden notwendig werden. (Tagesspiegel vom 05.07.2016 „Blanko für den BER: Frisches Geld für den Flughafen“)
Der Geist der seit April 2014 geltenden EU-Beihilferichtlinien ist für Flughäfen und Airlines wie folgt umschrieben:
- erzwingen den Privat-Investor-Test
- schränken öffentliche Ausgleichsleistungen ein
- zwingen zum Abbau operativer Verluste
- schränken politische Einflüsse auf der Kapitalseite ein
- schränken die Subventionierung von Airlines ein
- soll Kannibalismus unter den Flughäfen verhindern.
Die strategische Ausrichtung des BER konterkariert diese Kernziele. Kein privater Investor würde agieren, wie es die FBB tut; ohne massive staatliche Unterstützung würde keine Kreditaufnahme möglich sein.
Das Inaussichtstellen einer Schuldscheinemission über 100 Mio. EUR bleibt ein Wunsch, zu beweisen, dass es ohne staatliche Unterstützung funktioniert. Das erstmalige Moodys Rating aus 02/2016 von A1 fokussiert hauptsächlich auf die dominierenden kommunalen Gesellschafterhintergründe, reicht aber wirtschaftlich keinesfalls aus, eine Kreditvergabe ohne 100 % Verbürgung zu organisieren.
3. Der fehlerhafte Glaube an das Erreichen eines wirtschaftlichen Break-even
Jedwede Kreditherausreichung – auch gegen 100% kommunalen Bürgschaften – sollte und muss vor dem Hintergrund der positiven langfristigen wirtschaftlichen Verhältnisse geprüft werden.
Die fehlende Plausibilisierung einer Mehrjahresfinanzplanung scheint Banken, der EU-Kommission (Stresstestszenarien 14 Monate nach Verfahrensbeginn in 04/2016 nachgefordert) und den Haushaltsausschüssen der Gesellschafter mangels Transparenz und Belastbarkeit kaum möglich. Alle bekannten Cash-flow Szenarien gehen von tendenziös überhöhten, ausschließlich positiven Annahmen aus.
Aus den bekannten Cash-flows aus operativer Tätigkeit des Jahres 2016 (Grundlage der FBB für die Anträge auf vorzeitige Einzahlung der Gesellschaftermittel) kann eine nachhaltige Kapitaldienstfähigkeit für aktuelle und künftig zu erwartende Verschuldungen nicht abgeleitet werden. Seit 7 Jahren sollte Ihr erster Konsortialkredit mit der Tilgung beginnen, nunmehr werden ca. 20% der Neukreditaufnahmen benötigt, um den Kapitaldienst zu begleichen.
Der Zielflughafen, der gebaut und entstehen müsste, um jemals einen Break-even zu erreichen, ist nicht der planfestgestellte Flughafen. Unabhängig davon wären die (nicht vorhandene) Bürgerakzeptanz und Widerstandsresistenz und die Einschränkungen der Betriebserlaubnis dauerhaft negative Fakten.
Die strukturellen Nachteile des Flughafens führen zu einer dauerhaften negativen Kosten-Ertragsrelation. Die weitestgehende Verteilung der Marktanteile führt zu einem ruinösen Kampf um die Low Cost Carrier (Verweis Forschungsgruppe Luftverkehr Technische Universität Chemnitz Prof. Dr. Friedrich Thießen, Analyse der wirtschaftlichen Situation des Flughafens BER in ganzheitlicher Betrachtung mit alternativen Szenarien).
Die Turbulenzen der Luftverkehrswirtschaft werden nach der BREXIT-Entscheidung innerhalb von Deutschland vor allem den Standort Berlin treffen.
4. Klimapolitische Fehlentwicklungen des Luftverkehrs und unglaubwürdiges Eintreten für Klimamaßnahmen Ihres Hauses
Das glaubhafte Eintreten von Wirtschaftsakteuren für den existenziellen Kampf gegen den Klimawandel wird über das Sein oder Nichtsein der Akteure - wie Ihrem Institut - am Markt künftig ausschlaggebend sein.
Der Luftverkehr ist wegen seiner Klima- und Lärmbelastung das umweltschädlichste Transportmittel für Passagiere und Fracht. In der Region Berlin-Brandenburg lagen die Klimabelastungen des von hier „verursachten“ Luftverkehrs 2012 bei über 60% der gesamten Verkehrsemissionen. (BUND Luftverkehrskonzept Berlin/Brandenburg, 2016)
Sie und Ihr Institut tragen Hauptverantwortung für diese klimapolitische Fehlsteuerung und riskieren durch Ihr Handeln unmittelbare Wertvernichtung Ihrer Anteilseigner durch absehbare Kreditrisikovorsorge mit einhergehender mittelbarer Wertvernichtung durch langfristigen Reputationsschaden.
Wir denken, Sie sollten Ihre Kreditentscheidungen in Anbetracht der Würdigung aller relevanten Fakten noch einmal auf den Prüfstand stellen, um Haftungsfragen gegen Sie als Risikovorstand zu vermeiden sowie Vermögensschäden von Ihrem Institut und seinen Eigentümern fern zu halten.
Gleichlautende Schreiben erhalten die Risikovorstände der anderen Konsortialbanken sowie die Aufsichtsrats-/Verwaltungsratsvorsitzenden der jeweiligen Banken. Auf der Website des BVBB eV. www.bvbb-ev.de werden der offene Brief und die Adressaten veröffentlicht.
Mit freundlichen Grüßen
Kristian-Peter Stange
Vorstandsmitglied und Pressesprecher
Bürgerverein Brandenburg-Berlin e.V. (BVBB)
Liste der Empfänger:
ILB Investitionsbank des Landes Brandenburg
Jacqueline Tag
Mitglied des Vorstands
Verwaltungsrat
Vorsitzender
Christian Görke
Minister der Finanzen des Landes Brandenburg
Investitionsbank Berlin
Sonja Kardorf
Mitglied des Vorstands
Vorsitzende des Verwaltungsrates:
Cornelia Yzer, Senatorin für Wirtschaft, Technologie und Forschung
Berliner Volksbank eG
Carsten Jung
Stellvertretender Vorstandsvorsitzender, Ressort Kredit
Stephan Schwarz
Aufsichtsratsvorsitzender und Vorsitzender Personalausschuss
Präsident Handwerkskammer Berlin
Nord/LB
Thomas Bürkle
Chief Risk Officer (CRO)
Vorsitzender des Aufsichtsrates
Peter-Jürgen Schneider
Minister Niedersächsisches Finanzministerium
DZ BANK AG
Frank Westhoff
Dezernent für Risikocontrolling und Kredit
Aufsichtsrat
HELMUT GOTTSCHALK
Vorsitzender des Aufsichtsrats
Mittelbrandenburgische Sparkasse in Potsdam
Vorsitzender des Vorstandes
Andreas Schulz
Verwaltungsrates
Oberbürgermeisterin von Brandenburg an der Havel
Dr. Dietlind Tiemann (Vorsitzende)
Landesbank Berlin AG
Mitglied des Vorstandes ; Ressort Marktfolge und Risikocontrolling
Volker Alt
Aufsichtsrat der Landesbank Berlin AG
Georg Fahrenschon
Vorsitzender des Aufsichtsrats
Präsident des Deutschen Sparkassen- und Giroverbands
KfW Bankengruppe
Mitglied des Vorstandes
Risikomanagement und -controlling.
Dr. Stefan Peiß
Vorsitzender des Verwaltungsrats
Sigmar Gabriel
Bundesminister für Wirtschaft und Energie