BVBB Bürgerverein Berlin Brandenburg e.V.

Leserbrief zum Artikel "Senat will Nach(t)flugverbot nicht ausweiten"
von (dpa)
in der Berliner Zeitung vom 18.2.2011, Seite 17
 
Sehr geehrte Damen und Herren,
 
sicher wäre Herrn Wowereit gut beraten, wenn er mal das bisher beim größten deutschen Infrastrukturprojekt von den Planern in diesem Punkt Erreichte mit dem vergleichen würde, was ursprünglich geplant war. Im Planfeststellungsantrag von 1999 hieß es noch sehr selbstbewußt: Ein durchgehendes Nachtflugverbot für BBI ist mit dem Widmungszweck eines Internationalen Großflughafens mit Drehkreuzfunktion unvereinbar. Man hoffte damals noch, die rechtlich höchst umstrittene Nachtfluggenehmigung des DDR-Flughafens für den BBI weiternutzen zu können. Aufgrund von Klagen Tausender Anwohner hat sich die Planfeststellungsbehörde inzwischen den Vorgaben des Bundesverwaltungsgerichtes beugen müssen. Während bisher in Schönefeld nachts noch geflogen werden darf, wird es am Hauptstadtflughafen BBI zwischen 0 und 5 Uhr keine regulären Flugbewegungen mehr geben! Und gegen die über hundert Flüge, die die Behörde trotzdem zwischen 22 und 6 Uhr zuließ, sind bereits weitere Klagen Betroffener anhängig. Den Betroffenen ist es nämlich völlig egal, ob die Flugzeuge, die ihnen den Schlaf rauben, zur Lufthansa oder zu Air Berlin gehören.
Herr Wowereit, für das Luftschloß, das sich Herr Diepgen einst für Berlin wünschte, ist der Standort nicht geeignet! Sie können soviel von einem Drehkreuz reden, wie Sie wollen. Ob sich ein Flughafen zu einem Drehkreuz entwickelt, hängt nicht von Ihrem Wunschdenken und den Postulaten des Flughafenbetreibers ab. Weitaus wichtiger sind zum Beispiel die Möglichkeit eines durchgehenden uneingeschränkten Nachtflugbetriebes, eine unkomplizierte Erweiterungsoption, eine erstklassige Einbindung in die Verkehrs-Infrastruktur und die Errichtung der home base mindestens einer interkontinental agierenden Fluggesellschaft.
Zumindest bei den ersten drei Aspekten scheint mir der BBI nicht gerade ein Musterbeispiel für eine perfekte Planung zu sein. Und ob angesichts dieser Einschränkungen eine Fluggesellschaft doch noch mutig genug ist, hier ihren Umsteigepunkt einzurichten, sollten wir doch lieber erstmal abwarten. Noch ist das Bundesverwaltungsgericht nicht mit allen Klagen und Einreden fertig!
 
Mit freundlichen Grüßen
 
Gunnar Suhrbier