unveröffentlichter Leserbrief zum Tagesspiegel-Artikel „ Platzeck setzt sich beim Schallschutz durch“ und „Platzeck startet durch“ vom 17.08.2012 und „Es wird weiter getrickst“ vom 18.08.2012
Das OVG Berlin-Brandenburg hat zweifelsfrei klargestellt, dass der Pegel von 55 Dezibel nie überschritten werden dürfe. So ist es im Planfeststellungsbeschluss festgelegt und vom Bundesverwaltungsgericht 2006 bestätigt worden.
Nun will aber die Flughafengesellschaft diesem Urteil nicht Folge leisten, sondern 0,5-mal täglich dagegen verstoßen!
Die Behauptung, dass die Einhaltung des OVG-Urteils technisch nicht möglich wäre, geht an der Wahrheit vorbei. In vielen Fällen geht es nicht nur um den passiven Schallschutz, sondern auch um beträchtliche Entschädigungszahlungen.
Es wird also das Ziel verfolgt, den Betroffenen Entschädigungen in Millionenhöhe vorzuenthalten. Die angegebenen Kosten berücksichtigen bisher allerdings nur die Betroffenen in den planfestgestellten Schutzzonen. Wegen der „flüchtigen“ abknickenden Flugrouten werden jedoch weitere zehntausende Häuser und Wohnungen zu schützen sein.
Wenn die Flughafengesellschaft aus technischen oder finanziellen Gründen nicht in der Lage ist, die im Planfeststellungsbeschluss festgelegten Normen zu erfüllen, kann der Flughafen so nicht in Betrieb genommen werden!
Die Tatsache, dass Ministerpräsident Platzeck versucht, die Missachtung gesprochenen Rechts als „fairen Kompromiss“ darzustellen zeigt , dass er immer noch nicht bereit ist offen und ehrlich zu handeln. Ein Beitrag „für eine gute Nachbarschaft rund um Schönefeld“ ist das nun wirklich nicht.
Peter Abend